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17. 09. 2008, 09:08 #1
Landgericht Köln: Rechteinhaber mussten pro IP-Adresse 200 Euro zahlen
Vor etwa zwei Wochen berichteten wir über die vermutlich erstmalige Durchsetzung des zivilrechtlichen Auskunftsanspruches. Eine abmahnende Kanzlei erklärte in einer Pressemitteilung, welch großartiger Erfolg dies sei. Das Landgericht hatte nämlich bereits ein Album für einen gewerbsmäßigen Umfang herangezogen, so dass die Daten vom Provider im Rahmen des Auskunftsanspruchs abgefragt werden konnten. Der Beschluss des Landgerichts Köln liegt nun vor, und er ist keinesfalls so genial, wie man dies bislang angenommen hatte.
Rechtsanwalt Christian Solmecke hat den Beschluss genauer untersucht, wobei er zu dem Schluss kam, dass es für die Musikindustrie keinen Grund zum Feiern gibt.
Der Beschluss des Landgerichts Köln (AZ 28 AR 4-08) hält zwar tatsächlich fest, dass die Auskunft bereits bei einem Musikalbum gewährt wurde, einige Details erwähnte man dabei aber nicht. So war das Album gerade erst veröffentlicht worden. Das Angebot des Werkes hatte also ein Ausmaß erreicht, welches man als gewerblich bezeichnen kann, so das Landgericht. Infolge dieser Beurteilung ist davon auszugehen, dass alle TOP 100 Singlecharts wohl ebenfalls als gewerblich angesehen würden. Wenn die Werke jedoch älter sind, müsste ein gewerbliches Ausmaß wohl verneint werden.
Besonders interessant ist jedoch die Antwort, wie viel dieser Auskunftsansspruch den nun eigentlich gekostet hat. Vor zwei Wochen hatten wir noch gefragt, ob pro IP-Adresse die 200 Euro Gebühr verlangt werden, oder pro Paket an IP-Adressen. Das Landgericht Köln hat hierbei fein säuberlich entschieden: 200 Euro pro IP-Adresse. Auskunft verlangte die Kanzlei übrigens über neun IP-Adressen, also 1.800 Euro. Kein besonders teurer Preis, den man sicherlich auf die Abmahnungen umwälzen könnte. Wenn es jedoch erst einmal an 1.000 IP-Adressen geht und somit 200.000 Euro vorzustrecken wären, dürfte es zumindest etwas anders aussehen. Sollte sich diese Rechtsprechung durchsetzen, so Rechtsanwalt Solmecke, dann dürften Massenabmahnungen bald der Vergangenheit angehören.
Des Weiteren ist jedoch festzuhalten, dass das Landgericht Düsseldorf im Beschluss vom 12.09.2008 keine Auskunft über die Gerichtsgebühren gibt. Dies lässt allerdings vermuten, dass die Richter die Gerichtsgebühren nur einmal berechnen, so Christian Solmecke. (Firebird77)
(via wb-law, thx!)
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17. 09. 2008, 12:41 #2
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Re: Landgericht Köln: Rechteinhaber mussten pro IP-Adresse 200 Euro zahlen
Selbst wenn es soviel kosten sollte, was ich allerdings nicht glaube, dann ist das für die Rechteinhaber auch kein großes Hinderniss. Für Filme wie Spider-Man 3 werden z.B. alleine $100.000.000 für die Werbung ausgegeben. Da dürfte es auch kein Problem sein ein weiteres Milliönchen auszugeben um an ein paar armen Schweinen ein Exempel zu statuieren...
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17. 09. 2008, 12:51 #3www.pnw.de
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Re: Landgericht Köln: Rechteinhaber mussten pro IP-Adresse 200 Euro zahlen
Und dann die Kosten über den Schadensersatzanspruch wieder rein zu holen oder es zumindestens zu versuchen.
Zitat von t-time
[B]Die Novemberschlacht ist geschlagen.[B]
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17. 09. 2008, 12:56 #4
Re: Landgericht Köln: Rechteinhaber mussten pro IP-Adresse 200 Euro zahlen
Der Gesetzgeber sollte genau festlegen, wa gewerbsmäßig heißt.
