Sorry, hab mich verlesen...
Nun ja, aber... Wie soll ich es sagen?
Ich bin zwar nicht der größte Anhänger der Kirche, doch verstehe ich es nicht!
1.) Kind im zarten Alter von 2 Jahren
2.) Eltern wollen es taufen lassen
3.) Grundgesetzt sagt, dass jeder Mensch ein Recht auf die freie Religionswahl hat. Dieses Recht ist unantastbar.
4.) Postor tauft das Kind
5.) Kind hat keine freie Entscheidung auf die Art seiner Religion
6.) Postor und Eltern verstoßen gegen die Grundrechte des Kindes, machen sich also strafbar.
7.) Staat duldet/befürwortet diesen Verstoß, obwohl sonst vergehen gegen das Grundgesetz hart bestraft werden.
Wo steht geschrieben dass die Kirche in der Hinsicht mal wieder "Sonderrechte" hat?
Ist das wirklich so schwer zu sehen dass da eine eigentliche "Straftat" vorliegt oder bin ich nur zu doof das nicht zu erkennen das es nicht so ist?!
Bis denne,
eine immer noch verwirrte Klopfer