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  1. #1
    gulli:News Redaktion Avatar von gullinews
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    Standard Hausdurchsuchung bei Tobias Huch: Bonner Staatsanwaltschaft schlägt zurück

    Wie heise online berichtet, wurde der Mainzer Erotik-Unternehmer Tobias Huch heute früh von der Bonner Staatsanwaltschaft mit einer Hausdurchsuchung bedacht. Zwei Jahre lang passierte nach seinem Hinweis an T-Mobile nichts. Und jetzt kurz nachdem er den Fall mit den 17 Millionen Kundendaten, die ihm zum Kauf angeboten wurden publik machte, wurde er von insgesamt 20 Personen heimgesucht.

    Eine Kopie der passwortgeschützten Datenbank schien den Beamten nicht auszureichen: sein privater PC und sein Laptop inklusive seines E-Mail-Verkehrs wurden beschlagnahmt. Es folgte eine dreieinhalbstündige Vernehmung auf dem Polizeipräsidium Mainz, die von insgesamt vier (!) Rechtsanwälten des nun Verdächtigen begleitet wurde.


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  2. #21
    Klimaschwein Avatar von soricsoon
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    Standard Re: Hausdurchsuchung bei Tobias Huch: Bonner Staatsanwaltschaft schlägt zurück

    @Gravenreuth
    Durchsuchungen sind auch bei Zeugen möglich!
    Das ist richtig und durchaus auch üblich...allerdings ist die Art und Weise wie hier vorgegangen wird schon etwas merkwürdig...
    Bei der TCom passiert -bis auf ein paar Statements und blumigen Absichtserklärungen- bis heute gar nichts. Bei Huch schlägt man "medienwirksam" zu...
    Das gibt schon zu denken.
    Huch setzt sich -nach eigener Aussage- mit der TCom wegen der Daten in Verbindung und es passiert sehr lange nichts...und in dem Moment wo Huch damit an die Öffentlichkeit geht, kommt die Polizei in's Haus und beschlagnahmt bei Huch...
    Wie schon geschrieben, in diesem hier beschriebenen Fall ist eigentlich alles möglich und vorstellbar...zumal Huch -das ist jetzt nur meine persönliche Meinung- bei der Staatsanwaltschaft kein Unbekannter ist und dort mit Sicherheit noch ein paar offene Rechnungen haben dürfte.
    Egal was am Ende dabei rum kommt...einen ganz üblen Beigeschmack hat diese ganze Angelegenheit dann doch.

  3. #22
    Rabbadabbdabb
    Gast

    Standard Re: Hausdurchsuchung bei Tobias Huch: Bonner Staatsanwaltschaft schlägt zurück

    ...einen ganz üblen Beigeschmack hat diese ganze Angelegenheit dann doch. ...]

    Absolut. Und Erklärungsnöte bestehen - beim derzeitigen Wissensstand der Allgemeinheit - auf allen Seiten. Und zwar mehr als genug!

  4. #23
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
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    Standard Re: Hausdurchsuchung bei Tobias Huch: Bonner Staatsanwaltschaft schlägt zurück

    Zitat Zitat von soricsoon
    @Gravenreuth

    Das ist richtig und durchaus auch üblich...allerdings ist die Art und Weise wie hier vorgegangen wird schon etwas merkwürdig...
    Bei der TCom passiert -bis auf ein paar Statements und blumigen Absichtserklärungen- bis heute gar nichts. Bei Huch schlägt man "medienwirksam" zu...
    Das gibt schon zu denken.
    Huch setzt sich -nach eigener Aussage- mit der TCom wegen der Daten in Verbindung und es passiert sehr lange nichts...und in dem Moment wo Huch damit an die Öffentlichkeit geht, kommt die Polizei in's Haus und beschlagnahmt bei Huch...
    Wie schon geschrieben, in diesem hier beschriebenen Fall ist eigentlich alles möglich und vorstellbar...zumal Huch -das ist jetzt nur meine persönliche Meinung- bei der Staatsanwaltschaft kein Unbekannter ist und dort mit Sicherheit noch ein paar offene Rechnungen haben dürfte.
    Egal was am Ende dabei rum kommt...einen ganz üblen Beigeschmack hat diese ganze Angelegenheit dann doch.
    Soweit vollste Zustimmung - so seh ich das auch.

