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16. 01. 2009, 02:44 #1
NSA-Abhörprogramm: Bundesgericht hält Abhörmaßnahmen für verfassungsgemäß
Die nach dem 11. September 2001 durchgeführten, nicht vom zuständigen Richter abgesegneten Abhöraktionen der NSA, oft auch als "Warrantless Wiretapping" bezeichnet, beschäftigten die Gerichte bereits seit einer Weile. Nun gelangte ein Gerichtsurteil vom 22. August 2008 an die Öffentlichkeit. Das betreffende Gericht, der Foreign Intelligence Surveillance Court of Review, bestätigte in dem Urteil die Befugnis von US-Präsident und Kongress, auch ohne speziellen Richterbeschluss Telefonate ausländischer Staatsbürger abzuhören und deren Emails abzufangen.
Bei dem Urteil handelte es sich um das erste Urteil eines Bundesgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Aktivitäten der NSA, seit diese vor drei Jahren bekannt wurden. Die Bestätigung der entsprechenden Befugnisse unterstützt die Ansichten der Bush-Regierung, die stets betonte, der Präsident habe die Kompetenz, derartige Maßnahmen anzuordnen. Auch die untergeordnete Behörde, das Foreign Intelligence Surveillance-Gericht (FISA), vertrat in einem lange Zeit geheimgehaltenen Urteil ebenfalls diese Ansicht.
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16. 01. 2009, 12:12 #2Chefredakteur
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Re: NSA-Abhörprogramm: Bundesgericht hält Abhörmaßnahmen für verfassungsgemäß
Das ist ja wohl ein Hammer, allerdings nicht wirklich eine Überraschung!
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16. 01. 2009, 13:54 #3
Re: NSA-Abhörprogramm: Bundesgericht hält Abhörmaßnahmen für verfassungsgemäß
Schon traurig, dass jemand Arbeitslosigkeit, Strafverfolgung, ständige Diffamierungen und was weiß ich was sonst noch auf sich nimmt, um diese Schweinerei an die Öffentlichkeit zu bringen, und dann am Ende sowas dabei rauskommt...
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