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  1. #1
    gulli:News Redaktion Avatar von gullinews
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    Standard Filesharing: Neuseeland führt als erstes Land "Three Strikes" Regel ein

    Als erstes Land der Welt führt Neuseeland die notorische "Three Strikes" Regel im Kampf gegen Filesharer ein: Wer dreimal erwischt wird, fliegt aus dem Netz. Ein entsprechendes Gesetz ist nun verabschiedet und unterzeichnet worden. Der Text liest sich wie ein Sieg der Content-Lobby auf ganzer Linie.


    In Europa waren die feuchten Träume der Musikindustrie, Piraten einfach und ohne Richterentscheidung aus dem Netz kicken zu können, Ende letzten Monats mit einem Paukenschlag des europäischen Parlaments geplatzt. In Neuseeland dagegen kommen ab Februar 2009 harte Zeiten auf 3,3 Millionen "Kiwis" im Internet zu.
    Denn dann tritt das nun verabschiedete Gesetz in Kraft, welches eine Einführung des "three strikes law" nach französischem Vorbild vorsieht:
    "Internetanbieter muss eine Regelung haben, Verträge von wiederholten Verletzern aufzulösen.
    (1) Ein Internetanbieter muss eine Regelung einführen und vernünftig in Kraft setzen, die unter angemessenen Umständen für das Auflösen des Vertrages eines wiederholten [Copyright-] Verletzers mit dem Internetanbieter sorgt.
    (2) In Unterpunkt (1) meint "wiederholter Verletzer" eine Person, die wiederholt das Urheberrecht eines Werkes verletzt, indem sie einen oder mehr der Internetdienste des Internetanbieters nutzt um eine verbotene Tat ohne Einverständnis des Urheberrechtsinhabers auszuführen."
    Sechs neuseeländische Industrieverbände hatten sich zum Widerstand gegen das Gesetz zusammengeschlossen. Trotzdem kommt es ohne richterliche Kontrolle und ohne Nachweispflicht daher. Rechteinhaber können mutmaßliche Piraten direkt an die ISPs melden; nach drei solchen Meldungen muss eine Sperre verhängt werden.
    Der Vorsitzende des Verbandes InternetNZ Keith Davidson hatte in einem Interview gefordert, dass die Rechteinhaber Verstöße zumindest nachweisen müssten. Für den CEO des neuseeländischen Verbandes der Musikindustrie dagegen ist die Idee, die Schuld eines Piraten vor der Bestrafung vor einem Gericht nachweisen zu müssen "unpraktisch und lächerlich".
    In der Tat ist es völlig unverständlich, warum sich König Musikindustrie an derart lachhafte Konzepte wie die "Unschuldsvermutung" halten sollte. Man hat doch bewiesen, dass man niemals gegen Unschuldige vorgehen würde. Ein absolutes Unding wäre es auch gewesen, hätten Rechteinhaber für falsche Anschuldigungen bestraft werden können. Zum Glück hat Junior-Wirtschaftministerin Judith Tizard das gerade noch rechtzeitig rückgängig gemacht. Wo käme man auch hin, wenn die Verantwortlichen der Musikindustrie verantwortlich für das Handeln der Musikindustrie wären!
    Das Gesetz tritt am 1. Februar 2009 in Kraft. Am 8. November sind Wahlen in Neuseeland. Im Falle einer richtigen Entscheidung bestehen noch Hoffnung darauf, dass das Gesetz vor dem Inkrafttreten gestoppt oder zumindest so abgewandelt wird, dass die Musikindustrie ihre Anschuldigungen gerichtlich belegen muss. (Simon Columbus)
    (via TorrentFreak, thx!)

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  2. #41
    Dipl. Zyn. Avatar von Novgorod
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    Standard Re: Filesharing: Neuseeland führt als erstes Land "Three Strikes" Regel ein

    Zitat Zitat von Khelben2000
    Und beschuldigen dürfen auch nur die Rechteinhaber ... nicht "Hänschen Jedermann" von nebenan.
    wo steht denn bitteschön sowas?
    außerdem kann auch hänschen rechteinhaber sein - vielleicht hat er ja ein bild für seine homepage gemalt, das irgendwer anders geklaut hat, dem gehört dann selbstverständlich der zugang gesperrt

    und außerdem: wo steht, dass irgendeine "meldung" bindend ist? wenn hänschen irgendwen meldet und der ISP ihn nicht sperrt, dann kann das zwangsläufig nur vor gericht verhandelt werden..

  3. #42
    Mitglied Avatar von Khelben2000
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    Standard Re: Filesharing: Neuseeland führt als erstes Land "Three Strikes" Regel ein

    Zitat Zitat von Novgorod
    wo steht denn bitteschön sowas?
    Zumindest in der hier veröffentlichten Meldung.

    Zitat Zitat von Novgorod
    wo steht, dass irgendeine "meldung" bindend ist?
    In der gleichen Meldung.

  4. #43
    Dipl. Zyn. Avatar von Novgorod
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    Standard Re: Filesharing: Neuseeland führt als erstes Land "Three Strikes" Regel ein

    hm, schauen wir mal nach..

