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Alt 30. 09. 2008, 10:24   #1
gullinews
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Standard OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

Das Oberlandesgericht Hamburg hat ein möglicherweise schwerwiegendes Urteil für den One-Click-Hoster Rapidshare gefällt. Wie bereits das Landgericht Düsseldorf vor einiger Zeit entschieden hatte, kann der beliebte Filehoster als Mitstörer in Haftung genommen werden, sobald er von der Rechtsverletzung Kenntnis genommen hat. Dies ist jedoch nicht die einzige besorgniserregende Passage im Urteil des Gerichts.

Ein anderes Urteil war vom Oberlandesgericht Hamburg nicht zu erwarten, welches regelmäßig durch ähnliche Entscheidungen in Streitigkeiten bei Urheberrechtsverletzungen im Internet auffällt.

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Alt 30. 09. 2008, 12:26   # 2
PTL
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Standard Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

so wie bei der letzten news zu diesen thema ->
was bedeutet das KONKRET für rapidshare mit SITZ in der SCHWEITZ ?
müssen sie sich immer noch daran halten ? oder müssen ihre server auch umziehen ?

wenn ja , dann hätten sie sich den umzug sparen können . weil man ja als deutscher staatsbürger um die ganze welt gejagt wird .
oder gilt deutsches recht auch für ausländer im ausland ?
PTL ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30. 09. 2008, 12:27   # 3
-Zonk-
geächtet und gejagt
 
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Standard Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

Gut gemacht Firebird77,jetzt versteht es wenigstens jeder.
Naja as klingt auf jednfall so als ob es imer immer enge für die User wird.

Das ein solches Konzept, wie das von rs nicht lange überlebt war klar.
-Zonk- ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30. 09. 2008, 12:29   # 4
-Zonk-
geächtet und gejagt
 
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Standard Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

Zitat:
Zitat von PTL
so wie bei der letzten news zu diesen thema ->
was bedeutet das KONKRET für rapidshare mit SITZ in der SCHWEITZ ?
müssen sie sich immer noch daran halten ? oder müssen ihre server auch umziehen ?

wenn ja , dann hätten sie sich den umzug sparen können . weil man ja als deutscher staatsbürger um die ganze welt gejagt wird .
oder gilt deutsches recht auch für ausländer im ausland ?
Das bedeutet nur, dass rs früher oder später,wenn sie nix ändern wollen entweder das Urteil hinnehmen und abhauen nach Übersee so wie es Slysoft gemacht hat, oder vor den Bundesgerichtshof gehen müssen.

Was Fakt ist: Es wird sich etwas ändern bei rs.com
-Zonk- ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30. 09. 2008, 12:32   # 5
-Zonk-
geächtet und gejagt
 
Benutzerbild von -Zonk-
 
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Beiträge: 831
Standard Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

Nein es bezieht sich auf .com Quelle in die mitte scrollen, da steht:

Zitat:
Der in der Schweiz beheimatete Webhoster Rapidshare haftet nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des OLG Hamburg vom 2. Juli 2008 im Rahmen der sogenannten Störerhaftung in vollem Umfang für Urheberrechtsverletzungen, die durch Dritte begangen worden sind.
also ist klar und deutlich rapidshare.com gemeint.

Was ich wieder spektakulär finde ist, dass rs sich mal wieder nicht zur speicherung der IP adressen äußert.
-Zonk- ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30. 09. 2008, 12:43   # 6
ELok-rum
Rumkugler
 
Registriert seit: Jan 2007
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Standard Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

Rs speichert die Ip der Uploader genauso wie alle anderen Hoster.
Ist nix neues und bekannt. Da wird also etwas gefordert, was bereits gemacht wird.

Im übrigen gehts bei den Verhandlungen um Dinge die vor fast 2 Jahren passiert sind und die beschlossenen Dinge sollen für alle Anbieter von irgendeiner Form von Webhosting gelten. Gleichzeitig kam heraus, das die automatische Überprüfung von rs bzgl. der Dateinamen nicht funktioniert, das dürfte wohl mit ein Grund sein, dass es zu dem Urteil gegen sie kam.

