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14. 11. 2008, 13:09 #1
Frankreich: Musikindustrie darf SourceForge und Anbieter von P2P-Software verklagen
Wenn es um Urheberrechtsstreitigkeiten geht, sind Rechteinhaber nirgendwo so gut umsorgt wie in Frankreich. Aus der Heimat des Three-Strikes Gesetzes kommt abermals ein neuer Geniestreich, der so ziemlich jede Übertragungsvariante, die im Internet vorherrscht, in eine rechtliche Grauzone befördern könnte, sollte es um urheberrechtlich geschützte Werke gehen.
Der französische Musikbranchenverband Société Civile des Producteurs de Phonogrammes en France (SPPF) ist Auslöser dieser womöglich folgenschweren Entscheidung durch die französische Gerichtsbarkeit.
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14. 11. 2008, 14:24 #2Mitglied
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Re: Frankreich: Musikindustrie darf SourceForge und Anbieter von P2P-Software verklagen
Dieses Urteil ist lächerlich. Das wäre genauso wie alle Autohäuser zu verurteilen, weil man mit deren Autos jemanden tot fahren könnte.
Da sieht man mal wie mächtig die Lobby ist und v.a. wie anfällig die Richter auf Beeinflussung durch Medien und Dritte reagieren und dies in ihre Urteilsfindung einfließen lassen.
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14. 11. 2008, 15:03 #3Mitglied
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Re: Frankreich: Musikindustrie darf SourceForge und Anbieter von P2P-Software verklagen
NEIN
das tut ja schon beim lesen weh.....Des Weiteren will die SPPF auch die Anbieter von Morpheus, LimeWire sowie Vuze wegen Urheberrechtsverletzungen verklagen.
@FYi_: guter vergleich
MfG janismac
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14. 11. 2008, 15:12 #4Odgendeaktiviertes Benutzerkonto
Re: Frankreich: Musikindustrie darf SourceForge und Anbieter von P2P-Software verklagen
Als hätte die Musikindustrie noch nicht genug Feinde...
Hoffentlich kommt es zu Aufständen, die Franzosen sind bei sowas ja etwas klarer im Kopf als wir
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14. 11. 2008, 15:18 #5
Re: Frankreich: Musikindustrie darf SourceForge und Anbieter von P2P-Software verklagen
"Des Weiteren will die SPPF auch die Anbieter von Morpheus, LimeWire sowie Vuze wegen Urheberrechtsverletzungen verklagen."
Und was ist mit Soulseek? Dort ist meines Wissens nach das größte Angebot an Underground Musik.
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14. 11. 2008, 15:53 #6
Re: Frankreich: Musikindustrie darf SourceForge und Anbieter von P2P-Software verklagen
Amerika lässt grüßen..
Bald werden schon OpenSource Firmen verklagt, weil sie kostenlose Software ins Netz stellen, die frei zum download ist und damit der Wirtschaft schadet xD
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14. 11. 2008, 16:05 #7
Re: Frankreich: Musikindustrie darf SourceForge und Anbieter von P2P-Software verklagen
alter schwede ohne worte....
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14. 11. 2008, 16:13 #8
Re: Frankreich: Musikindustrie darf SourceForge und Anbieter von P2P-Software verklagen
vielleicht kriegt microsoft ja auch ein aufn latz
Immerhin ist ein Betriebssystem auf dem so viele FileSharing-Programme laufen ja eine deutliche Begünstigung für Urheberrechtsverletzungen...
Und was den Festplattenherstellern erst blüht... die sollen gefälligst kontrollieren was sie da speichern!Geändert von Ballamann (14. 11. 2008 um 16:51 Uhr)
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14. 11. 2008, 16:39 #9
Re: Frankreich: Musikindustrie darf SourceForge und Anbieter von P2P-Software verklagen
Warum gibt es eigentlich noch Firmen die Brenner, USB-Sticks, MP3-Player, etc. herstellen dürfen? Warum kann die Musik überhaupt auf dem Computer abgespielt werden? Das frage ich mich schon seit Jahren, doch bisher hat keiner was dagegen unternommen!
Zitat von Ballamann
Und die Leute, die Filesharing auch noch betreiben oder gut finden: Ihr seid widerlich!Warnung: mindestens 50% meiner Beiträge bestehen aus Ironie und/oder Sarkasmus.
Abmahnanwälte gehören aufgeknüpft
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14. 11. 2008, 16:43 #10Mitglied
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Re: Frankreich: Musikindustrie darf SourceForge und Anbieter von P2P-Software verklagen
Zitat von Amigastar
an underground verdienen sie nichts hier gehts nur um mainstream ^^
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14. 11. 2008, 16:46 #11Selbstdarsteller
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Re: Frankreich: Musikindustrie darf SourceForge und Anbieter von P2P-Software verklagen
Bei jedem kauf von Musik geht Geld an die Musikindustrie.
Die Musikindustrie betreibt mit diesem Geld lobbying.
Aufgrund dieses lobbyings kommen solche Gesetze zustande.
Jeder der Musik kauft unterstützt diesen Wahnsinn.
