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  1. #1
    gulli:News Redaktion Avatar von gullinews
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    Standard Indirekte Verlinkung: Weitere Schritte eingeleitet

    Im Rechtsstreit um die indirekte Verlinkung von Kinderporno-Sperrlisten auf Wikileaks gibt es Neuigkeiten: Die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Juristen, die die erfolgte Hausdurchsuchung für rechtmäßig erklärten, wurde auf den Weg gebracht, und auch von der geplanten Verfassungsbeschwerde gibt es Neues zu berichten.

    Der Blogger, der aufgrund einer indirekten Verlinkung auf die Whistleblowing-Seite Wikileaks und die dort verlinkten Kinderporno-Sperrlisten der dänischen Regierung Ziel einer Hausdurchsuchung und eines Ermittlungsverfahrens wurde, und die Juristen des Atlas-Rechtsanwaltsbüros als seine Vertreter, reichten am 6. April die bereits zuvor angekündigte Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die zuständigen Richter und Staatsanwälte des Amts- und Landgerichts Pforzheim-Karlsruhe ein. Diese hatten die erfolgte Hausdurchsuchung für rechtmäßig erklärt - eine Entscheidung, die viele Juristen und Internet-Nutzer nicht nur als unzulässigen Eingriff in die Rechte des Betroffenen, sondern auch als Einschränkung der Freiheit und Rechtssicherheit im Internet sehen.

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    Geändert von Ghandy (09. 04. 2009 um 10:30 Uhr)

  2. #2
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    Standard Re: Indirekte Verlinkung: Weitere Schritte eingeleitet

    Die Datei oder die Seite http://www.gulli.com/news/indirekte-...re-2009-04-08/ ist nicht vorhanden!


    mfg
    blitzz

  3. #3
    :(){ :|:&};: Avatar von vanished
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    Standard Re: Indirekte Verlinkung: Weitere Schritte eingeleitet

    Ich hoffe, dass beide Beschwerden Erfolg haben werden, allerdings bezweifel ich das. KiPo gehört leider nun mal - ebenso wie Terrorismus - zu einem Reizthema, das hierzulande dafür ausreicht alle Grundgesetze außer Kraft zu setzen.

  4. #4
      Avatar von _danlex
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    Standard Re: Indirekte Verlinkung: Weitere Schritte eingeleitet


  5. #5
    Sardonisch Deluxe Avatar von Mr.Harmlos
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    Standard Re: Indirekte Verlinkung: Weitere Schritte eingeleitet

    Demokratie ist so Retro ...

  6. #6
    Mitglied Avatar von noratel
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    Standard Re: Indirekte Verlinkung: Weitere Schritte eingeleitet

    Das wird noch eine sehr interessante Geschichte werden....
    Man kann nur hoffen, das beide Beschwerden, sowohl die Dienstaufsichtsbeschwerde, als auch die Verfaasungsbeschwerde erfolgreich sind!!!
    Solche Richter und Staatsanwälte sollte man nochmal auf die Schulbank schicken, damit sie auf dem neuesten Stand sind und eine Prüfung derer die solche Verfahren leiten wäre dann ja auch eine nette Sache

  7. #7
    DasFragezeichen
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    Standard Re: Indirekte Verlinkung: Weitere Schritte eingeleitet

    Eine Krähe hakt der anderen kein Auge aus. Ich glaube kaum, dass die Dienstaufsichtsbeschwerde und der Strafantrag wegen Rechtsbeugung Erfolg haben werden.

  8. #8
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    Standard Re: Indirekte Verlinkung: Weitere Schritte eingeleitet

    Zitat Zitat von DasFragezeichen
    Eine Krähe hakt der anderen kein Auge aus. Ich glaube kaum, dass die Dienstaufsichtsbeschwerde und der Strafantrag wegen Rechtsbeugung Erfolg haben werden.
    ack.

  9. #9
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    Standard Re: Indirekte Verlinkung: Weitere Schritte eingeleitet

    Sehr guter Artikel.. mir ist bloss gerade eine sache aufgefallen:

    Warum beruft man sich in der beschwerde auf den politischen Gegner des Kindershutzbundes? Und das allem Anschein nach auch noch ungeprüft.
    Ist das nicht ein wenig scheinheilig?
    Ich weiss nicht welche Rolle CareChild in der politischen Beratung/Entscheidung trifft, wenn man sich jedoch die website von CareChild genauer ansieht kann man sich erklären, warum dieser Verein im Kinderschutzbund in Ungnade fiel: sie sprechen sich DEUTLICH gegen eine Internetzensur aus (link),
    was mich dann auch an der Rolle zweifeln lässt, welche ihnen in der Aufsichtsbeschwerde zugeschrieben wurde.

