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30. 04. 2009, 12:42 #1
Rapidshare: Pressemitteilung über Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch
Rapidshare hat vor wenigen Minuten auf die seit Mitte März bei gulli veröffentlichten Artikel mit einer Pressemitteilung reagiert. Der Zivilrechtliche Auskunftsanspruch (ZA) würde nur schwere Rechtsverletzungen deutscher Kunden betreffen.
Nachdem in den letzten Tagen zahlreiche amerikanische (2), (3), russische aber auch Portale in der Schweiz und Deutschland über die von uns recherchierten Sachverhalte berichtet haben, gab Rapidshare gerade eine eigene Pressemitteilung als Reaktion heraus. Die Gesetzesnovelle des Paragrafen 101 des deutschen Urheberrechtsgesetzes (Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch) hat bei den gulli- Lesern, als auch bei vielen RS-Kunden für viel Wirbel gesorgt.
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30. 04. 2009, 13:21 #2Quoten-Hesse
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Re: Rapidshare: Pressemitteilung über Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch
Genau das dürfte zukünftig der Knackpunkt sein. Die Definition, ab wann es sich um ein "gewerbliches Ausmaß" handelt.
Zitat von gullinews
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30. 04. 2009, 13:32 #3
Re: Rapidshare: Pressemitteilung über Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch
Ich sag mal ganz klar so, mit dieser Pressemitteilung hat RS gerade ihre "Sicherheitslage" kaputt gemacht... den nun gilt RS NICHT MEHR als 100% Sicher sondern es bestehen jetzt sogar Möglichkeiten das die Nutzer angezeigt werden.
Und jetzt kann man auch nicht mehr so frei uppen nach dem Motto "RS wird schon dicht halten" denn nun besteht für jeden Upper ein gewisse Gefahrenquote.
Natürlich unterscheidet sich diese, ich denk vor allem im Bereich der Musik wird das ganze deutlich schlimmere Fälle erreichen während wenn man ne alte DVD von 2004 hochlädt ziemlich egal sein sollte, aber vor allem neeuster Stuff sollte bissl Gefahr bereiten und würde ich als Upper sehr aufpassen.
Daher wer upt -> VPN oder sonstigen Schutz, wäre auch möglich auf nen anonymen FTP zu uppen und dann remoten aber hauptsache man upt so neues Zeugs nich ohne Proxy.
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30. 04. 2009, 13:32 #4ist auch mit an Board
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Re: Rapidshare: Pressemitteilung über Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch
hmm hmm. "Gewerbliches ausmaß"
wikki sagt zu gewerblich:
Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird.
Welche Gewinnerzielung, hat man denn bitte vom Hochladen und dann dem kostenlosen Anbieten? :P
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30. 04. 2009, 13:34 #5sauf dich reich!
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Re: Rapidshare: Pressemitteilung über Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch
Gewerblich setzt Einnahmen von X vorraus, eine Re-finanzierung der Accounts (durch Punkte) könnte als eine Art "Bezahlung" ausgelegt werden... demanch wäre alles wieder unter gewerblich zu bezeichnen was Punkte bringt.
Zitat von Lokalrunde
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30. 04. 2009, 13:38 #6Geisterfahrerüberholer
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Re: Rapidshare: Pressemitteilung über Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch
Es geht hier nicht um "gewerblich" sondern um "im gewerblichen Ausmaß", was keine Einnahmen vorraussetzt.
Zitat von .drunken
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30. 04. 2009, 13:45 #7
Re: Rapidshare: Pressemitteilung über Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch
Richtig.
Zum Thema "Gewerbliches Ausmaß" siehe auch hier:
http://www.stern.de/computer-technik...DF/617064.html
(Sorry... ist ein STERN-Link... aber er enthält alles wesentliche kurz zusammengefasst, außerdem Achtung: Der Artikel ist von 2008)
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30. 04. 2009, 13:48 #8
Re: Rapidshare: Pressemitteilung über Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch
was ist mit denen die ein album nur zur sicherheit hochladen?
setzt die verfolgung eine veröffentlichung voraus?
außerdem is rs durch seine neue premium politik dabei sich ins aus zu setzten. dabei hilft dieser vorfall nur noch mehr.
aber wir werden sehen wie es weiter geht.
in diesem sinne
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30. 04. 2009, 13:50 #9Mitglied
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Re: Rapidshare: Pressemitteilung über Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch
haha @
alle noobs die sich nen premium account gekauft haben und für warez bezahlen!
und ein noch grösseres haha @
die kiddie rapdishare-bloggers
hoffentlich müsst ihr nen saftiges sümmchen geld bezahlen... noobs wie ihr haben rapidshare überhaupt erst so gross werden lassen;
los, jetzt verteidigt euren premium account...
PS:
@anwälte : bitte bitte fangt doch gleich hier beim gulli an abzumahnen; genug trottel gibts ja hier genug
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30. 04. 2009, 13:50 #10
Re: Rapidshare: Pressemitteilung über Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch
Premium ist jetzt wieder normal wenn nicht sogar noch besser dank Happy Hour...
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30. 04. 2009, 13:53 #11el_tedescoGast
Re: Rapidshare: Pressemitteilung über Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch
Also mir nicht!
Zitat von Ghandy
@Ghandy: Wie kommste darauf? Welcher Umstand läßt dich zu diesem Schluß hinreißen?
