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10. 04. 2009, 13:55 #1
Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch: LG Frankenthal setzt erneut hohe Hürden
Das Landgericht Frankenthal hat in einem aktuellen Beschluss dem Zivilrechtlichen Auskunftsersuchen seitens eines Rechteinhabers erneut eine deutliche Absage erteilt und zugleich die Hürden dafür hoch angesetzt.
Die Absage für den Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gestaltet sich im vorliegenden Fall etwas gewichtiger, als dies noch im September vergangenen Jahres der Fall war. Diesmal wurde nämlich nicht nur das Vorliegen eines "gewerblichen Ausmaßes" abgelehnt.
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10. 04. 2009, 14:14 #2Mitglied
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Re: Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch: LG Frankenthal setzt erneut hohe Hürden
Und genau das halte ich für ungerecht. Hier wird je LG mit zweierlei Maß gemessen. Das kann es doch nicht sein. Ich plediere nachwievor dafür eine Art Internet & Urhebergericht zu gründen mit Richtern welche speziell auf technische Fragen geschult wurden.Wie Rechtsanwalt Solmecke notiert, haben die Richter hier die Schwächen in der Beweiskette der abmahnenden Kanzleien aufgedeckt. Leider müssen sich andere Gerichte der Entscheidung des Landgerichts Frankenthal nicht anschließen.
Meiner Meinung nach leben wir in einer schweren Zeit. Die Leute an den Hebeln der Macht sind meist jenseits der 50 Jahre alt und haben mit Internet und neuen Medien so gut wie gar nix am Hut. Hier werden meiner Meinung nach schnell falsche Entscheidungen (siehe KiPo Sperren) gefällt.
Was den Zivilrechtlichen-Auskunftsanspruch angeht muss endlich mal eine klare und eindeutige Richtlinie her.
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10. 04. 2009, 15:13 #3Mitglied
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Re: Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch: LG Frankenthal setzt erneut hohe Hürden
1a Artikel Firebird!
thu und frohe Ostern
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10. 04. 2009, 15:38 #4Mitglied
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Re: Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch: LG Frankenthal setzt erneut hohe Hürden
Das ist doch das Tolle. Wenn die Ahnung davon hätten, wäre noch viel mehr Verboten
Zitat von tranquil

So beschäftigen die sich ewig mit ein- und demselben Quark, es betrifft meist nur wenige. Und die Betroffenen finden jedoch fast immer eine Lösung, alles wieder auf einem halblegalen Weg machen zu können. Wenn du dir mal die Ideen zu den Killerspiel-Verboten ansiehst: Wenn das durchgesetzt wird, werden viel mehr Spieler Wind davon bekommen, weil sie ja nun in den Medien davon lesen. Außerdem muss man diese Spiele dann "illegal" privatkopieren, um sie überhaupt bekommen zu können.
Das Problem wird damit aber nicht bekämpft.
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10. 04. 2009, 17:40 #5
Re: Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch: LG Frankenthal setzt erneut hohe Hürden
Das schwächelt argumentativ aber erheblich. Eine IP-Adresse ist einem ISP über lange Zeiträume fest zugewiesen. Zur Feststellung, welche IP auf der Gegenseite benutzt wird und welcher Provider diese aus seinem Block zur Verfügung stellt, benötigt man nur wenige Sekunden. Das zu dokumentieren und ggf. zu beeiden kann man also sehr gut in einem "Aufwasch" erledigen. Mir scheint also, dass die Richter nicht wissen, über was sie da angeblich so positiv entschieden haben.Weiterhin stand für das Gericht nicht fest, ob die IP-Adressen, um die es ging, überhaupt dem in Anspruch genommenen Provider zugeordnet gewesen waren. Erhebliche Zweifel daran resultierten vor allem daher, dass eine eidesstattliche Versicherung der Antragstellerin darüber zu einem Zeitpunkt abgegeben worden war, noch bevor die IP-Adressen überhaupt ermittelt waren.
M. Boettcher
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10. 04. 2009, 18:19 #6
Re: Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch: LG Frankenthal setzt erneut hohe Hürden
Da es immer noch keine unbegrenzte Anzahl von IPs gibt, welche die Provider nutzen können, wird manchmal auf 2 oder mehr Kunden eine IP verteilt.
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10. 04. 2009, 18:52 #7Mitglied
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Re: Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch: LG Frankenthal setzt erneut hohe Hürden
Ja, aber die Ip-Bereiche bleiben fest dem Provider zugeordnet, das wechselt nicht ständig.
Zitat von Destiny666
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10. 04. 2009, 19:32 #8Mitglied
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Re: Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch: LG Frankenthal setzt erneut hohe Hürden
wie jetzt... der isp kann zwei kunden die gleiche ip zuweisen???
1. ist das überhaupt möglich?
2. würde das nicht die ganze beweisführung zunichte machen?
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10. 04. 2009, 21:03 #9Mitglied
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Re: Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch: LG Frankenthal setzt erneut hohe Hürden
Im Prinzip ist es möglich, es wird aber (meines wissens nach) nicht gemacht.
Eine Ip ist immer nur einem Kunden gleichzeitig zugeteilt was auch protokolliert wird. wenn Der kunde offline geht oder sich kurz trennt kriegt er ne andere und die vorige wandert weiter.
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11. 04. 2009, 09:54 #10
Re: Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch: LG Frankenthal setzt erneut hohe Hürden
Bewusst wird es vermutlich wirklich nicht gemacht, aber es kann dummerweise passieren. Einen äußerst heiklen Fall gabs da mal vor einiger Zeit, afaik hatte heise dazu was. "Wenn der Nachbar heimlich mitsurft".