    "Internetanbieter muss eine Regelung haben, Verträge von wiederholten Verletzern aufzulösen.

    (1) Ein Internetanbieter muss eine Regelung einführen und vernünftig in Kraft setzen, die unter angemessenen Umständen für das Auflösen des Vertrages eines wiederholten [Copyright-] Verletzers mit dem Internetanbieter sorgt.

    (2) In Unterpunkt (1) meint "wiederholter Verletzer" eine Person, die wiederholt das Urheberrecht eines Werkes verletzt, indem sie einen oder mehr der Internetdienste des Internetanbieters nutzt um eine verbotene Tat ohne Einverständnis des Urheberrechtsinhabers auszuführen."
    zum einen sehe ich daraus, dass der ISP für die einführung und umsetzung verantwortlich ist (daher keine richterliche kontrolle, sondern eben ein AGB-punkt).. zum anderen steht da sowas wie "vernünftig in Kraft setzen" und "unter angemessenen Umständen"..
    dass tatsächlich eine email von irgendwem mit ner vermeintlich raubkopierenden IP-adresse den provider verpflichtet irgendwas zu tun, ist vom news-verfasser hinzugedichtet!
    der provider muss sich bloß an seine eigenen AGBen halten und entscheiden, welche umstände denn "angemessen" sind und nur dann einer eventuellen "meldung" folge leisten..
    und da die ISPs sicher nicht an der sperrung zahlender kunden interessiert sind, werden sie unter "angemessen" wohl etwas anderes verstehen als die content-mafia oder auch hänschen.. das wird also ganz schnell vor gericht landen, wo dann entschieden wird, was tatsächlich als angemessen gilt - vor allem wird dann die "beweiserbringung" der industrie unter die lupe genommen, was ja nur gut sein kann

  5. #44
    Klimaschwein Avatar von soricsoon
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    Standard Re: Filesharing: Neuseeland führt als erstes Land "Three Strikes" Regel ein

    Zitat Zitat von Khelben2000
    Ein Link zu diesen Meldungen würde mich brennend interessieren!
    Eben, ich suche auch schon seit gestern wie blöde div. Seiten ab um diese Meldung im Original zu finden...aber nix da, man findet nichts...

  6. #45

    Standard Re: Filesharing: Neuseeland führt als erstes Land "Three Strikes" Regel ein

    Zitat Zitat von Novgorod
    dass tatsächlich eine email von irgendwem mit ner vermeintlich raubkopierenden IP-adresse den provider verpflichtet irgendwas zu tun, ist vom news-verfasser hinzugedichtet!
    In der News steht an keiner Stelle, dass eine Anschuldigung von "irgendwem" den Provider zur Reaktion verpflichtet. In der Tat ist eben nicht "Hänschen Jedermann", sondern allein der Inhaber der jeweiligen Rechte gegenüber dem ISP weisungsberechtigt.

  7. #46
    Klimaschwein Avatar von soricsoon
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    Standard Re: Filesharing: Neuseeland führt als erstes Land "Three Strikes" Regel ein

    Zitat Zitat von Simon_Columbus
    In der News steht an keiner Stelle, dass eine Anschuldigung von "irgendwem" den Provider zur Reaktion verpflichtet. In der Tat ist eben nicht "Hänschen Jedermann", sondern allein der Inhaber der jeweiligen Rechte gegenüber dem ISP weisungsberechtigt.
    sondern allein der Inhaber der jeweiligen Rechte gegenüber dem ISP weisungsberechtigt
    Um das mal nachzuvollziehen, wäre ein Link zur "richtigen" Meldung hilfreich.
    Geht das evtl.?
    Danke...

  8. #47
    Dipl. Zyn. Avatar von Novgorod
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    Standard Re: Filesharing: Neuseeland führt als erstes Land "Three Strikes" Regel ein

    Zitat Zitat von Simon_Columbus
    In der News steht an keiner Stelle, dass eine Anschuldigung von "irgendwem" den Provider zur Reaktion verpflichtet. In der Tat ist eben nicht "Hänschen Jedermann", sondern allein der Inhaber der jeweiligen Rechte gegenüber dem ISP weisungsberechtigt.
    ok, da steht nix von hänschen, aber da steht (sinngemäß), dass nicht der ISP, sondern tatsächlich die industrie (wie auch immer das geschehen mag) darüber entscheidet, was ein "strike" ist..

    nur steht davon rein garnix im gesetzestext, warum eine meldung der industrie ("im auftrag der rechteinhaber"?) "striken" kann/muss, aber eine meldung von hänschen für sein geklautes bild nicht.. genau genommen steht da auch nix von der option, verstöße dem ISP irgendwie zu "melden"..
    klar kann man den ISP auf verstöße hinweisen (und das kann sicher auch hänschen), aber es liegt dann im ermessen des ISP, wie er das wertet..
    für die vermeintlichen freiheiten der rechteinhaber hätte ich schon gern einen beleg - bislang ist das eine auslegung des news-schreibers ..

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