  5. #24
    Klimaschwein Avatar von soricsoon
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    Standard Re: Hausdurchsuchung bei Tobias Huch: Bonner Staatsanwaltschaft schlägt zurück

    @tachy
    Dieser Typ wird auch nicht seriöser, wenn man ihn interviewt.
    Darum geht es hier auch nicht, vielmehr wird an der ganzen Sache deutlich wie man schon wieder versucht Nebelkerzen zu werfen um von dem eigentlichen Problem -einem offensichtlich nicht vorhandener Datenschutz- abzulenken.
    Fakt ist...die TCom hat gefälligst Erklärungen darüber zu liefern wie die Daten so mir nichts dir nichts verschwinden konnten und wie man sich in Zukunft davor schützen will. In dieser Richtung ist nämlich bis heute gar nichts passiert...
    Das Vorgehen von Huch in dieser Sache mag ja nicht ganz einwandfrei gewesen sein...aber was wäre wenn Dir 17 Millionen Datensätze angeboten worden wären, wie verhält man sich da, was ist richtig, was falsch.?
    Das Huch am Ende die Öffentlichkeit darüber informiert hat -aus welchen Gründen auch immer- das muß man ihm positiv anrechnen denn von Seiten der TCom wäre mit Sicherheit gar nix gekommen...

  6. #25
    Mensch Avatar von sphaeroid
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    Standard Re: Hausdurchsuchung bei Tobias Huch: Bonner Staatsanwaltschaft schlägt zurück

    Wenn ich die verschiedenen Meldungen über und Äusserungen von Hrn. Huch zusammenfasse, so scheinen ihm über 15 Mio. Datensätze angeboten worden zu sein und er scheint ca. 0,7 Mio. bekommen zu haben. Eine Art Warenprobe anhand der er dann auch den Typus und die Brisanz der Daten erkannte.

    Würde mir soetwas begegnen, dann würde ich den Datenträger unmittelbar einem professionellen Treuhänder übergeben, der sowohl Authentizität, als auch sichere Verwahrung garantiert. Notar oder Rechtsanwalt bietet sich da an.

    Oder ich würde sie auf rapidshare.ru einlagern, das Original gegen Quittung zurücksenden oder entsorgen (viele kommunale Wertstoffsammelstellen nehmen jetzt CDs und DVDs an) und der Staatsanwaltschaft den Link senden ... das käme meinem kranken Geiz entgegen

  7. #26
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    Standard Re: Hausdurchsuchung bei Tobias Huch: Bonner Staatsanwaltschaft schlägt zurück

    Solche Affen -.-"
    mehr ist dazu doch nicht mehr zu sagen.

    Herr Huch ist diesen Leuten extrem entgegengekommen
    und die dumme Bürokratie nimmt sein Haus auseinander...

    Man sieht doch eindeutig wie für die Medien nach einem
    Sündenbock gesucht wird.
    Morgen wird in den ganzen konservativen Zeitungen stehen:
    Staatsanwaltschaft fasst potenziellen Datenhändler !!!!1111eineinseinselfzig

  8. #27
    Mitglied Avatar von mboettcher
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    Standard Re: Hausdurchsuchung bei Tobias Huch: Bonner Staatsanwaltschaft schlägt zurück

    Zitat Zitat von soricsoon
    Das ist richtig und durchaus auch üblich...
    So üblich ist das m. W. nicht. Die Voraussetzung einer Durchsuchung bei Zeugen sind wesentlich strenger. Erforderlich ist, dass aufgrund von bewiesenen Tatsachen die Annahme gerechtfertigt ist, dass die Durchsuchung zum Auffinden des Beschuldigten oder der gesuchten Spur bzw. bestimmter Beweismittel führen wird.

    StPO § 103 (1) Bei anderen Personen sind Durchsuchungen nur zur Ergreifung des Beschuldigten oder zur Verfolgung von Spuren einer Straftat oder zur Beschlagnahme bestimmter Gegenstände und nur dann zulässig, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, daß die gesuchte Person, Spur oder Sache sich in den zu durchsuchenden Räumen befindet. Zum Zwecke der Ergreifung eines Beschuldigten, der dringend verdächtig ist, eine Straftat nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, des Strafgesetzbuches oder eine der in dieser Vorschrift bezeichneten Straftaten begangen zu haben, ist eine Durchsuchung von Wohnungen und anderen Räumen auch zulässig, wenn diese sich in einem Gebäude befinden, von dem auf Grund von Tatsachen anzunehmen ist, daß sich der Beschuldigte in ihm aufhält.

