Friede, Freude, Reibekuchen: uralte Musik weiterhin europaweit urheberrechtlich geschützt!
Freude beim Bundesverband Musikindustrie (BVMI). Dieser begrüßt die Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom gestrigen Dienstag. Dieser bestätigte, dass auch weiterhin ältere Aufnahmen europaweit urheberrechtlich geschützt sind, wenn in mindestens einem Mitgliedstaat Schutz nach dortigem Recht besteht. Die beklagte Firma hatte versucht, Musikstücke des US-amerikanischen Folksängers Bob Dylan zu vertreiben, die vor 1966 veröffentlicht wurden.
Auch Firmen aus Nicht-EU-Ländern können sich nun auf dieses Urteil berufen. Stefan Michalk, der Geschäftsführer vom Bundesverband Musikindustrie ist voll des Lobes: "Das Urteil des EuGH schafft Klarheit in einer sehr wichtigen Frage und bestätigt auch den Schutz von Alttonträgern aus der Zeit von 1958 bis einschließlich 1965. Die Entscheidung hat Bedeutung über den Schutz von Tonträgerherstellern hinaus."
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Wir schreiben das Jahr 1962. Der kalte Krieg tobt und die Legende um die Entstehung des Internet findet ihren Anfang. Das Arpanet wird geboren. Auftraggeber des ersten Vorläufers des heutigen Internet war damals die US-Luftwaffe.
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