-
04. 09. 2008, 17:59 #1
Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch: Gewerbliches Ausmaß bereits bei einem Album
Die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum ist seit wenigen Tagen wirksam, schon lassen sich die ersten Erfolge für die Rechteinhaber verzeichnen. Das Unternehmen DigiProtect konnte den Auskunftsanspruch durch einen Richter erlangen, der ein gewerbliches Ausmaß bereits bei einem Album als gegeben sah. Wenn die Grenze hierfür tatsächlich so niedrig angesetzt wird, werden die Richter bald mit entsprechenden Anfragen überhäuft werden.
Vor den Landgerichten Köln und Düsseldorf konnte das Unternehmen DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH als wohl einer der ersten Rechteinhaber den Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch in die Tat umsetzen.
weiterlesen
-
04. 09. 2008, 18:24 #2
Re: Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch: Gewerbliches Ausmaß bereits bei einem Album
Na prima...jetzt trifft es also wirklich jeden...
Im Gegenzug schlage ich vor, keine einzige CD mehr in Deutschland zu kaufen...nix, Boykott Total eben.Allgemeine Erklärung der Menschenrechte/Artikel 19
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
-
04. 09. 2008, 18:29 #3Mitglied
- Registriert seit
- Dec 2007
- Beiträge
- 27
Re: Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch: Gewerbliches Ausmaß bereits bei einem Album
das darf doch wohl nich wahr sein. ich frage mich, im welchen land wir hier leben? ich frage mich, ob sich die richter überhaupt mit der problematik auskennen. In diesen Land scheint immer mehr das Geld als das Volk zu regieren. Warum schieben die solchen Machenschaften nicht einen Riegel vor?
-
04. 09. 2008, 18:33 #4
Re: Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch: Gewerbliches Ausmaß bereits bei einem Album
Ein weiterer Schritt hin zur Abschaffung des Abmahnwahns
Meinetwegen können die Schüler und Arbeitlose auch verklagen wie sie wollen, die bleiben ja nicht auf den Kosten sitzen und das sie bei einer Liste IP nur mit 200 Euro davonkommen wage ich zu bezweifeln, denn die 30-40 Euro Auskunftsgebühr beim Provider tragen Zivilgerichte im Gegensatz zu Staatsanwaltschaften wohl kaum.
Insofern auch nur bei Auskunftseinholung immer noch ein kostenintesives Risiko welches das Geschäft mit der Erpressung von KIndern kaum beleben dürfte. Hauptsache ist die Staatsanwaltschaften bleiben nun bei ihrer Bagatellregelung.
-
04. 09. 2008, 18:36 #5Mitglied
- Registriert seit
- Dec 2007
- Beiträge
- 27
Re: Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch: Gewerbliches Ausmaß bereits bei einem Album
ich glaube, das die wieder ne möglichkeit finden, um nich nur eine ip pro fall zu bearbeiten, sonderm blätterweise
-
04. 09. 2008, 18:38 #6
Re: Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch: Gewerbliches Ausmaß bereits bei einem Album
Das juckt ja den Provider nicht, der will halt auch sein Geld

Die sind ja nicht von der Wohlfahrt und stellen extra noch Leute ein um dann für nichts Seitenweise Adressen festzustellen.
-
04. 09. 2008, 18:41 #7
Re: Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch: Gewerbliches Ausmaß bereits bei einem Album
Leute ihgr glaubt also ernsthaft das genau dieses Scenario NICHT geplant und von vorneherein in das Gesetz eingearbeitet wurde ??
Sorry aber von der Agenda dahinter brauche ich euch wohl erst garnicht zu erzählen ... oder ?
Soylent Green für alle :X
brummel...kapazitätsverlustimhauptspeicher... brummel...mbrdefekt...backbonecrasch...brummel...thermalthrottel...cpuoverh eating...OperatorMisssing...brummel<<<<< Wuala is DEAD - Hail to syncany >>>>>
<<<<< im going to be gone >>>>>
<<< Twitter >>>
-
04. 09. 2008, 18:54 #8
Re: Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch: Gewerbliches Ausmaß bereits bei einem Album
Naja die Regierung hat schon bemerkt das es durch Massenabmahnungen einen Rechtsmißbrauch auf Steuerzahlerkosten gab, deswegen ist die regelung geanauso und nicht anders und die Innenministerien haben hier Staatsanwaltschaften entsprechend angewiesen.
