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24. 02. 2009, 14:36 #1
Musik-Downloads: Eminem vs. Universal
In Kalifornien wird derzeit ein Musterprozess angestrebt. Thematisiert werden dabei die Tantiemen von Musik-Downloads.
Die Produktionsfirma des Rappers Eminem sieht Grund zum Klagen und zieht daher vor Gericht. Das Verfahren wurde am heutigen Dienstag eröffnet. Angeklagt ist dabei der Musikkonzern Universal Music. Diesem wird vorgeworfen, Gelder in der Höhe von 1,3 Millionen US-Dollar absichtlich zurückgehalten zu haben. Genauer sind damit die Einnahmen aus Musik-Downloads wie iTunes oder dem Vertrieb von Klingeltönen gemeint.
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24. 02. 2009, 14:47 #2Mitglied
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Re: Musik-Downloads: Eminem vs. Universal
Hä? wieso schafft es so ein "Künstler" mit seiner Produktionsfirma nicht selbstständig seine Titel bei iTunes einzustellen und 100% zu kassieren? Ich versteh nicht, wozu man diese Labels braucht.
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24. 02. 2009, 15:14 #3
Re: Musik-Downloads: Eminem vs. Universal
die Labels sind dazu da den kompletten Marketingprozess zu verwalten... und dir Produktion... und und und...
Die sorgen dafür dass der Künstler quasi nur noch die Musik machen muss und alles andere macht die Firma.
Und dafür kassieren die richtig!!!
Teilweise kriegen neue Künstler vielleicht mal 10% der Einnahmen hab ich gehört.
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24. 02. 2009, 15:18 #4Mitglied
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Re: Musik-Downloads: Eminem vs. Universal
gibt sogar künstler die gar nichts bekommen außer das was das label bezahlt. sprich die bekommen kein gehalt, das label zahlt einfach nur hotel essen etc und wenns vorbei ist haben sie nix. auch das kommt vor allerdings lassen sich das immer weniger künstler gefallen. bei dsds gabs mit solchen knebelverträgen ja auch schon ärger da grade da die jungen talente/nichttalente ausgenutzt werden.
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24. 02. 2009, 15:20 #5
Re: Musik-Downloads: Eminem vs. Universal
Eminem hat Geldprobleme
Aber da seine Mukke erstklassig ist, soll er diesen Kampf auch gewinnen!
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24. 02. 2009, 16:43 #6LogideppGast
Re: Musik-Downloads: Eminem vs. Universal
Nicht nur da gab's 'mal Ärger! Auch zwischen dem Abmahnanwalt Udo Kornmeier mit seinem Mandanten Moses Pelham und Xavier Naidoo gab's das schon:
Zitat von baummütze"
(Quelle)Das Bundesverfassungs-Gericht Karlsruhe hat eine Beschwerde Moses Pelhams abgelehnt und dabei das Recht auf Kunstfreiheit präzise definiert.
[...]
die Entscheidung des Mannheimer Gerichts, bei seinen Vereinbarungen mit Naidoo handele es sich um ungültige Knebelverträge
Gruß, Baxter
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