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10. 09. 2008, 15:36 #1
Harry Potter Lexikon: J.K. Rowlings Urheberrechte laut Urteil verletzt
Vor einiger Zeit berichteten wir über einen äußerst interessanten Urheberrechtsstreit. Die Initiative hierfür ging von Joane K. Rowling, der Schöpferin der Harry Potter Bücher, aus. Elemente aus ihren Büchern waren in ein Lexikon rund um die Welt des Zauberschülers geflossen, woraufhin die Autorin ihre Urheberrechte verletzt sah und klagte. Der Prozess begann am 14. April diesen Jahres. Nun hat man endlich ein Urteil gefällt.
Es ist ein harter Schlag für den Ersteller des Harry Potter Lexikons, Vander Ark. Dieser betrieb zuerst eine Art Online-Lexikon zu Harry Potter Welt. Dieses wollte er nun in gedruckter Form veröffentlichen.
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10. 09. 2008, 17:06 #2DasFragezeichendeaktiviertes Benutzerkonto
Re: Harry Potter Lexikon: J.K. Rowlings Urheberrechte laut Urteil verletzt
Wäre ich der Betreiber der Plattform, würde ich es nun off nehmen. Dürfte Rowling zwar egal sein, Potter ist mittlerweile ja sehr bekannt und die Reihe abgeschlossen, dennoch - rein aus Prinzip. Aber man sieht, wie Geld den Charakter eines Menschen verändert, bzw. den wahren Charakter offenbart. Einst Sozialhileempfängerin, nun die reichste Frau Englands und gönnt Anderen nicht mal ein bisschen was, die ja immerhin auch was geleistet haben. Offenbar hat sie die Seite ja selbst genutzt und (anfangs) für nützlich empfunden.
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10. 09. 2008, 17:11 #3
Re: Harry Potter Lexikon: J.K. Rowlings Urheberrechte laut Urteil verletzt
Son dummes Stück halt, sie macht ja noch nichtmal Verlust dadurch
Wenn ich milliardenschwer wäre, würde es mich einen Scheiss interessieren, was wer mit meinen Rechten anstellt, schon gar nicht, wenn ich es mir in der Karibik gutgehen lasse
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10. 09. 2008, 17:25 #4
Re: Harry Potter Lexikon: J.K. Rowlings Urheberrechte laut Urteil verletzt
Tja, typischer Fall von "Ich hab schon sehr viel, will aber noch mehr, auch wenn ich die Kohle ehh nie im Leben ausgeben kann". Wirklich schade.
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10. 09. 2008, 17:31 #5
Re: Harry Potter Lexikon: J.K. Rowlings Urheberrechte laut Urteil verletzt
Nein laut eigener Aussage hat dass nichts mit Gier zu tun. Sie selbst will ein Lexikon schreiben und den Gewinn spenden. Fänd mich auch verarscht wenn jemand über mein selbsterschaffenes Universum mehr Bescheid wissen will als ich.
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10. 09. 2008, 18:56 #6Gesperrt
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Re: Harry Potter Lexikon: J.K. Rowlings Urheberrechte laut Urteil verletzt
Die sollten das Online-Lexikon offline nehmen.
Die Rowling wird es bestimmt kopieren und als
Referenz für ihr Buch hernehmen,
falls sie es nicht schon gemacht hat.
(Die HP zu kopieren)
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10. 09. 2008, 19:43 #7
Re: Harry Potter Lexikon: J.K. Rowlings Urheberrechte laut Urteil verletzt
Ich finde das Urteil fair.Die Gerichtskosten sind zwar krazz, aber die hat ja auch erst außergerichtlich versucht durchzusetzen, dass das Lexikon nicht veröffentlich wird.
Und mit Geldgeilheit hat das nichts zu tun,Rowling spendet von ihren Gewinn sehr viel,z.B wird auch der komplette Erlös von ihrem neuen Buch gespendet.Pflichttreue birgt ihren Lohn im Sieg, aber er ist bescheiden. Rechtschaffenheit ist mager. Gerechtigkeit ist stolz, aber einäugig. Liebe ist süß, leider aber rar.
Freundschaft und Kameradschaft zählt im Alter. Aber das einzige was sich wirklich lohnt sind Verbrechen!
