Pünktlich zum umstrittenen dritten IT-Gipfel der Bundesregierung hat Deutschlands oberster Datenschützer eine Charta vorgeschlagen, in der grundlegende Bürgerrechte in Bezug auf das Internet definiert werden sollen.

"Angesichts der exponentiell zunehmenden Erhebung, Verknüpfung und Bewertung von Informationen werden Fragen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit immer bedeutsamer", schreibt Schaar in einer Pressemeldung. In einer durch Interaktivität geprägten Welt seien die Einzelnen nicht mehr bloß Nutzer, sondern Netzbürger mit unveräußerlichen Rechten. Damit gehe aber auch einher, dass sie verantwortlich seien für die Inhalte, die sie über sich selbst und über andere veröffentlichen. Die Charta enthält zehn Punkte, die "einen grundsätzlichen Meinungsaustausch" zum Thema anstoßen sollen:

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