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14. 11. 2008, 18:06 #12
Re: Frankreich: Musikindustrie darf SourceForge und Anbieter von P2P-Software verklagen
hmm... ich kann zu sowas nur lachen.
obwohl mir eher nach weinen wäre...proud-member-of-the-proud-to-be-no-member-to-no-crew-crew
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14. 11. 2008, 18:31 #13Mitglied
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Re: Frankreich: Musikindustrie darf SourceForge und Anbieter von P2P-Software verklagen
Es wird immer "lustiger". SourceForge verklagen, die haben doch einen am Kopp. Sollen sie Microsoft doch gleich mit verklagen weil die sie Entwicklungsumgebung Visual Studio gestellt haben, DAS IST NE WAFFE ICH SAGS EUCH!!
Ich sehe rosige Zeiten für Webhoster in Russland, Ukraine und anderen Ländern die es mit Urheberrecht nicht so sehr haben.
Bei den ganzen absurden Klagen traut sich doch bald keiner mehr ein innovatives Projekt ins Web zu stellen. Es ist wirklich nicht zu fassen...Geändert von tranquil (14. 11. 2008 um 19:41 Uhr)
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14. 11. 2008, 18:38 #14
Re: Frankreich: Musikindustrie darf SourceForge und Anbieter von P2P-Software verklag
Solange sie nur genug Freunde in der Politik haben, die ihnen die entsprechenden Gesetze schenken, die dieses Vorgehen ermöglichen, kann denen das doch alles scheissegal sein.
Zitat von Odgen
Warum haben die denn das ganze Internet noch nicht verboten gekriegt? Was sind denn das für unfähige Stümper?
Zitat von Toronto
MfG AndyGeändert von titus_shg (14. 11. 2008 um 18:45 Uhr)
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14. 11. 2008, 20:48 #15
Re: Frankreich: Musikindustrie darf SourceForge und Anbieter von P2P-Software verklagen
haha die wollen also firmen in frankreich anklagen die im ausland sitzen?
viel spass dabei ich bin mal gespannt was dabei rumkommt, ob da dann die ersten "verbrecher wegen urheberrecht" nach frankreich ausliefern...
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14. 11. 2008, 21:04 #16Mitglied
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Re: Frankreich: Musikindustrie darf SourceForge und Anbieter von P2P-Software verklagen
omg, leute die software zur verteilung von daten schreiben, die auch (nicht NUR) zur verteilung von illegal kopierten dateien verwendet werden kann, werden angezeugt, aber stellst du eine waffe her (die im prinzip nur verwendet werden kann zum verletzen und töten), oder drogen (alkohol, zigaretten), bist fein raus....
verkehrte welt...
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14. 11. 2008, 23:15 #17
Verklagt den Kopf des Ganzen!
Ich geb mal den Creationisten: sollen sie Gott vor Gericht zerren, hat er nicht nur die Programmierer von P2P-Soft in die Welt gesetzt, nein auch die benutzten Elektronen hat er geschaffen!
Aber zurück in die Realität, da gibt es inzwischen Gesetze die bar jeder Logik sind, da sie die zugrundelegende Physik und Technik ignorieren. Nach den hier angewandten Prinzipien müsste auch der Stromversorger irgendwann zur Rechenschaft gezogen werden, sorgt er doch in unserer Welt für die benutzten Elektronen.
Aber zu den Argumenten mit dem Vergleich p2P-Soft und Waffen, da fände ich eine Anwendung gerechtfertigt. Wer eine Waffe herstellt oder verkauft, die zu einer Straftat verwendet wird ist der Beihilfe zu beschuldigen.
Nicht der, der "Das da ist Scheiße!" ruft, sondern derjenige
welcher hingeschissen hat, ist der Nestbeschmutzer.
An ihrer Scheiße werdet Ihr sie erkennen.
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15. 11. 2008, 00:06 #18
Re: Frankreich: Musikindustrie darf SourceForge und Anbieter von P2P-Software verklagen
Warum nicht gleich alles verbieten ...
Baut schnell ne Mauer auf ... richtung westen !
mFg
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15. 11. 2008, 00:17 #19
Re: Frankreich: Musikindustrie darf SourceForge und Anbieter von P2P-Software verklagen
Inzwischen wird wohl überall im "Westen" Urheberrecht als was wichtigeres angesehen als der Schutz unserer Kinder, das Besiegen von Krankheiten wie AIDS, das Verhindern von Straftaten (wie Mord), Verhindern von Umweltzerstörungen...
Wenn die Politiker so geil darauf sind, da entsprechende Gesetze immer wieder nachzuschieben, müssen die Bestechungsgelder Wahlkampfspendengelder der Industrie wirklich hoch sein.
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15. 11. 2008, 02:27 #20
Re: Verklagt den Kopf des Ganzen!
Oder besser eine Regierung verklagen, die schon den Besitz von Waffen verboten hat, mit denen sich ein mutmassliches Opfer einer Gewalttat wenigstens noch hätte wirksam verteidigen können.......
Zitat von sphaeroid
Mfg Andy
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