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  1. #1
    gulli:News Redaktion Avatar von gullinews
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    Standard OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

    Das Oberlandesgericht Hamburg hat ein möglicherweise schwerwiegendes Urteil für den One-Click-Hoster Rapidshare gefällt. Wie bereits das Landgericht Düsseldorf vor einiger Zeit entschieden hatte, kann der beliebte Filehoster als Mitstörer in Haftung genommen werden, sobald er von der Rechtsverletzung Kenntnis genommen hat. Dies ist jedoch nicht die einzige besorgniserregende Passage im Urteil des Gerichts.

    Ein anderes Urteil war vom Oberlandesgericht Hamburg nicht zu erwarten, welches regelmäßig durch ähnliche Entscheidungen in Streitigkeiten bei Urheberrechtsverletzungen im Internet auffällt.

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  2. #181
    Mitglied Avatar von Khelben2000
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    Standard Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

    Darum geht's doch gar nicht. Dass die Rapidshare-Mitarbeiter nicht alle hochgeladenen Files überprüfen können, sollte klar sein. Müssen sie aber auch gar nicht zwingend, damit die Situation zumindest für die Uploader "spannender" wird. Stell dir einfach vor, dass Rapidshare zukünftig die IPs der Uploader langfristig speichert und diese auf Anforderung auch heraus gibt. Wenn sich die Geschichte mit der Vorratsdatenspeicherung dann dahingehend entwickelt, dass auch die Provider freigiebig Auskunft über ihre Nutzer erteilen, dürften sich diverse Warez-Foren über haufenweise neue Besucher freuen ... nämlich die, die bislang die gängigen Tauschbörsen nach urheberrechtlich geschütztem Material durchsucht haben.

    Ich sage nicht, dass es so kommt ... ich wollte nur klarmachen, dass die Ansicht, dass die Speicherung der IP-Adressen wirkungslos ist, solange die Dateien nur ordentlich verschlüsselt werden, ein "wenig" kurzsichtig ist.

  3. #182
    Back In Black Avatar von Atheist-666
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    Standard Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

    Was ist denn wenn man einen Film zB in 500 Parts splittet und nach dem Upload jeder Datei die IP wechselt? Dann müssten die für 500 IP's nachweisen das man das hochgeladen hat

  4. #183
    Mitglied Avatar von C-Jay1981
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    Standard Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

    Zitat Zitat von Destiny666
    Warum gibt es eigentlich Mitstörerhaftung nur bei Filesharing?

    Was ist mit der
    - Autoindustrie
    - den Jobcentern
    - Messerherstellern
    - Seilherstellern
    - Apotheken
    - Banken
    - Ärzten
    usw?

    Wie wäre es mit Mitstörerhaftung der Spieleindustrie, wenn wieder einer Amok läuft, der die Killerspiele gespielt hat?

    Oder Mitstörerhaftungen, wenn sie Verbrecher nicht zu Gefängnisstrafen verurteilen und diese weitere Verbrechen begehen? (z.B. Unterschlagung, Urkundenfälschung...)

    Eine Mitstörerhaftung der Gefängnis-Betreiber, wenn ein Ex Knackie wieder ein neues Verbrechen begeht, wie z.B. Mord oder Kindesmissbrauch.
    Ganz einfach, dass interessiert sämtliche Lobbys und Politiker nicht, weil es dann keine Kohle gibt oder eine Gewinnsteigerung erzielt wird...

    Greetz to the Lehman Brothers

  5. #184
    Mitglied Avatar von Khelben2000
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    Standard Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

    Zitat Zitat von Atheist-666
    Was ist denn wenn man einen Film zB in 500 Parts splittet und nach dem Upload jeder Datei die IP wechselt? Dann müssten die für 500 IP's nachweisen das man das hochgeladen hat
    Diesen Mythos liest man auch immer wieder. Hast du nen Gesetzestext dazu ... oder hast du das auch einfach nur "irgendwo" mal gehört/gelesen? Nebenbei: so ganz hast du die von mir beschriebene, zukünftig evtl. mögliche Vorgehensweise der Fahnder nicht verstanden, oder?

