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  1. #1
    gulli:News Redaktion Avatar von gullinews
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    Standard OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

    Das Oberlandesgericht Hamburg hat ein möglicherweise schwerwiegendes Urteil für den One-Click-Hoster Rapidshare gefällt. Wie bereits das Landgericht Düsseldorf vor einiger Zeit entschieden hatte, kann der beliebte Filehoster als Mitstörer in Haftung genommen werden, sobald er von der Rechtsverletzung Kenntnis genommen hat. Dies ist jedoch nicht die einzige besorgniserregende Passage im Urteil des Gerichts.

    Ein anderes Urteil war vom Oberlandesgericht Hamburg nicht zu erwarten, welches regelmäßig durch ähnliche Entscheidungen in Streitigkeiten bei Urheberrechtsverletzungen im Internet auffällt.

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  2. #81
    Offline Avatar von Kinimod92
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    Standard

    Wäre es eigentlich nicht egal ob die die IP's speicher oder nicht da RS eh nicht speichert welche Dateien runtergeladen wurden?

  3. #82
    Bedenkenträger
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    Standard Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

    Ich verstehe nicht was das Gericht im Grunde will. Schon klar, es soll unterbunden werden das die beiden Programme von IBM verteilt werden, aber wie sieht das aus wenn rs.com die Datei(en) abc123.rar (und Folgende) speichert und diese passwortgeschützt sind?
    Sollen nun alle Dateien die hochgeladen werden verifiziert werden und passwortgeschützte werden durch die Bank verboten? Adé Datenschutz? Tschüss Privatsphäre?
    Und was bringt die IP-Speicherung im Grunde bei einem Uploader der über mehrere Proxies geht? Stichwort Mixkaskade.
    Vielleicht kann mir/uns hier ein Kundiger mal die Sache erklären.

    Und NEIN ich habe nicht vor die Programme anzubieten, ich finde nur diese Situation recht interessant.

  4. #83
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    Standard Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

    @kinimod92: es ist nur von ip-speicherung bei den uploadern die rede, und bei denen werden die dazugehörigen dateien gespeichert
    Zitat Zitat von Shinichi0815
    Sollen nun alle Dateien die hochgeladen werden verifiziert werden und passwortgeschützte werden durch die Bank verboten? Adé Datenschutz? Tschüss Privatsphäre?
    das wird wegen des rechts auf privatsphäre nicht umsetzbar sein
    Und was bringt die IP-Speicherung im Grunde bei einem Uploader der über mehrere Proxies geht? Stichwort Mixkaskade.
    ja.. das macht es praktisch unmöglich, die richtige ip herauszufinden. nur dauert der upload entsprechend länger

  5. #84
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
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    Standard Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

    Zitat Zitat von Killigan
    Och, nicht unbedingt. Hier geht es ja um das OLG Hamburg, dessen Bruder (LG Hamburg) auch als besonders "urheberfreundlich" bekannt geworden ist, auch wenn es konkret um andere Fälle ging (Urheberschutz bei Bildern, Heise-Fall, sagt dem einen oder anderen vll etwas). Die anderen OLGe vertreten da eine andere Meinung. Der Fall ist ja ähnlich gelagert, es geht ja um die Frage, ob der Provider/Hoster die Pflicht hat, die Sachen, die auf seinen Server hochgeladen werden, vorher zu prüfen. Da vertreten andere Gerichte durchaus eine andere Meinung.
    Mag sein nur der BGH ist hinsichtlich des Unterlassungsanspruchs in ständiger Rechtsprechung anderer Meinung:

    "§ 10 TMG findet - ebenso wie § 11 TDG a.F. - auf Unterlassungsansprüche keine Anwendung. Wie sich aus § 7 Abs. 2 TMG und dem Gesamtzusammenhang der gesetzlichen Regelung ergibt, betrifft § 10 TMG lediglich die strafrechtliche Verantwortlichkeit und die Schadensersatzhaftung (BGH Urteil vom 11.03.2004 - Az. I ZR 304/01 = BGHZ 158, 236, 246 ff. = MIR 2005, Dok. 010 zu § 11 S. 1 TDG). Unterlassungsansprüche bleiben von dieser Vorschrift - ebenso wie auch schon von §§ 8, 11 TDG bzw. § 5 TDG Abs. 1 bis 3 a.F. - unberührt (BGH a.a.O.)."

    Es ist dem Provider überlassen wie er sich organisiert. Wenn unzulässige Handlungen vorkommen, dann haftet er erst einmal für die Unterlassung und kann sich dann an seinem User schadlos halten.

  6. #85
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    Standard Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

    Wer im Glashaus sitzt...

    Ansonsten das übliche bla bla von "Tanja". Na wenns schön macht.

