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Antwort
Alt 22. 01. 2007, 11:31   # 1
StaTiC
Werbekritiker
 
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Registriert seit: May 2003
Beiträge: 11.019
Standard Auf Abofalle reingefallen - Was dagegen unternehmen? (Bitte erst lesen dann posten)

Die Informationen befinden sich jetzt auch auf http://www.abofallen.info.
(Posten des Links wurde mit Baer abgeklärt)


Dieses Sticky behandelt das leidige Thema Abofallen. Abofallen sind Seiten, welche den Anschein erwecken kostenlos zu sein und Ahnungslose Opfer dann von den Betreibern zum Zahlen von mehreren Hundert Euro genötigt werden.

Für konstruktive Kritik bin ich immer offen. Verbesserungsvorschläge, zusätzliche Informationen etc kann man mir gerne via PM zukommen lassen oder hier im Thread posten.


Regeln zum Posten in diesem Thread

Das Sticky ist im Laufe der Zeit sehr angewachsen und erfreut sich weiterhin großer Beliebtheit. Natürlich freut es mich immer zu sehen, dass Leute sich erkundigen und auch einge bei der Verbesserung des Threads helfen.Aber ca. 90% der Posts sind Unnötig und reine "Copy-Paste"-Posts mit der Frage "Was soll ich tun?" Ich bin jetzt mal so dreist und stelle ein paar Regeln für die Hilfesuchenden auf. Sinn und Zweck dieser Regeln wird sein, die Ordnung und Übersichtlichkeit zu wahren.

Regeln für Hilfesuchenden
  • Den ersten, zweiten und dritten Post hier lesen: Viele antworten einfach ohne jeweils auch nur halbwegs diese Informationen hier gelesen zu haben. Lest euch erstmal diesen 1., 2. und 3. Post durch. Alles Wichtige wird aus den einzelnen Posts hier übernommen, sodass man in der Regel nicht alle Seiten hier zu lesen braucht.
  • Keine Mahnungen/Rechnungen etc hier reinkopieren (darunter fallen auch Antwortmails, mit den "Gegenargumenten": Jeder erhält diese Zahlungsaufforderungen, Drohungen und Mahnschreiben. Diese werden automatisiert erstellt und es steht bei jedem so ziemlich das Gleiche drin. Die helfenden Personen kennen diese Mails zu genüge, es ist nicht notwendig eine komplette Email zu kopieren. Wenn Teile der Email unklar sein sollten und dieses Sticky keine Antwort liefert, dann kann man gerne diesen Emailteil zitieren und sich mit einer Frage darauf beziehen. (Bitte eine konkrete Frage und nicht "Was soll ich tun?")
  • Keine PM/PN mit kopierten Mahungen/Rechnungen oder "Was soll ich tun"-Fragen: Ich wurde schon öfters via PM, Email oder ICQ kontaktiert. Ich habe auch immer nach besten Wissen und Gewissen geholfen. Aber nach und nach wurde es einfach zuviel. Email und ICQ-Nummer habe ich wieder aus meinem Profil entfernt. Wenn euch eine Frage zu peinlich für die Öffentlichkeit ist, ihr Verbesserungsvorschläge oder ähnliches habt, schreibt mir. Aber bitte keine Fragen mehr, welche hier beantwortet wurden. - Danke. PMs mit solchen Anfragen werden zukünftig kommentarlos ignoriert und gelöscht. Wundert euch also nicht, wenn ihr keine Antwort erhaltet
  • Eigeninitiative zeigen. Es verlangt keiner, dass jeder sich mit dem Thema super auskennt, dafür haben wir hier einige Profis. Aber was ihr tun könnt, ist lesen. Es gibt sehr viele, hilfreiche Informationen. Aber wir kauen hier keinem den Fall zum 1000. vor. Stellt euch immer die Frage, was ist euch wichtiger? "10 Minuten mehr Zeit oder bis zu 200€ mehr Geld?". Ihr könnt Geld sparen, wenn ihr einfach nur 10 Minuten Zeit investiert (und diese Zeit is bei weitem weniger, als die Pflege dieses Threads)

Leider sind diese Regeln notwendig geworden, da die Forenmoderation mit dem Aufräumen nicht mehr hinterher kommt und die Übersicht einfach verloren geht, wenn immer wieder die selben, schon längst beantworteten Fragen auftauchen.


Last Update(s)
  • [07.11.2009]win-loads.net (Digital Equipment FZE)und online-downloaden.de (Online-Downloaden-Service Limited Company) hinzugefügt
  • [22.10.2009]Abofalle streamloads.de (service und payment GmbH) und Inkassobüro Allinkasso GmbH hinzugefügt
  • [07.10.2009]abcload.de von Premium Software GmbH, wahlinfo2009.de (Belleros Premium Media Limited - Stephanie Schneider), mobiboard.de (Mobiboard Ltd. - Reinhold Fett) und desktop-downloads.de (Content Service Ltd. - Alexander Varin)

Inhaltsverzeichnis

Seite 1
  • Grundsätzlich (sehr wichtig, also lesen)
  • Liste bekannter Seiten
  • Wer steckt dahinter?
  • Die Inkassobüros
  • Die Anwälte
  • Die Tricks der Abzocker
    • Agb ist ein Bild
    • Kosten sind nicht sofort ersichtlich
    • Die fälligen Beträge werden ausgeschrieben
    • Extrem kurze Kündigungs-/ Widerrufsfristen
    • Die Kosten stehen unscheinbar irgendwo neben der Anmeldung
    • Verschiedene Anmeldeformulare
    • Spam-Emails
    • Aufforderung die Seite/den Service erneut zu besuchen/nutzen
    • Angeblicher Gewinn des eigenen Gewinnspiels
    • Telefonanruf, dass man von einem Nachbarn/Bekannten eine Nachricht hinterlassen bekommen hat
    • Einschüchterung über Inkassobüros und Rechtsanwälte
    • Einschüchterung über "Aufklärungsseiten"
  • Ich bin auf solch ein Angebot reingefallen muss ich zahlen?
  • Mein Fall ist ein Sonderfall
  • Ich bin minderjährig, muss ich/ meine Eltern zahlen?
  • Die Abofallenbetreiber verlangen einen Beweis für meine Minderjährigkeit
  • Ich bin aber volljährig, was nun?
  • Ich habe mich niemals bei solch einer Seite angemeldet
  • Mein Widerrufsrecht ist erloschen
  • Wie muss ich mich verhalten, um nicht zahlen zu müssen?
  • Warum muss ich nicht zahlen?
Seite 2
  • Ich habe aber (ausversehen) die Nutzung bestätigt
  • Ich habe mich mit falschen Daten angemeldet, ist dies Betrug?
  • Bin ich über IP/Email rückverfolgbar?
  • Sollte/Muss ich einen Widerspruch schreiben und diesen per Post ggf. ins Ausland schicken?
  • Soll ich die Servicehotline anrufen und es telefonisch klären?
  • Sollte ich einen Anwalt das Schreiben übernehmen lassen?
  • Die behaupten meine Argumente im Widerspruch gelten nicht
    • Vorlagen aus dem Internet sollen nicht gültig sein
    • Das Urteil des Amtsgerichts München gilt nicht bei dem Angebot
    • Sittenwidrigkeit wegen Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung sei nicht gegeben
    • Die Preise stehen auf der Startseite
    • Es soll zu einem rechtsgültigen Vertrag gekommen sein, da man auf den Aktivierungslink geklickt hat
    • Die Widerrufsfrist ist abgelaufen, da diese ab der Anmeldung gilt und nicht nach Erhalt der Rechnung
    • Minderjährigkeit ist kein Widerrufsgrund
    • Ich hätte mich als Minderjähriger garnicht anmelden dürfen
    • Meine Eltern haben gegen die Auffsichts- und Fürsorgepflicht verstoßen
  • Sie schicken Mahnungen/Zahlungsaufforderungen
  • Ich habe die Rechnung für das zweite Jahr erhalten
  • Ich habe einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten, wie muss ich reagieren?
  • Die Abofallenbetreiber haben ein Inkassounternehmen und/oder einen Anwalt eingeschaltet
  • Sie (Abofallenbetreiber, Inkassobüro, Anwalt) bestehen weiterhin auf das Geld + Bearbeitungsgebühren etc.
  • Sie beziehen sich in den Mahnungen/Zahlungsaufforderungen auf bestehende Gerichtsurteile
  • Es wurden aber auch Klagen gegen diese Betreiber abgewiesen
    • Staatsanwaltschaft Freiburg - Az.: 420 Js 13483/07
    • Staatsanwaltschaft Osnabrück - Az.: NZS - 930 Js 38888/06
  • Sie bieten mir eine Ratenzahlung an
  • Gegen eine Gebühr, wird mein Vertrag storniert
  • Ich habe bereits einer Ratenzahlung/Stornierungsgebühr zugestimmt bzw. schon bezahlt
Seite 3
  • Die Abofallenbetreiber drohen mir...
    • ..., dass Sie mich anhand meiner IP-Adresse identifizieren können
    • ... mit einer Anzeige wegen Betruges, weil ich ich mich falschen Datenangemeldet habe bzw. die Leistung in Anspruch genommen habe und nicht zahlen will
    • ..., dass ich einen negativen Schufaeintrag bekomme
    • ..., dass Sie den Gerichtsvollzieher schicken
    • ..., mit der Pfändung meines Gehaltes/ meiner Versicherungen
    • ..., mit einem gerichtlichen Mahnbescheid
  • Ich habe leider schon bezahlt...
    • ..., muss ich jetzt noch das zweite Jahr bezahlen?
    • ..., kann ich mein Geld irgendwie zurück bekommen?
  • Ich bin trotzdem noch verunsichert
  • Wie lange dauert es, bis die Abzocker aufhören mich zu belästigen?
  • Kann ich die Belästigung durch Mahnungen und Drohungen durch eine Klage stoppen bzw. den Abofallenbetreibern eins auswischen?
  • Beispielschriftverkehr mit diversen Abofallen
  • Was kann ich sonst noch tun?
  • Definitionen
    • Betrug nach StGB §263
    • Computerbetrug nach StGB §263a
    • Nötigung nach StGB §240
    • Inhalt und Grenzen der Personensorge nach BGB §1631
  • Alle Links auf einen Blick
  • Informationen zur Thematik
  • Vorlagen
  • Woher stammen all diese Informationen?


Grundsätzliches

Mich erreichen viele PM's und Emails mit richtig panischen Opfern.
Ich kann euch beruhigen: Wenn ihr euch so verhaltet, wie hier im Thread beschrieben und von vielen helfenden Usern geraten wird, kann euch NICHTS passieren. Die Drohungen verursachen zugegeben Angst und Panik, aber lasst euch davon nicht einschüchtern. Bevor ihr eine Überweisung tätigt, atmet tief durch, beruhigt euch und lest diesen ersten Post im Sticky in aller Ruhe durch (nicht die mittlerweile über 100 Seiten sondern lediglich den ersten und zweiten Post ganz oben auf Seite 1 (also diesen hier und den folgenden)). Was, wie, warum und wieso zu Tun ist, steht alles hier in diesem Sticky.


Liste bekannter Seiten

Spoiler:


Wer steckt dahinter?

Es gibt hunderte solcher Seiten, aber nur wenige Personen/Unternehmen sind für diese verantwortlich.

u.a sind bekannt:
Spoiler:



Die Inkassobüros

Um den Druck für nichtsahnende Opfer zu erhöhen ist es mittlerweile Gang und Gebe, dass dubiose Inkassounternehmen versuchen die Forderungen der Abofallenbetreiber einzutreiben.

Liste von bekannten Inkassobüros
Spoiler:



Die Anwälte

Auch einige Anwälte haben schon längst erkannt, dass man mit Abofallen leichtes Geld verdienen kann und übernehmen mittlerweile die Mahnverfahren für die Abofallenbetreiber

Liste von bekannten Anwälten (Nachname, Vorname)
Spoiler:



Die Tricks der Abzocker

Um möglichst viele Opfer zu finden, nutzen die Seitenbetreiber einige Tricks.

Agb ist ein Bild
So gut wie jeder Browser unterstütz eine Textsuche. Um zu verhindern, dass der User die Kosten findet, wird der ellenlange Text in ein Bild kopiert. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass man die Verpflichtungen überliest oder nicht findet.

Kosten sind nicht sofort ersichtlich
Viele schreiben die Kosten ans Ende der Seite, sodass man sogar bei Auflösungen von über 1280 scrollen muss, um diese zu finden

Die fälligen Beträge werden ausgeschrieben
Normalerweise werden Preise in Zahlen und dem €-Zeichen beschrieben. Darauf achten die meisten auch. Die Betreiber nutzen dies aus um ihre Preise durch eine andere darstellung zu verschleiern (z.B. statt 30 € => dreißig € oder dreißig Euro).

Extrem kurze Kündigungs-/ Widerrufsfristen
Beliebte Mittel sind die verkürzung der Fristen. Es gilt aber immer mindestens eine 14-tägige Widerrufsfrist und diese darf nicht zum Nachteil des Kunden verändert werden.

Die Kosten stehen unscheinbar irgendwo neben der Anmeldung
Diverse Abofallenbetreiber schreiben die Kosten neben die Anmeldung, um später behaupten zu können, sie seien ohne scrollen sichtbar. Dies ist nicht ganz korrekt. Die Kosten werden meistens in einer Schriftart dargestellt, welche die Augen sehr stark angstrengen. Zudem werden gerne unwichtige Wörter "fett" dargestellt, damit von den eigentlich wichtigen Informationen abgelenkt wird. In den meisten Fällen werden die Kosten nur in den AGB erwähnt, diese man durch eine kleine schnell übersehbare Verlinkung unterhalb der Website einsehen kann.

Verschiedene Anmeldeformulare

Mittlerweile verwenden die Abofallenbetreiber folgenden Trick. Wenn man über die normale URL auf die Seite kommt, stehen die Kosten sehr leicht und gut erkennbar mitten auf der Seite. Zudem wird eine Zweite Seite verwendet, welche über GoogleAds oder ähnlichen Werbeanbietern angesteuert wird und dort stehen wie gewohnt die Kosten so gut wie garnicht sichtbar irgendwo ganz klein in der Fußzeile bzw fehlen Kosten ganz.
Beispiel: Easyhomespace - Direkte URL und Link via GoogleAds ohne Kostenangabe

Spam-Emails
Neuerdings gibt es auch einige Abofallen, welche sich mittels Spam verbreiten. Angeblich wurden man in nem Nachbarschafts-, Singleportal oder ähnlichem gefunden oder jemand wurde für einen gefunden oder eine nicht abgeholte Nachricht liegt in selbigem Portalen vor. Ist natürlich Schwachsinn. Nur da die Abzocker nicht dumm sind, lassen Sie sich immer wieder was neues einfallen um ahnungslose Internetuser um ihr Geld zu bringen. Egal wie Ihr auf die Seiten gekommen seid, sei es Werbung, Google oder Spammails. Die Forderungen sind und bleiben gegenstandslos. Nicht zahlen!

Aufforderung die Seite/den Service erneut zu besuchen/nutzen
Einige Abofallen versuchen auch über Emails die betroffenen Benutzer nochmals zur Nutzung des "Angebots" zu bringen.
Angeblich soll ein Fehler passiert sein, welcher die Auswertung verfälscht hat und man nochmals das Angebot nutzen soll.

Angeblicher Gewinn des eigenen Gewinnspiels
Da viele keine korrekten Adressdaten angeben, haben sich einige Abofallenbetreiber einen Trick einfallen lassen, um doch noch an die korrekten Adressdaten zu bekommen. Man bekommt eine Emailbenachrichtung, dass man bei deren Gewinnspiel angeblich gewonnen hat und aufgrund der falschen Daten, sei die Zustellung des Gewinns nicht möglich gewesen.

Das ist natürlich Schwachsinn! Das ist wie schon gesagt ein Trick. Geht nicht drauf ein, korrigiert nicht eure Adressen. Den einzigen Gewinn den ihr bekommt ist ne Rechnung mit den gewohnten, ungerechtfertigten und haltlosen Forderungen.

Telefonanruf, dass man von einem Nachbarn/Bekannten eine Nachricht hinterlassen bekommen hat

Mittlerweile bei Abzockern beliebte und bei potentielen Opfern verachtete, nervenaufreibende Methode. Vor allem das Unternehmen Netsolutions FZE mit ihren Nachbarschaft24.net und allen anderen Domains, wurde mit dieser Masche bekannt. Man wird angerufen und eine automatisierte Nachricht versucht einem glaubhaft zu machen, das ein Nachbar, Bekannter oder alter Freund auf einer Seite eine Nachricht hinterlassen hat und man diese nur Abrufen braucht. (Dies ist übrigens versuchter Betrug und sollte zur Anzeige gebracht werden.)

Einschüchterung über Inkassobüros und Rechtsanwälte

Wenn die Drohungen des Abzockerunternehmens nicht fruchten, kommen Inkassobüros und Rechtsanwälte zum Einsatz. Aber keine Sorge, diese schalten sich nicht ein, weil die Abzocker etwa im Recht sind, nein sondern lediglich um die Opfer einzusüchtern und zur Zahlung zu nötigen. Inkassobüros und Anwälte sind keine staatlichen Institutionen und haben dementsprechend nicht mehr Rechte als man selbst. Also auch wenn ihr von nem Anwalt oder so ein Schreiben bekommt, nicht zahlen!. Auch nicht von den immer höher werdenden Forderungen beeindrucken lassen, ihr müsst weder die Anfangs noch die Folgeforderungen begleichen.

Einschüchterung über "Aufklärungsseiten"

Diverse Abzocker/Inkassounternehmen/Anwälte verweisen mittlerweile auf angebliche "Aufklärungsseiten". Z.B. aktuelles-inkassorecht.de oder forderungseinzug.de. Alles totaler Blödsinn. Diese Seiten gehören meistens sogar entweder Inkassounternehmen oder Anwälten, welche mit den Abzockern zusammenarbeiten! Es stehen zwar schöne Gerichtsurteile drauf, aber wer genau hinschaut sieht, dass diese mit der Abofallenthematik garnichts zu tun haben. Von daher lasst euch nicht von den schönen und scheinbar aussagekräftigen Überschriften einschüchtern. Lest euch die Texte genau durch, dann seht ihr, dass diese absolut themenentfernt sind.
Diese Methode der Einschüchterung sollte von eurer Seite aus mit einer Anzeige wegen (versuchten) Betruges und Nötigung geahndet werden.

Ich bin auf solch ein Angebot reingefallen muss ich zahlen?

Kurz gesagt: NEIN. Diese Anbieter setzen auf die Angst der Betroffenen. Sie drohen mit Mahnung, Inkasso, Gerichtsvollzieher oder Gefängnisstrafen. Passieren wird allerdings nichts. Da diese "Verträge" auf etwas dubiosere Art geschlossen werden, hätten diese vor Gericht keinen Bestand.
Link zum Pressebericht des Amtsgerichts München | Als Word Dokument | Quelle | Urteil des Amtsgerichts Hamm (Az. 17 C 62/08) | Urteil des Landgerichts Frankfurt (LG Frankfurt 3-08 O 35/07)


Mein Fall ist ein Sonderfall

Kurz: Nein ist er nicht. Viele glauben, dass Sie ein Sonderfall sind. Allein in diesem Jahr sind in den Verbraucherzentralen des Landes ca 62.000(!) Anfragen zu diesem Thema eingegangen. Quelle: heise.de.
Letztendlich erhält jeder angemeldete User Zahlungsaufforderung mit Drohungen. Fast jeder erhält Schreiben der Inkassounternehmen und fast jeder erhält Schreiben der verbündeten Anwälte. Aber alle Schreiben sind wertlos und sollen lediglich Angst und Panik machen.


Ich bin minderjährig, muss ich/ meine Eltern zahlen?

