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  1. #1
    gulli:News Redaktion Avatar von gullinews
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    Standard Urheberrechtsverletzung: Staatsanwaltschaft will Auskunft von VPN-Dienst

    Die Luft für Filesharer wird zunehmend dünner, wie ein PDF, welches uns aktuell zugegangen ist, bestätigt.

    Dass Filesharer in Tauschbörsen nicht anonym sind, ist schon seit jeher kein Geheimnis. Die IP-Adresse ist offen einsehbar, man muss diese nur mithilfe der Staatsanwaltschaft oder dem Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch zuordnen können.

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  2. #2
    Kalter Kaffee ist gut! Avatar von Teletubbies
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    Standard Re: Urheberrechtsverletzung: Staatsanwaltschaft will Auskunft von VPN-Dienst

    Finde das Paper ein wenig dünn. Kann man aus dem ganzen Paragraphenwust herauslesen, ob es sich bei der Urheberrechtsverletzung um einen Download oder Upload über ein VPN-Anbieter handelt? Einfach nur "Urheberrechtsverletzung" nenen um an die IP zu gelangen?

  3. #3
    Walkhead
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    Standard Re: Urheberrechtsverletzung: Staatsanwaltschaft will Auskunft von VPN-Dienst

    Deswegen immer einen ausländischen VPN nehmen wie Safeprivacy, Strongvpn...

  4. #4
    Filesharer Avatar von redfox2809
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    Standard Re: Urheberrechtsverletzung: Staatsanwaltschaft will Auskunft von VPN-Dienst

    Ich denke mal das jeder VPN Provider im Monat nicht nur einmal Post von Ermittlungsbehörden bekommt! Von daher beeindruckt mich dieses schreiben herzlich wenig. Wenn den Service schon ein paar 1000 nutzen und alle über diese IP Adresse zur gleichen Zeit surfen ist so ein Dienst sicherlich auch anonym wenn der Server in Deutschland steht. Ich nutze zZt cyberghost (wenns mal läuft) auch wenns nicht so das gelbe vom Ei ist. Wenns Ipredator gibt und dieser Dienst dann auch noch gut läuft werde ich dahin wechseln!

  5. #5
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    Standard Re: Urheberrechtsverletzung: Staatsanwaltschaft will Auskunft von VPN-Dienst

    Mal ganz abgesehen davon das jede erfolgreiche Kooperation mit der Staatsanwaltschaft das Ende des jeweiligen Anbieters bedeuten würde (wenn wir ehrlich sind), halte ich es auch theoretisch gar nicht für möglich, dass sie da Sachen rausrücken die zur Ergreifung des Raubmörderkopierers führen.


    Die Übertragung wird doch verschlüsselt und kein VPN Dienst speichert, wer wann welche Seite besucht hat, da dies ebenfalls einem wirtschaftlichen Selbstmord gleichkommen würde. Die einzige Möglichkeit wäre höchstens zu schauen, wer alles zur besagten Uhrzeit eingeloggt war. Da dies aber erfahrungsgemäß einige hundert bis tausend Nutzer gewesen sein dürften, fällt auch dieses Merkmal weg. Ich lasse mich sehr gerne korrigieren.

    Übrigens finde ich es sehr mutig zu einem VPN Dienst zu gehen, der in Deutschland ein Büro hat, bzw. UK. Bin gespannt was das gibt. EIN aufgedeckter Fall dürfte wie gesagt eine massive Kundenabwanderung zur Folge haben und das wissen sie ganz genau.

  6. #6
    BoMb_
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    Standard Re: Urheberrechtsverletzung: Staatsanwaltschaft will Auskunft von VPN-Dienst

    Gibs es bei der Anfrage um Uploads bei OCH oder um Peer-to-peer Sachen?

    Oder um Downloads?

  7. #7
    Sinnestäter Avatar von betauser2
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    Standard Re: Urheberrechtsverletzung: Staatsanwaltschaft will Auskunft von VPN-Dienst

    Sagt mal werden die Unterlagen euch zugespielt oder wikileakd ihr?

    https://secure.wikileaks.org/leak/st...rackbuster.jpg


    ... could become as important a journalistic tool
    as the Freedom of Information Act.

    — Time Magazine
    Das ist ja ne gute Frage Steht ja nix drin.

  8. #8
    BoMb_
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    Standard Re: Urheberrechtsverletzung: Staatsanwaltschaft will Auskunft von VPN-Dienst

    Dazu interessiert mich gerade mal was:

    Ist die Seite wikileaks.org und dort einsehbares Material legal?

  9. #9
    Sinnestäter Avatar von betauser2
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    Standard Re: Urheberrechtsverletzung: Staatsanwaltschaft will Auskunft von VPN-Dienst

    Sind Informationen den Legal? Natürlich sind diese Informationen nicht gewollt das diese im Netz stehen.

  10. #10
    Mitglied Avatar von Firebird77
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    Standard Re: Urheberrechtsverletzung: Staatsanwaltschaft will Auskunft von VPN-Dienst

    @betauser
    Sowohl als auch?! Ne, mal ganz ehrlich: Das Teil da hab ich (wir) nicht bei Wikileaks hochgejagt.

