EPO: Europäisches Patentamt will Rechtssicherheit bei Softwarepatenten
Die Präsidentin des Europäischen Patentamts, Alinson Brimelow, will mehr Rechtssicherheit in Sachen Softwarepatenten. Man benötige konkrete Entscheidungen in Bezug auf verschiedene Punkte, um das Recht in dieser Hinsicht weiter zu entwickeln und Fallentscheidungen zu vereinheitlichen. Das Hauptproblem sei, dass Softwarepatente im Grunde nicht zulässig seien, es jedoch in der Praxis zum Teil üblich wäre, über Umwege Softwarepatent-ähnlichen Schutz zu erlangen.
Der Artikel 52 der Europäischen Patentkonvention (EPC) schließt den Patentschutz von Computerprogrammen grundsätzlich aus. Diese haben somit denselben Stellenwert wie wissenschaftliche Methoden, mathematische Verfahren, ästhetische Formgebungen oder Spielregeln und könnten zumindest patentrechtlich keinen Schutz erhalten. In der Praxis jedoch ergibt sich ein Problem dadurch, dass diverse Fälle und Ausnahmen einen patentähnlichen Schutz generieren, beispielsweise wenn Computerprogramme in andere, schützenswerte Verfahren involviert sind.
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