    Nun kann ich mir kaum vorstellen, dass man Beweise dafür vorliegen hat, dass man den Täter bei Huch findet. Auch dass bei Huch nach so langer Zeit eine Spur vorhanden ist, die über die von ihm selbst öffentlich gemachte Tatsache des Besitzes der Daten hinausgeht, kann keiner der Richter und StA belegen. Selbst wenn eine solche je existiert hat, ist das nun kaum noch anzunehmen. Insofern bewegt man sich da auf ziemlich dünnem Eis. Aktionismus ist sicher nicht das, was potentielle Zeugen goutieren. Man sorgt seitens der Justiz so allenfalls dafür, dass man sich künftig zweimal überlegt, ob man tatsächlich etwas erhalten, gesehen oder gehört hat und man sich verpflichte fühlt der StA Mitteilung machen. Im Zweifel lautet die Antwort: eher nein.

    M. Boettcher

  9. #28
    Klimaschwein Avatar von soricsoon
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    Standard Re: Hausdurchsuchung bei Tobias Huch: Bonner Staatsanwaltschaft schlägt zurück

    @mboettcher
    Die Voraussetzung einer Durchsuchung bei Zeugen sind wesentlich strenger.
    Exakt...die Vorraussetzungen müssen erst einmal vorliegen. Ganz ausgeschlossen sind Durchsuchungen bei Zeugen damit nicht.
    dass man Beweise dafür vorliegen hat, dass man den Täter bei Huch findet
    Den Täter wohl nicht...aber Hinweise darauf wo man diesen Täter -in diesem Fall den Verkäufer der Daten evtl. finden kann. Darüber hat Huch selber ja nichts gesagt.
    Auch dass bei Huch nach so langer Zeit eine Spur vorhanden ist, die über die von ihm selbst öffentlich gemachte Tatsache des Besitzes der Daten hinausgeht, kann keiner der Richter und StA belegen.
    Tja, Huch ist Geschäftsmann und hat bereits in anderen Sachen mit der Staatsanwaltschaft zu tun gehabt, möglicherweise reichte für Staatsanwalt und Richter der Verdacht -Huch könnte etwas vertuschen wollen- für diese Hausdurchsuchung. Das müßen jetzt die Anwälte von Huch klären...
    Selbst wenn eine solche je existiert hat, ist das nun kaum noch anzunehmen.
    Das wäre wirklich "ein Wunder" wenn jetzt noch Spuren gefunden werden die Aufschluß geben könnte...
    Insofern bewegt man sich da auf ziemlich dünnem Eis. Aktionismus ist sicher nicht das, was potentielle Zeugen goutieren. Man sorgt seitens der Justiz so allenfalls dafür, dass man sich künftig zweimal überlegt, ob man tatsächlich etwas erhalten, gesehen oder gehört hat und man sich verpflichte fühlt der StA Mitteilung machen.
    Tja, man würde sich vollends unglaubwürdig machen wenn man jetzt vertuscht oder beschönigt aber, genau in diese Richtung wird es sich wohl entwickeln...aus diesem Grund habe ich ja schon geschrieben das die ganze Geschichte -ab der Hausdurchsuchung bei Huch- einen ganz üblen Beigeschmack bekommen hat.
    Es fehlt eigentlich nur noch, das man uns Huch -nach dieser Hausdurchsuchung- als Täter präsentiert...

  10. #29
    Mitglied Avatar von Hades85
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    Standard Re: Hausdurchsuchung bei Tobias Huch: Bonner Staatsanwaltschaft schlägt zurück

    wieviele nazis haben behauptet sie hätte nichts mitbekommen oder gar daran teil gehabt????? wie naiv seid ihr alle, natürlich macht er sich zum verdächtigen, und nur weil irgendwer eine geschichte auspackt und damit jemanden entgegen kommt heisst das noch lange nicht das er unschuldig ist. Ich jedenfalls habe mich lange gefragt warum der nicht mal in die zange genommen wird.

  11. #30
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
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    Standard Re: Hausdurchsuchung bei Tobias Huch: Bonner Staatsanwaltschaft schlägt zurück

    Zitat Zitat von mboettcher
    So üblich ist das m. W. nicht. Die Voraussetzung einer Durchsuchung bei Zeugen sind wesentlich strenger. Erforderlich ist, dass aufgrund von bewiesenen Tatsachen die Annahme gerechtfertigt ist, dass die Durchsuchung zum Auffinden des Beschuldigten oder der gesuchten Spur bzw. bestimmter Beweismittel führen wird.

    StPO § 103 (1) Bei anderen Personen sind Durchsuchungen nur zur Ergreifung des Beschuldigten oder zur Verfolgung von Spuren einer Straftat oder zur Beschlagnahme bestimmter Gegenstände und nur dann zulässig, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, daß die gesuchte Person, Spur oder Sache sich in den zu durchsuchenden Räumen befindet. Zum Zwecke der Ergreifung eines Beschuldigten, der dringend verdächtig ist, eine Straftat nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, des Strafgesetzbuches oder eine der in dieser Vorschrift bezeichneten Straftaten begangen zu haben, ist eine Durchsuchung von Wohnungen und anderen Räumen auch zulässig, wenn diese sich in einem Gebäude befinden, von dem auf Grund von Tatsachen anzunehmen ist, daß sich der Beschuldigte in ihm aufhält.

