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Klopfer
Feuerwehr-Hase
 
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Taufe widerspruch zum Grundgesetz?!

Hallo Leute,

ich hab da ein Thema über dass ich schon lange grübel. Es geht um die Taufe. Eigentlich ist es doch so, dass die Taufe in der Kindheit total dem Grundgesetz widerspricht, oder? Ich meine das Recht auf die freie Religionswahl. Nur, als Säuglingen wird uns der Glaube doch quasi aufgezwungen. Wissen unsere Eltern oder der Pastor denn, ob wir nicht vielleicht Buddhist werden wollen?! Wieso dürfen die sowas? Oder ist es ein gesellschaftlicher Zwang die Grundrechte eines Kindes zu missachten? Es ist doch, wie gesagt, ein Widerspruch zu unserem Grundgesetz.

Wie sind eure Meinungen zu dem Thema? Würd mich wirklich mal interessieren, weil ich das ganze echt nicht verstehe... Wieso dürfen die das eigentlich???

Bis denne,

Klopfer
Alt 28. 11. 2001, 09:43 Klopfer is offline Mit Zitat antworten #1
oXe
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Ich glaube eher das es eine Sache mangelnender Artikulierungsfähigkeit ist. Ein halbjähriger Säugling kann nun mal noch nicht für sich selbst bestimmen ob und wie er getauft wird. Die Eltern des Säuglings werden ja nicht gezwungen ihr Kind zu taufen. Wenn Sie es tun, wenn nicht aus religiöser Überzeugung, dann nicht aus einem gesetztlichen Zwang sondern eher aus einem gesellschaftlichem. Sobald das Kind aber 16 Jahre alt ist kann es ja wieder aus der Kirche austreten (oder 14 Jahre?) Was ich sagen will ist, ich glaube nicht das da eine Verletzung des Grundgesetztes gegeben ist. Und eine Taufe ist ja wie gesagt nichts endgültiges.
Wie du schon richtig sagtest, ein gesellschaftlicher Zwang (macht man eben)...

Darüber hinaus kenne ich ehrlich gesagt kein Kind was unbedingt z.B. Buddhist werden will...
Alt 28. 11. 2001, 09:55 oXe is offline Mit Zitat antworten #2
Kaufi
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kurz und bündig:

Vollendung des 10. Lebensjahres Recht auf Anhörung bei Religionswechsel
Vollendung des 12. Lebensjahres Beschränkte Religionsmündigkeit
Vollendung des 14. Lebensjahres Religionsmündigkeit
Alt 28. 11. 2001, 10:14 Kaufi is online now Mit Zitat antworten #3
Klopfer
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@ Kaufi:

Und was ist vor dem 10ten Lebensjahr?

@ oXe:

Du hast es grade richtig gesagt: DU möchtest keine Kind was Buddhist ist! Was ist mit dem Kind? Will das evanglisch, katholisch oder irgentwas anderes oder garnichts werden?

Als Kind getauft, als Kind zur Konfirmierung gezwungen (hab ich schon häufiger gehört...) Das kann doch nicht erlaubt sein?!

Ich möchte das einfach nur mal verstehen können...

Bis denne,

eine total verwirrte Klopfer
Alt 28. 11. 2001, 10:23 Klopfer is offline Mit Zitat antworten #4
oXe
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ich habe nie gesagt dass ich kein kind haben möchte was buddhist ist, ich habe nur gesagt das ich kein kind kenne was sich wünscht buddhist zu werden.. und wenn es 14 ist (wenn ich kaufi richtig verstanden habe) kann es ja buddhist werden... kann mir wirklich nicht vorstellen dass es kinder gibt die sich vor diesem zartem alter von 14 jahren über solche dinge gedanken machen.
Alt 28. 11. 2001, 10:36 oXe is offline Mit Zitat antworten #5
Kaufi
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Vor dem 10. Lebensjahr bestimmen die Eltern. Ob es gut oder schlecht ist - ist unterschiedlich.
Alt 28. 11. 2001, 10:41 Kaufi is online now Mit Zitat antworten #6
Klopfer
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Sorry, hab mich verlesen...

Nun ja, aber... Wie soll ich es sagen?

Ich bin zwar nicht der größte Anhänger der Kirche, doch verstehe ich es nicht!

1.) Kind im zarten Alter von 2 Jahren
2.) Eltern wollen es taufen lassen
3.) Grundgesetzt sagt, dass jeder Mensch ein Recht auf die freie Religionswahl hat. Dieses Recht ist unantastbar.
4.) Postor tauft das Kind
5.) Kind hat keine freie Entscheidung auf die Art seiner Religion
6.) Postor und Eltern verstoßen gegen die Grundrechte des Kindes, machen sich also strafbar.
7.) Staat duldet/befürwortet diesen Verstoß, obwohl sonst vergehen gegen das Grundgesetz hart bestraft werden.

Wo steht geschrieben dass die Kirche in der Hinsicht mal wieder "Sonderrechte" hat?

Ist das wirklich so schwer zu sehen dass da eine eigentliche "Straftat" vorliegt oder bin ich nur zu doof das nicht zu erkennen das es nicht so ist?!

Bis denne,

eine immer noch verwirrte Klopfer
Alt 28. 11. 2001, 10:48 Klopfer is offline Mit Zitat antworten #7
Kaufi
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Hast du's immer noch nicht verstanden?
Das Recht fängt nicht mit der Geburt an, sondern beginnt langsam mit dem 10. Lebensjahr.

Wir könnten jetzt genauso diskutieren, warum sich ein 5jähriger kein Auto kaufen darf, oder warum ein kind nicht das Recht hat sich zu entscheiden, ob es auf eine Waldorfschule oder eine Grundschule gehen will. Im Kindesalter liegt eben noch viel bei den Eltern. Was meines Erachtens auch gut ist.

Das ein Kind getauft wird, obwohl es dies vielleicht eventuell in 14 Jahren nicht mehr will ist doch nur eine Lapalie. Spätestens mit der Konfirmation/Firmung hat es das RECHT auszutreten. Und dann darf es das Recht auch geltend machen.

BTW:
Ich bin auch kein Freund der Kindstaufe. Aber das hat nix mit Grundrechten zu tun, sondern mit dem Sinn der sich hinter der Taufe verbirgt. Dafür ist es wichtig, dass sich der Mensch dazu selber entscheidet und nicht entschieden wird.
Alt 28. 11. 2001, 10:54 Kaufi is online now Mit Zitat antworten #8
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& btw :

von mir aus kann mein kind buddhist, hindi oder moslem sein. bin eh nicht gläubig - was nicht heisst das meine kinder es nicht sein dürfen.
Alt 28. 11. 2001, 11:59 oXe is offline Mit Zitat antworten #9
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Wobei IMHO noch mit neun Jahren die Möglichkeit bei den Katholiken besteht sich seiner Religion zu widersetzen. Theoretisch zumindest.
Mann kann schliesslich bei der ersten Kommunion auch sagen, dass man <b>nicht</b> an Gott glaubt (usw.)
Allerdings macht das in diesem Alter fast keiner.
Und umgekehrt ist es noch problematischer:
Mein Vetter ist jetzt neun und würde gerne (wie alle anderen seiner Klasse) zur Kommunion gehen.
Seine Mutter ist aber aus der Kirche ausgetreten und ist nun in der "evangelischen" Freikirche.
Ohne seine Mutter darf er nun natürlich nicht zur Kommunion.

Deshalb wäre es imho Sinnvoller, wenn die Kommunion erst mit 12 wäre.

cu
Stephan
Alt 29. 11. 2001, 17:06 SNAFU is offline Mit Zitat antworten #10
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