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16. 03. 2009, 15:33 #1
Vorratsdatenspeicherung: Offiziell unverhältnismäßig
Ein richtungweisendes Urteil in Sachen Datenschutz wurde heute vom Verwaltungsgericht Wiesbaden getroffen: Dieses bezeichnete die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten erstmals als unverhältnismäßig.
Im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung werden seit dem 1. Januar 2008 sämtliche Verbindungsdaten von Telefongesprächen und SMS (also Anrufer, Empfänger, Zeitpunkt und Dauer des Gesprächs, bei Mobiltelefonen auch der ungefähre Standort) gespeichert. Anfang 2009 kamen Internet und E-mail hinzu; hierbei wird gespeichert, wann man sich mit welcher IP ins Internet eingewählt hat und wem man wann eine E-mail geschickt hat. Diese Praktiken kritisieren Datenschützer und Bürgerrechtler massiv, da sie erhebliche Rückschlüsse auf das Kommunikationsverhalten der Menschen zulassen, unabhängig davon, ob diese Menschen jemals irgendeiner Straftat verdächtigt wurden. Darin sehen Kritiker einen Verstoß gegen Datenschutz-Grundsätze. Zudem sorgt die Vorratsdatenspeicherung, wie mittlerweile auch eine repräsentative Studie des Forsa-Instituts belegt, bei vielen Menschen für Verhaltensänderungen hin entweder zum kompletten oder teilweisen Verzicht auf Telekommunikation oder zu einem ängstlichen, angepassten Verhalten. Nun wurde die Unverhältnismäßigkeit dieser Einschränkungen erstmals gerichtlich bestätigt.
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16. 03. 2009, 16:20 #2DasFragezeichendeaktiviertes Benutzerkonto
Re: Vorratsdatenspeicherung: Offiziell unverhältnismäßig
Wen interessiert schon die Meinung eines popeligen Amtsgericht. Unsere Regierung sieht sich doch als die höchste und unfehlbare Instanz und will uns doch nur schützen.
Aber mal ganz davon abgesehen: Wichtig ist doch, was das Bundesverfassungsgericht sagt, weil das schlussendlich eh die höchste Instanz ist. Alles andere ist egal oder sehe ich das falsch?
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16. 03. 2009, 16:46 #3Mitglied
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Re: Vorratsdatenspeicherung: Offiziell unverhältnismäßig
Wow, krass was hier für ein Wirbel um eine Entscheidung des Amtsgerichts gemacht wird. Das Amtsgericht ist hat doch kaum was zu sagen, schon gar nicht bei sowas.
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16. 03. 2009, 16:56 #4
Re: Vorratsdatenspeicherung: Offiziell unverhältnismäßig
Ihr kennt euch im deutschen Rechtssystem ja wahnsinnig gut aus......
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16. 03. 2009, 17:45 #5
Re: Vorratsdatenspeicherung: Offiziell unverhältnismäßig
So lang das Bundesverwaltungsgeicht noch kein Urteil oder zumindest mehrere Oberwaltungsgericht Urteile gesprochen haben wäre ich mit der "Richtungsweisung" vorsichtig.
Zitat von gullinews
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16. 03. 2009, 17:49 #6Mitglied
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Re: Vorratsdatenspeicherung: Offiziell unverhältnismäßig
Äh, ja, ich stimme Toronto zu. Es handelt sich lediglich um einen Vorlagebeschluss des VERWALTUNGSGERICHTS (nicht des Amtsgerichts!) Wiesbaden an den EuGH. Text der Pressemitteilung HIER: "Verwaltungsgericht Wiesbaden legt dem EuGH zwei EG-Verordnungen, die die Veröffentlichung von Subventionsempfängern im Internet vorschreiben, zur Überprüfung vor". Das hier angeführte Zitat erfolgte eher beiläufig und scheint mit dem eigentlichen Beschluss nicht viel zu tun zu haben. Trotzdem ist es natürlich interessant, wenn ein Gericht so etwas offiziell feststellt.