  6. #185
    Regt euch auf,ich lach... Avatar von BushidoRap
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    Standard Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

    Zitat Zitat von t-time
    Da muss ich was korrigieren: Wenn ich vom Usenet 25GB herunterladen will, dauert das mit DSL 16000 5 Stunden. Und vom Usenet lade ich zu 99% alten Old school hip hop herunter, den ich nur noch bei eBay für teilweise 200€ pro gebrauchte CD kaufen kann (Bsp.: Steady B - What's My Name).
    Die Platte ist doch nur so teuer weil der Typ im Knast sitzt,außerdem wenn du so ein Oldschool Hip Hop Fan bist,warum kaufst du dir dann nicht die Vinyl?
    Die hat doch viel mehr Stil und die bekommst du sicherlich für ca 30 Euro.


    Also ich ziehe Rapid Usenet vor.
    Außerdem was hilft jetzt schon das spekulieren,es wird sich schon eine Lösung finden.
    Außerdem Schweiz ist immer noch Schweiz
    Mit einem guten Anwalt ,oder auch 10,kann man da sicherlich noch was rausreißen...

  7. #186
    Chronoton
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    Standard Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

    Zitat Zitat von Mati_
    @Chronoton: Quellen/Links?
    auf die schnelle habe ich das ausgegraben:
    http://www.djb.de/publikationen/zeit...3/ai-2007-3f1/
    Tatbestandlich ist zunächst nur die Verbreitung einer kinderpornografischen „Schrift” i.S.v. § 11 Abs. 3 StGB sein. Der in § 11 StGB legaldefinierte Begriff der Schrift wurde – zur Lösung der sich insbesondere im Hinblick auf die Datenübertragung im Internet stellenden Probleme – 1997 um den Begriff des Datenspeichers erweitert. Den Schriften stehen danach Ton- und Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen und andere Darstellungen in denjenigen Vorschriften gleich, die auf diesen Absatz verweisen. Ein Datenspeicher als Unterfall der Darstellung ist – verkürzt gesagt – ein Träger von Daten, der gedankliche Inhalte verkörpert,
    Zitat Zitat von blaa.nox
    könnte man das versenden dieser datenblöcke abmahnen, wenn man weiss, was daraus im endeffekt entsteht?
    es reicht schon das zugänglich machen, wenn daten versandt werden. das reine anbieten ist noch strittig, wenn ich mich recht erinnere. das kann man aber ganz leicht im www rausfinden.

    mfg
    chronoton

  8. #187
    vbgd2
    Gast

    Standard Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

    Zitat Zitat von Khelben2000
    Hier ist aber nicht von P2P, sondern von Rapidshare die Rede. Insofern kann ich keinen wirklichen Unterschied bzgl. Strom und Internetgebüren zwischen einem Download aus dem iTunes-Shop und einem Download bei Rapidshare erkennen.

    Ich will dir deine Meinung bzgl. des Downloads urheberrechtlich geschützter Werke nicht nehmen ... nur an deiner Argumentation solltest du noch etwas feilen.
    Bei Rapidshare sind aber längst nicht alle Alben so mal eben zu finden. Wenn ich in der Zeit, in der ich bei Rapidshare suche, arbeiten gehe, kann ich gleich die Songs kaufen.

    Und 2003 gab's Rapidshare ja noch nicht. Da hätte ich den Esel anwerfen müssen.

  9. #188
    vbgd2
    Gast

    Standard Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

    Zitat Zitat von Chronoton
    @Swiftrex
    nette auslegung, aber diese argumentation nimmt kein gericht ernst. diese argumente brachten schon in den 90iger jahren verbreiter von kinderpornografischen schriften vor. die hatten auch nur nullen und einsen versandt, wurden aber trotzdem verknackt.

    mfg
    chronoton
    Das sehe ich genauso.

  10. #189
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    Standard Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?


  11. #190
    Back In Black Avatar von Atheist-666
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    Standard Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

    Naja ist auch eigentlich alles egal. Was das ganze bringt wird die Musikindustrie zu spüren bekommen wenn trotz sinkender Downloadzahlen trotzdem nicht mehr CD's gekauft werden

  12. #191
    Mitglied Avatar von Khelben2000
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    Standard Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

    Zitat Zitat von vbgd2
    Bei Rapidshare sind aber längst nicht alle Alben so mal eben zu finden. Wenn ich in der Zeit, in der ich bei Rapidshare suche, arbeiten gehe, kann ich gleich die Songs kaufen.
    Deswegen geht's in diesem Thread aber immer noch um Rapidshare ... und nicht um den Esel.

