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13. 11. 2008, 18:45 #1
Landgericht Darmstadt: Akteneinsicht bei Filesharing-Fällen rechtens
Die Landgerichte Darmstadt sowie Stralsund haben in neuerlichen Urteilen entschieden, das die Einsicht in die Ermittlungsakten seitens der Rechteinhaber durchaus legitim sei und nicht den Schutzinteressen des Filesharers gegenübersteht, der zivilrechtlich haftbar gemacht werden soll.
Die Beschlüsse der beiden Landgerichte sprechen eine klare Sprache, die sich auch durch den Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch nicht wirklich verändert hat.
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13. 11. 2008, 20:16 #2Chefredakteur
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Re: Landgericht Darmstadt: Akteneinsicht bei Filesharing-Fällen rechtens
Das muss mir jetzt aber nicht wirklich gefallen, oder?
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13. 11. 2008, 20:22 #3
Re: Landgericht Darmstadt: Akteneinsicht bei Filesharing-Fällen rechtens
Kein Kommentar. Einfach nur lächerlich.
Mir fällt dazu folgendes ein:
Spoiler:
Das letzte Gaytreffen fand im Darmstadt.
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13. 11. 2008, 20:23 #4
Re: Landgericht Darmstadt: Akteneinsicht bei Filesharing-Fällen rechtens
Na super. Wenn Verfahren eingestellt wird, kriegen die also trotzdem Akteneinsicht. Ist doch wurscht, ob es rechtens ist oder nicht.
Dann möchte ich aber auch, dass mein Vater wegen dem Strafverfahren gegen ihn Akteneinsicht kriegt. Die kriegt er aber nicht, weil das Verfahren zum Glück gegen ihn eingestellt wurde. Aber uns würde interessieren, wer der Arsch war, der ihn angezeigt hat. (Auch wenn wir es eigentlich wissen.)
Ich könnte echt kotzen!!!

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13. 11. 2008, 20:51 #5
Re: Landgericht Darmstadt: Akteneinsicht bei Filesharing-Fällen rechtens
Ich hoffe, dass die dortigen OLGs den Mist wieder kassieren.
"Die Menschen müssen sich so verhalten, dass sie sich nicht zu rechtfertigen brauchen, denn eine Rechtfertigung setzt immer einen Fehler oder die Vermutung eines Fehlers voraus."
- Niccolò Machiavelli
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13. 11. 2008, 21:53 #6Mitglied
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Re: Landgericht Darmstadt: Akteneinsicht bei Filesharing-Fällen rechtens
Darauf kannste lange warten....
Zitat von SPMan
Die Gerichte setzen nur das um was Politiker und Unternehmen vorleben, nähmlich das der Datenschutz heutzutage keinen -oder nur geringen Wert hat.
Ob die Daten auch Rechtmässig und richtig erstellt worden sind,
interessiert die erstmal nen feuchten....
Desweiteren stelle ich fest, das inzwischen bei der Richterschaft (besonders bei den LGs) meist ein strikter Pro-Industrie-Kurs gefahren wird (Druck von oben?).
Wenn´s nach mir ginge müssten die Herren förmlich zu- geschüttet werden von Akteneinsichtsanfragen, haben ja sonst so wenig zu tun.....
Aber das wollte die Politik ja, sonst hätten sie ja dieses Lobby- Gesetz nicht so schwammig formuliert.
Jedenfalls denke ich immer wieder daran wenn im TV wieder ein
Bericht über die Überlastung der Justiz, oder die freilassung eines Schwerverbrechers wegen Fristenüberschreitung gesendet
wird!Geändert von pawel22 (13. 11. 2008 um 22:03 Uhr)
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