Wenn man minderjährig ist, ist es die einfachste Methode. Sofern man unter 18 ist, ist man entweder überhaupt nicht oder nur teilweise geschäftsfähig. Die Betreiber versuchen dann mit solchen Tricks, wie dem §110 des BGB (der "Taschengeldparagraph") an das Geld zu kommen. Auch in diesem Fall nicht zahlen. (Quelle:Verbraucherrechtliches.de - Taschengeldparagraph)
Fakt ist: Solange man unter 18 Jahre alt ist, darf man zwar Verträge abschließen, diese sind jedoch, gemäß §107 BGB und §108 BGB schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass die Verträge erst gültig werden, sofern ein gesetzlicher Vertreter seine Zustimmung erteilt, wenn dies nicht geschieht - und das ist in solchen Fällen ratsam - sind diese Verträge nichtig.


Die Abofallenbetreiber verlangen einen Beweis für meine Minderjährigkeit

Es wird empfohlen, sofern man Minderjährig ist, dies als Widerspruchsargument zu benutzen. Die Reaktion der Abzocker ist immer dieselbe. Die behaupten dieses Argument zählt nicht und man müsse beweisen, dass man minderjährig ist. FALSCH! Die müssen beweisen, dass ihr Minderjährig seid nicht umgekehrt. Sie müssten euch anzeigen, damit im Ermittlungsverfahren euer Alter recherchiert wird. Es ist aber bekannt, dass diese Abzockunternehmen keine Anzeige erstatten.


Ich bin aber volljährig, was nun?

Auch wenn man über 18 Jahre alt ist, ist die Antwort dieselbe wie in den vorherigen Absätzen auch. Nicht zahlen!.


Ich habe mich niemals bei solch einer Seite angemeldet.

Es kann durchaus vorkommen, dass sich jemand mit euren Adressdaten anmeldet oder die Abofallenbetreiber eure Adressen in die Finger kriegen und auf "Gut Glück" euch ne Rechnung schicken. Aber egal ob ihr euch nun angemeldet habt oder nicht. Ihr müsst und sollt nicht zahlen!. Auch müsst Ihr weder Anzeige gegen Unbekannt erstatten noch eure Unschuld beweisen. Das wäre Aufgabe der Seitenbetreiber und die meiden bekanntermaßen alles polizei- und gerichtliche. Also keine Panik es sind leere Drohungen und falsche Informationen.


Mein Widerrufsrecht ist erloschen

Auch setzen Betreiber auf extrem kurze Widerrufsfristen um einen Rücktritt zu verhindern. Manche Widerrufsfristen werden sogar auf 24h festgesetzt. Dies ist nicht zulässig. Das Widerrufsrecht beträgt mindestens 14 Tage nach Belehrung, auch wenn dort nur 1 Tag steht. Die Frist beginnt ab Zustellung der Email mit den Hinweis des Widerrufsrechtes. Aber auch alle diejenigen, bei denen selbst 14 Tage vergangen sind => Keine Panik. Auch in diesem Fall könnt ihr noch widersprechen. Der Grund ist einfach: Man muss ausdrücklich über sein Widerufsrecht belehrt werden und diese Belehrung geht über ein kleines Häckchen weit hinaus. Da man aber so gut wie nie, über seine Rechte aufgeklärt wird, verfällt quasi diese Frist von 14 Tagen. Ich habe mal eine treffende Textpassage aus einer Vorlage der Verbraucherzentrale Bayern (Links zu den Vorlagen auch unter "Alle Links auf einen Blick"



Wie muss ich mich verhalten, um nicht zahlen zu müssen?

Es wird oft empfohlen, es einfach zu ignorieren. Dies sollte man zuerst nicht tun. Die optimale Vorgehensweise ist, nach der ersten Zahlungsaufforderung einen schriftlichen Widerspruch (als Einschreiben am besten mit Rückschein versenden) zu schicken. Die Kosten des Einschreibens sind bei der Deutschen Post nachzulesen. Falls ihr euch mit falschen Daten angemeldet habt, reicht vorerst auch ein Widerspruch via Email. So braucht ihr im nachhinein eure richtige Adresse auch nicht offenbaren.

Als Begründung kann man u.a verwenden:
Oder auch dieses Schreiben der Verbraucherzentrale als Vorlage nutzen. Mittlerweile bietet auch die Verbraucherzentrale München drei Vorlagen im PDF Format an. Link zu den Vorlagen

Zudem wird empfohlen einen Screenshot der Abofalle zu machen und am besten die ganze Seite lokal speichern. Dies kann man mit den Browser über "Datei->Speichern unter" machen.
Dies hat den den Vorteil, dass ihr dann immer beweisen könnt, wie die Seite zu der Zeit eures Falls ausgesehen hat. Abofallenbetreiber passen ab und an ihr Design an, damit sie wieder von in einer gesetzlichen Grauzone agieren können.


Warum muss ich nicht zahlen?

Es häufen sich in letzter Zeit die Fragen, ob man jetzt wegen dieser oder jener Aktion jetzt doch zahlen muss.
Man kann es nicht oft genug sagen: Ihr müsst nicht und sollt nicht zahlen. Mittlerweile scheinen auch einige Betreiber hier auf den Thread gestoßen zu sein und reagieren anscheinend mit neuen, fadenscheinigen Argumenten. Trotzdem nicht zahlen! (Schaut euch den Punkt "Wie muss ich mich verhalten, um nicht zahlen zu müssen?" an. Dort werden die Gründe aufgelistet wieso ihr nicht zahlen müsst) Mal abgesehen davon versuchen diese Anbieter mittlerweile alle hier genannten Begründungen mit fadenscheinigen Argumenten zu entkräften. Egal was Sie sagen, dass es trotzdem Betrug ist oder es nicht zählt, dass ihr minderjährig seid. Dies ist alles Quatsch. Zur Sicherheit geht auf die im Thread genannten Links, dort könnt ihr aus zuverlässiger Quelle euch von der Richtigkeit, der hier zusammengefassten Informationen, überzeugen.

Wem glaubt ihr wohl mehr?
Mir mit der Behauptung PI ist auf die Kommastelle genau 4,25
oder
Einem studierten Mathematiker der euch sagt PI ist ungefähr und gerundet 3,14?


Seitennavigation:
Hilfreiche Links
Probleme mit Abofallen?
Allgemeine Regeln und Richtlinien für Werbung und Empfehlungen
Erfinder des Ausdrucks "naeb" (not another empty board)

Geändert von StaTiC (12. 01. 2010 um 16:20 Uhr)
StaTiC ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22. 01. 2007, 14:14   # 2
StaTiC
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Standard Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?

Ich habe aber (ausversehen) die Nutzung bestätigt

Diese Angebote fordern in der Regel eine Emailadresse. Mit dem Klicken eines Links bzw. mit dem Einloggen mit den Benutzerdaten, werden den zahlreichen Opfern die Bestätigung und Anerkennung des Dienstes und deren AGB vorgeworfen. Aber auch melden sich viele bei diesen dubiosen Dienstleistern an, erkennen ihren Fehler und kündigen oder geraten in Panik und schicken statt eines Widerrufs eine Kündigung. Wie schon oben beschrieben, wird dieses fadenscheinige Argument der angeblichen Bestätigung dazu verwendet, um viele Geschädigte zum Zahlen zu nötigen. Macht aber nichts. Auch wenn ihr euch wissentlich da angemeldet habt, besteht kein einziger Grund zu zahlen.
  1. Bedeutet eine Bestätigung nicht automatisch, dass man die versteckten Kosten gefunden hat.
  2. greift noch der Aspekt "Sittenwidrigkeit wegen Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung".
  3. wird man nicht ausreichend über seine Rechte und auch über die Kosten aufgeklärt. Von daher keine Panik, wenn ihr eine Kündigung geschrieben habt.
  4. Man kann die Zahlungsaufforderung wegen Irrtums anfechten (BGB §119)

Die Meinung von Verbraucherschutzjurist Ronny Jahn
Zitat:
Sollte dies der Fall sein, bleibt noch immer die Anfechtung nach § 119 Abs. 1 BGB wegen eines Irrtums. Wenn man davon ausgeht, dass objektiv mit der Anmeldung eine Vertragserklärung für ein kostenpflichtige Angebot abgegeben, der Nutzer dies jedoch nicht wollte, so kann er seine Erklärung wegen dieses Irrtums anfechten. Dies muss allerdings unverzüglich nach nach Kenntnisnahme vom Anfechtungsgrund erfolgen. Entscheidend ist hierbei der Moment man erfährt, dass mit der Anmeldung gleichzeitig ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen wurde. Mangels Schutzbedürfnis haben die Seitenbetreiber in aller Regel auch keinen Schadensersatzanspruch nach § 122 BGB, da sie häufig den Irrtum veranlasst haben. Sie nehmen bewusst in Kauf, dass potentielle Kunden die möglichen Kosten übersehen. Hierfür spricht oft auch die Tatsache, dass die Zahlungsaufforderung erst nach der vermeintlichen Widerspruchsfrist verschickt wird und vorher ein entsprechender Hinweis per E-Mail nicht erfolgt.
Egal mit welchen Drohungen, solche Betrüger kommen, gilt wie immer: NICHT zahlen.


Ich habe mich mit falschen Daten angemeldet, ist dies Betrug?

Nein, es ist kein Betrug. Betrug setzt einen Vorsatz der Bereicherung auf Kosten anderer voraus. Und jemand, welcher glaubt das Angebot sei kostenlos, handelt nicht in dieser Absicht. Siehe dazu auch den Punkt: "Die Abofallenbetreiber drohen mir..." mit dem Unterpunkt "... mit einer Anzeige wegen Betruges, weil ich ich mich falschen Datenangemeldet habe bzw. die Leistung in Anspruch genommen habe und nicht zahlen will". Es ist übrigens egal welche Daten nicht der Wahrheit entsprechend. Egal ob der Name, Adresse, Alter oder alles, es ist NIEMALS Betrug.


Bin ich über IP/Email rückverfolgbar?