Das ist doch Unfug, was der Bobby da von sich läßt! Beispiel: Paragraph 101 Absatz 9 UrhG sagt folgendes:
Zudem ja auch noch Absatz 10 gilt:(9) Kann die Auskunft nur unter Verwendung von Verkehrsdaten (§ 3 Nr. 30 des Telekommunikationsgesetzes) erteilt werden, ist für ihre Erteilung eine vorherige richterliche Anordnung über die Zulässigkeit der Verwendung der Verkehrsdaten erforderlich, die von dem Verletzten zu beantragen ist. Für den Erlass dieser Anordnung ist das Landgericht, in dessen Bezirk der zur Auskunft Verpflichtete seinen Wohnsitz, seinen Sitz oder eine Niederlassung hat, ohne Rücksicht auf den Streitwert ausschließlich zuständig. [...]
Einschränkung von Grundrechten!!! Hallooooooo!!! "McFly, jemand zu Hause?"(10) Durch Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 9 wird das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) eingeschränkt.
Und da kommt dann der Bobby daher und bestimmt dann 'mal eben so, wie sich die Gesetzeslage in Europa so darstellt, um das 'mal provokativ auszudrücken!!!
Kennste etwa noch nicht das neue Motto von Rapidshare???

Was sagste denn z.B. dazu --> KLICK gulli:board-Beitrag
Gruß, Baxter
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30. 04. 2009, 13:56 #12
Re: Rapidshare: Pressemitteilung über Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch
Du bist ja ein Spaßvogel...
Zitat von jameslebrone
Die aktuellen Konditionen sind wieder erträglich und durch die HappyHoure sogar mit Schirmchen im Cocktail.
Das bedeutet die Leute dich sich einen Premiumaccount gekauft haben werden nun wieder problemlos ihre Daten mit hoher Geschwindigkeit saugen können.
Momentan geht es wie üblich nur gegen Uploader. Genau die werden sich was einfallen lassen wenn es sein muss. VPN wäre eine Möglichkeit.
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30. 04. 2009, 13:56 #13Chefredakteur
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Re: Rapidshare: Pressemitteilung über Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch
Deine private Sicherheitskopie wird nicht als Link in irgendwelchen Boards verteilt. Und genau dort sichen die Leute von proMedia danach. Private Kopien deiner gekauften Originale darfst du problemlos hochladen. Nur stehen dann halt die Links dazu auch nirgends. So steht's in der Pressemitteilung auch drin.
Zitat von ds09
@Shadow27374: Aber nur sofern es kein VPN-Dienst mit Hauptsitz in Deutschland ist. Weil sonst greift der ZA erneut, nur halt dort und nicht bei Rapidshare.
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30. 04. 2009, 13:59 #14
Re: Rapidshare: Pressemitteilung über Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch
tja ich denke mal das wars dann. als rapidshare mitarbeiter sollte man sich vielleicht jetzt schonmal nen neuen job suchen. lange wirds da wahrscheinlich nicht mehr gut gehen.
aber ich versteh immernoch nicht, warum sich unternehmen einer fremden regierung beugen. wenn ich ein unternehmen in der schweiz, russland oder china hätte und da käme eine popelige deutsche behörde oder noch schlimmer ein deutscher privat man, würde ich freundlich lächeln und ihm den stinkefinger zeigen.
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30. 04. 2009, 14:04 #15Quoten-Hesse
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Re: Rapidshare: Pressemitteilung über Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch
@StaTiC: Naja, in dem Fall stehen aber auch jede Menge RS-Server in Deutschland, was eine solche Sch***-egal-Haltung erschweren dürfte...
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30. 04. 2009, 14:06 #16derl0serGast
Re: Rapidshare: Pressemitteilung über Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch
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Geändert von derl0ser (17. 05. 2010 um 03:32 Uhr)
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30. 04. 2009, 14:10 #17
Re: Rapidshare: Pressemitteilung über Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch
mfg
Geändert von JimDiGriz (26. 03. 2012 um 23:25 Uhr)
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30. 04. 2009, 14:11 #18
Re: Rapidshare: Pressemitteilung über Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch
Schon möglich... aber an deren Stelle wärs warscheinlich besser, die server abzureißen und alle in die SChweiz zu holen als die komplette "Firma" aus Spiel zu setzen...
Zitat von Lokalrunde
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30. 04. 2009, 14:13 #19
Re: Rapidshare: Pressemitteilung über Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch
Nicht wenn man die Punkte nur zum Lostauschen verwendet. Und das machen doch alle, oder??? Tauschen Punkte nur gegen Lose, sonst nichts
Zitat von .drunken
Oder steht irgendwo, dass RS das auch protokolliert?
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30. 04. 2009, 14:13 #20
Re: Rapidshare: Pressemitteilung über Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch
Da habe ich allerdings eine Frage die ich bereits in einem anderen Thread gestellt hatte.
Zitat von Ghandy
Ein VPN-Anbieter ist kein TK-Anbieter demnach gilt für diese Unternehmen nicht die VDS. Das bedeutet sie brauchen nur loggen wenn es für die Abrechnung notwendig ist. Da die meisten aber einen Pauschaltarif anbieten wird das ausgeschlossen.
Denn der deutsche VPN-Anbieter Trackbuster sagt sie würden nicht loggen und sie machen bei der Verfassungsbeschwerde zur VDS mit.


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