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30. 10. 2008, 22:16 #1
Tobias Huch: Hausdurchsuchung bei seinem Unternehmensberater
Am Freitag, den 24. Oktober wurde um 11 Uhr vormittags bei einem Mitarbeiter der RESISTO IT GmbH eine Hausdurchsuchung als "unverdächtiger Zeuge" durchgeführt. Der Unternehmensberater arbeitet beim besagten Unternehmen auf freiberuflicher Basis, Geschäftsführer der Firma ist ebenfalls Tobias Huch. Dieser war in den letzten Wochen aufgrund seiner Aufdeckung des Datenschutzskandals der Deutschen Telekom durch alle Medien gegangen. Nachdem die Bonner Staatsanwaltschaft auf der Suche nach den Hintergründen bezüglich der 17 Millionen Kundendaten Huchs Geschäftsräume am 13. Oktober durchsuchte, traf es vergangenen Freitag einen seiner Mitarbeiter.
Die Privatwohnung der Person, die offiziell noch immer als "unverdächtig" gilt, wurde durchsucht. Im Zuge der Hausdurchsuchung wurden sämtliche Daten aller Computer gesichert und der Mann zudem verhört. Die Aktion dauerte nach Angaben des Beraters im Bereich Produktmanagement, Kundenakquise und Keyaccount insgesamt mehr als 4,5 Stunden. Im Gegensatz zum Geschäftsführer verblieb die Hardware aber in den Räumlichkeiten des Durchsuchten.
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31. 10. 2008, 16:18 #21
Re: Tobias Huch: Hausdurchsuchung bei seinem Unternehmensberater
Durchsuchungen sind z.B. auch bei Zeugen möglich.
Zitat von shirker
Wenn der A sein Diebsgut im Keller seines arglosen Nachbarn versteckt und die Polizei erfährt davon, dann darf sie auch beim Nachbarn durchsuchen.
§ 103 StPO
(1) Bei anderen Personen sind Durchsuchungen nur zur Ergreifung des Beschuldigten oder zur Verfolgung von Spuren einer Straftat oder zur Beschlagnahme bestimmter Gegenstände und nur dann zulässig, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, daß die gesuchte Person, Spur oder Sache sich in den zu durchsuchenden Räumen befindet. Zum Zwecke der Ergreifung eines Beschuldigten, der dringend verdächtig ist, eine Straftat nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, des Strafgesetzbuches oder eine der in dieser Vorschrift bezeichneten Straftaten begangen zu haben, ist eine Durchsuchung von Wohnungen und anderen Räumen auch zulässig, wenn diese sich in einem Gebäude befinden, von dem auf Grund von Tatsachen anzunehmen ist, daß sich der Beschuldigte in ihm aufhält.
(2) Die Beschränkungen des Absatzes 1 Satz 1 gelten nicht für Räume, in denen der Beschuldigte ergriffen worden ist oder die er während der Verfolgung betreten hat.
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31. 10. 2008, 16:49 #22
Re: Tobias Huch: Hausdurchsuchung bei seinem Unternehmensberater
Hmm...so war meine Aussage auch nicht gemeint.
Zitat von T.H.
Es kann vorkommen das aus einem "unverdächtigen Zeugen" sehr schnell ein sog."Angeklagter" wird, gerade wenn man seine Zeugenaussage so aufbaut wie Sie es getan haben...um mal zu den Datensätzen zu kommen die man Ihnen angeboten hat. Die Geschichte ist -sagen wir mal- sehr dürftig in meinen Augen. Damit will ich aber keineswegs sagen das die Geschichte so nicht stimmt.
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31. 10. 2008, 17:57 #23Mitglied
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Re: Tobias Huch: Hausdurchsuchung bei seinem Unternehmensberater
Sehr umfangreich konnte ich auch nicht darüber reden, weil ich sonst Ermittlungen behindern könnte. Ich weiss natürlich weit mehr und kenne auch Namen der Verdächtigen. Ich kann die ganze Geschichte dann zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlichen ohne der Staatsanwaltschaft bzw. deren Ermittlungen zu schaden.
Zitat von soricsoon
Und ja ... als unverdächtiger Zeuge kann man schnell zum Verdächtigen werden. Die Durchsuchung und die bisherigen Ermittlungen haben aber wohl ergeben (und anders hätte ich es auch nicht erwartet), dass ich keinen Gesetzesverstoß begangen habe.
Natürlich ist auch dies für manche wieder merkwürdig. Niemand ist weisser als weiss ... aber in dem Fall ist es halt so.
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31. 10. 2008, 19:50 #24
Re: Tobias Huch: Hausdurchsuchung bei seinem Unternehmensberater
@T.H.
Sicherlich sollten Sie das tun...Ich kann die ganze Geschichte dann zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlichen
Das hat ja auch niemand ernsthaft behauptet...nur war eben die Geschichte wie Sie z.B. an die Daten gekommen sind, nicht sehr glücklich formuliert...dass ich keinen Gesetzesverstoß begangen habe
Mir ist bekannt das Geschäfte/Verträge etc. mitunter auf sehr "eigentümliche" Weise entstehen können bzw. abgeschlossen werden...wenn man nachher Unbeteiligten den Werdegang schildert, stößt man sehr schnell auf sehr viel Unverständnis, es werden Fragen gestellt etc. und in Null Komma Nix findet man sich in der Rolle des "bösen Buben" wieder.
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