    Bei weiterer recherche sah ich einen Homepage-Eintrag eines 'Ultrakonservativen Christen', welcher vor CareChild warnte, da sie Homosexualität nicht als Sodomie, also auch nicht strafwürdig sehen.
    Alles in allem, scheint mir dieser Verein also recht tolerant und vor allem recht kompetent zu sein.

  10. #10
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    Avatar von Ghandy
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    Standard Re: Indirekte Verlinkung: Weitere Schritte eingeleitet

    So, geht wieder!! sorry

  11. #11
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    Standard Re: Indirekte Verlinkung: Weitere Schritte eingeleitet

    Die Beschwerde ist ziemlich "aggressiv" geschrieben. Jedenfalls wünsche ich den Beteiligten viel Glück bei ihrem Vorgehen.

  12. #12
    Mitglied Avatar von LCD_1
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    Standard Re: Indirekte Verlinkung: Weitere Schritte eingeleitet

    Diesen Richtern wünsche ich eine Hexenjagd, wie sie sie selbst veranstaltet haben. Bin zwar gegen KiPo, aber was diese Möchtegern-Diktatoren da veranstaltet haben, das hat die Grotesken Züge der Willkür, und in einem Rechtsstaat somit nichts zu suchen.

  13. #13
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    Standard Re: Indirekte Verlinkung: Weitere Schritte eingeleitet

    Gerechtigkeit?
    Solange wie der erste Richter, der Erste Politiker und der Erste Staatsanwalt , nicht im Knast sitzt, und Ordentlich die Rosette blankgeputzt wird, Haben wir eine Diktatur!

    Was ist Menschenwürde?
    Was, Gerechtigkeit?
    Was ist Gesetz?

    Kann man dafür in den Knast kommen?

    Nein, sondern Innenminister oder Kanzler werden.

    Das ist Deutschland, Gestern, Heute und Morgen?

    Mc

  14. #14
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    Standard Re: Indirekte Verlinkung: Weitere Schritte eingeleitet

    Spendenaufruf für Verfassungsbeschwerde gegen den eindeutig rechtswidrigen Hausdurchsuchungsbeschluss des AG Pforzheim & Beschluss LG Pforzheim

    In diesem unrechtmäßigen Ermittlungsverfahren wurde eine rechtswidrige Hausdurchsuchung/Beschlagnahme gem. § 102 StPO durchgeführt, obwohl keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte für eine mögliche Straftat gem. 184 StGB vorhanden waren. Der wahrheitsgemäße Sachverhalt kann der Beschwerdebegründung an das LG Pforzheim von Rechtswalt Graßmann München entnommen werden.

    Gegen den rechtswidrigen Beschluss des LG Pforzheim vom 23. März 2009 gibt es kein instanzenmäßiges Rechtsmittel der erneuten Beschwerde bei einem ordentlichen Gericht mehr. Gegenwärtig hat der rechtswidrige Beschluss des AG bzw. LG Pforzheim Bestand und die Ermittlungsbehörden dürfen mit der Auswertung der beschlagnahmten Gegenstände beginnen. Unabhängig davon was die Auswertung als Ergebnis erbringt muss der zu UNrecht Beschuldigte gegen diese Unrechtmäßigkeit einer Hausdurchsuchung vorgehen und alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen. Dazu gehört als höchste Deutsche Gerichtsbarkeit eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Zuvor wird auch das OLG Karlsruhe in dieses Verfahren insolviert.

    Die bisher kontaktierten Rechtswälte vertreten ganz klar die Rechtsauffassung des zu Unrecht beschuldigten Justizopfers. Demnach hat eine solche Verfassungsbeschwerde reale Aussicht auf Erfolg. Das Anwalthonorar eines juristischen Experten für Verfassungsrecht liegt bei 3000,00 Euro. Davon verlangt der Anwalt 2000,00 Euro Anzahlung. Prozesskostenhilfe etc. kann nicht in Anspruch genommen werden. Eine solch relativ hohe Summe kann das Justizopfer aus eigenen Mitteln nicht aufbringen. Führt die Verfassungsbeschwerde erwartungsgemäß zum gewünschten Erfolg werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht bzw. notfalls eingeklagt werden. Damit der zu UNrecht Beschuldigte das oben genannte Honorar für eine Verfassungsbeschwerde an seinen Anwalt begleichen und das Mandat erteilen kann bitten wir alle wohlgesonnenen BesucherInnen unserer Webseiten um finanzielle Unterstützung. Große und kleine private Spenden sind uns Willkommen.

