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  1. #1
    gulli:News Redaktion Avatar von gullinews
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    Standard Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch: Gewerbliches Ausmaß bereits bei einem Album

    Die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum ist seit wenigen Tagen wirksam, schon lassen sich die ersten Erfolge für die Rechteinhaber verzeichnen. Das Unternehmen DigiProtect konnte den Auskunftsanspruch durch einen Richter erlangen, der ein gewerbliches Ausmaß bereits bei einem Album als gegeben sah. Wenn die Grenze hierfür tatsächlich so niedrig angesetzt wird, werden die Richter bald mit entsprechenden Anfragen überhäuft werden.

    Vor den Landgerichten Köln und Düsseldorf konnte das Unternehmen DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH als wohl einer der ersten Rechteinhaber den Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch in die Tat umsetzen.

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  2. #101
    Klimaschwein Avatar von soricsoon
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    Standard Re: Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch: Gewerbliches Ausmaß bereits bei einem Album

    Zitat Zitat von [BaRt]
    Wer soll hier eigentlich noch durchblicken?
    Erst heißt es, es wird erst ab 200 Files "verfolgt", und jetzt bei einem Album...Ich frag mich ernsthaft ob es noch irgendeinen Menschen gibt, der da durchblickt.

    Es wird immer nur von Musik und nie von Filmen, Programmen oder Spielen geredet...was ist mit deren Lobby?

    Des Weiteren würde mich mal interessieren ob die in den ganzen Fällen immer torrent und co user meinen, oder DDL'er...
    Wer soll hier eigentlich noch durchblicken?
    Niemand...außer den sog. Rechteverwertern die ja maßgeblich an eben dieser Rechtsprechung "mitgewirkt" haben...
    Sieh Dir mal die Gesetzgebung im Bereich Internet nur der letzten drei Jahre an...überall da wo die deutsche Musikindustrie ihre Finger mit im Spiel hatte, wurde eine Gesetzgebung [z.B. die sog. Hackerparagraphen] geschaffen, die selbst Staatsanwälten und Richtern teilweise schwer zu schaffen macht.

    Es wird immer nur von Musik und nie von Filmen, Programmen oder Spielen geredet...was ist mit deren Lobby?
    Die Antwort ist einfach, die deutsche Musikindustrie hält nur die Rechte an Musiktiteln...und selbst das ist teilweise fraglich.

  3. #102
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    Standard Re: Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch: Gewerbliches Ausmaß bereits bei einem Album

    Tja.. Es wird wohl alles darauf hinauslaufen das die Zivilgerichte irgendwann genau so überhäuft mit Verfahren seitens der Musikindustrie und deren Rechtevertreter sind wie es die Staatsanwaltschaften waren.

    Und spätestens dann wird wohl ein neuer Gesetzesentwurf kommen, so das die Contentindustrie wohl gar nicht mehr den Weg über irgendwelche Gerichte gehen muss, sondern den direkten Auskunftsanspruch vom Provider bekommt.

    Die haben doch bis jetzt alles bekommen was sie wollten, warum nicht auch dieses BonBon ?

  4. #103
    Ruine
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    Standard Re: Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch: Gewerbliches Ausmaß bereits bei einem Album

    Zitat Zitat von vbgd2
    Eben, welcher Gewerbetreibende kann denn bei einem verkauften Album im Monat Gewinn erzielen?

    Es geht aber nun mal nicht um den „download“ einer Datei sondern darum, dass die Datei gleichzeitig zum upload Millionen Menschen (so die Meinung der Abmahnenden) zur Verfügung gestellt wird.
    Und wenn es nur 10.000 wären die von einem downloader uploaden würden, dann erreicht dies, so werte ich jetzt mal den Beschluss, „gewerbliches Ausmaß“. Hier geht es nicht um das tatsächliche Gewerbe, sondern nur um den fiktiven Vergleich 10.000 Dateien verkaufen zu wollen.
    Und von 10.000 verkauften Alben könnte ein Gewerbetreibender einen ganz guten Gewinn erzielen.

  5. #104
    Erziehungsberechtigter Avatar von Schattenspieler
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    Standard Re: Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch: Gewerbliches Ausmaß bereits bei einem Album

    Hat denn keiner ne Rechtsschutz, daß man gegen diesen Mumpitz vor-/angehen kann?

  6. #105
    Mitglied Avatar von BobbyB
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    Standard Re: Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch: Gewerbliches Ausmaß bereits bei einem Album

    Da hat es sich wohl um enen Phyrussieg der Musikindustrie gehandelt:

    LG Köln: Rechteinhaber müssen pro IP-Adresse 200 € zahlen

    Auszug:

    "Wenn sich die Rechtsprechung des LG Köln durchsetzt, dürften zumindest Massenabmahnungen bald hinfällig sein. Immerhin bemerkenswert ist es, dass das LG Köln den Ernst der Lage erkannt und recht zügig gehandelt hat. Der am 2.9.2008 beantragte Beschluss wurde noch am gleichen Tag erlassen."
    Quelle: wb-law.de

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