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11. 09. 2008, 10:23 #8Bedenkenträger
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Re: Harry Potter Lexikon: J.K. Rowlings Urheberrechte laut Urteil verletzt
Ein paar Diskussionsansätze:
Warum soll ich etwas kostenlos anderen zur Verfügung stellen was ich mir erarbeitet habe damit die damit auch noch Geld machen? Dieses Online-Lexikon wurde bisher immerhin nicht abgemahnt oder gab es da einen richterlichen Beschluss?
Warum ist die Rowling die Böse? Würde ich von heute auf morgen ein Star Wars- oder Star Trek- oder Herr der Ringe-Lexikon in Print-Form zum Verkauf rausbringen, wie würden die Rechteinhaber reagieren?
Oder wie würde gulli.com reagieren, würde ich ein Buch über diese Seite veröffentlichen unter dem Titel "Gulli wars - eben nicht"?Es wird niemals so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd.
Otto von BismarckDU bist Deutschland Terrorist! || ->Buugle kommt<- || Vertrauen... ??
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11. 09. 2008, 12:13 #9Mitglied
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Re: Harry Potter Lexikon: J.K. Rowlings Urheberrechte laut Urteil verletzt
Zitat von DasFragezeichen
Mach dir wenigstens mal die Mühe und lies den Wikipedia-Artikel über J.K. Rowling bevor du hier etwas mutmaßt.
kannst es sonst auch mal da: versuchen.
Kopyright Liberation Front / What the Fuck Is Going On?
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11. 09. 2008, 14:57 #10
Re: Harry Potter Lexikon: J.K. Rowlings Urheberrechte laut Urteil verletzt
was auch ein sehr unvoreingenommer Link ist, wo man überhaupt nicht vermutet welche meinung dort vertreten wird... achtung sarkasmus
Zitat von Reisist
edith sagt: wie hab ich letztens irgendwo gelesen: spenden werden gerne genutzt um sich reinzuwaschen ... das lass ich mal einfach so stehenNun bin ich euch zu Dank verpflichtet,
denn ihr allein gabt mir die Kraft,
nahmt mir die Hoffnung,lehrtet mich Hassen
habt letztlich blutgeil mich gemacht.
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11. 09. 2008, 16:35 #11
Re: Harry Potter Lexikon: J.K. Rowlings Urheberrechte laut Urteil verletzt
Zur Schreibe:
Intention ist nich Initiative und der Schöpferin der Harry Potter Bücher ist eine eingeschobene Erläuterung und wird nicht nur mit nem Komma eingeleitet, sondern auc beendet.
Zum Inhalt:
Ich würde, mit dem Verlag im Rücken, in Berufung gehen oder es woanders vertreiben und verhandeln lassen.
Auf jeden Fall würde ich dieses Lexikon bei Erscheinen auf Übereinstimmungen mit dem eignen prüfen lassen und ggf. dann selbst klagen.
Denn Layout, Struktur und allg. die Ausgestaltung des "gestohlenen" Inhaltes ist sehr wohl schützenswert, -bar und eigene geistige Leistung.Verdächtige Datei? => Online-Virenscanner (Mitte) - Anfang vom Ende oder Ende vom Anfang?
"Nich persönlich nehmen, ich wollte einfach mal wieder einen Wirrschreiberling zurechtstutzen.
Das kommt vor." (ich) {-_-} Sig v1.60i
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11. 09. 2008, 23:34 #12Mitglied
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Re: Harry Potter Lexikon: J.K. Rowlings Urheberrechte laut Urteil verletzt
Einerseits:
Es ist schon komisch, was da abläuft, über ein Online-Lexikon regt man sich nicht auf, nein, man gibt sogar offen zu, dass man davon profitiert.
Dann kommt derjenige der dieses Lexikon auf die Idee, das selbige quasi nur "auszudrucken". - Und jetzt geht es los:
Nein, jetzt ist er und seine Vasallen Diebe. - Man selbst plane ein Lexika, dessen Erscheinungstermin zwar noch nicht einmal feststeht, aber man wolle es ja auch karitativen Zwecken zu gut lassen.
Andererseits:
Wieso hat der Typ nicht gesagt, du wisst ihr was, ich möchte es gerne in Druckform bringen, was haltet ihr davon? usw.
Klar er hätte eigen Gewinnbeteiligung, vielleicht stark zurück stecken müssen, aber hätte vielleicht den Ärger mit dem Gericht vermieden.