Theoretisch ja, praktisch allerdings nicht. Eine Identifierzung anhand der IP oder Emailadresse ist zwar möglich, aber auf grund der Datenschutzgesetze in Deutschland dürfen weder Provider wie T-Online oder Arcor, noch Mailanbieter wie GMX einfach an Privatunternehmen Identitäten rausgeben. Weiteres beim Punkt "Die Abofallenbetreiber drohen mir..." mit dem Unterpunkt "..., dass Sie mich anhand meiner IP-Adresse identifizieren können"


Sollte/Muss ich einen Widerspruch schreiben und diesen per Post ggf. ins Ausland schicken?

Eine Mittlerweile häufig gestellte Frage: Wie sollte man sich am besten Verhalten? Die absolut und rechtlich korrekte Vorgehensweise ist ein schriftliche Widerspruch verschickt via Einschreiben mit Rückschein. Allerdings dreht sich keiner einen Strick wenn er nur via E-Mail einen Widerspruch schreibt oder es von vornerein komplett ignoriert. Ich empfehle zumindest einen Widerspruch mittels E-Mail, aber ihr könnt es auch ganz ignorieren (mit Ausnahme von gerichtlichen Mahnbescheiden).
Sollte die Firma im Ausland sitzen, spart euch das Porto. Es wird wahrscheinlich eine Briefkastenfirma sein.


Soll ich die Servicehotline anrufen und es telefonisch klären?

Nein. Ihr braucht und sollt nicht bei diesen Hotlines anrufen. Die Abzockerunternehmen und die dazugehörigen Servicecenter sind an keiner Klärung interessiert. Diese fordern einfach weiterhin ungerechtfertigt euer Geld. Ein Anruf bewirkt lediglich, dass ihr zwei Mal abgezockt werdet. Hinter den Rufnummern lauern eist teure Hotlinenummern.


Sollte ich einen Anwalt das Schreiben übernehmen lassen?

Die Frage stellen sich einige. Sollte ein eigener Anwalt, das ganze übernehmen? Anwälte können im Grunde nicht mehr machen, als Ihr selbst. Diese können nur auch nur die bestehenden "Nichtzahlgründe" aufführen und mit den jeweiligen Paragraphen stützen. Aber einen Vorteil bringt es nicht. Anwälte kosten Geld und das kann man sich sparen, nur weil man einen Widerspruch selbst schreibt, verliert er nicht seine Rechtsgültigkeit. Letztendlich habt ihr nur einen Widerspruch auf schönerem Briefpapier.

Die behaupten meine Argumente im Widerspruch gelten nicht

Natürlich behaupten die so was. Die wollen euch schließlich Geld aus der Tasche ziehen. Hier mal die häufigsten "Gegenargumente"

Vorlagen aus dem Internet sollen nicht gültig sein

Die meisten werden sicherlich eine Vorlage verwenden. Entweder von anderen Usern oder den Verbraucherzentralen. Den Geprellten wird oft versucht weis zu machen, dass diese nicht rechtskräftig/gültig seien. Diese Widersprüche egal ob selbst geschrieben oder eine abgeänderte Vorlage sind gültig. Solange alle wichtigen Informationen wie Vertragsnummer, Widerspruchabsicht und Argumente drin sind, sind diese gültig.

Das Urteil des Amtsgerichts München gilt nicht bei dem Angebot

Sofern ihr mit dem Urteil argumentiert habt, kann eine Antwort kommen, dass diese Urteil nicht auf deren Seite zutrifft, da es z.B. rechts neben der Anmeldung steht. Teils wird einem gar bei der Erwähnung gleich angedroht mit dieser Aussage vorsichtig zu sein, ansonsten drohe eine Verleumdungs- oder Unterlassungklage, welches aber nur das Opfer einschüchtern soll. Das ist alles Unsinn. Das Gesetz besagt, dass die Kosten sofort und leicht ersichtlich sein müssen. Nur weil die Kosten in der Mitte stehen, heißt es nicht, dass diese auch lesbar sind. Viele Abzocker nutzen extrem kleine Schriftgrößen und schwer lesbare Schriftarten bzw schreiben unwichtige Wörter fett, um so von den wichtigen Informationen (den Kosten) abzulenken. Da leider nirgends festgeschrieben steht, wie Kosten anzugeben sind (Schriftgröße, -art etc) ist dies eine Grauzone. Dieser Umstand macht es allerdings nicht zwangsläufig auch legal).

Sittenwidrigkeit wegen Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung sei nicht gegeben

Wenn man mit Sittenwidrigkeit argumentiert, wird die Reaktion meistens folgende sein. Es wird mit extrem hohen Kosten geredet, welche durch die Redaktion, die Pflege oder das Beschäftigen von Wissenschaftlern verursacht wird. Tja selbst wenn es so wäre, man bezahlt für eine Dienstleistung und nicht die dadurch anfallende Arbeit der Angestellten.

Die Preise stehen auf der Startseite

In den meisten Fällen tun sie dieses sogar. In Deutschland ist es allerdings Pflicht die Preise gut sichtbar und sofort erkennbar zu platzieren. Gut sichtbar bedeutet demnach nicht in Schriftgröße 4 irgendwo hinzuschreiben. Zudem wird bei der Preisangabe eine "augenunfreundliche" Schriftart verwendet, sowie werden völlig unbedeutende Wörter fett hervorgehoben um noch besser von den eigentlichen Kosten abzulenken. Wie gesagt, dies ist in Deutschland (wahrscheinlich auch Österreich und Schweiz) nicht zulässig und das "Argument" fadenscheinig.

Es soll zu einem rechtsgültigen Vertrag gekommen sein, da man auf den Aktivierungslink geklickt hat

Wie alle anderen "Argumente" ist das natürlich völliger Unsinn. Es kommt noch lange kein rechtsgültiger Vertrag zustande, nur weil man auf einen Link klickt. Aktivierungslinks sind heutzutage üblich um die Emailadresse zu bestätigen, aber kein Mittel um Verträge abzuschließen. Das wäre ja so, wenn man von einem Autohändler aufgefordert wird jetzt Geld zu bezahlen, da man ja mit dem Betreten des Autohauses bestätigt hat, dass man ein Auto kaufen will.

Die Widerrufsfrist ist abgelaufen, da diese ab der Anmeldung gilt und nicht nach Erhalt der Rechnung

Auch falsch. Die Widerrufsfrist gilt ab der Belehrung über selbige. Normalerweise wird man über seine Widerrufsfrist bei der Anmeldung, da diese Abofallen allerdings darauf ausgelegt sind, dem Reingefallenen glaubhaft zu machen, dass das genutzte Angebot kostenlos ist und demnach auch keinen Widerruf benötigt. In solchen Fällen findet die Belehrung eben nicht statt. Da man im Grunde nie über sein Widerrufsrecht aufgeklärt wird, kann man auch noch nach 4 Wochen oder 4 Monaten widersprechen.

Minderjährigkeit ist kein Widerrufsgrund

Doch ist er. Personen unter 18 Jahren dürfen zwar Verträge abschließen, allerdings sind diese gemäß §107 BGB und §108 BGB schwebend unwirksam, bis ein gesetzlicher Vertreter die Zustimmung erteilt. Ansonsten sind die "Verträge" ungültig.

Ich hätte mich als Minderjähriger garnicht anmelden dürfen

Der Hinweis, welcher auf einigen Seiten zu finden ist, dass die Nutzung erst ab 18 ist, ist völlig unzureichend. Von daher ist es weder Betrug noch Erschleichung von Leistungen. Es ist vermutlich sogar gewollt, dass sich Minderjährige anmelden, da diese noch besser unter Druck gesetzt werden können.

Meine Eltern haben gegen die Auffsichts- und Fürsorgepflicht verstoßen

Dieses Argument wird mittlerweile gerne genutzt, wenn Eltern für ihre Kinder einen Widerspruch einlegen. Man hätte gegen §1631 des BGB verstoßen und es würden "weitreichende Konsequenzen in strafrechtlicher sowie in zivilrechtlicher Hinsicht nachsich ziehen". Man verstößt nicht gegen die Fürsorgepflicht, wenn sich die Kinder auf vermeintlich kostenlosen Seiten anmelden und dann von Abofallenbetreibern genötigt und erpresst werden. Zivilrechtliche Konsequenzen sind ebenfalls totaler Müll, da eben kein Schaden entstanden ist und zu guter letzt steht im §1631 nichts von Auffsichtspflicht (müsste woanders zu finden sein)
Sie schicken Mahnungen/Zahlungsaufforderungen

Solche Mahnungen werden noch einige ins Haus/in den Posteingang flattern. Diese kann man nach einem schriftlichen Widerspruch aber getrost in den Müll (virtuell oder real) werfen. Wichtig: Werft die Mahnungen nicht ungelesen in den Müll. Es ist zwar noch nicht vorgekommen, aber einen gerichtlichen Mahnbescheid darf man nicht ignorieren. Immer erst kontrollieren ob es ein Bescheid des zuständigen Amtsgerichts ist (allerdings keine Panik. Schaut euch einfach den Punkt "Ich habe einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten an"). Dies gilt auch für beauftragte Inkassounternehmen. Diese fordern den Betrag ein, ohne in der Regel zu prüfen, ob diese Forderung überhaupt gerechtfertigt ist. Es ist auch nicht selten, dass die Inkassobüros, den Betreibern der Abofalle selbst bzw. einem Freund, Bekannten oder Kollegen gehören.

Ich habe die Rechnung für das zweite Jahr erhalten.

Die zweite Rechnung für das zweite Abojahr ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Diese kann man getrost ignorieren. Wenn man im ersten Jahr schon den Forderungen widersprochen hat, ist das völlig ausreichend. Falls man im ersten Jahr keinen Widerspruch eingelegt hat, macht es das ganze auch nicht schlimmer, man kann es auch unbeantwortet ignorieren. Wichtig ist lediglich Schreiben von Behörden nicht links liegen zu lassen. Diese sind allerdings in all den Jahren nicht aufgekommen.

Ich habe einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten, wie muss ich reagieren?

