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06. 10. 2008, 21:00 #1
Verwaltungsgericht Münster: Keine Rundfunkgebühren für internetfähigen PC
Seit dem 1. Januar 2007 werden für alle internetfähigen privaten PCs Rundfunkgebühren in Höhe von 5,52 Euro fällig, sofern nicht anderweitig bereits Gebühren gezahlt werden. Das Gesetz ist bereits in der Beschlussphase scharf kritisiert worden. Nun hat das Verwaltungsgericht (VG) Münster entschieden, dass der Besitz eines internetfähigen PCs nicht automatisch eine Gebührenpflicht bedeutet.
Im konkreten Fall ging es um einen Studenten, der gegen den Westdeutschen Rundfunk (WDR) geklagt hat. Dieser hatte den Studenten aufgefordert, 5,52 Euro Gebühren für die Bereithaltung eines Rundfunkempfangsgerät zu zahlen, obwohl er weder über Fernsehen oder Radio verfügte. Zu Recht, wie das Gericht befand. Anders als bei Fernsehen oder Radio seien Heimrechner oder Handys nicht ausschließlich für den Rundfunkempfang einsetzbar.* Deshalb sei nicht automatisch davon auszugehen, dass der Rechner auch für den Empfang des Rundfunk verwendet werde. Der WDR konnte das dementsprechend nicht nachweisen. Das Gericht berief sich bei seiner Entscheidung auch auf eine Studie von ARD und ZDF. Demnach hätten nur 3,4 Prozent aller Internetnutzer täglich ein Internetradio eingeschaltet.
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06. 10. 2008, 22:03 #2
Re: Verwaltungsgericht Münster: Keine Rundfunkgebühren für internetfähigen PC
Also jeder der Klagt wird nun freigesprochen von den Gebühren und der Rest muss Zahlen?
Schöne Mist...
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06. 10. 2008, 22:09 #3
Re: Verwaltungsgericht Münster: Keine Rundfunkgebühren für internetfähigen PC
Sollen die doch PayTV machen. Mal sehen ob sich solch ein Konzept mit solchen Unterhaltungspotenzial durchsetzt.
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06. 10. 2008, 22:30 #4z.Zt. selten im G::B
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Re: Verwaltungsgericht Münster: Keine Rundfunkgebühren für internetfähigen PC
Warum PayTV? Dann verdienen die nichtmehr so viel dran
Ich wette wenn die das so machen würden mit verschlüsseln, würde ein (statischer) 48bit-Schlüssel reichen, da der Schnodder eh nicht ein so hohen Qualitätsstandard hat das es sich lohnen würde, es zu hacken
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06. 10. 2008, 22:58 #5Mitglied
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Re: Verwaltungsgericht Münster: Keine Rundfunkgebühren für internetfähigen PC
Zitat von Noop
lol, der aufwand wäre zu hoch, selbst bei "free" paytv würden es kaum leute sehen ^^
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07. 10. 2008, 05:29 #6
Re: Verwaltungsgericht Münster: Keine Rundfunkgebühren für internetfähigen PC
Zumindest was Internetradio (von TV darf man da ja nicht wirklich sprechen) betrifft, könnte man durch eine simple Members Area die zahlende Kundschaft vom Bösen, Bösen Schwarzhörer trennen. Da brauchts kein GEZ und nicht einmal einen wirklich guten Webmaster für...
...allerdings, bei der Auswahl an freien Radiosendern im Internet, wer will sich da schon mit den öffentlich Schlechtlichen begnügen??
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07. 10. 2008, 06:39 #7SFU420deaktiviertes Benutzerkonto
Re: Verwaltungsgericht Münster: Keine Rundfunkgebühren für internetfähigen PC
Mh.
Ich habe letzte Woche auch wieder nen Brief von der GEZ bekommen.
Kann ich da jetzt nen PC ankreuzen und gleichzeitig auf das Gerichtsurteil verweisen?
Oder müsste ich für meinen Fall dann wieder neu klagen, wenn ich zahlen müsste?
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07. 10. 2008, 07:33 #8Mitglied
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Re: Verwaltungsgericht Münster: Keine Rundfunkgebühren für internetfähigen PC
Hoffentlich realisiert mal ein Gericht, das "normale" Fernseh- und Rundfunkgeräte auch nicht ausschließlich zum Empfang des "öffentlich rechtlichen" Rundfunks genutzt werden.
Auch bei normalen TV-Geräten wäre die GEZ-zahlende Kundschaft easy vom bösen, bösen Schwarzseher zu trennen: auch hier ist mit Sicherheit keine NDS-Verschlüsselung notwendig
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07. 10. 2008, 08:21 #9
Re: Verwaltungsgericht Münster: Keine Rundfunkgebühren für internetfähigen PC
Ich würde gar nicht darauf reagieren. Denn nach dem dritten Brief kommt normalerweise nichts mehr.