    Dieses UNrechtsverfahren ist auch von grundsätzlicher Bedeutung für ALLE Menschen. Es geht z.B. um eine legale Möglichkeit von Verlinkungen anderer Webseiten zum Thema Sperr- und Zensurlisten im Internet. Es geht um die Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland. Weiter geht es um die Legalität von Cache-Inhalten im Brower bzw. im Zwischenspeicher des PCs und einiges mehr... ! Im momentanen Stadium der Verfahrens geht es um die notwendigen Voraussetzungen eines konkreten Verdachtes zur Rechtfertigung einer Hausdurchsuchung gem. 102 StPO. Eine "Wahrscheinlichkeit", wie im Beschluss des AG Pforzheim u.a. angeführt, darf nicht zur Verletzung des Grundrechtes der Wohnung führen. Es geht im Moment (noch) nicht um eine tatsächlich begangene Straftat. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen und eine Anklage wurde natürlich auch noch nicht erhoben. Bei dem vorliegenden wahren Sachverhalt darf es in unserem Land keine solch rechtswidrigen Hausdurchsuchungen geben. Justizwillkür darf in Deutschland keine Chance haben !!!

    Aus diesem Grunde bitten wir Euch/Sie um finanzielle Unterstützung. Nehmen Sie bitte per eMail, Fax, Briefpost oder telefonisch mit uns Kontakt auf. Wir danken allen SpenderInnen und hoffen, die Verfassungsbeschwerde bis zum Fristablauf 26. April 2009 beim BVerfG einreichen zu können.

    +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

    Wer spenden möchte sollte die folgenden Möglichkeiten in Betracht ziehen:

    - Barspende(anonym) am Besten per Einschreiben an eine Postfachadresse, die dann mitgeteilt wird.

    - Bareinzahlung auf ein Privatkonto(anonym), welches ebenfalls mitgeteilt wird.

    - Banküberweisung auf ein Privatkonto, welches dann auch mitgeteilt wird.

    Direkte Kontaktaufnahme per eMail an: spenden.bverfg@action.ms

  15. #15
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    Standard Re: Indirekte Verlinkung: Weitere Schritte eingeleitet

    Mit Genehmigung des anwaltlichen Beschwerdeführers Rechtsanwalt Udo Vetter Düsseldorf veröffentlichen wir hier die Bankverbindung für Überweisungen von Honorarspenden:

    Rechtsanwalt Udo Vetter, Deutsche Bank BLZ 30070024, KtoNr. 565345600, Verwendungszweck: BVerfG-Beschwerde Pforzheimer Justizwillkür

    LAW-Blog Rechtsanwalt Udo Vetter
    http://www.lawblog.de

    Wie im obigen News bereits erläutert soll diese uns gegenüber anonyme Spendenmöglichkeit nur bei Spendenbeträgen über 100,00 Euro genutzt werden. Damit wir einen Abgleich mit den dort eingegangenen Spendenüberweisungen und damit aktuellen Stand der noch offenen Beträge haben, bitte wir Sie/Euch, uns eine Überweisung kurz an diese eMailadresse zu bestätigen:

    spenden.bverfg@action.ms

    Für Spendenbeträge unter 100,00 Euro steht ein privates Extra-Konto zur Verfügung. Dort werden die Spenden gesammelt und dann in einer Summe überwiesen. Diese Bankverbindung teilen wir auf Anfrage gerne mit. Mit Stand von heute ist der Anzahlungsbetrag noch nicht erreicht. Es wurden von den notwendigen 2000,00 Euro jedoch schon 1000,00 Euro überwiesen.

    Laut Auskunft von Rechtsanwalt Vetter hat er mit der Beschwerdebegründung bereits begonnen. Der Schriftsatz an das BVerfG soll dort intern bis zum 16. April 2009 vorliegen. Spätestens bis zum nächsten Donnerstag muss dann aber auch das restliche Honorar beglichen sein. Ra Vetter wird ab 17. April in Urlaub sein. Die Beschwerdefrist läuft am 26. April ab. Auch nach Erreichen der Anzahlungssumme und dann erfolgten Onlinestellung der vollständigen Verfassungsbeschwerde werden wir weiter Spenden sammeln. Das Gesamthonorar der Beschwerde beim BVerfG liegt nämlich bei 3000,00 Euro + MwsT = 3.500,00 Euro.

    Wir danken allen SpendernInnen !!!

  16. #16
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
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    Standard Re: Indirekte Verlinkung: Weitere Schritte eingeleitet

    Zitat Zitat von gullinews
    Der Blogger, der aufgrund einer indirekten Verlinkung auf die Whistleblowing-Seite Wikileaks und die dort verlinkten Kinderporno-Sperrlisten der dänischen Regierung Ziel einer Hausdurchsuchung und eines Ermittlungsverfahrens wurde, und die Juristen des Atlas-Rechtsanwaltsbüros als seine Vertreter, reichten am 6. April die bereits zuvor angekündigte Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die zuständigen Richter und Staatsanwälte des Amts- und Landgerichts Pforzheim-Karlsruhe ein. Diese hatten die erfolgte Hausdurchsuchung für rechtmäßig erklärt - l]
    Will man unabhängige Gericht oder will man sie nicht?

    eine Entscheidung, die viele Juristen und Internet-Nutzer nicht nur als unzulässigen Eingriff in die Rechte des Betroffenen, sondern auch als Einschränkung der Freiheit
    Ja ja freier Zugriff auf alle Kinderpornoseiten!


    und Rechtssicherheit im Internet sehen.

