-
30. 09. 2008, 10:24 #1
OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?
Das Oberlandesgericht Hamburg hat ein möglicherweise schwerwiegendes Urteil für den One-Click-Hoster Rapidshare gefällt. Wie bereits das Landgericht Düsseldorf vor einiger Zeit entschieden hatte, kann der beliebte Filehoster als Mitstörer in Haftung genommen werden, sobald er von der Rechtsverletzung Kenntnis genommen hat. Dies ist jedoch nicht die einzige besorgniserregende Passage im Urteil des Gerichts.
Ein anderes Urteil war vom Oberlandesgericht Hamburg nicht zu erwarten, welches regelmäßig durch ähnliche Entscheidungen in Streitigkeiten bei Urheberrechtsverletzungen im Internet auffällt.
weiterlesen
-
30. 09. 2008, 12:26 #2Mitglied
- Registriert seit
- May 2007
- Beiträge
- 165
Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?
so wie bei der letzten news zu diesen thema ->
was bedeutet das KONKRET für rapidshare mit SITZ in der SCHWEITZ ?
müssen sie sich immer noch daran halten ? oder müssen ihre server auch umziehen ?
wenn ja , dann hätten sie sich den umzug sparen können . weil man ja als deutscher staatsbürger um die ganze welt gejagt wird .
oder gilt deutsches recht auch für ausländer im ausland ?
-
30. 09. 2008, 12:27 #3
Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?
Gut gemacht Firebird77,jetzt versteht es wenigstens jeder.
Naja as klingt auf jednfall so als ob es imer immer enge für die User wird.
Das ein solches Konzept, wie das von rs nicht lange überlebt war klar.
-
30. 09. 2008, 12:29 #4
Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?
Das bedeutet nur, dass rs früher oder später,wenn sie nix ändern wollen entweder das Urteil hinnehmen und abhauen nach Übersee so wie es Slysoft gemacht hat, oder vor den Bundesgerichtshof gehen müssen.
Zitat von PTL
Was Fakt ist: Es wird sich etwas ändern bei rs.com
-
30. 09. 2008, 12:32 #5
Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?
Nein es bezieht sich auf .com Quelle in die mitte scrollen, da steht:
also ist klar und deutlich rapidshare.com gemeint.Der in der Schweiz beheimatete Webhoster Rapidshare haftet nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des OLG Hamburg vom 2. Juli 2008 im Rahmen der sogenannten Störerhaftung in vollem Umfang für Urheberrechtsverletzungen, die durch Dritte begangen worden sind.
Was ich wieder spektakulär finde ist, dass rs sich mal wieder nicht zur speicherung der IP adressen äußert.
-
30. 09. 2008, 12:43 #6Rumkugler
- Registriert seit
- Jan 2007
- Beiträge
- 1.618
Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?
Rs speichert die Ip der Uploader genauso wie alle anderen Hoster.
Ist nix neues und bekannt. Da wird also etwas gefordert, was bereits gemacht wird.
Im übrigen gehts bei den Verhandlungen um Dinge die vor fast 2 Jahren passiert sind und die beschlossenen Dinge sollen für alle Anbieter von irgendeiner Form von Webhosting gelten. Gleichzeitig kam heraus, das die automatische Überprüfung von rs bzgl. der Dateinamen nicht funktioniert, das dürfte wohl mit ein Grund sein, dass es zu dem Urteil gegen sie kam.
Steht alles ausführlich in dem Urteil was im Internet für alle zugänglich ist.Ich schreibe News bei gulli und träume von einem Job bei der Bild! ;)
-
30. 09. 2008, 12:45 #7
Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?
Naja es geht ja eher jetzt darum auch die IPs der leecher zu speichernund womöglich auch die dazugehörigen Dateien, denn sonst würde das keinen Sinn ergeben.
-
30. 09. 2008, 12:45 #8
Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?
Wieso "besorgniserregend" - das ergibt sich doch schon aus § 10 TMG
Zitat von gullinews
Ab Kenntnis gibt es für Diensteanbeiter nur zwei Ajternativen:
a) sperren oder
b) selbst haften.
Deswegen hat z.B. das LG Karlsruhe eine großen dort ansässige Provider wegen den "Dummheiten" seines Kunden verurteilt. Dieser Blogger flog natürlich bei diesem Hostprovider raus und ist seitdem ein "Hostprovidernomade".
-
30. 09. 2008, 12:53 #9Mitglied
- Registriert seit
- Aug 2008
- Beiträge
- 52
Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?
Ist doch bei den Amis auch so
Zitat von PTL
. Auch als nicht Aani musst du dich an amerikanische Gesetze halten. Noch nicht gewusst
McKinnon bekommt das gerade zu spüren.
Vie spannender wird ohnehin die Frage sein, wie IP-Adressen zukünftig verwendet werden dürfen. Das Urteil des BVerfG steht ja noch aus und angenommen die legen klare Richtlinien fest, dass IP-Adressen nicht für jeden Furz rausgegeben werden dürfen (Urheberrechtsverletzungen im geringem Maße beispielsweise) dann sind die ganzen Urteile nichts mehr wert. (Ich denke nicht, dass das BVerfG die IP Speicherung komplett stoppt, weil sonnst Missbrauch Tür und Tor geöffnet ist)
-
30. 09. 2008, 12:57 #10Mitglied
- Registriert seit
- Oct 2007
- Beiträge
- 15
Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?
Wer sich ein klein wenig mit schnellix bzw. der gulli:vergangenheit auseinandergesetzt hat wird sich über das Mitstörertum sicherlich im Klaren sein
Zitat von Gravenreuth

