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08. 03. 2009, 15:41 #1
Schweiz: Marke G-mail für nichtig erklärt
Der Internetgigant Google konnte sich vor Gericht gegen einen Jungunternehmer durchsetzen. Die Marke G-mail des Deutschen wurden für nichtig erklärt.
Das zuständige Handelsgericht gab vor einigen Tagen das Urteil im Rechtsstreit zwischen Google und dem Deutschen Daniel Giersch bekannt. Dabei ging es vorrangig um einen Namensstreit. Giersch, welcher in diesem Fall der Angeklagte war, hat nicht Recht bekommen. Google geht mit erhobenem Haupt und einem gewonnenen Rechtsstreit aus der Sache hervor.
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08. 03. 2009, 17:41 #2
Re: Schweiz: Marke G-mail für nichtig erklärt
Da wurde wohl der falsche Artikel verlinkt, oder?

Hier ist der richtige Artikel bei 20min.
Interessant dabei ist auch der letzte Absatz mit dem Streitwert und Entschädigungszahlungen.
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08. 03. 2009, 18:32 #3
Re: Schweiz: Marke G-mail für nichtig erklärt
Hmm Giersch-Mail ?
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08. 03. 2009, 19:40 #4Revolutionär
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Re: Schweiz: Marke G-mail für nichtig erklärt
Ich kenn Giersh noch von früher und kann sagen, dass geschieht im Recht !!!!
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08. 03. 2009, 19:55 #5Ein Herz für Katzen
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Re: Schweiz: Marke G-mail für nichtig erklärt
Und was ist daran nun schlimm?
Zitat von gullinews
MfG Andy
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08. 03. 2009, 20:00 #6Mitglied
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Re: Schweiz: Marke G-mail für nichtig erklärt
Ganz einfach, es ist verboten
Zitat von titus_shg
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08. 03. 2009, 20:02 #7FionaOfAmberGast
Re: Schweiz: Marke G-mail für nichtig erklärt
Moralisch nicht vertretbar? Pfff, dass du da nicht selbst drauf gekommen bist
Zitat von titus_shg
Naja ich kenne diesen Giersch nicht und irgendwie ists mir auch egal
Edit: @Über mir: Echt? Warum wird sowas verboten?
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08. 03. 2009, 20:09 #8Mitglied
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Re: Schweiz: Marke G-mail für nichtig erklärt
Damit sollen Abzocker eingebremst werden. Nach Schweizer Rechtsprechung reicht da schon der Verdacht, dass eine Namensreservierung nur diesen Grund hat. Und das dieser Verdacht hier begründet ist, ist unstrittig. Hier geht es nur darum, so viel Geld an der Domäne zu verdienen, wie irgend möglich. Deshalb ist dieses Urteil imho richtig.
Zitat von FionaOfAmber
Gruß
tarkett
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08. 03. 2009, 20:31 #9
Re: Schweiz: Marke G-mail für nichtig erklärt
dein link führt leider zum beitrag hier auf gulli, was somit wiederum sinnlos ist.
Zitat von 36grad
link ist jedoch tatsächlich falsch, hier der richtige auf 20min.ch.
musicjunkie
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08. 03. 2009, 20:36 #10Ein Herz für Katzen
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Re: Schweiz: Marke G-mail für nichtig erklärt
Wie niedlich.
Zitat von tarkett
Wenn mal ein "kleiner Mann" die Idee hat, sich eine kurze und gute de-Domain zu sichern, (um sie später mit Gewinn zu verkaufen, wie das ein Kaufmann eigentlich mit allen Waren macht) kann dann irgendein Grosskonzern daherkommen, und sie ihm abklagen, statt sie ihm abzukaufen.
Oder gibt es für diese Willkür auch Grenzen? War GMail als Marke eigentlich geschützt, zu dem Zeitpunkt, als er sich das reserviert hatte?
