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14. 11. 2008, 13:09 #1
Frankreich: Musikindustrie darf SourceForge und Anbieter von P2P-Software verklagen
Wenn es um Urheberrechtsstreitigkeiten geht, sind Rechteinhaber nirgendwo so gut umsorgt wie in Frankreich. Aus der Heimat des Three-Strikes Gesetzes kommt abermals ein neuer Geniestreich, der so ziemlich jede Übertragungsvariante, die im Internet vorherrscht, in eine rechtliche Grauzone befördern könnte, sollte es um urheberrechtlich geschützte Werke gehen.
Der französische Musikbranchenverband Société Civile des Producteurs de Phonogrammes en France (SPPF) ist Auslöser dieser womöglich folgenschweren Entscheidung durch die französische Gerichtsbarkeit.
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15. 11. 2008, 09:40 #21Mitglied
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Re: Frankreich: Musikindustrie darf SourceForge und Anbieter von P2P-Software verklagen
seit wann gelten französsische gesetze für nicht-franzossen?
ich mein mehr größenwahn kann man als gericht ja nicht haben. wenn man sagt, das sich alle an ein gesetz halten müssen, das von einer regierung stammt, die man nichtmal wegwählen konnte.
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15. 11. 2008, 12:39 #22Mitglied
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Re: Frankreich: Musikindustrie darf SourceForge und Anbieter von P2P-Software verklagen
Wenn Waffen jetzt auch noch verboten werden besorgen die Kriminellen sich die Waffen weiterhin illegal und die Bürger, die sich nicht verteidigen können haben Pech gehabt
Zitat von WarBoy

Die Ländergrenzen nimmt eh keiner so ernst, die USA entführt die Leute ja auch aus anderen Ländern raus
Zitat von griever92
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