-
30. 09. 2008, 10:24 #1
OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?
Das Oberlandesgericht Hamburg hat ein möglicherweise schwerwiegendes Urteil für den One-Click-Hoster Rapidshare gefällt. Wie bereits das Landgericht Düsseldorf vor einiger Zeit entschieden hatte, kann der beliebte Filehoster als Mitstörer in Haftung genommen werden, sobald er von der Rechtsverletzung Kenntnis genommen hat. Dies ist jedoch nicht die einzige besorgniserregende Passage im Urteil des Gerichts.
Ein anderes Urteil war vom Oberlandesgericht Hamburg nicht zu erwarten, welches regelmäßig durch ähnliche Entscheidungen in Streitigkeiten bei Urheberrechtsverletzungen im Internet auffällt.
weiterlesen
-
05. 10. 2008, 01:12 #181
Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?
Darum geht's doch gar nicht. Dass die Rapidshare-Mitarbeiter nicht alle hochgeladenen Files überprüfen können, sollte klar sein. Müssen sie aber auch gar nicht zwingend, damit die Situation zumindest für die Uploader "spannender" wird. Stell dir einfach vor, dass Rapidshare zukünftig die IPs der Uploader langfristig speichert und diese auf Anforderung auch heraus gibt. Wenn sich die Geschichte mit der Vorratsdatenspeicherung dann dahingehend entwickelt, dass auch die Provider freigiebig Auskunft über ihre Nutzer erteilen, dürften sich diverse Warez-Foren über haufenweise neue Besucher freuen ... nämlich die, die bislang die gängigen Tauschbörsen nach urheberrechtlich geschütztem Material durchsucht haben.
Ich sage nicht, dass es so kommt ... ich wollte nur klarmachen, dass die Ansicht, dass die Speicherung der IP-Adressen wirkungslos ist, solange die Dateien nur ordentlich verschlüsselt werden, ein "wenig" kurzsichtig ist.
-
05. 10. 2008, 09:28 #182
Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?
Was ist denn wenn man einen Film zB in 500 Parts splittet und nach dem Upload jeder Datei die IP wechselt? Dann müssten die für 500 IP's nachweisen das man das hochgeladen hat
-
05. 10. 2008, 10:21 #183
Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?
Ganz einfach, dass interessiert sämtliche Lobbys und Politiker nicht, weil es dann keine Kohle gibt oder eine Gewinnsteigerung erzielt wird...
Zitat von Destiny666
Greetz to the Lehman Brothers
-
05. 10. 2008, 14:00 #184
Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?
Diesen Mythos liest man auch immer wieder. Hast du nen Gesetzestext dazu ... oder hast du das auch einfach nur "irgendwo" mal gehört/gelesen? Nebenbei: so ganz hast du die von mir beschriebene, zukünftig evtl. mögliche Vorgehensweise der Fahnder nicht verstanden, oder?
Zitat von Atheist-666
-
05. 10. 2008, 14:44 #185
Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?
Die Platte ist doch nur so teuer weil der Typ im Knast sitzt,außerdem wenn du so ein Oldschool Hip Hop Fan bist,warum kaufst du dir dann nicht die Vinyl?
Zitat von t-time
Die hat doch viel mehr Stil und die bekommst du sicherlich für ca 30 Euro.
Also ich ziehe Rapid Usenet vor.
Außerdem was hilft jetzt schon das spekulieren,es wird sich schon eine Lösung finden.
Außerdem Schweiz ist immer noch Schweiz
Mit einem guten Anwalt ,oder auch 10,kann man da sicherlich noch was rausreißen...
-
05. 10. 2008, 16:25 #186Chronotondeaktiviertes Benutzerkonto
Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?
auf die schnelle habe ich das ausgegraben:
Zitat von Mati_
http://www.djb.de/publikationen/zeit...3/ai-2007-3f1/
Tatbestandlich ist zunächst nur die Verbreitung einer kinderpornografischen „Schrift” i.S.v. § 11 Abs. 3 StGB sein. Der in § 11 StGB legaldefinierte Begriff der Schrift wurde – zur Lösung der sich insbesondere im Hinblick auf die Datenübertragung im Internet stellenden Probleme – 1997 um den Begriff des Datenspeichers erweitert. Den Schriften stehen danach Ton- und Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen und andere Darstellungen in denjenigen Vorschriften gleich, die auf diesen Absatz verweisen. Ein Datenspeicher als Unterfall der Darstellung ist – verkürzt gesagt – ein Träger von Daten, der gedankliche Inhalte verkörpert,es reicht schon das zugänglich machen, wenn daten versandt werden. das reine anbieten ist noch strittig, wenn ich mich recht erinnere. das kann man aber ganz leicht im www rausfinden.
Zitat von blaa.nox
mfg
chronoton
-
05. 10. 2008, 16:45 #187vbgd2Gast
Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?
