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26. 09. 2008, 16:33 #1
Datenaustausch mit den USA: AK Vorrat veröffentlicht sagenumwobenen Vertrag
Seit einiger Zeit steht ein neuer Vertrag im Raum, der den Datenaustausch zwischen Deutschland und den USA stärken soll. Diskutiert wird er schon länger, veröffentlicht wurde er bisher jedoch noch nicht. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung stellt ihn nun auf seiner Webseite zur Verfügung und äußert zugleich Kritik an dem Dokument.
Das "Abkommen über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität" sieht einen weitreichenden Austausch von personenbezogenen Daten mit den USA vor. Staatlichen Stellen der USA soll nach diesem Vertrag Zugriff auf personenbezogene Daten von Deutschen gestattet werden. Ebenso soll ein automatisierter Abgleich von DNA-Profilen ermöglicht werden. Bürgerrechtler und Datenschützer schlagen dagegen Alarm und fordern den Bundestag auf, den Vertrag abzulehnen. Insbesondere der fehlende Daten- und Grundrechtsschutz in den USA seien sehr gefährlich.
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27. 09. 2008, 19:25 #41
Re: Datenaustausch mit den USA: AK Vorrat veröffentlicht sagenumwobenen Vertrag
Deswegen kann sich ein Ausländer trotzdem auf unseren Rechtsstaat berufen.
Zitat von soricsoon
Und bezüglich Bürger-/Menschenrechten nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil
Die allwissende Wikipedia hat mich erleuchtet.
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27. 09. 2008, 19:55 #42
Re: Datenaustausch mit den USA: AK Vorrat veröffentlicht sagenumwobenen Vertrag
Zitat von Laird_Dave
Warum sollte ein Ausländer das tun wenn er hier nicht lebt und arbeitet.?Rechtsstaat
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27. 09. 2008, 21:21 #43
Re: Datenaustausch mit den USA: AK Vorrat veröffentlicht sagenumwobenen Vertrag
Mal ein Beispiel: Ich komme gerade von meinem 10-Tages-Trip durch Pakistanisch-Afghanisches Grenzgebiet, kleine Rucksacktour mit Kumpels, Bergsteigen und so Sachen. Jetzt will ich nach .de einreisen um in den Alpen noch ein bisschen zu klettern. Da werde ich an der Grenze aufgehalten, die BGS-Jungs checken meinen Pass und kasteln mich ein weil "Der war bestimmt im Terrorcamp!"
Jetzt kann ich mich auch als Ausländer auf die Unschuldsvermutung berufen und kann meine Freilassung erzwingen (jedenfalls in der juristischen Theorie, dass das nicht funktioniert wissen wir nicht erst seit Kurnaz)
Im "Land of the free" (HAHA! Ironie?) komme ich halt nach Guantanamo und das wars dann...
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27. 09. 2008, 21:48 #44
Re: Datenaustausch mit den USA: AK Vorrat veröffentlicht sagenumwobenen Vertrag
Wenn der Vertrag durchkommt, wird er doch eh ion Grund und Bode geklagt (Es sei denn Zypries ist bis dahin BVerfG-Vorsitzende
)
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27. 09. 2008, 23:09 #45
Re: Datenaustausch mit den USA: AK Vorrat veröffentlicht sagenumwobenen Vertrag
Richtig...genau das wird Dir passieren...und zwar weil Schäuble und Co. das so wollen...
Zitat von Laird_Dave
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28. 09. 2008, 11:47 #46
Re: Datenaustausch mit den USA: AK Vorrat veröffentlicht sagenumwobenen Vertrag
Das schränkt die Gültigkeit für das Rechtsgebiet der Bundesrepulik Deutschland nicht ein. Oder müssen Ausländer z. B. nicht die Verkehrsregeln einhalten? Glaubst Du, ein Bürger eines anderen Staates könnte z. B. illegal abgehört werden, ohne dass das Konsequenzen - unter Berufung auf verletzte GG-Artikel - hätte? Oder das staatliche Stellen jeder Willkür gegenüber Ausländern freien Lauf lassen können, ohne dass den Betroffenen der Rechtsweg offen stünde? Oder das Straftäter, so sie nicht Deutsche sind, hier nicht verurteilt werden können? Der Herrschaftsanspruch und die Rechtsdurchsetzung auf dem Gebiet der BRD leitet sich letztlich aus der Verfassung ab.
Zitat von soricsoon
Das ist nun wirklich Quark. Dass man der Verfassung einen anderen Namen gibt, ändert nicht daran, dass es eine ist. Der Staat BRD existiert, weil es ein Staatsgebiet, ein Staatsvolk und eine Verfassung gibt. Warum wohl heisst das Gericht, welches bei Verletzungen des GG zuständig ist, Bundesverfassungsgericht? Weil dies Land keine Verfassung hat? Bzw. müsste das nicht Bundesgrundgesetzgericht heissen? In Art. 100 GG 81) heisst es aber: "Hält ein Gericht ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig, so ist das Verfahren auszusetzen und, wenn es sich um die Verletzung der Verfassung eines Landes handelt, die Entscheidung des für Verfassungsstreitigkeiten zuständigen Gerichtes des Landes, wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes handelt, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen."
