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  1. #1
    gulli:News Redaktion Avatar von gullinews
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    Standard Urheberrecht 2.0: Lawrence Lessig sieht erste Anzeichen für die Neugestaltung des Urheberrechts

    Lawrence Lessig ist seiner Zeit oft voraus. Der "Erfinder" der Creative Commons-Lizenz hat vor nicht allzu langer Zeit die Geschäftsführerschaft von CreativeCommons.org niedergelegt, um sich vermehrt politischen Aktivitäten zu widmen. In diesem Kontext erschien nun ein etwas längerer Aufsatz im "Wall Street Journal", der sich ausführlich mit den Unzulänglichkeiten des aktuellen Urheberrechts auseinandersetzt.

    Er ist nicht nur Jura-Professor an der Stanford University, sondern wird auch durch seine Reden und Schriften als einer der bedeutendsten Verfassungsrechtler angesehen. Er ist Gründer der Creative-Commons Initiative und schreibt seit mehreren Jahren eine monatliche Kolumne für "Wired". Lessig hat das Konzept einer "freien Kultur" entwickelt, unterstützt Freie Software sowie die Open-Source-Bewegung und ist Mitglied der Electronic Frontier Foundation. Als entschiedener Kritiker eines restriktiven Copyrights immaterieller Güter veröffentlichte er im Wall Street Journal nun einen ausführlichen Artikel über die Unverhältnismäßigkeit des internationalen und nationalen Urheberrechts. Er fordert, über folgende 5 Punkte grundlegend neu nachzudenken.

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  2. #2
    f. Avatar von Fomra
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    Standard Re: Urheberrecht 2.0: Lawrence Lessig sieht erste Anzeichen für die Neugestaltung des Urheberrechts

    Recht hat der Mann!

    Muss man ganz einfach mal so feststellen, der Kampf gegen das Filesharing ist im Großen und Ganzen verloren, die Zahl der Erwischten ist verschwindend klein im Vergleich zu den Raubmordkopierern.

    Ob die Politik sich dessen annimmt, ist halt leider ehr unwahrscheinlich.
    Greets,
    f.

  3. #3
    Erziehungsberechtigter Avatar von Schattenspieler
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    Standard Re: Urheberrecht 2.0: Lawrence Lessig sieht erste Anzeichen für die Neugestaltung des Urheberrechts

    Ein, zwei Fehler ...
    Simplify: Als Urheberrechte nur Verwertungsgesellschaften etwas angingen, war es egal, wie kompliziert und unverständlich das Urheberrecht sein mochte. Da aber nun jeder private Nutzer des Internets mit dem Urheberrecht konfrontiert ist, muss ein einfaches, für jeden verständliches Recht her.
    Mal davon abgesehen, daß die Übersetzung von der Form her falsch ist:
    Der engl. Text(auszug) ist im Konkjunktiv geschrieben - von Vergangenheit keine Spur.
    Verdächtige Datei? => Online-Virenscanner (Mitte) - Anfang vom Ende oder Ende vom Anfang?

    "Nich persönlich nehmen, ich wollte einfach mal wieder einen Wirrschreiberling zurechtstutzen.
    Das kommt vor." (
    ich) {-_-} Sig v1.60i

  4.  
     
     
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