  11. #11
    Sinnestäter Avatar von betauser2
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    Standard Re: Urheberrechtsverletzung: Staatsanwaltschaft will Auskunft von VPN-Dienst

    Klar das wollte ich ja damit aussagen, Informationen sollen nicht verschlossen bleiben.

    Das ihr das nicht hochgejagt habt hab ich ja nicht gemeint, nur ob ihr da evt eure Infos nachprüft. Da dieses Schreiben dort schon etwas länger liegt.

  12. #12
    STFU Avatar von silo1
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    Arrow Re: Urheberrechtsverletzung: Staatsanwaltschaft will Auskunft von VPN-Dienst

    Interessant sind in diesem Schreiben meines Erachtens die folgenden Aussagen:

    "... werden Sie gebeten, die Identität des Anschlussinhabers preiszugeben."

    Es handelt sich also um eine Bitte, daher besteht keinerlei Verpflichtung die Daten herauszugeben.

    "... Zu dieser Auskunft sind Sie nach hiesiger Auffassung verpflichtet."

    Ich übersetze: "Wir sind der Meinung, dass Sie uns die Daten herausgeben müssen. Wir sind uns da aber nicht ganz sicher."

    Ich würde da nix rausgeben.

  13. #13
    Sinnestäter Avatar von betauser2
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    Standard Re: Urheberrechtsverletzung: Staatsanwaltschaft will Auskunft von VPN-Dienst

    Was ich ja an der Sache interessant finde ist der Zeitraum zwischen der "Tat" und dem schreiben.

    Wie lange müßte eigentlich ein VPN Provider die Daten aufrecht erhalten?

  14. #14
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    Standard Re: Urheberrechtsverletzung: Staatsanwaltschaft will Auskunft von VPN-Dienst

    Ich hab's irgendwie nicht verstanden... Was sollen die mit einer IP-Adresse anfangen, wenn wahrscheinlich tausende Nutzer in dem Moment dieselbe Verbindung genutzt haben?

  15. #15
    no way man Avatar von Xenor
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    Standard Re: Urheberrechtsverletzung: Staatsanwaltschaft will Auskunft von VPN-Dienst

    Zitat Zitat von betauser2
    Wie lange müßte eigentlich ein VPN Provider die Daten aufrecht erhalten?
    In Deutschland ein Jahr, Vorratsdatenspeicherung lässt grüßen...

  16. #16
    Sinnestäter Avatar von betauser2
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    Standard Re: Urheberrechtsverletzung: Staatsanwaltschaft will Auskunft von VPN-Dienst

    Das ist klar, aber zum einem hat die Aufzeichnungsplicht für ISP Provider erst am 1.1.2009 begonnen, oder täusche ich mich. Und in wie weit betrifft das eigentlich VPN Anbieter?

  17. #17
    Mitglied Avatar von teddybeer
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    Standard Re: Urheberrechtsverletzung: Staatsanwaltschaft will Auskunft von VPN-Dienst

    ich glaub ich nehm mal nen paar tage abstand von gulli:news
    so langsam kann ichs echt nicht mehr hören.


    ich denke mal ob der irgendwas erreichen wird, wird man wohl nie erfahren

  18. #18
    Pirat Avatar von Shadow27374
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    Standard Re: Urheberrechtsverletzung: Staatsanwaltschaft will Auskunft von VPN-Dienst

    Zitat Zitat von Xenor
    In Deutschland ein Jahr, Vorratsdatenspeicherung lässt grüßen...
    Die VDS ist doch 6 Monate.

  19. #19

    Standard Re: Urheberrechtsverletzung: Staatsanwaltschaft will Auskunft von VPN-Dienst

    In der BRD gilt die Speicherung seit dem 1.1.2009 in GB wird seit dem 1.1.2008 gespeichert - hab ich zumindest so in Erinnerung - wir konnten ja ur-sprünglich nicht den Termin einhalten.

  20. #20
    Mitglied Avatar von SamRivers
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    Standard Re: Urheberrechtsverletzung: Staatsanwaltschaft will Auskunft von VPN-Dienst

    Zitat Zitat von unimatrix01
    In der BRD gilt die Speicherung seit dem 1.1.2009 in GB wird seit dem 1.1.2008 gespeichert - hab ich zumindest so in Erinnerung - wir konnten ja ur-sprünglich nicht den Termin einhalten.
    Die Vorratsdatenspeicherung ist in Deutschland durch das „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG“[1] eingeführt worden, das am 9. November 2007 in namentlicher Abstimmung von der Mehrheit der Abgeordneten[2][3] des Bundestags verabschiedet, am 26. Dezember 2007 von Bundespräsident Horst Köhler unterzeichnet wurde und mit dem 1. Januar 2008 in Kraft trat. Inwieweit dieses Gesetz mit dem Grundgesetz verträglich ist, soll durch eine Klage beim Bundesverfassungsgericht geklärt werden,[4] allerdings bestanden bereits bei der Ratifizierung Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit.[5]
    War es nicht doch 1.1.2008?

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