Steht alles ausführlich in dem Urteil was im Internet für alle zugänglich ist.
Ich schreibe News bei gulli und träume von einem Job bei der Bild! ;)
ELok-rum ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30. 09. 2008, 12:45   # 7
-Zonk-
geächtet und gejagt
 
Benutzerbild von -Zonk-
 
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Standard Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

Naja es geht ja eher jetzt darum auch die IPs der leecher zu speichernund womöglich auch die dazugehörigen Dateien, denn sonst würde das keinen Sinn ergeben.
-Zonk- ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30. 09. 2008, 12:45   # 8
Gravenreuth
Gesperrt
 
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Beiträge: 3.705
Standard Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

Zitat:
Zitat von gullinews
[b]Das Oberlandesgericht Hamburg hat ein möglicherweise schwerwiegendes Urteil für den One-Click-Hoster Rapidshare gefällt. Wie bereits das Landgericht Düsseldorf vor einiger Zeit entschieden hatte, kann der beliebte Filehoster als Mitstörer in Haftung genommen werden, sobald er von der Rechtsverletzung Kenntnis genommen hat. Dies ist jedoch nicht die einzige besorgniserregende Passage im Urteil des Gerichts.
Wieso "besorgniserregend" - das ergibt sich doch schon aus § 10 TMG

Ab Kenntnis gibt es für Diensteanbeiter nur zwei Ajternativen:

a) sperren oder
b) selbst haften.

Deswegen hat z.B. das LG Karlsruhe eine großen dort ansässige Provider wegen den "Dummheiten" seines Kunden verurteilt. Dieser Blogger flog natürlich bei diesem Hostprovider raus und ist seitdem ein "Hostprovidernomade".
Gravenreuth ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30. 09. 2008, 12:53   # 9
Cyperfriend
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Registriert seit: Aug 2008
Beiträge: 52
Standard Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

Zitat:
Zitat von PTL
oder gilt deutsches recht auch für ausländer im ausland ?
Ist doch bei den Amis auch so . Auch als nicht Aani musst du dich an amerikanische Gesetze halten. Noch nicht gewusst McKinnon bekommt das gerade zu spüren.

Vie spannender wird ohnehin die Frage sein, wie IP-Adressen zukünftig verwendet werden dürfen. Das Urteil des BVerfG steht ja noch aus und angenommen die legen klare Richtlinien fest, dass IP-Adressen nicht für jeden Furz rausgegeben werden dürfen (Urheberrechtsverletzungen im geringem Maße beispielsweise) dann sind die ganzen Urteile nichts mehr wert. (Ich denke nicht, dass das BVerfG die IP Speicherung komplett stoppt, weil sonnst Missbrauch Tür und Tor geöffnet ist)
Cyperfriend ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30. 09. 2008, 12:57   # 10
malice85
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Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 15
Standard Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

Zitat:
Zitat von Gravenreuth
...

Deswegen hat z.B. das LG Karlsruhe eine großen dort ansässige Provider wegen den "Dummheiten" seines Kunden verurteilt. Dieser Blogger flog natürlich bei diesem Hostprovider raus und ist seitdem ein "Hostprovidernomade".
Wer sich ein klein wenig mit schnellix bzw. der gulli:vergangenheit auseinandergesetzt hat wird sich über das Mitstörertum sicherlich im Klaren sein
malice85 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30. 09. 2008, 13:01   # 11
-Zonk-
geächtet und gejagt
 
Benutzerbild von -Zonk-
 
Registriert seit: Jun 2008
Ort: Arnheim/ArtEZ
Beiträge: 831
Standard Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

Was mich wundert ist, dass nichts aber auch garnichts auf der Gema Seite veröffentlicht wurde, es ging ja noch um die Sache mit der Gema bloß in nächster Instanz.
-Zonk- ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30. 09. 2008, 13:08   # 12
Fryhstyxei
 
Benutzerbild von Fryhstyxei
 
Registriert seit: Dec 2007
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Beiträge: 551
Standard Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

Fragt sich nur, ob Rapidshare sich ohne Warez überhaupt halten kann.
Ans Nackensteak gehört nunmal Fettrand.
Fryhstyxei ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30. 09. 2008, 13:10   # 13
plauzi
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Benutzerbild von plauzi
 
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Standard Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

Zitat:
Zitat von Gravenreuth
Deswegen hat z.B. das LG Karlsruhe eine großen dort ansässige Provider wegen den "Dummheiten" seines Kunden verurteilt. Dieser Blogger flog natürlich bei diesem Hostprovider raus und ist seitdem ein "Hostprovidernomade".
Wen meinst du denn?
Und welcher Provider nimmt einen derart "verbrannten" Kunden noch unter Vertrag?

