Ergebnis 1 bis 17 von 17
  1. #1
    gulli:News Redaktion Avatar von gullinews
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    Standard Schweiz: Marke G-mail für nichtig erklärt

    Der Internetgigant Google konnte sich vor Gericht gegen einen Jungunternehmer durchsetzen. Die Marke G-mail des Deutschen wurden für nichtig erklärt.

    Das zuständige Handelsgericht gab vor einigen Tagen das Urteil im Rechtsstreit zwischen Google und dem Deutschen Daniel Giersch bekannt. Dabei ging es vorrangig um einen Namensstreit. Giersch, welcher in diesem Fall der Angeklagte war, hat nicht Recht bekommen. Google geht mit erhobenem Haupt und einem gewonnenen Rechtsstreit aus der Sache hervor.

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  2. #2
    dagegen! Avatar von 36grad
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    Standard Re: Schweiz: Marke G-mail für nichtig erklärt

    Da wurde wohl der falsche Artikel verlinkt, oder?

    Hier ist der richtige Artikel bei 20min.
    Interessant dabei ist auch der letzte Absatz mit dem Streitwert und Entschädigungszahlungen.

  3. #3
    Mitglied Avatar von napfel
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    Standard Re: Schweiz: Marke G-mail für nichtig erklärt

    Hmm Giersch-Mail ?

  4. #4
    Revolutionär
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    Standard Re: Schweiz: Marke G-mail für nichtig erklärt

    Ich kenn Giersh noch von früher und kann sagen, dass geschieht im Recht !!!!

  5. #5
    Ein Herz für Katzen Avatar von titus_shg
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    Standard Re: Schweiz: Marke G-mail für nichtig erklärt

    Zitat Zitat von gullinews
    Angeblich habe er die Marke nur eingetragen, um sie später teuer zu verkaufen.
    Und was ist daran nun schlimm?

    MfG Andy

  6. #6
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    Standard Re: Schweiz: Marke G-mail für nichtig erklärt

    Zitat Zitat von titus_shg
    Und was ist daran nun schlimm?

    MfG Andy
    Ganz einfach, es ist verboten

  7. #7
    FionaOfAmber
    Gast

    Standard Re: Schweiz: Marke G-mail für nichtig erklärt

    Zitat Zitat von titus_shg
    Und was ist daran nun schlimm?

    MfG Andy
    Moralisch nicht vertretbar? Pfff, dass du da nicht selbst drauf gekommen bist

    Naja ich kenne diesen Giersch nicht und irgendwie ists mir auch egal

    Edit: @Über mir: Echt? Warum wird sowas verboten?

  8. #8
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    Standard Re: Schweiz: Marke G-mail für nichtig erklärt

    Zitat Zitat von FionaOfAmber
    Edit: @Über mir: Echt? Warum wird sowas verboten?
    Damit sollen Abzocker eingebremst werden. Nach Schweizer Rechtsprechung reicht da schon der Verdacht, dass eine Namensreservierung nur diesen Grund hat. Und das dieser Verdacht hier begründet ist, ist unstrittig. Hier geht es nur darum, so viel Geld an der Domäne zu verdienen, wie irgend möglich. Deshalb ist dieses Urteil imho richtig.

    Gruß
    tarkett

  9. #9
    Geber und Nehmer Avatar von musicjunkie
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    Standard Re: Schweiz: Marke G-mail für nichtig erklärt

    Zitat Zitat von 36grad
    Da wurde wohl der falsche Artikel verlinkt, oder?

    Hier ist der richtige Artikel bei 20min.
    Interessant dabei ist auch der letzte Absatz mit dem Streitwert und Entschädigungszahlungen.
    dein link führt leider zum beitrag hier auf gulli, was somit wiederum sinnlos ist.
    link ist jedoch tatsächlich falsch, hier der richtige auf 20min.ch.

    musicjunkie

  10. #10
    Ein Herz für Katzen Avatar von titus_shg
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    Standard Re: Schweiz: Marke G-mail für nichtig erklärt

    Zitat Zitat von tarkett
    Damit sollen Abzocker eingebremst werden.
    Wie niedlich.

    Wenn mal ein "kleiner Mann" die Idee hat, sich eine kurze und gute de-Domain zu sichern, (um sie später mit Gewinn zu verkaufen, wie das ein Kaufmann eigentlich mit allen Waren macht) kann dann irgendein Grosskonzern daherkommen, und sie ihm abklagen, statt sie ihm abzukaufen.

    Oder gibt es für diese Willkür auch Grenzen? War GMail als Marke eigentlich geschützt, zu dem Zeitpunkt, als er sich das reserviert hatte?

