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22. 11. 2008, 02:35 #1
BGH fällt Grundsatzurteil: Sampling verboten, in Ausnahmen auch ohne Einwilligung des Urhebers jedoch erlaubt
Der Bundesgerichtshof hat gestern in einem Rechtstreit zwischen Kraftwerk und Moses Pelham ein Urteil gesprochen, welches unverständlich erscheint: Es geht um die Verwendung von Samples von anderen Tonträgern für neue Musikproduktionen. Laut dem Grundsatzurteil des BGH ist nun auch die Verwendung "kleinster Tonfetzen" eines Tonträger nicht erlaubt. Erstaunlicherweise wird dieses auch nicht mit dem Urheberschutz begründet, sondern mit dem Schutz der "unternehmerischen Leistung des Herstellers von Tonträgern", die ebenfalls aus dem Urheberrechtsgesetz hervorgeht. Jedoch gibt es hierzu einige Ausnahmen, die Sampling wieder möglich machen, selbst ohne Einwilligung des Urhebers.
Der Bundesgerichtshof hat in dieser Sache ein Grundsatzurteil gefällt. Demnach ist "Samplen" an sich schon ein Verstoß gegen die Rechte des Herstellers des Tonträgers. Jedoch geht es in diesem Falle nicht um den Urheberschutz des Künstlers, sondern tatsächlich um die Rechte des Tonträgerherstellers und seiner unternehmerischen Leistung. Das BGH schreibt im Urteil: "Da der Tonträgerhersteller diese unternehmerische Leistung für den gesamten Tonträger erbringt, gibt es keinen Teil des Tonträgers, auf den nicht ein Teil dieses Aufwands entfiele und der daher nicht geschützt wäre. Ein Eingriff in die Rechte des Tonträgerherstellers ist deshalb bereits dann gegeben, wenn einem fremden Tonträger kleinste Tonfetzen entnommen werden." Bedeutet also im Klartext: Aufnahmen dürfen nicht gesamplet werden. In diesem Sinne würde auch ein Rhythmus erstmalig nach deutschen Recht geschützt werden können.
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22. 11. 2008, 03:39 #2löscht sich gerne selbst
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Re: BGH fällt Grundsatzurteil: Sampling verboten, in Ausnahmen auch ohne Einwilligung des Urhebers jedoch erlaubt
Ein Rhythmus ist nicht geschützt und kann nachgebaut werden, ein gesampelter Rhythmus aber darf nicht verwendet werden!Aufnahmen dürfen nicht gesamplet werden. In diesem Sinne würde auch ein Rhythmus erstmalig nach deutschen Recht geschützt werden können.
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22. 11. 2008, 03:52 #3Mitglied
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Re: BGH fällt Grundsatzurteil: Sampling verboten, in Ausnahmen auch ohne Einwilligung des Urhebers jedoch erlaubt
Das stimmt. In dieser Eindeutigkeit aber wurde es bislang noch nicht fest gelegt, oder kennt da jemand mehr?
Zitat von sackgesichter
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22. 11. 2008, 10:55 #4
Re: BGH fällt Grundsatzurteil: Sampling verboten, in Ausnahmen auch ohne Einwilligung des Urhebers jedoch erlaubt
Is doch jedes Mal das selbe... Es werden jedes Mal wieder Grauzonen geschaffen an statt dass mal ein wirklich präzises Gesetz durchkommt...
Zitat von gullinews
Und Wenn wieder mal ein Atomkraftwerk brennt,
seid ihr gleich in eurem Element.
Ihr steht laut jammernd vor dem Parlament
und ihr flennt...
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22. 11. 2008, 11:30 #5Mitglied
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Re: BGH fällt Grundsatzurteil: Sampling verboten, in Ausnahmen auch ohne Einwilligung des Urhebers jedoch erlaubt
Was isn jetzt mit dem einen Typen der ein Stück gemacht hat und 32000 Samples in 30 Sekunden oder so abspielen lassen hat.
Der hat doch dann 32000 Formulare an die GEZ geschickt.
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22. 11. 2008, 11:34 #6
Re: BGH fällt Grundsatzurteil: Sampling verboten, in Ausnahmen auch ohne Einwilligung des Urhebers jedoch erlaubt
Wieso GEZ? ich denk darum kümmert sich die GEMA?
Und Wenn wieder mal ein Atomkraftwerk brennt,
seid ihr gleich in eurem Element.
Ihr steht laut jammernd vor dem Parlament
und ihr flennt...
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22. 11. 2008, 11:38 #7Undercover-Agent
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Re: BGH fällt Grundsatzurteil: Sampling verboten, in Ausnahmen auch ohne Einwilligung des Urhebers jedoch erlaubt
Oh, was macht Bushido denn jetzt ?

