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  1. #1
    gulli:News Redaktion Avatar von gullinews
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    Standard P2P-Abmahnungen: Vermehrte Zahlungsklagen und einstweilige Verfügungen

    Werden die von den abmahnenden Kanzleien angekündigten Klagen langsam aber sicher realisiert? Eine Frage, die auch wir bislang nicht beantworten können. Im Bereich Abmahnungen für Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen war es in letzter Zeit etwas stiller geworden, auch die Präsenz von einstweiligen Verfügungen oder Mahnbescheiden hatte vermeintlich abgenommen. Gegenwärtig scheinen sich jedoch einige Tendenzen zu entwickeln, die in eine gegensätzliche Richtung deuten.

    Die Betonung liebt hierbei bewusst auf Tendenzen, da sich gegenwärtig nicht mehr aus den Ereignissen erfahren lässt. Dennoch sind diese durchaus wichtig, zumindest für abgemahnte Tauschbörsennutzer.

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  2. #61
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
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    Standard Re: P2P-Abmahnungen: Vermehrte Zahlungsklagen und einstweilige Verfügungen

    Zitat Zitat von Arkangel1
    Erst schriftlich Widerspruch einlegen wenn ein Mahnbescheid vom Gericht kommt, vorher nicht reagieren.
    Halbrichtig!

    Das stimmt nur bei Geldforderungssachen /z.B. Abmahnkosten), nicht dagegen bei Unterlassugns- und/oder Auskunftsansprüchen. Da tut man gut daran diese ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zur Risikominimierung ggf. zu erfüllen.

  3. #62
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    Standard Re: P2P-Abmahnungen: Vermehrte Zahlungsklagen und einstweilige Verfügungen

    heisst jetzt im Klartext, was soll ich tun? weiterhin nichts wie damals auch? Damals hatte ich nur ne Email an S+W geschrieben, dass ich nie etwas downgeloadet habe und ich nicht weiter belästigt werden will.

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