Es ist nach aktuellem Stand noch nicht vorgekommenm, dass ein Abzockerunternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid geschickt hat, aber falls diese irgendwann mal auf die Idee kommen, keine Panik.
Ein gerichtliche Mahnung ist nicht so schlimm wie man anfangs denkt. Jeder kann ein einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken. Man muss lediglich einen Antrag ausfüllen und beim zuständen Amtsgericht eine Art Bearbeitungsgebühr bezahlen. Das Amtsgericht überprüft NICHT die Rechtmäßigkeit der Forderung. Daher ist es wie schon erwähnt wichtig alle Schreiben zumindest mal anzusehen. Falls ein gerichtlicher Mahnbescheid dabei ist, einfach einen Widerspruch schreiben und abschicken. Sollte dies nicht getan werden, werden die Forderungen der Abzocker legitim. ABER nach einem Widerspruch geht diese Angelegenheit ans Gericht und wird in einer Hauptverhandlung behandelt. Dort sieht es dann wieder ganz ganz düster für die Abofallenbetreiber aus.


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Geändert von StaTiC (15. 07. 2009 um 09:42 Uhr)
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Alt 29. 01. 2007, 22:12   # 3
StaTiC
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Standard Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?

Die Abofallenbetreiber drohen mir...

..., dass Sie mich anhand meiner IP-Adresse identifizieren können

Auch drohen solche Abzocker gerne mal mit Strafverfolgung und da sie ja die IP-Adresse haben, geht das anscheinend sehr leicht. Eben nicht. Man kann ohne Probleme mit einem Einzeiler in PHP und Co die IP-Adresse des Clients auslesen. Die IP wird in Netzwerken (auch dem Internet) grundsätzlich immer mitgeschickt. Sonst wüsste die Endstelle garnicht wohin die Antwort geschickt werden soll. Man kann zwar einer IP einen Anschluss zuordnen, aber diese Adressdaten zu einer IP zuzuordnen, darf nur die Staatsanwaltschaft einfordern, wenn eine Straftat begangen und eine Anzeige aufgegeben wurde.

Da sich diese Angebote rechtlich schon in einer sehr dunkelgrauen Zone befinden, werden diese Abzocker niemals Anzeige erstatten und sich somit selbst ans Messer liefern.

... mit einer Anzeige wegen Betruges/Computerbetruges, weil ich ich mich falschen Datenangemeldet habe bzw. die Leistung in Anspruch genommen habe und nicht zahlen will

Auch ein beliebtes Druckmittel um die Opfer weiter einzuschüchtern und sie zur Zahlung zu nötigen. Es ist absoluter Quatsch. Wer auch solche Abofallen reingefallen ist, hat keinen Betrug begangen, selbst wenn er sich mit falschen Daten angemeldet hat.

Quelle: Verbraucher Zentrale Berlin
Zitat:
Betrug setzt die Absicht voraus, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zum Schaden anderer zu verschaffen. Wer nur ein Gratis-Angebot annehmen will, handelt wohl kaum in dieser finsteren Absicht.
Das gleiche gilt auch für das mittlerweile sehr gerne benutzte Schlagwort Computerbetrug nach §263a. Das ist wie der normale Betrugsvorwurf absoluter Quatsch. Auch beim Computerbetrug wrid die Absicht der Bereicherung vorausgesetzt und diese ist von Seiten des Benutzers (Abofallenopfers) einfach nicht gegeben. Weder beim Betrug noch beim Computerbetrug.

Zudem gibt es ein "das Recht auf Lüge". Bedeutet sofern gewisse persönliche Daten für einen Vertragsabschluss nicht notwendig sind, darf man dort falsche Angaben machen.

Zitat:
Generell sollte folgender Tipp beachtet werden: Menschen und Stellen, die man nicht kennt und denen man nicht vertraut, nur das Allernötigste offenbaren. Erscheinen bestimmte Fragen dubios, unbedingt nachfragen, was das soll. Es macht Sinn, eher auf ein Angebot zu verzichten als persönliche Angaben zu machen, die den Gegenüber nichts angehen und die möglicherweise missbraucht werden können. Besteht der Gegenüber auf bestimmten Angaben und will man auf ein Angebot nicht verzichten, ist es auch möglich, Phantasieangaben zu machen. Dies ist zulässig, es gibt also ein "Recht auf Lüge", wenn die Angaben für den Vertragsabschluss nicht benötigt werden.
Es ist kein Fall bekannt, dass jemals von solchen Betreibern Anzeige wegen Betruges gestellt worden ist, geschweige denn ein Opfer wegen Betruges verurteilt wurde.
Denkt immer daran, diese Abzocker versuchen euch zu betrügen, nicht ihr sie.

Bei seriösen Unternehmen z.B. Alternate, Ebay und Co sieht es anders aus, dort werden die persönlichen Daten wie Name und Adresse benötigt.

..., dass ich einen negativen Schufaeintrag bekomme

Die Schufa ist im Grunde nur dafür da um eine Überschuldung einer Person zu verhindern. Durch die Schufadatenbank wird die Bonität einer Person ermittelt. Diese Informationen soll Unternehmen und vor allem den Schuldner schützen. Ein Automobilhändler darf z.B. die Zahlungsfähigkeit eines Kunden überprüfen und ihm ggf. einen Ratenkauf verweigern.
Ein Schufaeintrag wird meist von einem negativen Denken begleitet, da man u.U. dann andere Kredite verweigert bekommt. Diese Abofallen wollen dieses Denken nutzen um weiter Angst und Verzweiflung zu schüren, um dann doch noch Geld zu kassieren. Aber wie schon so oft erwähnt. Deren Forderung ist ungerechtfertigt, ihr habt keine Schulden bei diesen Betreibern und erhaltet demnach auch keinen Schufaeintrag.

..., dass Sie den Gerichtsvollzieher schicken
Das wird niemals eintreffen. Ein Gerichtsvollzieher ist ein Beamter der Justiz. Dieser darf nur mit einem gerichtlichen Vollstreckungstitel (z.B. Urteil oder Mahnung (ausgeschlossen Mahnungen von Inkassobüros etc), euren Besitz pfänden. Damit der Gerichtsvollzieher wirklich kommt, müsstet ihr 1. nicht in der Lage sein die Schuld mit Geld zu begleichen und 2. müsstet ihr dazu verurteilt werden. Eine Verurteilung wird ein Gericht bewirken kann aber auch dadurch erwirkt werden, indem man auf einen gerichtlichen Mahnbescheid nicht reagiert.

..., mit der Pfändung meines Gehaltes/ meiner Versicherungen

Es ist auch schon häufiger die Drohung verfasst worden, dass wenn man nicht zahlt, sein Gehalt bzw seine Versicherungen (z.B. Rente-, Lebensversicherung oder vermögenswirksame Leistungen) gepfändet bekommt.
Schwachsinn: Wie bei einem Gerichtsvollzieher muss ein gerichtlicher Vollstreckungsbescheid vorliegen.

..., mit einem gerichtlichen Mahnbescheid

Da teilweise die leeren Drohungen mit Anwalt und Inkasso nicht mehr fruchten, sind einige Abofallenbetreiber dazu übergeganen mit gerichtlichen Mahnbescheiden zu drohen bzw diesen anzukündigen. Es wird mit fast 100%iger Wahrscheinlichkeit eine Drohung bleiben, da nach einem Widerspruch gegen diesen Mahnbescheid die Forderung entweder verfällt oder sofern es der Antragsteller wünscht, gerichtlich geprüft. Letzteres wollen diese Betreiber allerdings vermeiden, da kein rechtlicher Anspruch auf das Geld besteht. Zudem ist ein gerichtlicher Mahnbescheid mit Kosten verbunden und diese wollen ebenfalls von Betreibern vermieden werden.

Ich habe leider schon bezahlt...

..., muss ich jetzt noch das zweite Jahr bezahlen?

Es ist ärgerlich, wenn man zu spät auf die rettenden Informationen gestoßen ist und den Betrag bezahlt hat. Aber weil ihr das erste Abojahr bezahlt habt, heißt es noch lange nicht, dass ihr das zweite auch bezahlen müsst. Schreibt einen Widerspruch und erklärt, dass Ihr von den haltlosen Drohungen eingeschüchtert wurdet und der zur Zahlung genötigt wurdet und keinesfalls den Vertrag anerkennt.

..., kann ich mein Geld irgendwie zurück bekommen?

Man kann ein Schreiben verfassen, indem man das bereits gezahlte Geld zurückfordert. Dieser Forderung kann man Nachdruck verleihen, indem man die Absicht bekundet über zivilrechtliche Schritte, das unrechtmäßig erhaltende Geld zurückfordert. Ihr müsst den Anwalt zwar selbst bezahlen, aber es ist durchaus möglich diese Kosten mit einzuklagen, sodass der Abofallenbetreiber den Beitrag und die Gerichts- und Anwaltskosten bezahlen muss.

Ich bin trotzdem noch verunsichert.

Falls euch nach dem Lesen dieses Threads immernoch Zweifel bleiben und ihr noch eine Bestätigung braucht, dann kann ich euch nur die Verbraucherzentrale eurer Stadt empfehlen. Link zur Verbraucherzentrale. Danach wählt ihr euer Bundesland aus.
Allerdings ist der Service der Verbraucherzentralen in der Regel nicht kostenlos.
Die Preise können sich unterscheiden, aber rechnen könnt ihr mit ca. 25€ (dies beinhaltet eine Beratung + Korrespondenz)


Wie lange dauert es, bis die Abzocker aufhören mich zu belästigen?

Das ist schwer zu sagen, da es verschiedene Betreiber sind kann es zwischen ein paar Wochen und mehr als einem Jahr dauern, bis diese aufgeben und ablassen.
Generell könnt ihr die Zeitspanne kürzen indem ihr einmal widersprecht und den Rest ignoriert.
Zusätzlich können Anzeigen wegen Belästigung und Nötigung etc bewirken, dass die Betreiber aufhören.


Kann ich die Belästigung durch Mahnungen und Drohungen durch eine Klage stoppen bzw. den Abofallenbetreibern eins auswischen?

Kurz gesagt: JA! Man kann mit einer sogenannten "negativen Feststellungsklage". Es besteht zwar ein relativ kleines Kostenrisiko, aber in bisher allen bekannten Verfahren haben Gerichte festgestellt, dass kein Anspruch auf das Geld des Klägers bestünde. In der Regel lenken die Abofallenbetreiber ein, gaben eine entsprechende Erklärung ab und übernahmen alle Kosten.