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22. 11. 2008, 11:40 #8DruckabfallGast
Re: BGH fällt Grundsatzurteil: Sampling verboten, in Ausnahmen auch ohne Einwilligung
Dann werden die Hardwaresampler preislich bei Ebay wohl demnächst in den Keller gehen. Also Samplen bis der Artzt kommt und nix bei der GEMA melden.
Das was er immer mach, bellen. Bellende Hunde beissen aber nicht.
Zitat von flaver77
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22. 11. 2008, 11:43 #9
Re: BGH fällt Grundsatzurteil: Sampling verboten, in Ausnahmen auch ohne Einwilligung des Urhebers jedoch erlaubt
Weiter die eigenen Fans abmahnen.
Zitat von flaver77

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22. 11. 2008, 11:46 #10Undercover-Agent
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Re: BGH fällt Grundsatzurteil: Sampling verboten, in Ausnahmen auch ohne Einwilligung des Urhebers jedoch erlaubt
Ja, das ist ja sein Beruf. Sein Hobby ist ja nur rappen
Zitat von Destiny666

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22. 11. 2008, 12:05 #11Mitglied
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Re: BGH fällt Grundsatzurteil: Sampling verboten, in Ausnahmen auch ohne Einwilligung des Urhebers jedoch erlaubt
Wenn diese Fans die Musik illegal saugen, anstatt sie zu kaufen, würde ich die aus Bushidos Sicht nicht als Fans betrachten.
Zitat von Destiny666
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22. 11. 2008, 12:38 #12
Re: BGH fällt Grundsatzurteil: Sampling verboten, in Ausnahmen auch ohne Einwilligung des Urhebers jedoch erlaubt
Bushido klaut selber von anderen Musikern. Deswegen hat er auch momentan einen Rechtsstreit an der Backe. (Also wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Schnecken werfen.)
Und er mahnt ja nicht nur wegen angeblicher illegaler Downloads ab.
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22. 11. 2008, 13:06 #13Undercover-Agent
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Re: BGH fällt Grundsatzurteil: Sampling verboten, in Ausnahmen auch ohne Einwilligung des Urhebers jedoch erlaubt
Naja, der klagt ja mittlerweile gegen alles, wo das wort bushido auftaucht, egal ob Musik oder nicht. Aber lassen wir das, geht ja nicht um Bushido hier.
Zitat von Sanchez_
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22. 11. 2008, 14:49 #14
Re: BGH fällt Grundsatzurteil: Sampling verboten, in Ausnahmen auch ohne Einwilligung des Urhebers jedoch erlaubt
Er mahnt ja sogar Leute ab, die nur das Wörtchen "Bushido" ,welches eigtl. ein Begriff aus der fernöstlichen Kampfkunst ist, und "Weg des Kriegers" bedeutet, bei eBay-Versteigerungen mit in die Artikelbeschreibung tippen um die Trefferquote zu erhöhen. Dieses kann er da er sich den Begriff "Bushido" rechtlich schützen ließ.
Zitat von Sanchez_
Also wenn das keine Abzocke ist.
Dieser Typ ist der mieseste "Gutmensch".
Sorry für OT.
Zum Topic:
Da werden einige Künstler aber demnächst nix mehr zu feiern haben. Man denke da nur an eben: Bushido, Scooter etc.
Viele HipHop-Künstler hätten überhaupt niemals den Durchbruch geschafft, wenn das Samplen komplett verboten wäre: Kanye West (mit Diamonds from Sierra Leone z.B.). Da scheinen die Gerichte in Amerika, oder aber auch die Künstler nicht ganz so schroff drauf zu sein.
Die "Klarheit" des Urteils lässt jedoch einiges zu wünschen übrig.
So long.
-FTW-"Pass auf: Ihr macht Jagd auf die Leute, auf die ihr angewiesen seid! Wir kochen eure Mahlzeiten, fahren eure Krankenwagen, stellen eure Anrufe durch, holen euren Müll ab. Wir bewachen euch, während ihr schlaft. Versucht nicht, uns zu verarschen."
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22. 11. 2008, 16:53 #15löscht sich gerne selbst
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Re: BGH fällt Grundsatzurteil: Sampling verboten, in Ausnahmen auch ohne Einwilligung des Urhebers jedoch erlaubt
Er scheißt ja auch auf seine Fans und auf Deutschland
Zitat von am0kk