Über das gewerbliche Ausmaß wird eh noch bis sonstwo gestritten werden, aber daran das IPs keine Beweise sind usw. usw. ändert das auch nichts.
Meinetwegen können die die scheiß Zivilgerichte mit Anfragen und Prozessen überlasten bis die nicht mehr wissen wo oben und unten ist. Dann werden eben wieder Prioritäten gesetzt werden müssen
-
04. 09. 2008, 19:00 #9
Re: Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch: Gewerbliches Ausmaß bereits bei einem Album
Gratuliere!
Zitat von gullinews
-
04. 09. 2008, 19:05 #10
Re: Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch: Gewerbliches Ausmaß bereits bei einem Album
..... und gibt die gewünschen Daten raus. Beispiele aus der Vergangenheit:
Zitat von Kabummski
a)
HEISE-Verlag
b)
freenet.de
OK OK bei HEISE musste die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss das erste mal noch etwas Überzeugungsarbeit leisten.
-
04. 09. 2008, 19:09 #11Nihilist.
- Registriert seit
- May 2006
- Ort
- Playstation-Network
- Beiträge
- 1.646
Re: Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch: Gewerbliches Ausmaß bereits bei einem Album
Wie oft hast du bitte den folgenden Link bereits in diesem Forum zitiert? 100 mal? 200 mal?
Zitat von Gravenreuth
-
04. 09. 2008, 19:12 #12
Re: Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch: Gewerbliches Ausmaß bereits bei einem Album
Oh Gott - hoffentlich sperrt irgendwer Günni endlich mal weg - der leidet ja dermaßen da würde ich ja noch Geld dafür geben wenn er endlich mal...
Zitat von Gravenreuth
@Günni: Schonmal bei Arzt gewesen, oder behadelt der dich nicht mehr wegen den ganzen Neurosen?
"Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren."
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
-
04. 09. 2008, 19:16 #13
Re: Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch: Gewerbliches Ausmaß bereits bei einem Album
Ja und können sie doch, das macht dann bei 1000 Adressen 30000 Euro inc. Rabat. 50000 Euro für die Schnüffler, vermutlich 200000 Euro Gerichtsgebühren und ein paar Anwaltskosten.
Zitat von Gravenreuth
Einnahmen durch Angstzahler 100000 also viel spass beim Abmahnen, das wird ein Mordsgeschäft
-
04. 09. 2008, 20:45 #14DasFragezeichendeaktiviertes Benutzerkonto
Re: Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch: Gewerbliches Ausmaß bereits bei einem Album
Mach ich schon lange, sollte sowieso längst praxis sein. Aber wenn die Gerichte so unterschiedliche Aussagen treffen wird früher oder später der BGH entscheiden und ob der ein Album als "gewerbsmäßig" ansieht darf bezweifelt werden.
Zitat von soricsoon
Des weiteren sollten die Richter bissel aufpassen was sie da machen. Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich eine klare Regelung aufgestellt was den Umgang mit den VDS-Daten angeht. Andere Daten dürfte es nach einem BGH-Urteil ohnehin nicht geben, auch wenn man nach wie vor dafür selber sorgen muss, dass sich die Provider an geltendes Recht halten. So gesehen sollte man diesem Vorgehen (für das nächste halbe Jahr) einen riegel vorschieben können.
-
04. 09. 2008, 22:06 #15
Re: Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch: Gewerbliches Ausmaß bereits bei einem Album
"Überzeugungsarbeit"? Mal ernsthaft, G.: Das erweckt den Eindruck, als würdest du meinen, ein Beschluss würde reichen, damit heise es beim nächsten Mal auch ohne macht. Aber warum sollten sie? Ohne Beschluss besteht keine Notwendigkeit, die Daten herauszurücken. Mit "Überzeugungsarbeit" hat ein solcher Beschluss genauso wenig zu tun, wie Sex mit Aufklärung!