  13. #192
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    Standard Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

    RAPIDSHARE DARF NICHT STERBEN!!!

    Bitte, bitte, lasst Rapidshare am Leben!

    ...habe mir in der vergangenen Woche noch einen Premium-Account gekauft...

    PS: Kann doch nichts dafür, dass ich Downloadsüchtig bin!

  14. #193
    vbgd2
    Gast

    Standard Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

    Zitat Zitat von Mr._D.
    PS: Kann doch nichts dafür, dass ich Downloadsüchtig bin!
    Was machst Du denn mit dem ganzen Zeug?

  15. #194
    Casanova
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    Standard Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

    Zitat Zitat von vbgd2
    Was machst Du denn mit dem ganzen Zeug?
    Du kannst aber auch komische Fragen stellen.
    Denk doch mal etwas nach.

    Was macht ein Briefmarkensammler mit dem ganzen Zeug?
    Was macht ein Uhrensammler?
    Einer, der Ü-Eier sammelt?

    Sammeln bedeutet größtenteils "Besitzen", nicht "Benutzen".
    Wobei man ja von der Software/Musik/Filme/Games ja sogar noch einen kleinen Teil selber nutzen kann.

  16. #195
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    Standard Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

    Du kannst aber auch komische Fragen stellen.
    Denk doch mal etwas nach.

    Was macht ein Briefmarkensammler mit dem ganzen Zeug?
    Was macht ein Uhrensammler?
    Einer, der Ü-Eier sammelt?

    Sammeln bedeutet größtenteils "Besitzen", nicht "Benutzen".
    Wobei man ja von der Software/Musik/Filme/Games ja sogar noch einen kleinen Teil selber nutzen kann.
    #


    Gut auf den Punkt gebracht

  17. #196
    Unterschichtler Avatar von Swiftrex
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    Standard Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

    Zitat Zitat von Chronoton
    @Swiftrex
    nette auslegung, aber diese argumentation nimmt kein gericht ernst. diese argumente brachten schon in den 90iger jahren verbreiter von kinderpornografischen schriften vor. die hatten auch nur nullen und einsen versandt, wurden aber trotzdem verknackt.

    mfg
    chronoton

    Die Ausführungen hier sind recht interessant. Inklusive "Rechtsgutachten".

    Letztlich geht wohl nichts über eine ordentliche Verschlüsselung. Wenn sie keine Schwachstellen hat: Gulli News

  18. #197
    Mitglied Avatar von Khelben2000
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    Standard Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

    @Swiftrex: Was genau findest du da in Bezug auf das hiesige Threadthema interessant? Und was genau wolltest du mit dem Hinweis auf Verschlüsselung zum Ausdruck bringen? Nicht verstanden, dass eine Dateiverschlüsselung u. U. keinen wirklichen Schutz mehr bieten können wird?

  19. #198
    Chronoton
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    Standard Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

    @Swiftrex
    das "rechtsgutachten" pdf kenne ich schon. steht eben drinnen, dass OFF keine revolution in bezug auf das umgehen des urheberrechts darstellt. illegal bleibt illegal, auch wenn sich der rechteverletzer gut tarnen kann.
    OFF wird aber SEHR weit hinten in der rangliste der "angriffsziele" der contentindustrie sein, da 1clickhoster a la rapidshare ein viel besseres ziel sind. ein hoster, der daten auf seinen rechnern bereithält. besser kann es fast nicht laufen. könnte man nachweisen, dass uploader in direktem kontakt zu den betreiber stehen würden, dann wär es aus strafrechtlicher sicht ein supergau.

    mfg
    chronoton

  20. #199
    Unterschichtler Avatar von Swiftrex
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    Standard Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

    Zitat Zitat von Khelben2000
    @Swiftrex: Was genau findest du da in Bezug auf das hiesige Threadthema interessant?
    Sorry, manchmal schweife ich ab

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