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22. 09. 2008, 18:53 #1
P2P-Abmahnungen: Vermehrte Zahlungsklagen und einstweilige Verfügungen
Werden die von den abmahnenden Kanzleien angekündigten Klagen langsam aber sicher realisiert? Eine Frage, die auch wir bislang nicht beantworten können. Im Bereich Abmahnungen für Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen war es in letzter Zeit etwas stiller geworden, auch die Präsenz von einstweiligen Verfügungen oder Mahnbescheiden hatte vermeintlich abgenommen. Gegenwärtig scheinen sich jedoch einige Tendenzen zu entwickeln, die in eine gegensätzliche Richtung deuten.
Die Betonung liebt hierbei bewusst auf Tendenzen, da sich gegenwärtig nicht mehr aus den Ereignissen erfahren lässt. Dennoch sind diese durchaus wichtig, zumindest für abgemahnte Tauschbörsennutzer.
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13. 10. 2008, 19:56 #61
Re: P2P-Abmahnungen: Vermehrte Zahlungsklagen und einstweilige Verfügungen
Halbrichtig!
Zitat von Arkangel1
Das stimmt nur bei Geldforderungssachen /z.B. Abmahnkosten), nicht dagegen bei Unterlassugns- und/oder Auskunftsansprüchen. Da tut man gut daran diese ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zur Risikominimierung ggf. zu erfüllen.
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14. 10. 2008, 15:26 #62Mitglied
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Re: P2P-Abmahnungen: Vermehrte Zahlungsklagen und einstweilige Verfügungen
heisst jetzt im Klartext, was soll ich tun? weiterhin nichts wie damals auch? Damals hatte ich nur ne Email an S+W geschrieben, dass ich nie etwas downgeloadet habe und ich nicht weiter belästigt werden will.


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