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28. 10. 2008, 20:25 #1
Bundesdatenschutzgesetz: Innenministerium legt neuen Entwurf zur Gesetzesänderung vor
Schon im August wurde ein Entwurf zur BDSG-Änderung beschlossen, Ende der letzten Woche hat das Innenministerium nun einen neuen Entwurf zur Novellierung des Gesetzestextes vorgelegt. Mit dieser Änderung sollen nun zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden: Die Unterbindung des Handels mit personenbezogenen Daten sowie die bundesweite Etablierung von Datenschutzgütesiegeln.
In Zukunft müsse es dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten ermöglicht werden, einschlägige Bildungsveranstaltungen zu besuchen. Auch ist es angedacht, den Kündigungsschutz der Datenschutzbeauftragten in Anlehnung an den anderer Beauftragter weiterzuentwickeln. Weiterhin sollen Kunden zukünftig regelmäßig im Wege des Opt-in Verfahrens über den Handel beziehungsweise die gewerbliche Nutzung ihrer Daten zu entscheiden.
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29. 10. 2008, 10:56 #2
Re: Bundesdatenschutzgesetz: Innenministerium legt neuen Entwurf zur Gesetzesänderung vor
Das macht ja auf den ersten Blick einen vernünftigen Eindruck.
Nun darf sich aber keiner einbilden das er seinen Provider, das Versandhaus, oder was weiss ich noch alles, einfach mal so zur Rechenschaft über unseren persönlichen Daten verbleib auffordern kann. Unter dem Strich bleibt dem Verbraucher nur wieder der Weg über die Gerichte.
Der Staat hat bereits in vielen Bundesländern das Widerspruchsrecht ersatzlos gestrichen. Dies gilt ins besondere für Ämter und Behörden.
So was nennt sich "Bürokratie Abbau"! Ämter und Behörden sind somit kaum noch jemandem für ihr Handeln Rechenschaft schuldig.
Man ist es ja schon gewohnt das der Staat über unsere Köpfe hinweg über unser Schicksal entscheidet, aber diese Form des Demokratieabbau hat eine völlig neue Qualität.
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02. 11. 2008, 18:41 #3
Re: Bundesdatenschutzgesetz: Innenministerium legt neuen Entwurf zur Gesetzesänderung vor
Hoffentlich ist der Gesetzestext da etwas konkreter. Was sind (besonders) sensible Daten oder schwerwiegende Beeinträchtigungen? Die sollen immerhin zwei Schwellen für eine solche Benachrichtigungspflicht darstellen. Wenn das nicht definiert wird, dann wird man beim nächsten Datenklau- oder -abhandenkommensfall erst wieder beim Unternehmen nachfragen müssen,nachdem es hier gelesen hat und fragen, was für Daten es genau waren und als Antwort erhalten, daß sie eben nicht unter die Bedingungen fallen. Fertsch.Die Unternehmen sollen so zukünftig unverzüglich die zuständige Aufsichtsbehörde sowie die betroffenen Kunden und Geschäftspartner informieren, wenn besonders sensible Daten unrechtmäßig übermittelt oder auf sonstige Weise Dritten in die Hände gekommen sind und schwerwiegende Beeinträchtigungen für die Rechte oder schutzwürdigen Interessen der Betroffenen drohen.
Gerade bei Behörden, Ämtern und anderen eigentlich öffentlichen Einrichtungen / solchen im Dienste der ÖFfentlichkeit, halte ich die Streichung des Widerspruchsrechts für äußerst fraglich.
Man gewinnt den Eindruck, für den Staat wäre der Bürger nicht die Basis, sondern nur mehr ein Klotz am Bein, den es klein und fern zu halten gilt. Außer wenn es ums geld geht, natürlich.Verdächtige Datei? => Online-Virenscanner (Mitte) - Anfang vom Ende oder Ende vom Anfang?
"Nich persönlich nehmen, ich wollte einfach mal wieder einen Wirrschreiberling zurechtstutzen.
Das kommt vor." (ich) {-_-} Sig v1.60i
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03. 11. 2008, 09:10 #4
Re: Bundesdatenschutzgesetz: Innenministerium legt neuen Entwurf zur Gesetzesänderung vor
Als besonders "sensible" Daten werden wohl wieder die privaten Adressen von Personen des öffentlichen Lebens gelten.

Das war doch schon beim Telekom-Skandal so, dass die Verantwortlichen nur Sorgen hatten, dass nun auch Adressen von Politikern und sonstigem Gekreuch an die Öffentlichkeit gelangen könnten.
So long.
-FTW-"Pass auf: Ihr macht Jagd auf die Leute, auf die ihr angewiesen seid! Wir kochen eure Mahlzeiten, fahren eure Krankenwagen, stellen eure Anrufe durch, holen euren Müll ab. Wir bewachen euch, während ihr schlaft. Versucht nicht, uns zu verarschen."
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03. 11. 2008, 14:39 #5Gesperrt
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Re: Bundesdatenschutzgesetz: Innenministerium legt neuen Entwurf zur Gesetzesänderung vor
Übersetzung?Weiterhin sollen Kunden zukünftig regelmäßig im Wege des Opt-in Verfahrens über den Handel beziehungsweise die gewerbliche Nutzung ihrer Daten zu entscheiden.
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03. 11. 2008, 14:58 #6
Re: Bundesdatenschutzgesetz: Innenministerium legt neuen Entwurf zur Gesetzesänderung vor
Hier bitte
Zitat von Chummer

Ja, Double Opt-In kennt seit GvG jeder hier. Aber einfaches Opt-In musste ich auch bei Wiki nachschlagen.
Zitat von wiki und Kumpane
"Pass auf: Ihr macht Jagd auf die Leute, auf die ihr angewiesen seid! Wir kochen eure Mahlzeiten, fahren eure Krankenwagen, stellen eure Anrufe durch, holen euren Müll ab. Wir bewachen euch, während ihr schlaft. Versucht nicht, uns zu verarschen."
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03. 11. 2008, 15:21 #7Gesperrt
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Re: Bundesdatenschutzgesetz: Innenministerium legt neuen Entwurf zur Gesetzesänderung vor
Opt-in Verfahren sind mir bekannt.
Bitte lies dir den von mir zitierten satz mal laut vor und versuche zu ergründen was er bedeuten soll.
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03. 11. 2008, 15:24 #8
Re: Bundesdatenschutzgesetz: Innenministerium legt neuen Entwurf zur Gesetzesänderung vor
Jo.
Das einzige Wörtchen, das nicht ganz passt ist das "zu".
Aber ansonsten besagt der Satz, dass die Kunden auch weiterhin dem Missbrauch ihrer Daten zustimmen müssen.
So long.
-FTW-"Pass auf: Ihr macht Jagd auf die Leute, auf die ihr angewiesen seid! Wir kochen eure Mahlzeiten, fahren eure Krankenwagen, stellen eure Anrufe durch, holen euren Müll ab. Wir bewachen euch, während ihr schlaft. Versucht nicht, uns zu verarschen."
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03. 11. 2008, 15:35 #9Gesperrt
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Re: Bundesdatenschutzgesetz: Innenministerium legt neuen Entwurf zur Gesetzesänderung vor
Ich glaube eigentlich eher, dass das "zu" dahingehört und der Satz nachträglich verändert wurde.das nicht ganz passt ist das "zu".
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