    Thema: Es gibt noch mehr Möglichkeiten, Files zu tauschen und wo die Überwacher nicht so durchblicken. Vielleicht ist das dann wieder im Kommen. Wurde ja leider von Torrents so teilweise abgelöst.

  7. #86
    Coming back soon Avatar von A John
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    Standard Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

    Zitat Zitat von Gravenreuth
    Ich kann mich nur wiederholen:
    Wo Vollstreckungsabkommen bestehen können auch Urteile deutscher Gerichte vollstreckt werden!
    Besteht außerhalb der EU aber nur mit wenigen Ländern.
    Wer es gerne in der Nähe hat, dem sei Tschechien empfohlen (Urs Vac lässt grüßen ).
    Von komplexen Verschachtelungen wie z.B. bei der Dialer- und Abofallen-Mafia garnicht zu reden.

  8. #87
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    Standard Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

    Tja, die schaden aber nicht der Industrie, also sind sie auch nicht wichtig genug. Dafür gibts ja die bösen Raubmordkopierer.

  9. #88
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
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    Standard Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

    Zitat Zitat von A John
    Wer es gerne in der Nähe hat, dem sei Tschechien empfohlen (Urs Vac lässt grüßen
    Wenn es nicht gibt, bei dem kann man auch nicht vollstrecken. Das ist nicht nur in Tschechien so.

  10. #89
    Bissiger Misanthrop Avatar von VaterGans
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    Standard Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

    Da fragt man sich schon, ob es sich noch lohnt, einen RS Account zu kaufen, wollte ich eigentlich morgen machen

  11. #90
    Mitglied Avatar von High-Tech
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    Standard Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

    Zitat Zitat von plauzi
    Anscheinend war es bisher nicht bekannt.
    Warum nicht berichten?
    Ist es nach 3 Monaten schon nicht mehr gültig?
    Gültig ja, aber anscheinend hat es keine Änderungen bewirkt
    Bisher ist in 3 Monaten ja nichts passiert?

  12. #91
    Ohne i Avatar von Manzelmann
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    Standard Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

    So, nachdem ich mir das Urteil einmal näher angeschaut habe, eine kurze Zusammenfassung meinerseits:

    1.
    Ausgangspunkt für den Streitfall war der Upload von IBM Software im Jahr 2006 auf rapidshare.de

    2.
    Es geht in dem Urteil nicht um die Downloader, nur die Uploader.

    3.
    Es geht auch nicht um die Herausgabe von IP-Adressen. Rapidshare verweist hierbei unter anderem auf das Fernmeldegeheimnis und das Gericht sieht auch "keine Veranlassung" sich mit dieser Fragestellung zu beschäftigen.

    Die Antragsgegner sind auf ihre datenschutzrechtlichen Ausführungen in der zweiten Instanz nicht mehr substantiiert zurückgekommen, so dass auch der Senat keine Veranlassung hat, sich aus Anlass dieses Rechtsstreits mit den komplexen datenschutzrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem TMG näher zu befassen. Der vorliegende Rechtsstreit bietet dem Senat insbesondere keine Veranlassung, sich mit der in der Rechtsprechung zum Teil kontrovers erörterten Frage (siehe z. B. AG Berlin CR 08, 194) zu befassen, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen IP-Adressen von Nutzern gespeichert oder gar herausgegeben werden dürfen.
    4.
    Nach Auffassung des Gerichts sollte Rapidshare aber neben diversen "Filtermechanismen" bei wiederholtem Upload von urheberrechtlich geschütztem Material von derselben (statischen) IP-Adresse diese IP dauerhaft bannen!
    Selbst wenn es im Ausland durchaus der Fall sein kann, das ganze Stadtteile dieselbe IP nutzen.

    5.
    Weil dies natürlich bei dynamischen IPs und Proxies nicht greift, soll Rapidshare nach Auffassung des Gerichts Uploader mit dynamischer IP oder Proxies von ihrem Dienst ausschließen bzw. für diese ein Registrierungsverfahren zur Feststellung der Identität einrichten.

    6.
    Zudem ist man der Meinung, das Uploads von bereits bekannten "Wiederholungstätern" gesondert geprüft werden müssen. Der Wort- und MD5-Filter reiche hier nicht mehr aus. In diesen Fällen müsse auch der Inhalt der jeweiligen Datei geprüft werden. Sollte das Archiv verschlüsselt sein, ist der Upload zurück zu weisen.


    Soviel zur Auffassung des OLG Hamburg, was jetzt konkret daraus wird kann nur die Zeit zeigen. Es sind schon etliche Urteile und Berufungen ins Land gegangen und RapidShare ist immer noch da.
    Solange die Industrie keine totalitäre "Weltregierung" errichtet, sehe ich da auch kein Land mehr in Sicht. Die Abmahnwellen haben die Nutzer nur in die Arme professioneller Firmen wie VPN-Anbieter, Usenet oder OCH getrieben und die wissen was sie tun müssen, um Filesharing am laufen zu halten.