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13. 04. 2009, 09:06 #11Mitglied
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Re: Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch: LG Frankenthal setzt erneut hohe Hürden
naja das ist ja dann schon wieder eine ganz andere geschicht, wenn der nachbar über z.b. ein offenes wlan mitsurft.
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13. 04. 2009, 09:36 #12
Re: Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch: LG Frankenthal setzt erneut hohe Hürden
Bitte erst den entsprechenden Artikel lesen!naja das ist ja dann schon wieder eine ganz andere geschicht, wenn der nachbar über z.b. ein offenes wlan mitsurft.
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14. 04. 2009, 22:30 #13
Re: Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch: LG Frankenthal setzt erneut hohe Hürden
Sag doch, daß du nen heise-Artikel von 2007 meinst.
Interessanter Umstand, aber ich denke mal, daß die Wahrscheinlichkeit dafür recht gering ist.
Wenn ich hier aber lese, was in diesem Fall alles unklar ist/war, frage ich mich überhaupt, wie es hier bis zu einer Gerichtsverhandlung kommen konnte. Es scheint ja, als wäre die klagende Partei mit nichts als einem Sack Unklarheiten angetreten. Kurios bis arm.
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15. 04. 2009, 05:38 #14Zyniker, Wachkomatiker
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Re: Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch: LG Frankenthal setzt erneut hohe Hürden
mboettcher, ...
"dass eine eidesstattliche Versicherung der Antragstellerin darüber zu einem Zeitpunkt abgegeben worden war, noch bevor die IP-Adressen überhaupt ermittelt waren."
... das ist es, zum Zeitpunkt der "eidesstattliche Versicherung" war der Provider nicht bekannt ... Keine IP->keine eineindeutige Zuordnung-> Kein Provider !
Also hat das Gericht gewußt was es tat ...
OK, jemand beschuldigt Dich (mboettcher) einen Unfall mit "einem Auto" gemacht zu haben und gibt eine "eidesstattliche Versicherung" darüber ab, das du am Steuer gesessen hast ... allerdings ist dem "Beschuldiger" zum Zeitpunkt der Abgabe der Versicherung nicht bekannt, ob du überhaupt mit einem Auto gefahren bist, vom Typ/Modell ganz zu schweigen !
Letzteres wurde Nachgeliefert ... da man rausbekommen hatte, das du einen Zugriff auf einen Leihwagen hättest haben können ...
Jouh ... gibt zu Denken, nicht ?Geändert von Sempralon (15. 04. 2009 um 05:47 Uhr)
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15. 04. 2009, 06:24 #15
Re: Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch: LG Frankenthal setzt erneut hohe Hürden
Sempralon,
um bei Deinem Bsp. zu bleiben bedeutet das hier wohl sogar eher, dass die Versicherung noch vor dem Unfall abgegeben wurde...
Praktisch wird es wohl so ausgesehnen haben, das der Zettel blanko unterschrieben wurde und die IP(s) nachgetragen wurden. Peinlich, peinlich... (wenn man das Datum zu früh einsetzt)
"[...] die Antragsstellerin vor Gericht keine ausreichenden Anhaltspunkte liefern konnte, dass sie überhaupt über die benötigte Lizenz verfüge"
Ist aber schon eine viel härtere Geschichte.
Wie ist denn hier Lizenz definiert?
Die Raubkopierjäger verfügen doch nie über Verwertungsrechte etc., sondern bekommen bestenfalls irgendeine Erlaubnis zwecks Ermittlungstätigkeit ein bischen mittauschen/mitverteilen zu dürfen. Es wurde häufig vermutet, dass das im Nachhinein geschieht; vielleicht stimmte hier das Datum ja auch nicht so richtig...
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15. 04. 2009, 11:00 #16
@Sempralon:
Die eigentliche Frage ist die, worüber eine EV abgegeben wurde:
Wenn der Unfall - um mal dabei zu bleiben - tatsächlich geschehen ist, dann kann die anwesende/anklagende Person auch eine Angabe dazu machen, ob oder mit welchem Fahrzeugtyp dieser erfolgte. Falls nicht, ist jede EV dieser Person dazu wertlos, da sie etwas versichern würde, zu dem sie keine ausreichenden Informationen oder Erinnerungen hat. Es spielt also keine Rolle, was im Nachhinein ermittelt wurde.
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16. 04. 2009, 19:28 #17Zyniker, Wachkomatiker
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Re: Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch: LG Frankenthal setzt erneut hohe Hürden
Schattenspieler,
genau das ist es ja, ich bleibe mal beim Auto, da kommt jemand an, der behauptet, das du mit einem Auto eines unbekanntem Typs von einer noch nicht bekannten Mietwagenfirma einen Unfall gebaut hättest und gibt schonmal eine EV zum Tathergang ab, ohne den mutmaßlichen Unfall jemals gesehen zu haben oder gar den Mietwagen ...
Ergo, da ist einer, der mit dem Finger auf dich zeigt und sagt du bist Schuld, ohne einen echten Beweis in der Hand zu haben !
Er liefert dann noch einen Mietwagen nach, den du zur Tatzeit tatsächlich gemietet hattest ... aber er liefert keinen Beweis dafür, das du am Steuer gesessen und mit diesem Fahrzeug am Tatort gewesen bist ...
Der Ankläger hoffte, das die nachgereichten Indizien und die Möglichkeit den Unfall verursacht zu haben, das Gericht überzeugen würden, den Angeklagten schuldig zu sprechen und entsprechend die Kohle aus der Tasche zu ziehen !
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