Wenn sich ein Album, was ein z.B. Minderjähriger herunterlädt, schon als gewerbsmäßig angesehen wird, ist das von jeglicher Realität entfehrnt, zumal kein Gewinn gemacht wird.
Müsste einem der gewerbmäßige Handel und etwaiger Gewinn nicht auch nachgewiesen werden?
Im Grund genommen kann man dem Ganzen entgehen, indem man z.B. die Songa eines Albums jeweils einzeln herunterlädt und danach aus dem Shared-Ordner nimmt.
"Die Menschen müssen sich so verhalten, dass sie sich nicht zu rechtfertigen brauchen, denn eine Rechtfertigung setzt immer einen Fehler oder die Vermutung eines Fehlers voraus."
- Niccolò Machiavelli
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17. 09. 2008, 13:08 #5
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Re: Landgericht Köln: Rechteinhaber mussten pro IP-Adresse 200 Euro zahlen
keine Filesharing software benutzt
Zitat von SPMan

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17. 09. 2008, 13:25 #6
Re: Landgericht Köln: Rechteinhaber mussten pro IP-Adresse 200 Euro zahlen
einfach den schrot nicht hört .... das meiste in den "tops" kann man ja wohl nicht musik nennen
Zitat von SPMan

mFg
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17. 09. 2008, 14:42 #7Mitglied
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Re: Landgericht Köln: Rechteinhaber mussten pro IP-Adresse 200 Euro zahlen
lächerlich einfach nur lächerlich
was wollen die damit bezwecken ?
eins haben sie geschaft das leute denn konsum verweigern !!! egal ob game film oder musik die leute kaufen wenniger weil sie denken es ist ehe alles müll was ja auch zum groß teil so ist und da sollten die mal ansetzen vieleicht nur die hälfte rausbringen aber dafür gut dann würden die leute auch wieder kaufen aber so nein danke ich werd mir in der nächsten zeit nichts kaufen !!!
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17. 09. 2008, 15:15 #8
Re: Landgericht Köln: Rechteinhaber mussten pro IP-Adresse 200 Euro zahlen
Respekt - ganz schön langer Satz!
Zitat von mcmall
Entschuldigung, ich konnte es mir nicht verkneifen...I brake together, don't tell me something from the horse...
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17. 09. 2008, 15:32 #9
Re: Landgericht Köln: Rechteinhaber mussten pro IP-Adresse 200 Euro zahlen
Naja nur die mahnen nicht massenhaft ab sondern statuieren ab und zu mal nur ein Exempel.
Zitat von t-time
Für die ganzen Porno und Billigspieleabmahner wie Kackmusiklabels wird sich das vorstecken solcher Summen nicht mehr rechnen um den großen Reihbach machen zu können, da längst nicht alle Abgemahnten zahlen.
Und das mit dem "gewerbsmäßig" wird auch noch ordentlich geklärt werden. Bisher gibt es dazu keine korrekte Rechtsprechung da eine Einstweilige Verfügung nur eine Plausibilitätsprüfung ist.
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17. 09. 2008, 16:09 #10DasFragezeichendeaktiviertes Benutzerkonto
Re: Landgericht Köln: Rechteinhaber mussten pro IP-Adresse 200 Euro zahlen
Flaterate und gut ist. Aber wie immer gilt bei der Industrie: Warum einfach, wenns auch kompliziert (und uneffektiv) geht.
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17. 09. 2008, 17:08 #11
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Re: Landgericht Köln: Rechteinhaber mussten pro IP-Adresse 200 Euro zahlen
Gibt doch schon Napster.
Zitat von DasFragezeichen
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18. 09. 2008, 08:52 #12
Re: Landgericht Köln: Rechteinhaber mussten pro IP-Adresse 200 Euro zahlen
Zitat von t-time
$100.000.000? Herrje, wieder mal öffentlich gepostetes Unwissen. Wie kommst Du auf diese Summe? Denk nur einmal ganz kurz nach, und schon merkst Du hoffentlich, dass das eine wohl etwas zu hohe Summe ist!
Wenn schon Fakten, dann doch bitte korrekte!
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