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24. 09. 2008, 11:52 #1
Vorratsdatenspeicherung: Amtsgericht Berlin äußert Zweifel an Speicherpflicht für Pro
Die Vorratsdatenspeicherung ist in Deutschland erst seit Beginn dieses Jahres in Kraft. Bei der Internet-Nutzung gilt sogar noch eine Übergangsfrist, die besagt, dass Provider, die der Pflicht, Verbindungsdaten zu speichern, nicht nachkommen, bis zum Januar 2009 keine Sanktionen zu befürchten haben. Trotzdem sorgte diese Maßnahme bereits für sehr viele politische und juristische Meinungsverschiedenheiten zwischen Befürwortern und Gegnern. Das Verwaltungsgericht Berlin hat nun in dieser Debatte für neuen Zündstoff gesorgt, indem es die Meinung vertritt, dass Provider unter bestimmten Umständen der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung nicht nachkommen müssen.
Geklagt hatte die Tochter einer ausländischen Telekommunikationsfirma. Dieser wurde nun vom Verwaltungsgericht Berlin mitgeteilt, dass die Auflagen für die sechsmonatige Speicherung aller Verbindungsdaten in ihrer jetzigen Form unverhältnismäßig und verfassungswidrig sein könnten. Daraus würde sich ableiten, dass der Speicherungspflicht nicht nachgekommen werden muss.
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24. 09. 2008, 12:44 #2Redakteur
gulli:Redaktion
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Re: Vorratsdatenspeicherung: Amtsgericht Berlin äußert Zweifel an Speicherpflicht für Pro
Link zum Artikel ist gefixt!
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24. 09. 2008, 14:16 #3
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Re: Vorratsdatenspeicherung: Amtsgericht Berlin äußert Zweifel an Speicherpflicht für Pro
Speichern die Provider das nicht sowieso freiwillig? Die Telekom hat doch schon vorher 3 Monate lang gespeichert, welche dynamische IP-Adresse zu welchem Zeitpunkt welchem Telefonanschluss angehörte.
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24. 09. 2008, 14:27 #4
Re: Vorratsdatenspeicherung: Amtsgericht Berlin äußert Zweifel an Speicherpflicht für Pro
Und das sollte man sich mal klar machen, wie effektiv die Lobbies arbeiten....der Zugriff auf die dabei erhobenen Daten aber weit strenger eingeschränkt ist, als es vom Gesetzgeber ursprünglich vorgesehen ist. Für das endgültige Urteil halten viele Experten aber auch eine endgültige Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung, die von Befürwortern als wichtiges Instrument im Kampf gegen den Terror, von Gegnern aber als unverhältnismäßiger Eingriff in die Privatsphäre der Bundesbürger gewertet wird, für denkbar.
Urheberrechtsverletzungen werden werden schweren Straftaten wie Terrorismus gleichgesetzt, obwohl es sich laut Gesetz um eine Ordnungswidrigkeit handelt.
Dieses Paradoxon scheint den Verantwortlichen aber mit Absicht nicht klar zu werden. Entweder ganz (jede Ordnungswidrigkeit) oder gar nicht...
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24. 09. 2008, 14:47 #5DasFragezeichendeaktiviertes Benutzerkonto
Re: Vorratsdatenspeicherung: Amtsgericht Berlin äußert Zweifel an Speicherpflicht für Pro
Zitat von Gulli:News
Quelle: Heise.de
Zitat von Heise.de
Muss man mehr sagen?
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24. 09. 2008, 17:21 #6
Re: Vorratsdatenspeicherung: Amtsgericht Berlin äußert Zweifel an Speicherpflicht für Pro
Es wird nicht mehr als solches Mittel dagegen angesehen.die von Befürwortern als wichtiges Instrument im Kampf gegen den Terror
Zitat von Dieter Wiefelspütz
Ich sehe da keinen Widerspruch. Die Daten wurden verdachtsunabhängig gespeichert, aber ob der Zugriff verdachtsunabhängig erfolgte, steht da nicht.Muss man mehr sagen?
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