Zitat:
Zitat von Fryhstyxei
Fragt sich nur, ob Rapidshare sich ohne Warez überhaupt halten kann.
Natürlich nicht.
Denn ohne zahlende Kunden (=Leecher) kein Geschäftsmodell.

Nur inwiefern muss es ein in der Schweiz ansässiges Unternehmen kümmern, wenn in Deutschland ein Gerichtsurteil ergeht? Gelten Landesurteile mittlerweile EU-weit? Oder weltweit?
Die Schweiz gehört ja nicht einmal zur EU.

Zitat:
Zitat von -Zonk-
Was ich wieder spektakulär finde ist, dass rs sich mal wieder nicht zur speicherung der IP adressen äußert.
Bei Geschäften dieser Art ist es klüger, nichts zu sagen.

Zitat:
Zitat von -Zonk-
Das ein solches Konzept, wie das von rs nicht lange überlebt war klar.
Naja, dafür lebt es aber schon sehr lange.
Ich denke, RS bekommt eher Probleme dadurch, dass es mittlerweile einige andere 1-Klick-Services gibt, die immer besser werden (uploaded.to usw.).

Zitat:
Zitat von -Zonk-
Was Fakt ist: [Es wird sich etwas ändern bei rs.com
Was denn?
_______________________________________
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plauzi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30. 09. 2008, 13:18   # 14
Firebird77
gulli:News Redaktion
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Standard Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

Zitat:
Zitat von PTL
müssen sie sich immer noch daran halten ? oder müssen ihre server auch umziehen ?
Afaik stehen die RS-Server (ein paar davon) in good old germany. Da denk ich liegt mitunter der Knackpunkt.
Zitat:
Zitat von -Zonk-
Naja as klingt auf jednfall so als ob es imer immer enge für die User wird. - Das ein solches Konzept, wie das von rs nicht lange überlebt war klar - Das bedeutet nur, dass rs früher oder später,wenn sie nix ändern wollen entweder das Urteil hinnehmen und abhauen nach Übersee so wie es Slysoft gemacht hat, oder vor den Bundesgerichtshof gehen müssen.
Bislang sind scheinbar ja nur die Uploader gemeint. Es geht also primär ums verbreiten, da hier der größere "Schaden" entsteht. RS hat an sich aber schon sehr lange überlebt, wenn man sich die "feindliche Umgebung" ansieht. Die haben jetzt also zwei Optionen: Klein beigeben oder BGH Letzteres würde ihnen wohl mindestens ein Jahr noch Zeit geben, bis es zu nem Prozess kommt.
Zitat:
Zitat von toofast4you
ich denke das ganze bzeiht sich eher auf rapidshare.de als mit deren deutschen sitz.
Es bezieht sich auf rapidshare.com wie man dem einen geposteten quellen link bei spiegel, sowie dem urteilstext welcher im artikel verlinkt ist, sowie dem artikel selbst entnehmen kann.
Zitat:
Zitat von thebigmaf
i hätt gedacht du sitzt schon im knast?
Zwei *****, ein Gedanke
Firebird77 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30. 09. 2008, 13:22   # 15
plauzi
Casanova
 
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Standard Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

Zitat:
Zitat von thebigmaf
i hätt gedacht du sitzt schon im knast? (GvG)
Sag nicht JEHOVA!
Gleich kommen sie wieder alle aus ihren Löchern, die Gravenreuth Hassbrüder, und zerstören den Thread mit sinnlosen Attacken gegen jemanden, der nicht Inhalt dieses Threads ist.
_______________________________________
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plauzi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30. 09. 2008, 13:22   # 16
PSP-ZockerSCENE
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Standard Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

Zitat:
Zitat von Fryhstyxei
Fragt sich nur, ob Rapidshare sich ohne Warez überhaupt halten kann.
Denke ich kaum.
Ich persönlich würde da nie ein Backup von meinem Zeug hochladen und dann zum Downloaden nen Prem. Acc holen.
Außerdem gibts für Datensicherungen doch auch externe Festplatten (obwohl es im Urlaub ohne eben besser ist wenn mans genau nimmt^^)

EDIT

Deswegen sage ich NEIN, ohne Warez hält sich RS nicht lange^^
PSP-ZockerSCENE ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30. 09. 2008, 13:22   # 17
-Zonk-
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Standard Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

Zitat:
Zitat von plauzi
Was denn?
Rs.com wird definitiv, wenn sie nicht was ändern auch vor dem BGH scheitern. Oder sie hauen ab nach Übersee und stellen die Server irgendwo anders ab.

