Veoh: Urheberrechtsklage gegen Videoservice Veoh abgewiesen
Eine durch die IO Group angestrebte Klage gegen den Video Service Veoh wurde von einem US-Bundesgericht abgewiesen. Die IO Group, welche zahlreiche Pornofilme verkauft, hatte gegen Veoh klagen wollen, da diese deren Urheberrecht verletzen würden. Das Gericht konnte sich dieser Auffassung nicht anschließen, weshalb die Klage abgewiesen wurde.
Ähnlich wie im Prozess gegen YouTube ging es dem Richter bei seiner Entscheidung auch darum, wer die Beiträge eingestellt hatte.
Re: Veoh: Urheberrechtsklage gegen Videoservice Veoh abgewiesen
Ich raff auch immernoch nicht wie das alles bezahlbar / profitabel sein kann...
Bevor Youtube kam waren Traffic und Speicherplatz im Internet rar und teuer, danach war es plötzlich die selbstverständlichste kostenlose Sache der Welt...
Die Industrie kauft Festplatten sicher etwas günstiger als wenn ich in den Computerladen gehe (dazu müssen die aber auch mit Raid o.ä. sichern) aber wenn diese Plattformen noch nicht mal nennenswert Werbung im Programm haben... Wie rechnet sich das???
Könnte das eine Blase sein, die nur seit 2 Jahren noch nicht geplatzt ist?
Re: Veoh: Urheberrechtsklage gegen Videoservice Veoh abgewiesen
Die ersten Jahre wurde Youtube durch Risikokapital finanziert um sich "aufbauen" und etablieren zu können, bis dahin war es eine Blase.
Aber 2007 hat es mit dem Partnerprogramm (Werbeeinblendungen bei ausgewählten Partnern) angefangen und ich schätze, dass dadurch nun Geld reinkommt.
Re: Veoh: Urheberrechtsklage gegen Videoservice Veoh abgewiesen
Außerdem kann man - theoretisch -diverse Daten über registrierte User sammeln. Was für Vorlieben sie haben, welche sozialen Kontakte sie halten ... social networking, Profile, Datensammlungen. Wenn das keine Geldquellen sind.
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