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29. 03. 2009, 12:25 #1
Hackerparagrafen: Folgen der iX-Entscheidung
Wenn Heise für den Vertrieb von Hackertools nicht bestraft wird, bedeutet dies automatisch ein Stück weit Rechtssicherheit für alle in Deutschland tätigen Administratoren? Wir wollten es genauer wissen, weswegen wir uns mit Rechtsanwalt Dr. Michael Stehmann eingehend über diesen Sachverhalt unterhalten haben.
Im Dezember letzten Jahres hat sich Herr Seeger bei der Staatsanwaltschaft Hannover wegen der Vorbereitung des Ausspähens und Abfangens von Daten nach § 202c StGB selbst angezeigt. Anlass der Selbstanzeige war eine DVD mit über 300 Tools, die er bereits im Oktober dem Magazin iX beigefügt hatte.
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29. 03. 2009, 13:31 #2DasFragezeichendeaktiviertes Benutzerkonto
Re: Hackerparagrafen: Folgen der iX-Entscheidung
Also ich weis jetzt schon, dass ich weder
- CDU/CSU
- SPD
- Bündnis 90/ Die Grünen
- FDP
- Die Linke
wähle.
Bleibt ja nimmer viel auf dem Wahlzettel. Hoffentlich stehen die Piraten drauf. Wenn ansonnsten nur noch die NPD oder so draufsteht wähle ich einfach alle Parteien (Und machen meine Stimme somit ungültig, besser Stimme ungültig machen als gar nicht wählen sagte mir mal jemand (Stimmt das überhaupt?))
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29. 03. 2009, 14:33 #3MaggarenGast
Re: Hackerparagrafen: Folgen der iX-Entscheidung
Soweit ich weiß werden ungültige Stimmen in der Statistik erfasst. Somit hast du in gewisser Weise am demokratischen Prozess teilgenommen. Allerdings enthalten die ungültigen Stimmen ja alle Stimmen, die so denken wie du und viele andere Stimmen, die einfach zu doof waren den Zettel richtig auszufüllen. Ich denke nicht wählen vs. ungültig wählen macht vom Statement her keinen großen Unterschied (außer wenn bei einer Wahl die ungültigen Stimmen extrem hervorstechen). Für dich selber dürfte es aber eine Sache der Einstellung sein, ob du halt am demokratischen Prozess teilnehmen willst, aber keiner der aktuellen Parteien deine Stimme geben kannst. Andere Meinungen ?
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29. 03. 2009, 14:40 #4
Re: Hackerparagrafen: Folgen der iX-Entscheidung
Wenn ungültige Stimmen in der Wahlbeteiligung gezählt werden, trägst du damit wohl nur zur demokratischen Legitimierung des letztendlich gewählten bei.
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29. 03. 2009, 14:56 #5
Re: Hackerparagrafen: Folgen der iX-Entscheidung
ist die einstellung des verfahres nicht strafvereitelung?
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29. 03. 2009, 17:28 #6Chefredakteur
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Re: Hackerparagrafen: Folgen der iX-Entscheidung
Strafvereitlung? Nein, das sind zwei Paar Schuhe. Warum sollte man dieses Verhalten auch bestrafen wollen?? Der Mann zeigt sich in Absprache mit dem Verlagshaus selbst an um zu zeigen, wie schwachsinnig die Hackerparagrafen sind!
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29. 03. 2009, 19:24 #7
Re: Hackerparagrafen: Folgen der iX-Entscheidung
der nachteil ist nur das dann irgendwann bei unbequemen leuten dieser paragraph wieder rausgeholt werden wird
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30. 03. 2009, 08:55 #8Chefredakteur
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Re: Hackerparagrafen: Folgen der iX-Entscheidung
Es hat sich ja an der Wirksamkeit der Paragrafen nichts geändert, da muss man nichts rauskramen, die sind eh noch alle wirksam. Der nächste Staatsanwalt kann auch ganz anders reagieren.
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30. 03. 2009, 10:59 #9Chefredakteur
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Re: Hackerparagrafen: Folgen der iX-Entscheidung
Zudem: Die Paragrafen eignen sich weiterhin gut für Ermittlungsmaßnahmen (Hausdurchsuchung etc.), die ja manchmal schon recht einschüchernd wirken.
Vor allem auch gegen in der IT-Sicherheit "ehrenamtlich" Tätigen (CCC-Problematik). Wenn da mal wieder einer etwas gegen die Obrigkeit geschrieben hat, kann man damit recht leicht Druck ausüben!
Die Paragrafen haben also auch eine politische Komponente. Man denke nur an die Hausdurchsuchung beim Domaininhaber der wikileaks!
Ganz böse gesagt kann auch der Besictz der iX-CD (oder DVD) Anlass eines Ermittlungsverfahrens sein, wenn unlautere Absichten vermutet werden.Geändert von Ghandy (30. 03. 2009 um 11:14 Uhr)
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