[EDIT]
Der Link zur Pressemitteilung klappt anscheinend nur, wenn er manuell in die Browserzeile eingegeben wird. Echt toll. Hier:
http://www.vg-wiesbaden.justiz.hessen.de/irj/VG_Wiesbaden_Internet?rid=HMdJ/VG_Wiesbaden_Internet/sub/1a3/1a360441-98a3-bf11-f3ef-ef97ccf4e69f,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm
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16. 03. 2009, 22:57 #7Mitglied
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Re: Vorratsdatenspeicherung: Offiziell unverhältnismäßig
Wir brauchen endlich eine Grundrechteagentur, die alle bestehenden Eingriffsbefugnisse und Programme der Sicherheitsbehörden systematisch und nach wissenschaftlichen Kriterien auf ihre Wirksamkeit, Kosten, schädlichen Nebenwirkungen, auf Alternativen und auf ihre Vereinbarkeit mit unseren Grundrechten untersucht."
Sowas sollte es für alle Bereiche geben !!!
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16. 03. 2009, 23:30 #8
Re: Vorratsdatenspeicherung: Offiziell unverhältnismäßig
Ich fürchte Gravenreuth hat recht.
So lang es keine Flächendeckende Einstellung der Landesgerichte gibt oder eine Richtungsweisung aus Karlsruhe kommt steht das ganze noch auf sehr wackeligen Beinen.
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17. 03. 2009, 08:33 #9
Re: Vorratsdatenspeicherung: Offiziell unverhältnismäßig
Ja, hat er.
Zitat von DanteConstantin
Das Bundesverwaltungsgericht sitzt in Leipzig, das ist an dieser Stelle "Richtungsgebend"So lang es keine Flächendeckende Einstellung der Landesgerichte gibt oder eine Richtungsweisung aus Karlsruhe kommt steht das ganze noch auf sehr wackeligen Beinen.
€dit: Ich muss mich korrigieren: Es handelt sich um eine Richtline der EU, ergo ist der EuGH zuständig. Wie man in der korrekten Pressemitteilung lesen kann, hat das Verwaltungsgericht auch kein Urteil ausgesprochen, sondern die Verhandlung ausgesetzt, bis der EuGH mit Antworten kommt.
Auf Heise steht das ganze etwas differenzierter:
http://www.heise.de/newsticker/Verwa...meldung/134616
Zu den News:
Bitte liebe Autoren, wenn ihr eine Quelle benutzt, dann seht zu, dass ihr den Inhalt auch vernünftig wieder gebt. Eure News hören sich so an, als wäre es nun vorbei mit der VDS.Geändert von Toronto (18. 03. 2009 um 08:32 Uhr)
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18. 03. 2009, 08:11 #10
Re: Vorratsdatenspeicherung: Offiziell unverhältnismäßig
es ist nicht vorbei mit der vds aber auch nicht mit dem grundrecht auf datenschutz
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18. 03. 2009, 10:06 #11
Re: Vorratsdatenspeicherung: Offiziell unverhältnismäßig
Wieso gibt es keine Stelle die VOR dem inkrafttreten eines Gesetzes prüft ob es mit dem Grundgesetz überhaupt vereinbar ist?Sollte das nicht wenigstens der Präsident tun
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18. 03. 2009, 12:34 #12Mitglied
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Re: Vorratsdatenspeicherung: Offiziell unverhältnismäßig
Denkende Poiltiker????
Zitat von Diablokiller999
GIBT ES NICHT !
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18. 03. 2009, 12:51 #13
Re: Vorratsdatenspeicherung: Offiziell unverhältnismäßig
Die handeln ja nur wenn jemand mit dem Geldbüschel wedelt...
Obwohl mir die scharfe Kipping von der Linke nicht auf den Kopf gefallen scheint
Aber solche Politiker sind die Ausnahme
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