    Nun kann ich mir kaum vorstellen, dass man Beweise dafür vorliegen hat, dass man den Täter bei Huch findet.

    Aber "..... zur Verfolgung von Spuren einer Straftat oder zur Beschlagnahme bestimmter Gegenstände ...."


    Auch dass bei Huch nach so langer Zeit eine Spur vorhanden ist, die über die von ihm selbst öffentlich gemachte Tatsache des Besitzes der Daten hinausgeht, kann keiner der Richter und StA belegen. Selbst wenn eine solche je existiert hat, ist das nun kaum noch anzunehmen.

    Genau um dies festzustellen war wohl die Durchsuchung. Es muss ja nur die "die Annahme gerechtfertigt sein, dass die Durchsuchung zum Auffinden des Beschuldigten oder der gesuchten Spur bzw. bestimmter Beweismittel führen wird."

    Nach dieser Vorgeschichte kann man das immer noch annehmen; zumindest für einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss reicht es, wie der Fall zeigt.

    Insofern bewegt man sich da auf ziemlich dünnem Eis. Aktionismus ist sicher nicht das, was potentielle Zeugen goutieren. Man sorgt seitens der Justiz so allenfalls dafür, dass man sich künftig zweimal überlegt, ob man tatsächlich etwas erhalten, gesehen oder gehört hat und man sich verpflichte fühlt der StA Mitteilung machen. Im Zweifel lautet die Antwort: eher nein.

    M. Boettcher
    Ja ja es gibt halt solche und solche Staatsbürger.

  12. #31

    Standard Re: Hausdurchsuchung bei Tobias Huch: Bonner Staatsanwaltschaft schlägt zurück

    Mich erinnert das an eine öffentliche Hinrichtung, die dem Volk zeigen soll, dass der Staat handlungsfähig ist.

    Bei der Telekom muss es Personen geben, die zwei Jahre lang von den Daten von 17 Millionen wussten, welche im Zimmer eines Privatmannes lagerten. Doch diese Verantwortlichen werden von einflussreichen Personen geschützt.

    Ich zitiere an dieser Stelle Wolfgang Schäuble: "Herr Obermann (Chef der Telekom, A.d.V.) hat bei den bekannt gewordenen Vorfällen richtig reagiert. Ich habe auch den Eindruck, dass bei der Telekom ein hinreichendes Maß an Sensibilität für die Schwere der Vorfälle und des Vertrauensverlustes vorhanden ist."
    http://www.taz.de/1/politik/schwerpu...rde-sie-nicht/

    Beim normalen Bürger bleibt ein Gefühl der Unsicherheit. Wie soll man sich selbst verhalten, wenn man bei Ebay eine Festplatte erwirbt und Kundendaten findet? Muss man sich einen Anwalt nehmen? Und was macht ein Finder, der Hartz-IV-Empfänger ist?

  13. #32
    DasFragezeichen
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    Standard Re: Hausdurchsuchung bei Tobias Huch: Bonner Staatsanwaltschaft schlägt zurück

    Wie sich zeigt, macht er am besten gar nichts. Daten löschen und Klappe halten. Es gibt kein Interesse daran, dass solche Skandale aufgeklärt werden oder erst an die Öffentlichkeit gelangen, weil jeder einzelne Fall deutlich macht, wie unsicher und gefährlich die Datensammlerei für jeden einzelnen ist. Das steht nunmal im klaren Widerspruch zu den Aussagen unserer Volkstreter, die ja immernoch behaupten, dass unsere Daten sicher seien und außerdem hat jeder der nichts zu verbergen hat auch nichts zu befürchten.

    Wenn man es doch wagt auf zu mucken, wird man einem das Leben zur Hölle machen, damit du sowas auch ja nie wieder machst und gleichzeitig ein Exempel statuiert wird um andere zu warnen. Also nochmal. Daten löschen (oder den Datenträger am besten direkt entsorgen, falls der Verlust "zufällig" mal bemerkt und nachverfolgt wird) und Klappe halten. Zwar wird man im Zweifel die Bude trotzdem durchsuchen und alles mitnehmen, aber zumindest kann man dann nichts finden, was einem angelastet werden kann.
    Geändert von DasFragezeichen (31. 10. 2008 um 01:15 Uhr)

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