Dennoch:
Also ehrlich, ich bin eigentlich Feminist, aber wenn ich mir das anschaue, muss ich an die Geschichte aus Der Bibel mit Joseph und der Frau des Pharaos denken:
Erst will man was von dem Typen, und dann, als der nicht will, wie man selbst, stellt man ihn an den Pranger. Klasse. Beifall bitte.
WAS FÜR EINE S******E!!!!!!!!!
Das Dumme nur in diesem Fall ist, die hat das Recht, nicht gänzlich zu Unrecht auf ihrer Seite. Das erkenne ich ihr an.
ABER warum macht dies nicht wie Paris Hilton, mit dem Video:
"Kollege mach es aber ich/Wir (WanerBrs) kriegen den Löwen-Anteil."
Nein, man haut richtig auf die Sch***e.
Man die Frau hat es jetzt erstmal so richtig bei mir verschissen.
Und wenn die nicht in binnen 12 Monate, das Lexika auf den Markt bringt, dann wird sich bei meiner Einstellung auch nichts mehr dran ändern.
Es stellt sich tatsächlich die Frage, was soll Vander Ark nun machen. Ich würde nach dem ich den Mist anfange abzuzahlen, mal nachfragen, in anderen Ländern, GB, DE usw. wie es bei denen aussieht, und ich würde, das Buch stark überarbeiten, so dass Tatsächlich, alles worauf es ankommt in Anführungszeichen steht. mit detaillierten Angaben der Herkunft.
Ist lästig. Ich weiß. Kennt jeder, der schon mal eine mindestens 20 Seitige Hausarbeit geschrieben hat. (Bei mir waren es 20 Seiten Text, und 5 Seiten Quellen, musste aber alles in gleicher Schriftgröße schreiben) Aber ich würde es trotzdem machen, um der Frau einen Strich durch die Rechnung zu machen. Und wenn es nach her "Parry Hotter" Lexika heißt
.
Aber als erstes würde ich erstmal Versuchen, meinen Anteil vom Kuchen zu holen für mein Online Lexika, für mich und meine Mitstreiter. Wenn die alle Zugeben von meiner Arbeit profitiert zu haben, möchte ich auch entlohnt werden.
Also das ist nun wirklich derbe.
(Genauso wie meine vulgären Andeutungen /Ausführungen, dennoch, wäre Rowling ein Kerl würde sich nur bedingt etwas für mich ändern)
HierAls sein Verlag "RDR Books" aber den Druck des Lexikons bekannt gab, kippte die Stimmung. Dem Verlag wurde der Druck verboten und Rowling sieht in Vander Ark seither nur noch einen Dieb, gegen den geklagt werden muss, um die Rechte aller Autoren zu schützen. Um ihre Klage gegen den Potter-Fan zu begründen, weist die zur Milliardärin gewordene Buchautorin darauf hin, dass sie selbst schon seit Jahren plant, ein Lexikon zu verfassen. Dessen Erlös wolle sie dann für caritative Zwecke spenden. Ein konkretes Erscheinungsdatum für das Werk gibt es aber nicht.
zum Nachlesen.
Außerdem vertrete ich zudem auch den Standpunkt von "RDR BOOKS". Dazu ein ältere Artikel:
Gegen ihn richtet sich daher auch die Klage Rowlings. Denn der Chef des Verlags "RDR Books" sieht in dem von ihm geplanten Buch keine Urheberrechtsverletzung, sondern vielmehr einen von Ark verfassten "Kanon" des Rowling'schen Lebenswerks. Ein zusammenfassendes und erklärendes Werk, wie es eben auch über andere große Autoren und ihre Arbeiten geschaffen wurde. Dagegen wendet die Autorin ein, dass sie selbst ein solches Lexikon beabsichtigt habe und die Einnahmen daraus für karitative Zwecke spenden wollte.
Womit sich die Position so zusammenfassen lässt, dass Rowling die hinter ihren Büchern stehende Idee als urheberrechtlich geschützt ansieht. Eine Rechtsvorstellung, die sich mit deutschem und auch mit amerikanischem Urheberrecht nur schwer vereinbaren lässt. Und eine Vorstellung, die Kritik an Büchern oder auch die Weiterentwicklung eines Themas beziehungsweise einer literarischen Figur verhindern würde.
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