Zitat von soricsoon
Man beachte auch
Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es wurde vom Parlamentarischen Rat, dessen Mitglieder von den Landesparlamenten gewählt worden waren, am 8. Mai 1949 beschlossen und von den Alliierten genehmigt. Es setzt sich aus einer Präambel, den Grundrechten und einem organisatorischen Teil zusammen. Im Grundgesetz sind die wesentlichen staatlichen System- und Werteentscheidungen festgelegt. Es steht im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen
Der Bundestagspräsident schreibt im Vorwort: Dass unsere Verfassung Grundgesetz heißt, ist Ausdruck der Teilung Deutschlands nach dem 2. Weltkrieg. ... Das ursprünglich provisorisch gemeinte Grundgesetz ist heute nach dem Beitritt der neuen Länder zur Bundesrepublik Deutschland 1990 die unbestrittene Grundlage der politischen Verfassung des Landes im Sinne einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft geworden Quelle
M. Boettcher
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28. 09. 2008, 12:39 #47
Re: Datenaustausch mit den USA: AK Vorrat veröffentlicht sagenumwobenen Vertrag
@mboettcher
In Deutschland -für das deutsche Volk- gilt das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Dieses wird -fälschlicherweise oder absichtlich- Verfassung genannt.
Eine Verfassung -so wie ursprünglich in der Präambel des GG vorgesehen- hat das deutsche Volk bis heute tatsächlich nicht.
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28. 09. 2008, 14:30 #48Mitglied
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Re: Datenaustausch mit den USA: AK Vorrat veröffentlicht sagenumwobenen Vertrag
Das ist bereits seit fast 60 Jahren ein Streitthema. Ist das Grundgesetz eine Verfassung oder nicht?
Zitat von soricsoon
Tatsache, das Grundgesetz nennt sich nicht Verfassung und es gibt den Art. 146, der die Bildung einer solchen gestattet. Das Grundgesetz, als höchster Rechtsgrundsatz Deutschlands, hat dennoch die gleiche Bedeutung wie eine "richtige" Verfassung. Es gibt allerdings keinen Rechtsgrundsatz, der vorschreibt, eine Verfassung nach Art. 146 zu verabschieden. Von daher ist es nicht falsch, das Grundgesetz als Verfassung zu bezeichnen, selbst, wenn es formell gesehen explizit anders heißt. Es geht um den Sinn der Sache.
Letztlich gilt die uralte Weisheit: Nichts hält länger als provisorisch.
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28. 09. 2008, 14:39 #49
Re: Datenaustausch mit den USA: AK Vorrat veröffentlicht sagenumwobenen Vertrag
Mal ne OT-Frage: Was würde sich für den Einzelnen eigentlich konkret ändern, wenn wir statt des GG eine Verfassung hätten?
Was in einer Verfassung genau drin stände, würden doch sowieso letztlich die festlegen, die dann auch an uns herumregieren, und die würden wohl garantiert darauf achten, dass uns da nicht zu viele Freiheiten bleiben, die sie in ihrem Handeln beeinträchtigten.
MfG Andy
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28. 09. 2008, 15:00 #50
Re: Datenaustausch mit den USA: AK Vorrat veröffentlicht sagenumwobenen Vertrag
Zitat von Malo_
Das ist die allgemeine Annahme...Das Grundgesetz, als höchster Rechtsgrundsatz Deutschlands, hat dennoch die gleiche Bedeutung wie eine "richtige" Verfassung.
Das ergibt sich aus der Präambel [24. Mai 1949]Es gibt allerdings keinen Rechtsgrundsatz, der vorschreibt, eine Verfassung nach Art. 146 zu verabschieden.
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat das Deutsche Volk in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern, um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Es hat auch für jene Deutsche gehandelt, denen mitzuwirken versagt war. Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.
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28. 09. 2008, 16:06 #51Mitglied
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Re: Datenaustausch mit den USA: AK Vorrat veröffentlicht sagenumwobenen Vertrag
Wie gesagt, nichts hält länger als provisorisch. Aber die Präambel sprach auch von einer verfassungsgebenden Gewalt.
Zitat von soricsoon
Tatsache ist, dass das Grundgesetz die deutsche Verfassung ist. Tatsache ist auch, dass diese deutsche Verfassung nur provisorisch war. Tatsache ist aber auch, dass die provisorische Verfassung letztlich nicht abgelöst wurde, sondern beibehalten wurde. Und vermutlich werden wir auch noch viele Jahre mit der provisorischen Verfassung weiterleben müssen, selbst wenn einige sie nicht so nennen wollen, weil sie ja formal nicht "Bundesverfassung", sondern "Grundgesetz" heißt. Ändert aber trotzdem nichts am Stellenwert dieses Dokuments, selbst wenn du dich auf den Kopf stellst.
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28. 09. 2008, 17:05 #52
Re: Datenaustausch mit den USA: AK Vorrat veröffentlicht sagenumwobenen Vertrag
@Malo_
Wir könnten jetzt stundenlang darüber debattieren welchen Stellenwert ein Dokument hat oder welchen eben nicht mehr...das bringt aber nichts da man dazu die ganze Geschichte des GG aufarbeiten müßte...etc.Ändert aber trotzdem nichts am Stellenwert dieses Dokuments, selbst wenn du dich auf den Kopf stellst.


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