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  1. #1
    gulli:News Redaktion Avatar von gullinews
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    Standard Wikipedia-Streit: Abmahnfalle wegen Nichtnennung

    Eine Wikipedia-Nutzerin droht den Betreibern des "Assoziations-Blasters" mit Abmahnung, da angeblich unberechtigterweise Bildmaterial genutzt wurde. Die betreffenden Bilder sind inzwischen alle offline.

    Die Wikipedia-Nutzerin Martina Nolte schickte eine Abmahnung über 1.400 Euro mit Unterlassungserklärung an Alvar Freude, welcher zusammen mit Dragan Espenschied den Assoziations-Blaster - eines der ältesten Netzkunst-Projekte in Deutschland - betreibt. Sie sieht sich in ihrem Urheberrecht verletzt, da ihr Name bei Bildern (in diesem Falle Thumbnails) nicht genannt wird. Sie stellte die Bilder unter eine Creative Commons Lizenz, die eine Namensnennung vorgesehen hat. Was sie aber vermutlich nicht wusste: Zum einen bezog sie sich bei der betreffenden Seite auf einen Webcrawler, mit dem man jede beliebige Seite des Internets durch den sogenannten "Assoziations-Blaster" (Wikipedia-Eintrag) ziehen kann, es sich somit nichtmals um eine Kopie handelte. (Das kann man sich so ähnlich vorstellen wie den Übersetzungsservice von Google, mithilfe dessen man komplette Webseiten in einer anderen Sprache darstellen kann.) Zum anderen hat sie mit ihrer Abmahnung genau den richtigen Ansprechpartner gefunden, handelt es sich bei Alvar Freude doch um einen der Pioniere der Netzkunst, der sich unter anderem mit Informationsfreiheit und Kontrolle des Internets auseinandersetzt.

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  2. #2
    Verfechter des Sarkasmus Avatar von zEeoN
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    Standard Re: Wikipedia-Streit: Abmahnfalle wegen Nichtnennung

    Dunkle Zeiten in denen wir leben. man sollte Kunst einfach verbieten, wo schon amokgelaufen wird!

    meine güte, manchmal frag ich mich echt, was in den leuten vorgeht. und immer gleich abmahnen, weil man nicht mehr miteinander reden kann -__-

  3. #3
    Bedenkenträger
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    Standard Re: Wikipedia-Streit: Abmahnfalle wegen Nichtnennung

    Google war der für ne Abmahnung wohl zu groß...

  4. #4
    Werbekritiker Avatar von StaTiC
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    Standard Re: Wikipedia-Streit: Abmahnfalle wegen Nichtnennung

    Zitat Zitat von Shinichi0815
    Google war der für ne Abmahnung wohl zu groß...
    woran das wohl liegen mag? vielleicht das google genug geld hat um ne ganze uni zu betreiben in der anwälte ausgebildet werden

  5. #5
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
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    Standard Re: Wikipedia-Streit: Abmahnfalle wegen Nichtnennung

    Zitat Zitat von gullinews
    Es ist die Rede von einem Streitwert in Höhe von 400.000 Euro, sodass mit 30.000 Euro Anwaltskosten und 28.000 Euro Schadensersatz zu rechnen sei.
    Wer erzählt so einen Unsinn?

    Wenn es mehrere Bilder sind - die man auch hätte einzeln abmahnen können - ist ein Streitwert in Höhe von 400.000 Euro durchaus angemessen.

    Eine 1,3 Geschäftsgebühr nach RVG wären dann € 3434,60 für die Abmahnung. Wenn der Abgemahnte selbst einen RA einschaltet verdoppelt sich der Betrag auf € 6465,20, was immer noch keine "30.000 Euro Anwaltskosten" sind.

    Den Schaden kann man anhand von Tabellen berechnen. Mangels weiterer Angaben (Zahl der Bilder, Nutzungsdauer etc.) kann ich hierzu nichts sagen. Ich halte die "28.000 Euro Schadensersatz" für ein maßlos überzogen, d.h. falsch berechnet.

    Ich halt das alles ("30.000 Euro Anwaltskosten und 28.000 Euro Schadensersatz") für ein Gerücht gewisser Leut, die (mal wieder) auf Panik machen wollen.

    Denkbar ist natürlich auch, dass ein RA eine Honorarvereinbarung verlangt, die deutlich über den RVG-Sätzen liegt und dann auf Spenden der "Netzindianer" hofft - Kollege Vetter lässt grüßen!
    Geändert von Gravenreuth (10. 04. 2009 um 06:50 Uhr)

  6. #6
    Imposter Avatar von Wulk
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    Standard Re: Wikipedia-Streit: Abmahnfalle wegen Nichtnennung

    Interessantes Geschäftsmodell. Bei 1x 2.500 und nur 3 Abmahnungen reicht es sogar schon für den ersehnten Dacia

  7. #7
    trägt Mütze Avatar von DanteConstantin
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    Standard Re: Wikipedia-Streit: Abmahnfalle wegen Nichtnennung

    Ach der GvG ab und zu schreibt er doch wirklich nützliche Sachen. Ist halt Rechtsanwalt der sich auskennt. Wenn er jetzt noch die Seiten wechselt wirds lustig.

  8. #8
    Gesperrt Avatar von Gravenreuth
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    Standard Re: Wikipedia-Streit: Abmahnfalle wegen Nichtnennung

    Zitat Zitat von DanteConstantin
    Ach der GvG ab und zu schreibt er doch wirklich nützliche Sachen. Ist halt Rechtsanwalt der sich auskennt. Wenn er jetzt noch die Seiten wechselt wirds lustig.
    Och ich habe auch schon den CCC gegen die Telekom vertreten, User gegen die Bundesrepublik wegen der "verteidungsministerium.de". Die Gegenseite war durch den damaligen Vorsitzenden des Vereins Freedom for Links e.V. vertreten. Im Gerichtstermin regte man sich dann über einen Link auf eine Soldatengrab auf. Darf man das Doppelmoral nennen?

    Ich habe auch und weitere, ähnliche Fälle bearbeitet. In den letzten Monaten hatte ich immer wieder Fälle mit Bilderklau durch Usern, wo ich zu deren Gunsten doch einiges an Schadens-/Kostenbegrenzungen erreichen konnte.

    Ich bin flexibel, lasse mich aber nicht verbiegen!

  9. #9
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    Standard Re: Wikipedia-Streit: Abmahnfalle wegen Nichtnennung

    Und wieso mahnen Sie dann Normalbürgerliche in Foren ab, wenn diese sich aus versehen mal im Ton vergreifen?

  10. #10
    Mitglied Avatar von LCD_1
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    Standard Re: Wikipedia-Streit: Abmahnfalle wegen Nichtnennung

    Hmmm, Martina Nolte, Abmahnung, Horrende Abmahngebühren...
    Das erinnert mich an gewisse "Tanja Nolte". Ist die Martina ihre Schwester? Der Herr Günther von Gravenreuth wird uns bestimmt aufklären, vor allem da ihm diese Tanja Nolte kein unbekannter sein dürfte .

  11.  
     
     

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