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03. 09. 2008, 13:27 #1
Warez: Betreiber von drei Webwarez-Seiten zu drei Jahren auf Bewährung verurteilt
Der US-Amerikaner Robert Hardick hatte zusammen mit vier Freunden drei Warez-Sites betrieben, auf denen er regelmäßig illegal kopierte Materialien anbot. Im April diesen Jahres wurden er sowie seine Gehilfen wegen Verstoßes gegen das Urhebergesetz festgenommen und angeklagt. Jetzt wurde das Urteil gegen Hardick gefällt, welcher vor Gericht selbst auf schuldig plädierte.
Die Verurteilung von Robert Hardick beläuft sich auf insgesamt drei Jahre auf Bewährung. Die ersten sechs Monate hiervon steht er zusätzlich unter Hausarrest.
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03. 09. 2008, 16:00 #2
Re: Warez: Betreiber von drei Webwarez-Seiten zu drei Jahren auf Bewährung verurteilt
das Bild ist genial

Aber zu den Strafen. Man hört leider immer öfters von solchen Strafen...
Was mich allerdings wundert ist, dass die Admins so alt waren
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03. 09. 2008, 16:25 #3
Re: Warez: Betreiber von drei Webwarez-Seiten zu drei Jahren auf Bewährung verurteilt
Naja Urteil is schon okay selbst schuld hätte auch was legales machen können aber trozdem,hört man es in letzter Zeit wirklich sehr oft
Bald steht hier in den Gulli News Darky(Admin auf 3dl) für 100Jahre in Knast
lg: X-Styler
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03. 09. 2008, 17:21 #4Mitglied
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Re: Warez: Betreiber von drei Webwarez-Seiten zu drei Jahren auf Bewährung verurteilt
Hehe das Bild ist wirklich klasse
P.S. Ungefähr in der Mitte steht Hardich anstatt von Hardick.
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03. 09. 2008, 18:07 #5
Re: Warez: Betreiber von drei Webwarez-Seiten zu drei Jahren auf Bewährung verurteilt
Wenn alle was "legales" machen sollten, wo würds dann Warez und co. geben?
Seit doch froh dass es Leute gibt, die hohes Risiko eingehen nur damit ihr kostenlos euer Zeugs saugen könnt
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04. 09. 2008, 00:29 #6Mitglied
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Re: Warez: Betreiber von drei Webwarez-Seiten zu drei Jahren auf Bewährung verurteilt
Wenn man sich anschaut, was täglich durch Hoster, FS, Usenet, FTP und bla an Verletzungen des Urheberrechts stattfindet...Ihm drohen ebenfalls bis zu fünf Jahre Haft sowie eine Geldstrafe von 250.000 US-Dollar.
Wie hoch wäre wohl die "summierte" Strafe für, sagen wir mal, einen Tag im Netz.
Kann man das noch in Zahlen erfassen oder müssten dann neue erfunden werden.
5 Jahre und 250.000 $ für Nullen und Einzen verbreiten, die man, hätte der Typ sie nicht angeboten, auch an jeder anderen Ecke des Netzes bekommen können. Das ist alles total krank. Schön eine Existenz ruiniert.
Und das nur zum Ziel der Abschreckung.
Man muss sich das mal überlegen. Hoster machen mit dem Verletzten des Urheberrechts bzw. mit der Verbreitung urheberrechtlich geschützem Material richtig gewerbsmäßig Kohle. Und kommen damit durch. Man könne die Inhalte ja nicht kontrollieren...
Und ein Privatmann wird auf 250000$ verklagt.
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04. 09. 2008, 13:19 #7
Re: Warez: Betreiber von drei Webwarez-Seiten zu drei Jahren auf Bewährung verurteilt
Er wurde nicht zu 250k$ verurteilt, sondern nur zu 3 Jahre auf Bewährung.
Die 250k$+5 Jahre währen die Maximalstrafe
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04. 09. 2008, 13:41 #8
Re: Warez: Betreiber von drei Webwarez-Seiten zu drei Jahren auf Bewährung verurteilt
Lasst Sie FRY! .. und sperrt Bush dafür ein.

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04. 09. 2008, 14:16 #9
Re: Warez: Betreiber von drei Webwarez-Seiten zu drei Jahren auf Bewährung verurteilt
Abgesehen davon stell ich mir Bewährung schwer kontrolierbar vor.
Zumal wen echt alles Legal wäre würde es doch keinen spaß mehr machen.
Freiheit für die Old School
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04. 09. 2008, 14:20 #10
Re: Warez: Betreiber von drei Webwarez-Seiten zu drei Jahren auf Bewährung verurteilt
Was ich bei der allg. Überlastung der Gerichte der westlichen Welt – ich nehme einach mal an, daß es da woanders nicht groß anders aussieht, als hier in Deutschland – gerade einmal gute vier Monate gedauert hat, bis es zu einem Urteil kam. Bei anderen Delikten dauert das komischerweise immer länger.
Sicherlich spielt auch das Schuldeingeständnis eine Rolle, aber ich weiß von einem Fall von (mehrfachem) Einbruchdiebstal hier, bei dem die Täter auch geständig waren und es erst nach gut fünf Jahren zur Verhandlung kam. Die Täter von damals waren alle "vom bösen Pfad" ab und hatten mittlerweile ein geregeltes Leben. Das Urteil viel entspechend aus: Verwarnung für zwei von dreien, der andre hat nicht mal die bekommen.
Es stellt sich also schon die Frage nach der Verhältnismäßigkeit und Priorisierung von Urheberrechtsverletzungen.
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