    Ich hatte das ursprünglich mal so verstanden, dass der erste, der sich eine Domain reserviert, darüber auch weitgehend frei verfügen kann. Ausserdem gibt es doch auch Portale, wo Domains munter gehandelt werden.

    MfG Andy

  11. #11
    Mitglied Avatar von smokephil
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    Standard Re: Schweiz: Marke G-mail für nichtig erklärt

    @ titus_shg
    kleiner Tipp falls es dich interessiert zum Thema Domain recht:
    http://www.domain-recht.de/recht/index.php

    lg smokephil

  12. #12
    8Bit Rulez Avatar von c64er
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    Standard Re: Schweiz: Marke G-mail für nichtig erklärt

    Oh man das zieht sich doch schon eine gewisse Zeit oder?
    Also wenn Ihr mich fragt: Etwas Eigennutz steckt bei der Gmail Geschichte schon drin. Wir werden uns wohl unseren eigenen Teil denken müssen, ob der kleine Mailprovider seinen Namen verletzt fühlt, oder ob er gmail (google) zur Namensänderung oder Schadenssatzforderungen zwingen wollte und somit die eigene Kasse aufstocken wollte?!

    Google hin oder her, ich finde das Urteil gut. Mögen es vielleicht verschiedene von Euch anders sehen, aber egal, ich finds ausgeglichen. Nur die Zahlung an Google finde ich daneben, aber so ist halt die Rechtsprechung ... Wer verliert zahlt. Das ist wie beim Pokern und das wurde auch im Gerichtsaal ... glaubts mir

    Domain und Namen Grabbing ist ein Fall für sich und man konnte ggf. in den 90ern sein Taschengeld damit aufbessern. Aber die Zeiten und die Gerichte ändern sich, sowie die Meinung darüber und die Rechtsprechung. Wir leben halt nicht mehr im Wilden Westen der New Economy, in der alles möglich schien, egal wie bescheuert es war.


    So Long ...
    c64er
    Geändert von c64er (08. 03. 2009 um 22:57 Uhr)

  13. #13
    Imposter Avatar von Wulk
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    Standard Re: Schweiz: Marke G-mail für nichtig erklärt

    Ich kenne Herrn Giersch zwar nicht, aber die Erfahrung zeigt auch bei deutschen Gerichten, dass immer der Mächtigere die Domain bekommt.

  14. #14
    Gesperrt Avatar von testuser2
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    Standard Re: Schweiz: Marke G-mail für nichtig erklärt

    Zitat Zitat von Wulk
    Ich kenne Herrn Giersch zwar nicht, aber die Erfahrung zeigt auch bei deutschen Gerichten, dass immer der Mächtigere die Domain bekommt.
    In Deutschland hat Giersch genau den gleichen Rechsstreit damals gewonnen. Hence the name google-mail in Germany/Austria.
    Und jetzt kommst du.

  15. #15
    dagegen! Avatar von 36grad
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    Standard Re: Schweiz: Marke G-mail für nichtig erklärt

    Zitat Zitat von musicjunkie
    dein link führt leider zum beitrag hier auf gulli, was somit wiederum sinnlos ist.
    link ist jedoch tatsächlich falsch, hier der richtige auf 20min.ch.
    Scheiße, falsche URL in der Zwischenablage gehabt, danke .

  16. #16
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    Standard Re: Schweiz: Marke G-mail für nichtig erklärt

    Kann doch eigntlich egal sein, ob @g- oder @googlemail. Leute die ihren Email-Account da haben sind sowohl unter @googlemail.com also auch unter @gmail.com erreichbar..wobei dass ja nur für den Besitzer interessant ist..aber schön dass es in der Schweiz nicht anders ist. Frag mich ja was der Deutsche in der Schweiz dagegen zu klagen hat..
    wenn das so weiter geht sollte er in Frankreich, England und überall dort wo er will gegen gmail klagen..pff

  17. #17
    Höllenfürst Avatar von Lord0fDarkness
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    Standard Re: Schweiz: Marke G-mail für nichtig erklärt

    In meinen Augen wird viel zu viel Wirbel um diese Sache gemacht. Es ist fast immer so, dass der die Domain bekommt, der auch einen "regulären" Anspruch darauf hat.

    Beispiel:
    Wenn es wieder mal neue Domain-Endungen gibt, spielt es keine Rolle, wer z. B. Coca-Cola oder Mercedes anmeldet, er bekommt sie wieder abgenommen, das hat die Vergangenheit gezeigt.

    Somit ist das Urteil für mich OK.

  18.  
     
     

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