  13. #92
    Mitglied Avatar von Biertonne
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    Standard Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

    Was mich (und sicher nicht nur mich alleine) besonders interessiert: Wie kann ein deutsches Gericht über die Zukunft eines in der Schweiz beheimateten Unternehmens entscheiden?

    Klar, ein Teil der Rapidshare-Server steht in Deutschland, der Firmensitz ist jedoch die Schweiz (oder täusche ich mich da?).

    Bitte, liebe Gulli-Redaktion, beantwortet folgende Frage: Unterliegt Rapidshare nun deutschem oder schweizer Recht?

    Kommt es also nicht auf den Firmensitz, sondern auf den Serverstandort an?

    Wenn letzteres zutrifft, sollten es sich die Verantwortlichen bei Rapidshare überlegen, ob sie weiter den Klageweg beschreiten (was m.E. nicht viel Aussicht auf Erfolg hat) oder die Server ins Ausland verlegen wollen.

  14. #93
    geächtet und gejagt Avatar von -Zonk-
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    Standard Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

    @ Biertonne:

    Lese bitte aufmerksam den Thread, dann werden all deine Fragen beantwortet sein.

  15. #94
    Mitglied Avatar von mboettcher
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    Standard Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

    Zitat Zitat von Gravenreuth
    Deswegen hat z.B. das LG Karlsruhe eine großen dort ansässige Provider wegen den "Dummheiten" seines Kunden verurteilt. Dieser Blogger flog natürlich bei diesem Hostprovider raus und ist seitdem ein "Hostprovidernomade".
    Da es erkennbar gleich wieder offtopic wird: ich erkläre mich sehr gerne bereit die zu erwartende Nachricht einer Einschränkung Ihrer Bewegungsfreiheit / Nomadisierungsmöglichkeiten in meine Signatur aufzunehmen und entgeltfrei an mind. 1.000 Stellen im Web zu publizieren.

    M. Boettcher

  16. #95
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    Standard --------------------

    --------------------
    Geändert von VIPidentity (01. 12. 2009 um 04:41 Uhr)

  17. #96
    Mitglied Avatar von mboettcher
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    Standard Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

    Zitat Zitat von Gravenreuth
    Das glaubte auch ein schweizer E-Mail-Adresshändler - bis er durch ein deutsches Gericht eines besseren belehrt wurde und er die einstweilige Verfügung "fast freiwillig" in der Schweiz zahlte. Zu einer ähnlichen Ansicht gelangte auch eine österreichischer E-Mail-Adresshändler. Als er in Deutschland auf einer Messe war kam ein netter Gerichtsvollzieher auf ihn zu ....

    Ich kann mich nur wiederholen:
    Wo Vollstreckungsabkommen bestehen können auch Urteile deutscher Gerichte vollstreckt werden!
    Außerhalb der EU gilt: Mit den wenigsten Staaten hat Deutschland Vollstreckungsabkommen. M. W. auch nicht mit der Schweiz.

    M. Boettcher

  18. #97
    Casanova
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    Standard Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

    Zitat Zitat von VIPidentity
    Was wenn er einfach überhaupt nichts tut und das Urteil aus HH ignoriert?
    Das macht er doch schon 3 Monate lang.

    Kann man eigentlich noch Einspruch gegen das Urteil einlegen oder war das schon die letzte Instanz?

  19. #98
    Bedenkenträger
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    Standard Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

    Wer weiß? Vielleicht werden schon Server in die Schweiz oä abgezogen ohne das wir es merken. Schließlich verfügt RS über genug Kapazitäten, einen oder zwei Server zu entbehren bis sie umgezogen sind. Mal so als Laie geschrieben.

  20. #99
    Feierer
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    Standard Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

    ich versteh den ganzen scheiss einfach nicht. rapidshare stellt die sachen doch nicht selbst online. dann müsste doch auch ein handy provider belangt werden können wenn über deren netz ein verbrechen verabredet wird. die können genausowenig alle gespräche abhören und durch einen filter die durchführung dieser verabredung verhindern, wie rapidshare alle dateien mit xy.rar namen durchsuchen kann, ob es sich um etwas legales oder etwas illegales handelt.

  21. #100
    Casanova
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    Standard Re: OLG Hamburg: Rapidshare haftet als Mitstörer - IP-Speicherung im Zweifelsfall?

    Speed, es geht ja auch darum, dass RS erst DANN wirkungsvoll eingreifen muss, wenn RS von einer illegalen Datei erfährt.

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