Zitat von SFU420
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07. 10. 2008, 08:55 #10
Re: Verwaltungsgericht Münster: Keine Rundfunkgebühren für internetfähigen PC
Es wäre schön, wenn es generell gesetzlich abgeschafft werden würde, die Sache mit PCs und Handys als GEZ Gebührenschaffer.
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07. 10. 2008, 09:02 #11Mitglied
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Re: Verwaltungsgericht Münster: Keine Rundfunkgebühren für internetfähigen PC
Manvhmal der Gerichtsvollzieher.
Zitat von McBryce
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07. 10. 2008, 09:09 #12SFU420deaktiviertes Benutzerkonto
Re: Verwaltungsgericht Münster: Keine Rundfunkgebühren für internetfähigen PC
Und auf welcher Grundlage? ^^
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07. 10. 2008, 09:12 #13
Re: Verwaltungsgericht Münster: Keine Rundfunkgebühren für internetfähigen PC
Ich würde darauf reagieren, denn sonst kommen se sicher vorbei. Kreuz an, du hast nichts. Fertig. So hab ichs gemacht und seit 1,5 Jahren is Ruhe.
Zitat von SFU420
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07. 10. 2008, 09:37 #14~Skraag~
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Re: Verwaltungsgericht Münster: Keine Rundfunkgebühren für internetfähigen PC
Einfach nicht drauf reagieren. Mitarbeiter die mal "vorbeikommen" auffordern zu verschwinden und Hausverbot erteilen. Problem gelöst.
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07. 10. 2008, 09:44 #15Mitglied
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Re: Verwaltungsgericht Münster: Keine Rundfunkgebühren für internetfähigen PC
Um einen Gebührenbescheid zu vollstrecken?
Zitat von SFU420
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07. 10. 2008, 09:54 #16
Re: Verwaltungsgericht Münster: Keine Rundfunkgebühren für internetfähigen PC
...der sich auf welche Anmeldung beruft?
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07. 10. 2008, 10:01 #17Mitglied
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Re: Verwaltungsgericht Münster: Keine Rundfunkgebühren für internetfähigen PC
Zwangsanmeldung, benutz die Suche da ist so ein Fall eines Users genau beschrieben.
Anmelden kann ihn jeder.
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07. 10. 2008, 10:14 #18mati108deaktiviertes Benutzerkonto
Re: Verwaltungsgericht Münster: Keine Rundfunkgebühren für internetfähigen PC
Bis zu nächsten Jahr. Bei mir kommen immer 3 in verschiedenen Farben pro Jahr, wandern immer ungeöffnet in den Müll. Das ist Recourcenverschwendung und PsychoSpam.
Zitat von McBryce
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07. 10. 2008, 10:15 #19kein Mitglied
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Re: Verwaltungsgericht Münster: Keine Rundfunkgebühren für internetfähigen PC
PayTV für Öffentlich Rechtliche ist ein Widerspruch. Die ÖR haben einen Auftrag und müssen sich nach Gesetzen richten. Das bedeutet unter anderem, daß sie von jedem erreichbar sein müssen. PayTV würde diesem Auftrag widersprechen. Und die Sache wird auch nicht besser und richtiger indem man diese Forderung nach PayTV immer wieder herunterbetet.
Anders sieht es im Internet aus. Dort kann man durchaus über Bezahlseiten nachdenken und diese technisch auch leicht umsetzen. Somit wäre zumindest geklärt, daß ein internetfähiger Rechner nicht automatisch zum Radio oder Fernseher mutiert, nur weil irgendwo im Netz ein paar internetseiten von ARD oder ZDF zu finden sein könnten.
Das Ansinnen der ÖR für Computer abzukassieren geht aber meiner Meinung nach in eine andere Richtung. Heutige Rechner können mit wenig Aufwand und relativ geringen Kosten zum Rundfunkempfänger gemacht werden. Außerdem ist doch wohl eines klar: wenn jedem Bürger hier freigestellt würde ob er Rundfunkgebühren bezahlt oder nicht, hätten wir morgen zwar nicht weniger Rundfunkkunden, aber alle würden nach eigenem Bekunden nur noch Privat-Sender (kotz) oder eigene Filme auf dem Fernseher gucken. Kaum einer würde zugeben, daß auch die ÖR zu seinem Fernsehkonsum gehören. Also orientiert sich die Erhebung von Rundfunkgebühren alleine an der Möglichkeit des Rundfunkempfangs. Die Lösung kann also nicht sein, die Bezahlung der Gebühren jedem frei zu stellen.