Ich denk mal die ordentlichen Acts wie "Scooter" klären das VORHER mit den Samples ab.
Zitat von am0kk
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22. 11. 2008, 17:31 #16Mitglied
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Re: BGH fällt Grundsatzurteil: Sampling verboten, in Ausnahmen auch ohne Einwilligung des Urhebers jedoch erlaubt
Äh, mein ich doch
Zitat von Saemsn

Sorry
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22. 11. 2008, 17:33 #176osaGast
Re: BGH fällt Grundsatzurteil: Sampling verboten, in Ausnahmen auch ohne Einwilligung des Urhebers jedoch erlaubt
Wer ist den Bushido?
btt: Im Grunde keine schlechte Entscheidung, wenn man bedenkt, was die armen Kraftwerk-Samples schon alles über sich haben ergehen lassen müssen. Ist ja auch nicht so, daß Kraftwerk nicht kooperativ sind was das sampeln Betrifft, aber halt eben nicht unerlaubt und ohne Gebühren zu bezahlen.
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22. 11. 2008, 17:43 #18Mitglied
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Re: BGH fällt Grundsatzurteil: Sampling verboten, in Ausnahmen auch ohne Einwilligung des Urhebers jedoch erlaubt
Meine Meinung dazu :
So langsam scheinen die Rechtesprecher den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr zu sehen und sich bereitwillig zur breitbeinigen Dame vom Gewerbe für die Industrie zu machen.
Die Urteile die in letzter Zeit zu diesem Thema gefällt/gesprochen wurden, besonders vom BGH sind ein entgegen dem Sinn des Kunst schaffens und auch Kunst zu verbreiten. Sollten diese Betonschädel noch weiter in diesen Bereich so vorpreschen, wird es in nächster Zeit immer weniger Kunst geben und wir dürfen uns mit vorgeschriebenen (z.B.) Liedgut zufrieden geben.
Danke liebe Scheindemokratie Deutschland, aber solche Vorzeichen hatten wir schon einmal.
Es ist aber nicht nur dem Gesetzgeber anzulasten, denn wenn solche selbsternannten Künstler mit jeglichen Mitteln ihre Geldgeilheit stillen wollen, ist der Gesetzesgeber gezwungen zu handeln. Leider wohl immer zugunsten des Geldes.
In diesem Fall haben beide Seiten nicht den Schuß gehört und ich lache auch beide Streitseiten laut aus, denn beide verwenden Samples um überhaupt ihre Musik unters Volk zu bringen, nunja - jetzt ist wohl für beide Musikhäuser das Ende vom Lied zu hören, denn rein vom "Künstlerischen" her, mag ich beide nicht mehr hören.
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22. 11. 2008, 18:01 #19
Re: BGH fällt Grundsatzurteil: Sampling verboten, in Ausnahmen auch ohne Einwilligung des Urhebers jedoch erlaubt
Manchmal ist die Vergangenheit auch die Zukunft.
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