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29. 04. 2009, 15:47 #1
Vorratsdatenspeicherung: Zugriffsbeschränkung verlängert
Das Bundesverfassungsgericht verlängerte kürzlich seine Auflagen, die den Zugriff auf die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gesammelten Kommunikationsdaten stark einschränken.
Wie aus einem Beschluss vom 22. April hervorgeht, sollen die bereits nach dem letzten Eilantrag geltenden Einschränkungen, die vorgeben, dass ein Zugriff der Sicherheitsbehörden auf die Vorratsdaten nur bei besonders schweren Straftaten erfolgen darf, weitere sechs Monate gelten. Diese Regelung war bereits im März 2008 getroffen und seitdem mehrfach verlängert worden. Im vergangenen Oktober wurden zudem die Befugnisse zum Datenabruf zur präventiven Gefahrenabwehr für Strafverfolger und Geheimdienste eingeschränkt.
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29. 04. 2009, 17:02 #2Mitglied
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Re: Vorratsdatenspeicherung: Zugriffsbeschränkung verlängert
Es tuen immer alle so, als ob im EuGH und BVerfG nur weiße Schäfchen sitzen. Wer kann denn versichern, dass die nicht auch dem Druck der Politiker nachgeben?!
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29. 04. 2009, 17:20 #3
Re: Vorratsdatenspeicherung: Zugriffsbeschränkung verlängert
Das BVerGericht hat die Zugriffsbeschränkungen auf 6 Monate verlängert?
Wieso können dann IP-Daten etc...aus der Vorratsdatenspeicherung durch Dritte bei den Providern
eingefordert werden (nat. nur nach richterl. Beschluss), wenn nur der Verdacht von gewerbl. Nutzung von Softwarekopien besteht? Ist die Verbreitung von Kauf-Software eine schwere Straftat?
Sorry, ich komme nur nicht auf die Lösung
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29. 04. 2009, 17:27 #4Mitglied
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Re: Vorratsdatenspeicherung: Zugriffsbeschränkung verlängert
du meinst sicherlich den zivilen Auskunftsanspruch.
Das sind aber andere Daten, wo der Provider speichert welche Anschluss wann und wielange welche IP hatte. Bei der Telekom beträgt die Speicherung aktuell ungefähr 7 Tage, kann aber auch mal 10 Tage sein. Manche Provider wie Alice speichern sowas gar nicht.
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29. 04. 2009, 17:29 #5Mitglied
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Re: Vorratsdatenspeicherung: Zugriffsbeschränkung verlängert
das hab ich mich auch schon oft gefragt. ich denke... ENTWEDER, die daten sind gespeichert, und fallen somit unter die vorratsdatenspeicherung oder sie sind es NICHT. dann dürften sie aber auch nicht an die rechteinhaber herausgegeben werden, bzw bei flatratekunden überhaupt existieren.
VERY strange...
- edit -
da war wohl jemand schneller
@damario89: aber die zuordnung von ip zu user ist eben genau DAS, was eigtl unter die vorratsdatenspeicherung fällt
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29. 04. 2009, 17:39 #6Mitglied
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Re: Vorratsdatenspeicherung: Zugriffsbeschränkung verlängert
nein, das fällt eben nicht unter die VDS. die Telekom zum Beispiel speichert selber mindestens 7 Tage lang zum Schutz vor Spam oder wie sie sagen. Wurde auch in enm anderen Thread schon besprochen. Hier wurde es als letztes erwähnt: http://board.gulli.com/thread/136442...spruch/17/#417
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29. 04. 2009, 17:52 #7Mitglied
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Re: Vorratsdatenspeicherung: Zugriffsbeschränkung verlängert
ah. das erklärt einiges. auch wenns dumm is, da die daten dann doppelt gespeichert werden^^
final question: wozu zählt 1&1 inzwischen? mein kenntnisstand ist, dass sie (ka inwiefern genau) die infrastruktur der telekom mitbenutzen und die daten von 1&1 kunden von der telekom gespeichert werden und 1&1 darauf keinen einfluss hat --> auch deren kundendaten werden 7-10 tage gespeichert. hat sich daran inzwischen was geändert und wenn ja, was?
ich hoffe mal, jemand weiß darauf eine antwort
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29. 04. 2009, 18:18 #8
Re: Vorratsdatenspeicherung: Zugriffsbeschränkung verlängert
Zitat von damario89
Ok... nur ich höre doch immer wieder, dass Uploader selbst hier in Dtld. noch ein halbes Jahr oder länger nach dem Uploads zivilrechtlich herangezogen werden. Nach ca. 7 Tagen sind doch eigentlich die Daten gelöscht? Brauchen die solange um Abzumahnen oder so ähnlich?Geändert von Teletubbies (29. 04. 2009 um 18:27 Uhr)
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29. 04. 2009, 19:02 #9Mitglied
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Re: Vorratsdatenspeicherung: Zugriffsbeschränkung verlängert
Mittels des zivilrechtlichen Auskunftsanspruches kann nur auf Verkehrsdaten zurückgegriffen werden, die abseits der VDS von Seiten der Provider für Abrechnungszwecken gespeichert werden, auch wenn dies bzw. eine Abfrage ein inkonsistentes Vorgehen hinsichtlich der Entscheidung des BVerfG ist. Deshalb verbleibt jedem Nutzer nur, wie damals schon in den Boards kursierend, die Bitte an den Provider zu stellen, Auskunft zu erteilen, welche Daten gespeichert werden und dies bei Flatratenutzung doch höflichst zu unterlassen.
Geändert von römertopf (29. 04. 2009 um 19:19 Uhr)
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29. 04. 2009, 19:15 #10Mitglied
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Re: Vorratsdatenspeicherung: Zugriffsbeschränkung verlängert
Dem müsste aber erst ein Richter zustimmen und das darf er nur wenn es um eine sehr schwere straftat geht. ich glaube da hätte es schon mehrere klagen gegeben wäre das der fall
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