Quelle: vzhh.de
Zitat:
Wer möchte die Gauner verklagen? Einige Verbraucher haben, um dem Mahnungsspuk ein Ende zu setzen, ihrerseits die Betreiber der Abofallen verklagt. Das Gericht sollte feststellen, dass kein Anspruch bestünde („negative Feststellungsklage“). Bislang gingen die bekannten Verfahren positiv aus. Die Gegenseite lenkte ein, gab die entsprechende Erklärung ab und übernahm alle Kosten.

Wer möchte das auch? Schicken Sie eine mail an verbraucherrecht@vzhh.de . Es handelt sich aber nicht um eine Sammelklage, sondern man muss als Kunde individuell auf Unterlassung klagen. Es besteht ein (geringes) Kostenrisiko, andererseits die Chance, dass der „Gegenseite“ erhebliche Kosten entstehen und dass das Bombardement der Mahnungen gestoppt wird. Wir nennen Ihnen Anwälte, die mit solchen Verfahren bereits Erfolg hatten.
Beispielschriftverkehr mit diversen Abofallen

In den oberen Punkten wurde viel geraten, beruhigt und viele Widerspruchsgründe genannt. Trotzdem kommt es noch sehr häufig vor, dass User hier schon fast verängstigt nach möglichen Konsequenzen fragen oder einfach nicht wissen, was sie schreiben sollen, da die Abofallenbetreiber mittlerweile auf die Standardvorlagen der Verbraucherzentralen mit Pseudoargumenten reagieren.
Deswegen habe ich in Zusammenarbeit mit geschädigten ein PDF erstellt, welche diverse Schriftverkehre festhält. Danke an alle, welche geholfen dieses Dokument zu erstellen.
In diesem Dokument wird sehr gut dargestellt, dass diese Abofallenbetreiber immer mit der gleichen oder ähnlichen Masche kommen, um ahnungslosen Internetusern Geld abzuknöpfen. Es soll als Beruhigung und Anregung für eigene Widersprüche dienen.

Anmerkung: Es wurden die persönlichen Daten, sowie Kundennummern etc aus den Schriftverkehren entfernt, sollte ich dennoch einen Namen, Handy-Nr, Datum, Kundennummer übersehen haben, bitte meldet es umgehend bei mir via PM, damit ich es korrigieren kann.
Anhang 32850

Was kann ich sonst noch tun?

Für einen selbst reicht ein Widerruf/Widerspruch und danach kann man alles folgende ignorieren. Wenn ihr trotzdem auch für die Allgemeinheit etwas tun wollt, könnt ihr mehrere Dinge tun:
  • Anzeige bei der Polizei erstatten, wegen:
    • Betruges - Diese sollte grundsätzlich gestellt werden, da diese mit fragwürdigen Methoden versuchen an das Geld von ahnungslosen Internetusern zu kommen
    • Nötigung - Sofern man ständig dazu aufgefordert wird zu zahlen und auch mit rechtlichen Schritten oder anderen Konsequenzen gedroht bekommt, erfüllt dies den Tatbestand der Nötigung
    • Verleumdung - Man wird auch gerne wegen Betruges bezichtigt, was in dem Fall der Abofallen absoluter Schwachsinn ist. Keiner möchte sich gerne als Betrüger bezeichnen lassen. Von daher Anzeige wegen Verleumdung
  • Die Bank welche das Konto zur Verfügung stellt informieren - Auch Banken finden es nicht amüsant, wenn ihre Dienstleistung dazu genutzt wird um sich mit betrügerischen Machenschaften zu bereichern. Eine Beschwerde an die Bank, welche bei den Mahnungen, Inkassobriefen etc angegeben wird, hat auch schon zu diversen Einfrierungen der Konten geführt.
  • Die SCHUFA Holding AG informieren - Es wird sehr oft mit Schufaeinträgen gedroht, diese "Unternehmen" sind aber in keinsterweise Partner der SCHUFA Holding AG und die SCHUFA ist in der Regel sehr daran interessiert, wenn jemand mit ihnen ungefragt droht.
  • Bei der zuständigen Anwaltskammer beschweren - Nach Inkasso und Drohungen gibt es noch genügend Anwälte, welche auf den Goldesel Abofalle aufspringen wollen. Wenn ihr ein Schreiben von einem Anwalt bekommt, beschwert euch bei der zuständigen Anwaltskammer. Anwälte wie Katja Günther dürfen mittlerweile um ihre Zulassung bangen

Letztendlich stellt sich die Frage, was bringt das Ganze? Im ersten Moment nicht viel, aber die Masse machts. Wenn Hunderte bis Tausende Anzeigen gegen die selben Firmen bzw Personen gestellt werden, dann verleihen diese dem Ganzen eine ganz andere Priorität und vielleicht wird auch der Gesetzgeber mal aktiv und unternimmt generell etwas gegen solche Seiten.


Definitionen

Hier werden diverse Definitionen von Begriffen beschrieben, worauf sich im Text bezogen wird.

Betrug nach StGB §263 (Quelle: dejure.org)
Zitat:
Zitat von StGB §263
  1. Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
  2. Der Versuch ist strafbar.
Bedeutet einfach: Wer sich auf Kosten anderer bereichert bzw. dies versucht macht sich Strafbar. Dies gilt ebenfalls, wenn man dies mit falschen Informationen, Un- oder Halbwahrheiten versucht bzw durchführt (so wie es die Abofallenbetreiber machen).

Computerbetrug nach StGB §263 (Quelle: dejure.org)
Zitat:
Zitat von StGB §263
  1. Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
  2. § 263 Abs. 2 bis 7 gilt entsprechend.
  3. Wer eine Straftat nach Absatz 1 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt oder einem anderen überlässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
  4. In den Fällen des Absatzes 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 entsprechend.

Nötigung nach StGB §240 (Quelle: dejure.org)
Zitat:
Zitat von StGB §240
  1. Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
  2. Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
  3. Der Versuch ist strafbar.

Inhalt und Grenzen der Personensorge nach BGB §1631 (Quelle: dejure.org)
Zitat:
Zitat von BGB §1631
  1. Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.
  2. Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
  3. Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen.
Alle Links auf einen Blick

Damit die Links, welche hier gekonnt im Thread eingefügt wurden nicht übersehen werden nochmal eine kleine Zusammenfassung

Informationen zur Thematik
Vorlagen

Woher stammen all diese Informationen?

Hauptsächlich hab ich mal alles was hier im Gulli:Board gefunden habe, zusammengefasst. Stichwort ist Suchfunktion mit Schlüsselwörtern wie "Abzocke" oder "Abzocker"
Auch hat mich die Seite verbraucherrechtliches.de etwas inspiriert.
Auch Google ist unser Freund und Helfer.
Zu guter Letzt möchte ich allen Usern danken, welche mit Rat und Tat den Opfern zur Seite stehen, aber auch denen, welche mit PMs und Posts auf neue Abzockerseiten hinweisen. Selbst die Fragenden tragen ihren konstruktiven Teil bei, indem Sie mit ihren Anliegen neue, hilfreiche Tips entstehen lassen.


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Alt 12. 02. 2007, 07:38   # 4
StaTiC
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Standard Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?

Noch nicht aktiviert bzw nicht festellbar
(die hier aufgeführten seiten müssen nicht zwangsläufig abofallen sein, da die Domains teilweise nicht erreichbar sind oder zumindest jetzt den Anschein erwecken, keine Abofallen zu sein. Diese Liste ist lediglich eine Erinnerungsliste. Sollte sich der Status einer Seite ändern, dann bitte ich ggf um eine Benachrichtigung)
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Alt 19. 02. 2007, 11:05   # 5
hash
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Standard Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?

Es gibt jetzt ein rechtskräftiges Urteil zum Thema Abzocker-Seiten. Evtl. sollte man dieses ganze oben mit in den Sticky mit aufnehmen:

Zitat:
Versteckte Kosten auf Internetseiten müssen nicht gezahlt werden

Amtsgericht München veröffentlicht entsprechendes Urteil 19.02.2007
09:27


Wenn auf Internetseiten die Zahlungspflicht für dort angebotene Leistungen versteckt ist, kann der Kunde mit Erfolg dagegen vorgehen. Das Amtsgericht München wies in einem heute veröffentlichten Urteil die Klage der Betreiberin einer solchen Internetseite zurück (AZ: 161 C 23695/05). Eine Frau hatte dort ihre Lebenserwartung berechnen lassen und war davon ausgegangen, dass der Service über Werbung finanziert wird.
Der Hinweis, dass die Erstellung der Analyse 30 Euro kostet, stand erst unterhalb des Anmeldebuttons und konnte so nach Ansicht des Gerichts übersehen werden. Auch genüge es nicht, die Zahlungspflicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzusprechen. Die Kundin hatte zwar angeklickt, dass sie die Geschäftsbedingungen akzeptiere. Doch die Richterin entschied, dass man nicht damit rechnen müsse, dass hier versteckt auf die Zahlungspflicht hingewiesen wird. Das Urteil ist rechtskräftig.
Quelle: http://www.teltarif.de/arch/2007/kw08/s24978.html
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Alt 19. 02. 2007, 20:50   # 6
BuggerT
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Standard Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?

Hier die Pressemitteilung des AG München als PDF:

http://www.ag-m.bayern.de/Pressemitt...serwartung.pdf


grtz
BuggerT
BuggerT ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21. 02. 2007, 17:07   # 7
shafire
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Standard Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?

auch hier nochmal, dass es jeder findet:

http://board.gulli.com/thread/-void/
.
shafire ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22. 02. 2007, 08:16   # 8
balkongegenüber
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Ort: Göttingen
Beiträge: 59
Standard Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?

Sehr geehrte/r ....

trotz mehrfacher Aufforderung unsererseits sind Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen. Wir müssen daher davon ausgehen, dass Sie nicht bereit sind, die in Anspruch genommene Dienstleistung zu bezahlen. Wir haben von unserer Seite die Nachweise bezüglich des von Ihnen in Anspruch genommenen Dienstes erbracht.