    Wieso? Zur Linkhaftung gibt es doch schon eine ganze Reihe übereinstimmender Gerichtsentscheidungen.

  17. #17
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
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    Standard Re: Indirekte Verlinkung: Weitere Schritte eingeleitet

    Zitat Zitat von AtlasBuero
    Mit Genehmigung des anwaltlichen Beschwerdeführers Rechtsanwalt Udo Vetter Düsseldorf veröffentlichen wir hier die Bankverbindung für Überweisungen von Honorarspenden:
    Gratulieren dem Kollegen Vetter zu der guten Idee bei spendenwütigen Netzindianer seinen Kanzleiumsatz zu generieren!

  18. #18
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    Standard Re: Indirekte Verlinkung: Weitere Schritte eingeleitet

    Zitat Zitat von Gravenreuth
    Gratuliere dem Kollegen Vetter zu der guten Idee bei spendenwütigen Netzindianer seinen Kanzleiumsatz zu generieren!
    Das war nicht die Idee von Ra Vetter, sondern von seinem Mandanten. Auf diese Weise kann in dieser Sache auch direkt für das Honorar gespendet werden ohne das sich der Mandant gegenüber dem Spender - und umgekehrt - offenbaren muss. Schließlich geht es um die Sache und nicht um Personen. Eine solch relativ hohe Summe kann der Mandant nicht alleine aufbringen. In dieser Sache geht es auch nicht nur um den einzelnen Mandanten, sondern diese BVerfG-Entscheidung wird grundsätzliche Bedeutung für alle Internetnutzer haben. Es ist traurig und schlimm genug, dass sein Mandant diesen langwierigen und teuren Weg gehen muss....

    Atlas Büroteam

  19. #19
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
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    Standard Re: Indirekte Verlinkung: Weitere Schritte eingeleitet

    Zitat Zitat von AtlasBuero
    Das war nicht die Idee von Ra Vetter, sondern von seinem Mandanten.
    Ok auch gut. € 3.000,- netto dafür, dass man einen Referendar daransetzt ein VB zu pinseln, das rechnet sich. Die 3.000,- € sind ein vereinbartes höheres Honar und nicht die gesetzlichen Gebühren nach § 37 RVG.

    Die 3.000,- würden (bei einem Mindeststreitwert von € 4.000,- nach § 37 RVG) einem Streitwert von € 80.000,- entsprechen, also dem zwanzigfachen des Mindeststreitswerts. Da diese nach § 37 RVG nicht mehr angemessen wäre hilft dem Kollegen Veter nur eine (höhere) Honarvereinbarung. Die Netzindianer werden schon zahlen!

  20. #20
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    Standard Re: Indirekte Verlinkung: Weitere Schritte eingeleitet

    Zitat Zitat von Gravenreuth
    Ok auch gut. € 3.000,- netto dafür, dass man einen Referendar daransetzt ein VB zu pinseln, das rechnet sich. Die 3.000,- € sind ein vereinbartes höheres Honar und nicht die gesetzlichen Gebühren nach § 37 RVG.

    Die 3.000,- würden (bei einem Mindeststreitwert von € 4.000,- nach § 37 RVG) einem Streitwert von € 80.000,- entsprechen, also dem zwanzigfachen des Mindeststreitswerts. Da diese nach § 37 RVG nicht mehr angemessen wäre hilft dem Kollegen Veter nur eine (höhere) Honarvereinbarung. Die Netzindianer werden schon zahlen!
    Ich möchte mit Ihnen hier nicht über Anwalthonorare streiten. Gute Anwälte sind teurer als vielleicht andere Anwälte. Ein Staranwalt wie z.B. Bossi etc.. wird auch ein hohes Honorar neben. Ra Vetter gehört auch zu den guten und bekannten Anwälten in Deutschland - und, jetzt liegen alle drei Verfahren in dieser Sache(Wikileaks + Schutzalter) in einer Hand. Niemand soll hier zu Spenden genötigt werden - wer in der Lage ist und möchte, kann sich an der Verfassungsbeschwerde auch finanziell beteiligen. Damit reicht dieser Spender ja die Beschwerde indirekt auch mit ein. Das ist vielleicht dem ein oder anderen die Sache wert... - ein Teil der Beschwerde beim BVerfG zu sein.

    Atlas Büroteam

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