-
30. 09. 2008, 13:01 #11
Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?
Was mich wundert ist, dass nichts aber auch garnichts auf der Gema Seite veröffentlicht wurde, es ging ja noch um die Sache mit der Gema bloß in nächster Instanz.
-
30. 09. 2008, 13:08 #12
Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?
Fragt sich nur, ob Rapidshare sich ohne Warez überhaupt halten kann.
Ans Nackensteak gehört nunmal Fettrand.
-
30. 09. 2008, 13:10 #13Casanova
- Registriert seit
- Jan 2006
- Beiträge
- 4.261
Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?
Wen meinst du denn?
Zitat von Gravenreuth
Und welcher Provider nimmt einen derart "verbrannten" Kunden noch unter Vertrag?
Natürlich nicht.
Zitat von Fryhstyxei
Denn ohne zahlende Kunden (=Leecher) kein Geschäftsmodell.
Nur inwiefern muss es ein in der Schweiz ansässiges Unternehmen kümmern, wenn in Deutschland ein Gerichtsurteil ergeht? Gelten Landesurteile mittlerweile EU-weit? Oder weltweit?
Die Schweiz gehört ja nicht einmal zur EU.
Bei Geschäften dieser Art ist es klüger, nichts zu sagen.
Zitat von -Zonk-
Naja, dafür lebt es aber schon sehr lange.
Zitat von -Zonk-
Ich denke, RS bekommt eher Probleme dadurch, dass es mittlerweile einige andere 1-Klick-Services gibt, die immer besser werden (uploaded.to usw.).
Was denn?
Zitat von -Zonk-
-
30. 09. 2008, 13:18 #14
Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?
Afaik stehen die RS-Server (ein paar davon) in good old germany.
Zitat von PTL
Da denk ich liegt mitunter der Knackpunkt.
Bislang sind scheinbar ja nur die Uploader gemeint. Es geht also primär ums verbreiten, da hier der größere "Schaden" entsteht. RS hat an sich aber schon sehr lange überlebt, wenn man sich die "feindliche Umgebung" ansieht. Die haben jetzt also zwei Optionen: Klein beigeben oder BGH
Zitat von -Zonk-
Letzteres würde ihnen wohl mindestens ein Jahr noch Zeit geben, bis es zu nem Prozess kommt.
Es bezieht sich auf rapidshare.com wie man dem einen geposteten quellen link bei spiegel, sowie dem urteilstext welcher im artikel verlinkt ist, sowie dem artikel selbst entnehmen kann.
Zitat von toofast4you
Zwei *****, ein Gedanke
Zitat von thebigmaf

-
30. 09. 2008, 13:22 #15Casanova
- Registriert seit
- Jan 2006
- Beiträge
- 4.261
Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?
Sag nicht JEHOVA!
Zitat von thebigmaf
Gleich kommen sie wieder alle aus ihren Löchern, die Gravenreuth Hassbrüder, und zerstören den Thread mit sinnlosen Attacken gegen jemanden, der nicht Inhalt dieses Threads ist.
-
30. 09. 2008, 13:22 #16Kleiner Hosterfreak
- Registriert seit
- Feb 2007
- Ort
- ----
- Beiträge
- 2.716
Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?
Denke ich kaum.
Zitat von Fryhstyxei
Ich persönlich würde da nie ein Backup von meinem Zeug hochladen und dann zum Downloaden nen Prem. Acc holen.
Außerdem gibts für Datensicherungen doch auch externe Festplatten (obwohl es im Urlaub ohne eben besser ist wenn mans genau nimmt^^)
EDIT
Deswegen sage ich NEIN, ohne Warez hält sich RS nicht lange^^
-
30. 09. 2008, 13:22 #17
Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?
Rs.com wird definitiv, wenn sie nicht was ändern auch vor dem BGH scheitern. Oder sie hauen ab nach Übersee und stellen die Server irgendwo anders ab.
Zitat von plauzi
Das hatte ich aber schon erwähnt.
-
30. 09. 2008, 13:27 #18Casanova
- Registriert seit
- Jan 2006
- Beiträge
- 4.261
Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?
@Zonk:
Ich hatte dich gefragt, was sie deiner Meinung nach ändern sollen, wenn du deine Meinung schon so als Fakt in den Raum stellst.
-
30. 09. 2008, 13:28 #19Stammuser
- Registriert seit
- Jul 2006
- Beiträge
- 561
Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?
Mal sehen ob RS schlau genug ist und auswandert, glaube kaum das RS vor dem BGH eine Chance hat. Slysoft
hat es ja auch geschafft in dem sie nach Übersee
gegangen sind. Oder RS geht doch bis zum BGH das wird dann
wohl noch 2 Jahre dauern und hören dann auf falls sie verlieren,
Geld haben sie bis dahin ja genug gescheffelt......
-
30. 09. 2008, 13:29 #20Casanova
- Registriert seit
- Jan 2006
- Beiträge
- 4.261
Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?
RS hat doch jetzt schon Probleme. Die goldenen Zeiten sind vorbei.
Zitat von PSP-ZockerSCENE
Die User wandern zu anderen Diensten ab.
Mit Drosselung der Durchsatzraten für Normal-User haben die ein Eigentor geschossen.
-


Zitieren
mehr lesen...





IT-Geschichte: Spender können...
Gestern, 23:04 in gulli:news