Wir sehen uns gezwungen, unsere Forderungen gegen Sie von einem Inkassobüro beitreiben zu lassen. Diese Maßnahme wurde Ihnen bereits angekündigt. In Ihrem Interesse sollten Sie jeglichen Schriftverkehr in Zukunft mit (info@debtandasset.de) führen, da Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur noch über dieses Inkassobüro getätigt werden können.

Sie werden in den nächsten Tagen vom Inkasso-Büro angeschrieben und nehmen Ihre Zahlung auf das Ihnen dann genannte Konto vor.

Wir sind ab sofort nicht mehr für Sie zuständig, eventuelle Rückfragen klären Sie bitte direkt mit D&A Inkasso.



smsfree24.de

-------------



Für alle dies interessiert:
Das ist eine solche Standardmail, wie sie dann verschickt wird, wenn dann das "Inkassobüro" dafür "geschickt" wird. Wenn man einmal besagte hier im Thread gepostete Erklärung an den jeweiligen Betreiber geschickt hat, kann man auch solchen scheiss einfach ignorrieren
www.audiofilter.de - Musik in Blogschrift
balkongegenüber ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22. 02. 2007, 09:50   # 9
Eisenblut
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Beiträge: n/a
Standard Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?

Beim Hessischen Rundfunk gab es am Wochenende eine Sendung zu dem Thema, die generell das bestätigt, was hier bereits geschrieben wurde. Dankenswerterweise gibt es sie als Podcast: HR Nutzwert - Nepp im Netz - Die neuesten Maschen der Internetbetrüger
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Alt 06. 03. 2007, 23:53   # 10
BuggerT
Mitglied
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Registriert seit: Feb 2000
Beiträge: 6.896
Standard Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?

Die Verbraucherzentrale Bayern bietet nun auch drei Musterbriefe kostenlos zum Download:

Musterbrief_1 Angebot nicht genutzt
Musterbrief_2 Kein Vertragsabschluss
Musterbrief_3 Für Minderjährige

Link: http://www.verbraucherzentrale-bayer...nk303142A.html


grtz
BuggerT
BuggerT ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26. 03. 2007, 14:51   # 11
sebamed
1. schwarzes KKK-Mitglied
 
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Beiträge: 2.979
Standard Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?

@Undead_Punisher: desweiteren gibt es neben diesem thread und tausenden einträgen in anderen foren auch zig seiten der verbraucherzentrale (also einer anerkannten institution) die über dieser abzocke berichten...(edit..hat st@tic ja schon geschrieben, wie ich grade sehe)zeig neben diesem thread das und dann werden sie dir sicher glauben..also auf keinen fall zahlen. widerrufen (bist du überhaupt schon 18) und gut ist...
dazu noch:
Brüder Schmidtlein sollen Gewinn abführen
http://www.gulli.com/news/internet-abzocke-brueder-2007-03-03/

verbraucherzentralenseiten über die schmidtleins:
http://www.verbraucherzentrale-berli...?articleid=460
http://www.verbraucherzentrale-sh.de...bote030406.htm
http://www.verbraucherzentrale-breme...hmidtlein.html
http://www.vzbv.de/go/presse/695/index.html

Rechtliche Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbands u.a. auch über die schmidtleins:
http://www.vzbv.de/mediapics/hinterg...ge_05_2006.pdf

1200 strafanziegen gegen schmidtleins:
http://www.jurablogs.com/meldungen/2006/10/05/55741/
3000 strafanziegen gegen schmidtleins:
http://www.verbraucherrechtliches.de...nternetseiten/
sebamed ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29. 03. 2007, 11:54   # 12
Undead_Punisher
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Beiträge: 171
Standard Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?

hey leutz was is den jetzt mit dem gerichtsurteil? jemand was mitbekommen?
Undead_Punisher ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29. 03. 2007, 14:33   # 13
sebamed
1. schwarzes KKK-Mitglied
 
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Standard Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?

soooo...scheinbar hat bereits jemand (vermutlich hier aus dem forum) den herrn von der verbraucherzentrale drauf hingewiesen, wie der sachverhalt in punkto mega-download.net ist.
so kam er auch wie nachzulesen ist zu dem schluss:

Zitat:

Also gerade hier ist die Preisangabe sehr verschwommen und nur eingeschränkt lesbar. Von Transparenz kann man hier nicht sprechen. Auch die Informationen zum Widerrufsrecht und zu den Widerrufsfolgen kann man nur lesen, wenn man sich besonders anstrengt.
womit hiermit wohl jetzt offiziell die instransparenz des anbieter geklärt wäre, womit (auch wenn vom anbieter anderes behauptet wird) das gleiche vorgehen wie bei den anderen abofallen anzuwenden ist...




Zitat:
Zitat von Kaiser Soze

@sebamed: du scheinst dich ja richtig bei diesem thema auszukennen und dafür bin ich sehr dankbar.
danke bzw bitte! aber ich bin ja nicht der einzige der hier hilft..

wenn du dich revangieren helf einfach anderen...jetz müsstest du die eigentlich recht simple vorgehensweise ja kennen
sebamed ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29. 03. 2007, 14:41   # 14
StaTiC
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Standard Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?

@seba. Wo hastn dieses Zitat her?

Zitat:
Zitat von sebamed
danke bzw bitte! aber ich bin ja nicht der einzige der hier hilft..

wenn du dich revangieren helf einfach anderen...jetz müsstest du die eigentlich recht simple vorgehensweise ja kennen
ab er du bist so ziemlich der tatkräftigste und dass du nicht alleine dir die mühe machst wurde ja auch schon nachträglich korritgiert (jetzt is mein ego wieder gestärkt )
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Alt 29. 03. 2007, 14:41   # 15
arctic360
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Standard Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?

drohung wegen betruges? was meinst du damit? die mail nach der zahlungsaufforderung? denkst du es langt auch nicht zu antworten und zu zahlen ohne davor zu wiederrufen?also gar nichts tun? da hab ich nachgeguckt, das steht nicht im ersten post
tut mir leid ich kann nicht so schnell alles lesen =(
arctic360 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29. 03. 2007, 14:48   # 16
sebamed
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Standard Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?

Zitat:
Zitat von St@tic
@seba. Wo hastn dieses Zitat her?
das zitat habe ich aus dem von auf seite 6 von jomue123 verlinkten thread, in dem der verbrauchschützer mega-downloads wegen seiner jetzt ja auch von ihm bestätigten fehleinschätzung verteidigte:
http://board.gulli.com/thread/-void/6/#144

ned flanders gab auch noch seinen senf dazu...wer das wohl war


Zitat:
Zitat von St@tic
ab er du bist so ziemlich der tatkräftigste und dass du nicht alleine dir die mühe machst wurde ja auch schon nachträglich korritgiert (jetzt is mein ego wieder gestärkt )
sebamed ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29. 03. 2007, 14:48   # 17
StaTiC
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Standard Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?

Zitat:
Zitat von arctic360
drohung wegen betruges? was meinst du damit? die mail nach der zahlungsaufforderung? denkst du es langt auch nicht zu antworten und zu zahlen ohne davor zu wiederrufen?also gar nichts tun? da hab ich nachgeguckt, das steht nicht im ersten post
tut mir leid ich kann nicht so schnell alles lesen =(
doch tut es
Die überschrift lautet
"Ich hab mich mit falschen Daten angemeldet. Bekomme ich eine Anzeige wegen Betruges?" (ist der vorletzte Punkt in der Liste)

Aber noch ne kleine Erklärung für dich.
Viele Betroffenen melden sich mit falschen Daten an, darunter fällt auch das Geburtsdatum. Speziell die falsche Angabe des Geburtsdatums bzw des Alters machen viele Minderjährige um den "Service" nutzen zu können.
Wenn man dann einen Widerruf u.a. mit der Begründung der Minderjährigkeit schickt, bekommt man eine Drohung. Diese beinhaltet eine Anzeige wegen Betruges auf Grund falscher Angaben.
Falls soetwas kommen sollte keine Bange du bist kein Betrüger und wieso steht im ersten Post unter der eben erwähnten Überschrift (die ist übrigens groß, schwarz und fett)

Und wie man sich Verhalten soll steht unter dem Punkt
"Wie muss ich mich verhalten, um nicht zahlen zu müssen?"

Ich denke die Überschriften sind gut formuliert und dürften gefunden werden.
Und wenn du etwas länger brauchst zum lesen, macht nix. Lieber langsam lesen und verstehen, als überfliegen und nix raffen.
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Alt 29. 03. 2007, 14:52   # 18
Rubia
Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2007
Beiträge: 1
Standard Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?

Hi,
bei mir kam auch die Mail rein, dass ich 96€ zahlen müsste- von mega-download. Ich bin erstmal aus allen Wolken gefallen, habe sofort gekündigt worauf nur der nette Hinweis kam, dass ich kündigen kann, trotzdem aber 24 Monate zahlen muss- vielen Dank auch!
Nach dem 1. Schockmoment habe ich es dann mit der Widerrufung einer unwissentlich abgegebenen Willenserklärung versucht (bin ganz knapp über die 14 Tage drüber), worauf nur das hier kam:
Sehr geehrte XXX!

Wir haben Sie bei Ihrer Dateneingabe bereits auf das Widerrufsrecht
aufmerksam gemacht. Weiters haben Sie von uns eine Mail bekommen, in dem
sich eben diese und Ihre Login Daten befanden.
Tut mir Leid Ihnen mitteilen zu müssen, dass die Rechnung rechtens und die
Forderung zu begleichen ist.

Jetzt habe ich fleißig die Berichte hier gelesen, die mich etwas beruhigt haben, zudem ich eine Adresse irgendwo in Europa, allerdings meinen deutschen Wohnort angegeben hatte.
Reicht das, damit die mich nicht auffinden können?
Habe mir ja leider mit der vorschnellen Kündigung bzw. Widerrufung die Option verbaut zu behaupten ich wäre es nicht gewesen, knirsch.
Einen Brief möchte ich nicht schicken, da das aus dem Ausland doch etwas aufwendig ist. Ich hoffe jetzt nur, dass die ganz schnell Ruhe geben, allerdings haben sie meine richtige E-mail Adresse. Kann ich noch was machen um sicher zu gehen, oder kann ich mich endlich beruhigen?
Rubia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29. 03. 2007, 14:56   # 19
StaTiC
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(Threadstarter)
 
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Registriert seit: May 2003
Beiträge: 11.019
Standard Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?