Bei Rapidshare sind aber längst nicht alle Alben so mal eben zu finden. Wenn ich in der Zeit, in der ich bei Rapidshare suche, arbeiten gehe, kann ich gleich die Songs kaufen.
Zitat von Khelben2000
Und 2003 gab's Rapidshare ja noch nicht. Da hätte ich den Esel anwerfen müssen.
-
05. 10. 2008, 16:46 #188vbgd2Gast
Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?
Das sehe ich genauso.
Zitat von Chronoton
-
05. 10. 2008, 16:52 #189Mitglied
- Registriert seit
- Dec 2006
- Beiträge
- 84
Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?
so bin der sleben meinung
http://*****************/stubby/img/f...54a4fdf6fb.gif
http://*****************/stubby/img/b...def19fa23f.gif
-
05. 10. 2008, 16:55 #190
Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?
Naja ist auch eigentlich alles egal. Was das ganze bringt wird die Musikindustrie zu spüren bekommen wenn trotz sinkender Downloadzahlen trotzdem nicht mehr CD's gekauft werden
-
05. 10. 2008, 18:34 #191
Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?
Deswegen geht's in diesem Thread aber immer noch um Rapidshare ... und nicht um den Esel.
Zitat von vbgd2
-
05. 10. 2008, 19:43 #192Mitglied
- Registriert seit
- Feb 2007
- Beiträge
- 225
Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?
RAPIDSHARE DARF NICHT STERBEN!!!
Bitte, bitte, lasst Rapidshare am Leben!
...habe mir in der vergangenen Woche noch einen Premium-Account gekauft...
PS: Kann doch nichts dafür, dass ich Downloadsüchtig bin!
-
05. 10. 2008, 20:22 #193vbgd2Gast
Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?
Was machst Du denn mit dem ganzen Zeug?
Zitat von Mr._D.
-
05. 10. 2008, 20:27 #194Casanova
- Registriert seit
- Jan 2006
- Beiträge
- 4.268
Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?
Du kannst aber auch komische Fragen stellen.
Zitat von vbgd2
Denk doch mal etwas nach.
Was macht ein Briefmarkensammler mit dem ganzen Zeug?
Was macht ein Uhrensammler?
Einer, der Ü-Eier sammelt?
Sammeln bedeutet größtenteils "Besitzen", nicht "Benutzen".
Wobei man ja von der Software/Musik/Filme/Games ja sogar noch einen kleinen Teil selber nutzen kann.
-
06. 10. 2008, 15:01 #195Mitglied
- Registriert seit
- Jun 2008
- Beiträge
- 87
Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?
#Du kannst aber auch komische Fragen stellen.
Denk doch mal etwas nach.
Was macht ein Briefmarkensammler mit dem ganzen Zeug?
Was macht ein Uhrensammler?
Einer, der Ü-Eier sammelt?
Sammeln bedeutet größtenteils "Besitzen", nicht "Benutzen".
Wobei man ja von der Software/Musik/Filme/Games ja sogar noch einen kleinen Teil selber nutzen kann.
Gut auf den Punkt gebracht
-
06. 10. 2008, 20:12 #196
Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?
Zitat von Chronoton
Die Ausführungen hier sind recht interessant. Inklusive "Rechtsgutachten".
Letztlich geht wohl nichts über eine ordentliche Verschlüsselung. Wenn sie keine Schwachstellen hat: Gulli News
-
06. 10. 2008, 20:25 #197
Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?
@Swiftrex: Was genau findest du da in Bezug auf das hiesige Threadthema interessant? Und was genau wolltest du mit dem Hinweis auf Verschlüsselung zum Ausdruck bringen? Nicht verstanden, dass eine Dateiverschlüsselung u. U. keinen wirklichen Schutz mehr bieten können wird?
-
06. 10. 2008, 22:04 #198Chronotondeaktiviertes Benutzerkonto
Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?
@Swiftrex
das "rechtsgutachten" pdf kenne ich schon. steht eben drinnen, dass OFF keine revolution in bezug auf das umgehen des urheberrechts darstellt. illegal bleibt illegal, auch wenn sich der rechteverletzer gut tarnen kann.
OFF wird aber SEHR weit hinten in der rangliste der "angriffsziele" der contentindustrie sein, da 1clickhoster a la rapidshare ein viel besseres ziel sind. ein hoster, der daten auf seinen rechnern bereithält. besser kann es fast nicht laufen. könnte man nachweisen, dass uploader in direktem kontakt zu den betreiber stehen würden, dann wär es aus strafrechtlicher sicht ein supergau.
mfg
chronoton
-
06. 10. 2008, 22:27 #199
Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?
Sorry, manchmal schweife ich ab
Zitat von Khelben2000


Zitieren
mehr lesen...







"Wir können nichts dazu" -...
Gestern, 21:23 in gulli:news