Das hatte ich aber schon erwähnt.
-Zonk- ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30. 09. 2008, 13:27   # 18
plauzi
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Standard Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

@Zonk:
Ich hatte dich gefragt, was sie deiner Meinung nach ändern sollen, wenn du deine Meinung schon so als Fakt in den Raum stellst.
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Alt 30. 09. 2008, 13:28   # 19
raven2k
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Standard Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

Mal sehen ob RS schlau genug ist und auswandert, glaube kaum das RS vor dem BGH eine Chance hat. Slysoft
hat es ja auch geschafft in dem sie nach Übersee
gegangen sind. Oder RS geht doch bis zum BGH das wird dann
wohl noch 2 Jahre dauern und hören dann auf falls sie verlieren,
Geld haben sie bis dahin ja genug gescheffelt.....
.
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Alt 30. 09. 2008, 13:29   # 20
plauzi
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Standard Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

Zitat:
Zitat von PSP-ZockerSCENE
Deswegen sage ich NEIN, ohne Warez hält sich RS nicht lange^^
RS hat doch jetzt schon Probleme. Die goldenen Zeiten sind vorbei.
Die User wandern zu anderen Diensten ab.
Mit Drosselung der Durchsatzraten für Normal-User haben die ein Eigentor geschossen.
_______________________________________
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Alt 30. 09. 2008, 13:31   # 21
-Zonk-
geächtet und gejagt
 
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Standard Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

Zitat:
Zitat von plauzi
@Zonk:
Ich hatte dich gefragt, was sie deiner Meinung nach ändern sollen, wenn du deine Meinung schon so als Fakt in den Raum stellst.
Eine Umfassende IP speicherung von Up- und Downloads , wenn sie ohne Ärger aus der Sache rauskommen wollen. Weil die Klagen die eingehen werden schnell die 5 Millionen Euro Marke im Monat sprengen.
Oder nach Übersee wo sie ersteinmal für 5 Jahre in Sicherheit sein sollten.
Was anderes wird ihnen nicht übrig bleiben.
-Zonk- ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30. 09. 2008, 13:36   # 22
Macinally
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Registriert seit: Nov 2007
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Standard Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

Zitat:
Zitat von plauzi
Wen meinst du denn?
Und welcher Provider nimmt einen derart "verbrannten" Kunden noch unter Vertrag?


Natürlich nicht.
Denn ohne zahlende Kunden (=Leecher) kein Geschäftsmodell.


Aha, stellste mal wieder vollendete Tatsachen online?
Woher hast du denn die Infos, das alle bei RS zahlende Kunden Leecher sind?
Gruß
Mac
Macinally ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30. 09. 2008, 13:40   # 23
Octeron
Mitglied
 
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Beiträge: 14
Arrow Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

1. Es handelt sich um Rapidshare.com und um rapidshare.de (Parallelverfahren)

2. Rapdishare soll angeblich auf "Serverwanderung" gehen, dies sollte aber nicht arg viel bringen

3. Die GEMA hat nicht geklagt sondern IBM

4. Sind die Urteile von diesem "Gericht" immer so "ausgeartet". Dies hat sich auch langsam bei jedem Kläger rumgesprochen

6. Geht es hier aktuell nur um zwei IBM Software
Octeron ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30. 09. 2008, 13:43   # 24
-Zonk-
geächtet und gejagt
 
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Standard Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

Woher hast du denn das mit IBM?
-Zonk- ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30. 09. 2008, 13:45   # 25
Notorius
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Standard Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

nun ich denke, dass ein umzug ist für rapidshare keine alternative ist. Wenn man bedenkt wie viele server rs besitzt.
RS hat mindestens 1000 Terrabyte an speicher, und deswegen sehr, sehr viele server.

Außerdem war der größte Vorteil immer die Geschwindigkeit,
im Außland ist diese nicht garantiert.
Notorius ist offline   Mit Zitat antworten
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