Auf der anderen Seite ist es aber auch so, daß selbst solche Leute zur Kasse gebeten werden, die nachweislich keinen Empfang haben weil sie ungünstig wohnen. Ebenfalls völlig inakzeptabel ist der Umstand, daß ein kaputter Fernseher dennoch als gebührenpflichtiges Empfangsgerät gezählt wird. Hier stellt die GEZ regelmäßig per Blind-Fern-Diagnose fest, daß das Gerät "ohne großen technischen Aufwand" wieder funktionstüchtig gemacht werden kann. Woher diese Abzocker solche Weisheiten nehmen ist mir schleierhaft. Der Aufwand ein defektes Gerät wieder funktionstüchtig machen zu lassen dürfte ungefähr der gleiche sein, wie ein neues zu kaufen. Der Weg führt in beiden Fällen zum selben Fachgeschäft. Aber die bloße Möglichkeit, sich ein neues Gerät zu kaufen, führt wiederum nicht automatisch zur Gebührenpflicht. Sehr logisch ist das alles nicht.
Die GEZ, das muß leider immer wieder betont werden, macht nicht die Gesetze, sondern soll sich an sie halten. Sie ist der Eintreiber der Gebühren für die ÖR. Mehr nicht. Sie ist keine Behörde und kein Amt und hat entsprechend auch keine Rechte wie Behörde oder Amt.
Die Lösung kann also nicht sein, die Bezahlung der Gebühren jedem frei zu stellen. Sondern es muß endlich eine neue Gesetzesgrundlage her, auf der eine GEZ die Gebühren eintreiben darf. Dabei muß dem Umstand Rechnung getragen werden, daß eine faire und korrekte Kontrolle der Gebührenpflicht nach bisherigem Muster nicht möglich ist. Die Befugnisse der GEZ-Außendienstmitarbeiter müssen beschnitten und korrigiert werden. Es kann einfach nicht sein, daß diese Typen teilweise mit illegalen Methoden arbeiten und durch einen GEZ-Apparat geschützt werden. Sie sollten Namen und Dienstnummer angeben müssen und direkt belangbar sein, wenn sie Falschangaben machen. Zwangsanmeldungen müssen den Beweis voraussetzen. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, ist es dem Bürger nicht zuzumuten, daß er sich erst durch elend zeitraubende Prozesse klagen muß um sein Recht zu erlangen. Zwangsanmeldungen ohne Nachweis müssen auch zu juristischen Nachteilen für die GEZ, bzw., ihren Außendienstler führen. Ein GEZ-Außendienstler, der eine Zwangsanmeldung durchführt und dabei lügt und keine Beweise liefern kann, muß juristisch direkt belangbar sein. Bisher werden diese Typen durch die GEZ geschützt, bzw. können sich hinter ihr verstecken.
Insgesamt muß die GEZ einer wirksamen Kontrolle und bei Verstößen drastischen Sanktionen unterworfen werden damit Mißstände endlich abgestellt werden. Es ist ein unerträglicher Zustand, daß immer wieder Abmeldungen verschwinden, angeblich nicht ankommen oder sonstwie "nicht vorliegen". Verdächtig häufig werden Abmeldungen von der GEZ nicht bestätigt, sind nicht auffindbar, nie angekommen, verloren gegangen. Es muß auch mit der ätzenden Arroganz dieses Apparates Schluß gemacht werden, mit der abmeldewillige Bürger zum Narren gehalten werden, indem man von ihnen rechtswidrig Auskünfte zu erlangen versucht oder sie mit den immer gleichlautenden Textbausteinen zermürben will.
Deshalb: Gebührenpflicht ja. Aber eine neue Rechtsgrundlage muß her. Und wirksame und harte Kontrolle der GEZ.
Eine haushaltsbezogene Abgabe halte ich für nicht fair. Wer kein Radio und kein Fernsehen konsumiert, soll auch nicht dafür bezahlen müssen. Dann könnte man die Gebühr ja gleich zu einer Steuer machen.
Und den hier versammelten Schlaumeiern, die empfehlen, die Post der GEZ gleich im Müll zu entsorgen, sei gesagt: ab und an sollte man solche Schreiben mal öffnen. Sonst kann es eine böse Überraschung geben. Die wenigsten können nämlich durch den Umschlag gucken und sehen, was er enthält. Es muß sich ja nicht immer nur um die hinlänglich bekannten Aufforderungen handeln, seine Geräte anzumelden.
Und mehrere Monate, ja, sogar Jahre vor der GEZ seine Ruhe zu haben, bedeutet nicht, sie endgültig los zu sein. Die Ignoranz der Post der GEZ hat manchem schon noch nach Jahren eine böse Überraschung und erhebliche Kosten gebracht.
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07. 10. 2008, 10:38 #20
Re: Verwaltungsgericht Münster: Keine Rundfunkgebühren für internetfähigen PC
Als erstes sollte vielleicht erst einmal überlegt werden, wie man das System ÖR für die Menschen möglichst kosteneffektiv gering halten könnte.
ÖR für Informationen ist wirklich okay, dafür würde ich auch Geld zahlen.
Aber wozu brauche ich:
- Wetten dass, wo teure Stars aus den USA eingeflogen werden
- Werbung trotz GEZ Gebühren
- Unterhaltungssendungen und Soaps und Musiksendungen
- für jedes Bundesland einen eigenen Regionalsender, der eh dasselbe Programm hat
etc
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