Ich hatte das ursprünglich mal so verstanden, dass der erste, der sich eine Domain reserviert, darüber auch weitgehend frei verfügen kann. Ausserdem gibt es doch auch Portale, wo Domains munter gehandelt werden.
MfG Andy
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08. 03. 2009, 21:26 #11
Re: Schweiz: Marke G-mail für nichtig erklärt
@ titus_shg
kleiner Tipp falls es dich interessiert zum Thema Domain recht:
http://www.domain-recht.de/recht/index.php
lg smokephil
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08. 03. 2009, 22:46 #12
Re: Schweiz: Marke G-mail für nichtig erklärt
Oh man das zieht sich doch schon eine gewisse Zeit oder?
Also wenn Ihr mich fragt: Etwas Eigennutz steckt bei der Gmail Geschichte schon drin. Wir werden uns wohl unseren eigenen Teil denken müssen, ob der kleine Mailprovider seinen Namen verletzt fühlt, oder ob er gmail (google) zur Namensänderung oder Schadenssatzforderungen zwingen wollte und somit die eigene Kasse aufstocken wollte?!
Google hin oder her, ich finde das Urteil gut. Mögen es vielleicht verschiedene von Euch anders sehen, aber egal, ich finds ausgeglichen. Nur die Zahlung an Google finde ich daneben, aber so ist halt die Rechtsprechung ... Wer verliert zahlt. Das ist wie beim Pokern und das wurde auch im Gerichtsaal ... glaubts mir
Domain und Namen Grabbing ist ein Fall für sich und man konnte ggf. in den 90ern sein Taschengeld damit aufbessern. Aber die Zeiten und die Gerichte ändern sich, sowie die Meinung darüber und die Rechtsprechung. Wir leben halt nicht mehr im Wilden Westen der New Economy, in der alles möglich schien, egal wie bescheuert es war.
So Long ...
c64erGeändert von c64er (08. 03. 2009 um 22:57 Uhr)
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08. 03. 2009, 23:38 #13
Re: Schweiz: Marke G-mail für nichtig erklärt
Ich kenne Herrn Giersch zwar nicht, aber die Erfahrung zeigt auch bei deutschen Gerichten, dass immer der Mächtigere die Domain bekommt.
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09. 03. 2009, 01:21 #14
Re: Schweiz: Marke G-mail für nichtig erklärt
In Deutschland hat Giersch genau den gleichen Rechsstreit damals gewonnen. Hence the name google-mail in Germany/Austria.
Zitat von Wulk
Und jetzt kommst du.
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09. 03. 2009, 13:47 #15
Re: Schweiz: Marke G-mail für nichtig erklärt
Scheiße, falsche URL in der Zwischenablage gehabt, danke
Zitat von musicjunkie
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09. 03. 2009, 14:35 #16Mitglied
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Re: Schweiz: Marke G-mail für nichtig erklärt
Kann doch eigntlich egal sein, ob @g- oder @googlemail. Leute die ihren Email-Account da haben sind sowohl unter @googlemail.com also auch unter @gmail.com erreichbar..wobei dass ja nur für den Besitzer interessant ist..aber schön dass es in der Schweiz nicht anders ist. Frag mich ja was der Deutsche in der Schweiz dagegen zu klagen hat..
wenn das so weiter geht sollte er in Frankreich, England und überall dort wo er will gegen gmail klagen..pff
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09. 03. 2009, 16:49 #17
Re: Schweiz: Marke G-mail für nichtig erklärt
In meinen Augen wird viel zu viel Wirbel um diese Sache gemacht. Es ist fast immer so, dass der die Domain bekommt, der auch einen "regulären" Anspruch darauf hat.
Beispiel:
Wenn es wieder mal neue Domain-Endungen gibt, spielt es keine Rolle, wer z. B. Coca-Cola oder Mercedes anmeldet, er bekommt sie wieder abgenommen, das hat die Vergangenheit gezeigt.
Somit ist das Urteil für mich OK.
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