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  1. #1
    gulli:News Redaktion Avatar von gullinews
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    Standard Friede, Freude, Reibekuchen: uralte Musik weiterhin europaweit urheberrechtlich geschützt!

    Freude beim Bundesverband Musikindustrie (BVMI). Dieser begrüßt die Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom gestrigen Dienstag. Dieser bestätigte, dass auch weiterhin ältere Aufnahmen europaweit urheberrechtlich geschützt sind, wenn in mindestens einem Mitgliedstaat Schutz nach dortigem Recht besteht. Die beklagte Firma hatte versucht, Musikstücke des US-amerikanischen Folksängers Bob Dylan zu vertreiben, die vor 1966 veröffentlicht wurden.

    Auch Firmen aus Nicht-EU-Ländern können sich nun auf dieses Urteil berufen. Stefan Michalk, der Geschäftsführer vom Bundesverband Musikindustrie ist voll des Lobes: "Das Urteil des EuGH schafft Klarheit in einer sehr wichtigen Frage und bestätigt auch den Schutz von Alttonträgern aus der Zeit von 1958 bis einschließlich 1965. Die Entscheidung hat Bedeutung über den Schutz von Tonträgerherstellern hinaus."


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  2. #2
    -|Serious|- Avatar von Toronto
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    Standard Re: Friede, Freude, Reibekuchen: uralte Musik weiterhin europaweit urheberrechtlich geschützt!

    Haben die eigentlich alle einen an der Mappe? Der Schiedsspruch des EuGh ist mal wieder für den Eimer, aber nicht, dass ich mich wundern würde...

  3. #3
    bLub
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    Standard Re: Friede, Freude, Reibekuchen: uralte Musik weiterhin europaweit urheberrechtlich geschützt!

    Na toll...und in zwei wochen koennen sich mozart, bach und co. freuen, weil sie im Grab noch das Geld fuers urheberrecht holen koennen, oder?

  4.  
     
     

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