Zitat von Gravenreuth

Und zum Artikel:
Ja, das sind die ersten "Früchte" der Reglung. Aber ich hoffe, die Rechtevertreter werden exzessiven Gebrauch von von solchen Richtern machen. Damit dürften sie ähnliche Bewegungen in Gang setzen wie die, die zur jetzigen Regelung des Auskunftsanspruches geführt haben. Das führt hoffentlich sobald wie möglich zu einer starken Einschränkung dieses, da auch durch dadurch Kapazitäten gebunden werden, die wesentlich Wichtigeres zu behandeln haben und durchaus auch Kosten entstehen.Verdächtige Datei? => Online-Virenscanner (Mitte) - Anfang vom Ende oder Ende vom Anfang?
"Nich persönlich nehmen, ich wollte einfach mal wieder einen Wirrschreiberling zurechtstutzen.
Das kommt vor." (ich) {-_-} Sig v1.60i
-
04. 09. 2008, 22:18 #16Mitglied
- Registriert seit
- Feb 2007
- Beiträge
- 54
Re: Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch: Gewerbliches Ausmaß bereits bei einem Album
Oder, es wird dann soweit geändert, dass es keinen Richter mehr benötigt und sie direkt ohne irgendwleche Zustimmungen alle Daten von den Providern verlangen können.
Mag im Moment vielleicht Absurd klingen,
aber wenn man sich die Entwicklung der letzten Zeit so anschaut...
-
04. 09. 2008, 22:35 #17Mitglied
- Registriert seit
- Jul 2008
- Beiträge
- 6
Re: Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch: Gewerbliches Ausmaß bereits bei einem Album
hm. dass das ganze problem durch die (großen) plattenfirmen hausgemacht ist, und sich die majors saudumm angestellt haben ist klar. die abmahnwelle ist absolut ärgerlich und wird auch nix bringen. ich kenne aber sehr viele leute, die es immer noch schaffen, irgendwie von ihrer musik zu leben. und die trifft das ganze am härtesten. ohne sich einen wolf zu touren kommt man gar nicht mehr über die runden. und wenn mein album schon 2 monate! vor VÖ im netz rumgeistert bekomme ich ehrlichgesagt auch einen ziemlichen hals. und ich will nicht mal davon leben, aber wenn es inzwischen mit super reviews und gutem label sauschwer ist auch nur die produktionskosten einzuspielen, ist das schon sehr bitter.
Zitat von soricsoon
-
05. 09. 2008, 00:20 #18
Re: Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch: Gewerbliches Ausmaß bereits bei einem Album
da es nie eine klare Definition des gewerbliches Ausmaßes gab bin ich nicht sonderlich überrascht das es so gekommen ist.
jetzt werden zwar die Staatsanwälte entlastet, dafür landet die Arbeit jetzt direkt bei den Zivilgerichten.
Es wird nicht lange dauern dann werden die Richter genauso unter der Antragsflut klagen wie es zuvor die Staatsanwälte getan haben.
Das neue gesetzt hat das Problem nur verlagert...nicht gelöst.“Sometimes I think the surest sign that intelligent life exists elsewhere in the universe is that none of it has tried to contact us.”
-
05. 09. 2008, 00:46 #19
Re: Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch: Gewerbliches Ausmaß bereits bei einem Album
Ich denke du wirst damit Recht haben. Beispiele liefern ja bereits GEZ & GEMA zu Genüge...
Zitat von Triss
-
05. 09. 2008, 05:05 #20
Re: Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch: Gewerbliches Ausmaß bereits bei einem Album
Wenn man das schon liest, ein General Manager der Rechtevertreter!!?? Wessen Rechte da wohl unterm Strich vertreten werden??
Ob die Künstler dadurch mehr verdienen??? Ob sich irgendwelche Rapper jetzt 3 Ferraris mehr kaufen können??
Die Industrie schafft die Voraussetzung für den Missbrauch (Flatrates, riesige Datenspeicher...) und klagt dann wenn es genutzt wird...
Welche normale Mensch soll sich mit dem ganzen DRM- Kram rumschlagen... Man will doch z.B. einfach nur Musik hören und nicht auf die schöne Registrierung der Dateien achten (siehe Apple, auf 5 Geräten darf men das gekaufte Musikstück abspielen bzw. registrieren..)...
Das ist so ein Witz!!!
-


Zitieren
mehr lesen...





Deutschland unterzeichnet ACTA...
Heute, 18:14 in gulli:news