Sofern du eine falsche Adresse angegeben hast, könntest sogar genau neben denen wohnen und die würden dich nicht finden.

Und auch wenn du da drauf warst und auch wenn du den Service genutzt hast, musst bzw SOLLST! du NICHT zahlen.

Die Gründe werden im 1. Post dieses Stickys unter

"Wie muss ich mich verhalten, um nicht zahlen zu müssen?"

zufinden.

EDIT:

Ich habe nochmal zwei Punkte hinzugefügt und ein Inhaltsverzeichnis hinzugefügt. Ich hoffe ich kann damit wieder ein paar Fragen beantworten und die Übersicht erhöhen.
Folgende Punkte wurden hinzufügt

# Warum muss ich nicht zahlen?
# Ich habe aber (ausversehen) die Nutzung bestätigt

Dort wird nochmal explizit erläutert, wieso man nicht Zahlen braucht egal mit was sie drohen. Und da einige hier sehr panisch wurden, weil sie statt eines Widerrufs, eine Kündigung geschickt haben und dadurch quasi die Nutzung bestätigt haben, habe ich diese Thema nochmal in einem extra Punkt aufgeschrieben.
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Geändert von StaTiC (29. 03. 2007 um 15:22 Uhr)
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Alt 29. 03. 2007, 17:56   # 20
FriedrichFiles
Besserwisser
 
Registriert seit: Mar 2007
Beiträge: 7
Standard Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?

Ich hab ne rechtsschutzversicherung ohne Selbstbehalt und mein Anwalt macht auch solchen Kleinkram für mich, ist für mich am einfachsten, und nach einem Schreiben vom Anwalt geben die immer auf.

Geändert von FriedrichFiles (29. 03. 2007 um 18:24 Uhr)
FriedrichFiles ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29. 03. 2007, 19:54   # 21
sebamed
1. schwarzes KKK-Mitglied
 
Benutzerbild von sebamed
 
Registriert seit: May 2005
Beiträge: 2.979
Standard Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?

Zitat:
Zitat von Rubia


Wir haben Sie bei Ihrer Dateneingabe bereits auf das Widerrufsrecht
aufmerksam gemacht. Weiters haben Sie von uns eine Mail bekommen, in dem
sich eben diese und Ihre Login Daten befanden.
Tut mir Leid Ihnen mitteilen zu müssen, dass die Rechnung rechtens und die
Forderung zu begleichen ist.

ja, die labern immer den gleichen scheiss!
nichts ist da rechtens...widerrufe einmal (was du ja anscheind hast) den rest von denen kannste ignorieren..
im zweifel suchst du die verbraucherzentrale in deiner stadt auf! wichtig ist, dass du drauf aufmerksam machst, über welche seite du dich dort versehendlich (ohne einen vertrag abschliessen zu wollen) angemeldet hast.
denn die auf der eigentlichen seite von mega-downloads.net ist der preis relativ lesbar angegeben. auf den seite über die die User durch google-ads zu diesem "dienst" finden absolut nicht. das kannst du auch auf den letzten beiden seiten mitverfolgen.
je nach dem nach welchem programm du gesucht hast dürfte das eine url wie diese gewesen sein:
http://www.mega-downloads.net/lay/eMule_downloaden.html
das solltest du ausdrücklich erwähnen, wenn du den verbraucherschutz aufsuchen solltest!


wie "rechtens" deren seite ist wurde ja bereits von einem verbraucherschützer erwähnt:
Zitat:

Also gerade hier ist die Preisangabe sehr verschwommen und nur eingeschränkt lesbar. Von Transparenz kann man hier nicht sprechen. Auch die Informationen zum Widerrufsrecht und zu den Widerrufsfolgen kann man nur lesen, wenn man sich besonders anstrengt.
sebamed ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29. 03. 2007, 20:41   # 22
esrebo
Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2007
Beiträge: 1
Smile mega-dounload.net

hallo zusammen

interessiert habe ich das forum durchgelesen.
leider gehöre ich auch zu denen die auf Mega-Downloads.net reingefallen bin.
es tut richtig gut das forum zu lesen.
ich bin in der schweiz wohnhaft, und habe mich mit meinem richtigen name usw. bei Mega-Downloads.net angemeldet, jedoch nie etwas ausser bittorrent heruntergeladen. habe das auch der dubiosen firma gesagt und und sie gebeten die rechnung zu stornieren, worauf sie geantwortet haben: das ich das wiederrufsrecht
verpasst habe und sie auf den geldbetrag bestehen. ich habe dan ein tel getätigt und gesagt ich sei bereit ein kleiner betrag für die umtriebe zu bezahlen. und das war die antwort:

Sehr geehrter Herr ******!

Auf Ihr Angebot kann leider nicht eingegangen werden.

Ich schicke Ihnen ihren kompletten Verlauf unserer Datenbank, sodass Sie sich im Klaren darüber sein können, das hier alles rechtens abläuft.

Sie haben sich am **.**.** bei uns mit folgender Kennung angemeldet:

IP: **.***.***.**
Host: **.*.*.*.****.******.**

und somit unseren AGB und dem gut ersichtlichen Widerrufsrecht zugestimmt.

Danach bekamen Sie eine Aktivierungsmail, die zum einen abermals Sie über unser Widerrufsrecht belehrte, und ihre Login Daten beherbergte. Mit diesen loggten Sie sich auch noch am selbigen Tage um **:**:** ein und haben das Programm BitTorrent heruntergeladen.

Aufgrund dessen, das Ihre Widerrufsfrist abgelaufen ist und sie den Account genutzt haben, ist zwischen Ihnen und der Firma Easy IT Solution ein 24 Monats Vertrag abgeschlossen worden.

Auch der Ablauf der Widerrufsfrist ist eine Zustimmung des Vertrages und somit Rechtskräftig.

Wir bitten Sie daher, den offenen Betrag einzuzahlen, um weitere Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Ich hoffe ich konnte etwas Licht in die Angelegenheit bringen.

Mit freundlichen Grüssen,
Ihr Mega-Downloads.net Team


ich weiss jetzt nicht genau wie ich mich verhalten soll? sollte ich aus der schweiz auch den genanten brief senden?

danke allen die da hilfe leisten
esrebo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29. 03. 2007, 21:38   # 23
sebamed
1. schwarzes KKK-Mitglied
 
Benutzerbild von sebamed
 
Registriert seit: May 2005
Beiträge: 2.979
Standard Re: mega-dounload.net

Zitat:
Zitat von esrebo


ich weiss jetzt nicht genau wie ich mich verhalten soll? sollte ich aus der schweiz auch den genanten brief senden?
gute fragen. grundsätzlich schon, nur evtl deutsche urteile ect würde da ja nciht reingehören. auch weiss ich nicht wie das mit der schweiz mit der widerrufsrecht ist.
zahlen solltest du aber auf keinen fall.
frage am besten mal beim schweizer verbraucherschutz, bzw heist das bei euch glaube ich konsumenschutz, nach.
weise aber auch darauf hin, dass du dich nicht über die eigentlich hauptseite von mega-downloads registriert hast, sondern über die welche über die google-ads der firma zu erreichen sind..also zb sowas wie http://www.mega-downloads.net/lay/eMule_downloaden.html

auf der hauptseite ist nämlich der preis und der widerrrufsrecht relativ deutlich angegeben, auf den anderen absolut nicht!

edit//
poker-lehre.com ist fehlt in der liste noch..@st@tic

Geändert von sebamed (30. 03. 2007 um 04:43 Uhr)
sebamed ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30. 03. 2007, 17:52   # 24
in5ane
Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2007
Beiträge: 4
Standard Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?

Hey Leute.

Echt toller Thread, Respekt und danke für die Informationen.

Folgendes: Auch ich habe heute eine Email von www.berufs-wahl.de bekommen mit der Aufforderung, 59 € zu bezahlen.

Was soll ich nun tun? Es ähnelt sehr dem Problem, dessen sich das Landgericht München schon befasst hat (nicht offensichtlich gebührenpflichtig, nur in AGBs geschrieben und ganz klein unter dem Anmeldebutton)

Das Problem ist nur: ich habe keinerlei Postanschrift von diesem ominösen Verein um einen Widerspruch per Einschreiben versenden zu können. Des Weiteren wurde mir gesagt, dass ich innerhalb der nächsten 5(?) Tage eine Auswertung per Mail geschickt bekomme. Dies war jedoch nicht der Fall, was ja dann: "Sittenwidrigkeit wegen Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung Bürgerliches Gesetzbuch §138" nahe kommt.

Nunja, was empfehlt ihr mir? Im Endeffekt könnte ich mich ja auf folgende Punkte beziehen:

# nicht selbst angemeldet
# Kosten nicht sofort ersichtlich
# Das Gerichtsurteil vom Amtsgereicht in München vom 16.1.07, AZ 161 C 23695/06
# Sittenwidrigkeit wegen Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung Bürgerliches Gesetzbuch §138

Außerdem erscheint mir die Adresse www.berufs-wahl.de einer seriösen, mir eigentlich empfohlenen Adresse www.berufswahl.de ziemlich gleich; wäre das nicht ein weiterer Gesichtspunkt?

Danke schon einmal im Voraus.
in5ane ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30. 03. 2007, 18:01   # 25
Andreas37
Mitglied
 
Registriert seit: May 2005
Beiträge: 2.700
Standard Re: Auf Abzocker reingefallen - Was dagegen unternehmen?

Ich habe die o.g. Seite sofort mit unter die Rubrik: "Neu Abzockseiten, vor die man sich in Acht nehmen sollte" hinzugefügt.

http://board.gulli.com/thread/659243-neu-abzockseiten-vor-die-man-sich-in-acht-nehmen-sollte/#1

Wer noch andere Seiten diesbezüglich kennt, die oben noch nicht mit aufgeführt sind, kann mir gerne schreiben, damit die Seite möglichst aktuell und auf dem laufenden bleibt.
Andreas37 ist offline   Mit Zitat antworten
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