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  1. #1
    gulli:News Redaktion Avatar von gullinews
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    Standard Bundesdatenschutzgesetz: Innenministerium legt neuen Entwurf zur Gesetzesänderung vor

    Schon im August wurde ein Entwurf zur BDSG-Änderung beschlossen, Ende der letzten Woche hat das Innenministerium nun einen neuen Entwurf zur Novellierung des Gesetzestextes vorgelegt. Mit dieser Änderung sollen nun zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden: Die Unterbindung des Handels mit personenbezogenen Daten sowie die bundesweite Etablierung von Datenschutzgütesiegeln.

    In Zukunft müsse es dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten ermöglicht werden, einschlägige Bildungsveranstaltungen zu besuchen. Auch ist es angedacht, den Kündigungsschutz der Datenschutzbeauftragten in Anlehnung an den anderer Beauftragter weiterzuentwickeln. Weiterhin sollen Kunden zukünftig regelmäßig im Wege des Opt-in Verfahrens über den Handel beziehungsweise die gewerbliche Nutzung ihrer Daten zu entscheiden.

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  2. #2
    Mitglied Avatar von shirasaya
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    Standard Re: Bundesdatenschutzgesetz: Innenministerium legt neuen Entwurf zur Gesetzesänderung vor

    Das macht ja auf den ersten Blick einen vernünftigen Eindruck.
    Nun darf sich aber keiner einbilden das er seinen Provider, das Versandhaus, oder was weiss ich noch alles, einfach mal so zur Rechenschaft über unseren persönlichen Daten verbleib auffordern kann. Unter dem Strich bleibt dem Verbraucher nur wieder der Weg über die Gerichte.
    Der Staat hat bereits in vielen Bundesländern das Widerspruchsrecht ersatzlos gestrichen. Dies gilt ins besondere für Ämter und Behörden.
    So was nennt sich "Bürokratie Abbau"! Ämter und Behörden sind somit kaum noch jemandem für ihr Handeln Rechenschaft schuldig.
    Man ist es ja schon gewohnt das der Staat über unsere Köpfe hinweg über unser Schicksal entscheidet, aber diese Form des Demokratieabbau hat eine völlig neue Qualität.

  3. #3
    Erziehungsberechtigter Avatar von Schattenspieler
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    Standard Re: Bundesdatenschutzgesetz: Innenministerium legt neuen Entwurf zur Gesetzesänderung vor

    Die Unternehmen sollen so zukünftig unverzüglich die zuständige Aufsichtsbehörde sowie die betroffenen Kunden und Geschäftspartner informieren, wenn besonders sensible Daten unrechtmäßig übermittelt oder auf sonstige Weise Dritten in die Hände gekommen sind und schwerwiegende Beeinträchtigungen für die Rechte oder schutzwürdigen Interessen der Betroffenen drohen.
    Hoffentlich ist der Gesetzestext da etwas konkreter. Was sind (besonders) sensible Daten oder schwerwiegende Beeinträchtigungen? Die sollen immerhin zwei Schwellen für eine solche Benachrichtigungspflicht darstellen. Wenn das nicht definiert wird, dann wird man beim nächsten Datenklau- oder -abhandenkommensfall erst wieder beim Unternehmen nachfragen müssen,nachdem es hier gelesen hat und fragen, was für Daten es genau waren und als Antwort erhalten, daß sie eben nicht unter die Bedingungen fallen. Fertsch.

    Gerade bei Behörden, Ämtern und anderen eigentlich öffentlichen Einrichtungen / solchen im Dienste der ÖFfentlichkeit, halte ich die Streichung des Widerspruchsrechts für äußerst fraglich.
    Man gewinnt den Eindruck, für den Staat wäre der Bürger nicht die Basis, sondern nur mehr ein Klotz am Bein, den es klein und fern zu halten gilt. Außer wenn es ums geld geht, natürlich.
    Verdächtige Datei? => Online-Virenscanner (Mitte) - Anfang vom Ende oder Ende vom Anfang?

    "Nich persönlich nehmen, ich wollte einfach mal wieder einen Wirrschreiberling zurechtstutzen.
    Das kommt vor." (
    ich) {-_-} Sig v1.60i

  4. #4
    Demagogisch wertvoll! Avatar von am0kk
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    Standard Re: Bundesdatenschutzgesetz: Innenministerium legt neuen Entwurf zur Gesetzesänderung vor

    Als besonders "sensible" Daten werden wohl wieder die privaten Adressen von Personen des öffentlichen Lebens gelten.
    Das war doch schon beim Telekom-Skandal so, dass die Verantwortlichen nur Sorgen hatten, dass nun auch Adressen von Politikern und sonstigem Gekreuch an die Öffentlichkeit gelangen könnten.

    So long.
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  5. #5
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    Standard Re: Bundesdatenschutzgesetz: Innenministerium legt neuen Entwurf zur Gesetzesänderung vor

    Weiterhin sollen Kunden zukünftig regelmäßig im Wege des Opt-in Verfahrens über den Handel beziehungsweise die gewerbliche Nutzung ihrer Daten zu entscheiden.
    Übersetzung?

  6. #6
    Demagogisch wertvoll! Avatar von am0kk
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    Standard Re: Bundesdatenschutzgesetz: Innenministerium legt neuen Entwurf zur Gesetzesänderung vor

    Zitat Zitat von Chummer
    Übersetzung?
    Hier bitte

    Zitat Zitat von wiki und Kumpane
    Opt-in ist ein Verfahren aus dem Permission Marketing, bei dem der Empfang regelmäßiger Nachrichten – meist E-Mails oder SMS – explizit bestätigt werden muss. Durch einmaliges Eintragen in eine Abonnentenliste stimmt der Empfänger beim Opt-in-Verfahren dem Empfang zu.

    Ein Problem bei einfachem Opt-in ist, dass beliebige Kontaktdaten zur Anmeldung verwendet werden können, also auch fehlerhafte Daten oder Daten dritter Personen oder Organisationen. Da solche falschen oder missbräuchlichen Einträge immer wieder zu Problemen und Ärger führen, wurde das verbesserte Verfahren „Confirmed Opt-in“ entwickelt.
    Ja, Double Opt-In kennt seit GvG jeder hier. Aber einfaches Opt-In musste ich auch bei Wiki nachschlagen.
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  7. #7
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    Standard Re: Bundesdatenschutzgesetz: Innenministerium legt neuen Entwurf zur Gesetzesänderung vor

    Opt-in Verfahren sind mir bekannt.
    Bitte lies dir den von mir zitierten satz mal laut vor und versuche zu ergründen was er bedeuten soll.

  8. #8
    Demagogisch wertvoll! Avatar von am0kk
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    Standard Re: Bundesdatenschutzgesetz: Innenministerium legt neuen Entwurf zur Gesetzesänderung vor

    Jo.
    Das einzige Wörtchen, das nicht ganz passt ist das "zu".
    Aber ansonsten besagt der Satz, dass die Kunden auch weiterhin dem Missbrauch ihrer Daten zustimmen müssen.

    So long.
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  9. #9
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    Standard Re: Bundesdatenschutzgesetz: Innenministerium legt neuen Entwurf zur Gesetzesänderung vor

    das nicht ganz passt ist das "zu".
    Ich glaube eigentlich eher, dass das "zu" dahingehört und der Satz nachträglich verändert wurde.

  10.  
     
     
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