Vorratsdatenspeicherung: Rechtsausschuss plant bessere Entschädigung für TelKos
Seit nunmehr fast einem Jahr ist in Deutschland die Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Wenn sie am 1. Januar ihren ersten Geburtstag feiert, wird gleichzeitig auch die Übergangsregelung auslaufen, die Internet- und Email-Provider, die der Speicherpflicht nicht nachkamen, bisher vor Sanktionen schützte. Momentan läuft also alles glatt für die Befürworter dieser Sicherheitsmaßnahme, auch wenn sich das mit der Hauptverhandlung der von gut 34.000 Deutschen unterzeichneten Massenverfassungsbeschwerde durchaus noch ändern könnte. Offenbar versucht die Regierung nun die Akzeptanz der Vorratsdatenspeicherung zu erhöhen - und lässt sich das so einiges kosten: Am Mittwoch (3. Dezember) sprach sich der Rechtausschuss des Bundestages für einen Gesetzesentwurf aus, der großzügige Entschädigungen für an der Vorratsdatenspeicherung teilnehmende Telekommunikationsdienstleister vorsieht.
Der Gesetzesentwurf trägt den etwas sperrigen Namen Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Entschädigung von Telekommunikationsunternehmen für die Heranziehung im Rahmen der Strafverfolgung - oder kurz TK-Entschädigungs-Neuordnungsgesetz. Er soll dafür sorgen, dass Telekommunikationsdienstleister in Zukunft eine "angemessene" beziehungsweise, wie es im Gesetzesentwurf formuliert wird, "leistungsgerechte" Entschädigung für den bei der Vorratsdatenspeicherung entstehenden Aufwand erhalten. "Die derzeit den Telekommunikationsunternehmen nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) zu zahlenden Entschädigungen für die Überwachung der Telekommunikation und für die Erteilung von Auskünften über Bestands-, Verkehrs- und Standortdaten werden zum Teil als nicht mehr angemessen kritisiert. Ferner wird eine Pauschalierung gefordert, um das Abrechnungsverfahren zu vereinfachen", heißt es in dem Entwurf. Zu diesem Zweck soll das JVEG um eine Anlage, die explizit die Entschädigung für die Vorratsdatenspeicherung regelt, ergänzt werden.
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