Seite 2 von 2 ErsteErste 12
Ergebnis 21 bis 24 von 24
  1. #1
    gulli:News Redaktion Avatar von gullinews
    Registriert seit
    Apr 2002
    Beiträge
    10.035

    Standard Tobias Huch: Hausdurchsuchung bei seinem Unternehmensberater

    Am Freitag, den 24. Oktober wurde um 11 Uhr vormittags bei einem Mitarbeiter der RESISTO IT GmbH eine Hausdurchsuchung als "unverdächtiger Zeuge" durchgeführt. Der Unternehmensberater arbeitet beim besagten Unternehmen auf freiberuflicher Basis, Geschäftsführer der Firma ist ebenfalls Tobias Huch. Dieser war in den letzten Wochen aufgrund seiner Aufdeckung des Datenschutzskandals der Deutschen Telekom durch alle Medien gegangen. Nachdem die Bonner Staatsanwaltschaft auf der Suche nach den Hintergründen bezüglich der 17 Millionen Kundendaten Huchs Geschäftsräume am 13. Oktober durchsuchte, traf es vergangenen Freitag einen seiner Mitarbeiter.

    Die Privatwohnung der Person, die offiziell noch immer als "unverdächtig" gilt, wurde durchsucht. Im Zuge der Hausdurchsuchung wurden sämtliche Daten aller Computer gesichert und der Mann zudem verhört. Die Aktion dauerte nach Angaben des Beraters im Bereich Produktmanagement, Kundenakquise und Keyaccount insgesamt mehr als 4,5 Stunden. Im Gegensatz zum Geschäftsführer verblieb die Hardware aber in den Räumlichkeiten des Durchsuchten.


    weiterlesen

  2. #21
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
    Registriert seit
    Aug 2005
    Ort
    Bayern
    Beiträge
    3.582

    Standard Re: Tobias Huch: Hausdurchsuchung bei seinem Unternehmensberater

    Zitat Zitat von shirker
    kann jemand mal bitte gvg hier hin holen, ich wuerde gerne wissen in wie weit man das haus eines unverdaechtigen durchsuchen kann...
    Durchsuchungen sind z.B. auch bei Zeugen möglich.

    Wenn der A sein Diebsgut im Keller seines arglosen Nachbarn versteckt und die Polizei erfährt davon, dann darf sie auch beim Nachbarn durchsuchen.


    § 103 StPO
    (1) Bei anderen Personen sind Durchsuchungen nur zur Ergreifung des Beschuldigten oder zur Verfolgung von Spuren einer Straftat oder zur Beschlagnahme bestimmter Gegenstände und nur dann zulässig, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, daß die gesuchte Person, Spur oder Sache sich in den zu durchsuchenden Räumen befindet. Zum Zwecke der Ergreifung eines Beschuldigten, der dringend verdächtig ist, eine Straftat nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, des Strafgesetzbuches oder eine der in dieser Vorschrift bezeichneten Straftaten begangen zu haben, ist eine Durchsuchung von Wohnungen und anderen Räumen auch zulässig, wenn diese sich in einem Gebäude befinden, von dem auf Grund von Tatsachen anzunehmen ist, daß sich der Beschuldigte in ihm aufhält.
    (2) Die Beschränkungen des Absatzes 1 Satz 1 gelten nicht für Räume, in denen der Beschuldigte ergriffen worden ist oder die er während der Verfolgung betreten hat.

  3. #22
    Klimaschwein Avatar von soricsoon
    Registriert seit
    Aug 2008
    Ort
    Germany / USA
    Beiträge
    1.771

    Standard Re: Tobias Huch: Hausdurchsuchung bei seinem Unternehmensberater

    Zitat Zitat von T.H.
    Keineswegs wird es eng. Ich bin sog. unverdächtiger Zeuge und laut aktuellem Stand verbleibt das auch so bei der Staatsanwaltschaft. Die DTAG bestätigt meine Aussagen.

    Der Österreicher ist der DTAG und der StA schon über 2 Jahre bekannt und auch diese Aussage ist bewiesen und bestätigt.
    Hmm...so war meine Aussage auch nicht gemeint.
    Es kann vorkommen das aus einem "unverdächtigen Zeugen" sehr schnell ein sog."Angeklagter" wird, gerade wenn man seine Zeugenaussage so aufbaut wie Sie es getan haben...um mal zu den Datensätzen zu kommen die man Ihnen angeboten hat. Die Geschichte ist -sagen wir mal- sehr dürftig in meinen Augen. Damit will ich aber keineswegs sagen das die Geschichte so nicht stimmt.

  4. #23
    Mitglied
    Registriert seit
    Nov 2005
    Beiträge
    6

    Standard Re: Tobias Huch: Hausdurchsuchung bei seinem Unternehmensberater

    Zitat Zitat von soricsoon
    Hmm...so war meine Aussage auch nicht gemeint.
    Es kann vorkommen das aus einem "unverdächtigen Zeugen" sehr schnell ein sog."Angeklagter" wird, gerade wenn man seine Zeugenaussage so aufbaut wie Sie es getan haben...um mal zu den Datensätzen zu kommen die man Ihnen angeboten hat. Die Geschichte ist -sagen wir mal- sehr dürftig in meinen Augen. Damit will ich aber keineswegs sagen das die Geschichte so nicht stimmt.
    Sehr umfangreich konnte ich auch nicht darüber reden, weil ich sonst Ermittlungen behindern könnte. Ich weiss natürlich weit mehr und kenne auch Namen der Verdächtigen. Ich kann die ganze Geschichte dann zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlichen ohne der Staatsanwaltschaft bzw. deren Ermittlungen zu schaden.

    Und ja ... als unverdächtiger Zeuge kann man schnell zum Verdächtigen werden. Die Durchsuchung und die bisherigen Ermittlungen haben aber wohl ergeben (und anders hätte ich es auch nicht erwartet), dass ich keinen Gesetzesverstoß begangen habe.

    Natürlich ist auch dies für manche wieder merkwürdig. Niemand ist weisser als weiss ... aber in dem Fall ist es halt so.

  5. #24
    Klimaschwein Avatar von soricsoon
    Registriert seit
    Aug 2008
    Ort
    Germany / USA
    Beiträge
    1.771

    Standard Re: Tobias Huch: Hausdurchsuchung bei seinem Unternehmensberater

    @T.H.
    Ich kann die ganze Geschichte dann zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlichen
    Sicherlich sollten Sie das tun...
    dass ich keinen Gesetzesverstoß begangen habe
    Das hat ja auch niemand ernsthaft behauptet...nur war eben die Geschichte wie Sie z.B. an die Daten gekommen sind, nicht sehr glücklich formuliert...

    Mir ist bekannt das Geschäfte/Verträge etc. mitunter auf sehr "eigentümliche" Weise entstehen können bzw. abgeschlossen werden...wenn man nachher Unbeteiligten den Werdegang schildert, stößt man sehr schnell auf sehr viel Unverständnis, es werden Fragen gestellt etc. und in Null Komma Nix findet man sich in der Rolle des "bösen Buben" wieder.

  6.  
     
     
Seite 2 von 2 ErsteErste 12

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •