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  1. #81
    RapidShare AG

    (Threadstarter)

    Avatar von LilaBlume
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    Standard Re: Zukünftige Datenschutzerklärung von RapidShare

    Zitat Zitat von 2phasen
    F: Gibt RapidShare Informationen über Uploader an Dritte weiter?
    Die Antwort steht jetzt noch nicht im Dokument (ich kann es nicht direkt bearbeiten, bin da nur vermittelnd beteiligt), wird aber in etwa so lauten:
    Sofern wir gesetzlich verpflichtet sind, Informationen über die Herkunft einer Datei bekanntzugeben, kommen wir dieser Verpflichtung nach. Die rechtlichen Umstände werden in jedem Fall neu geprüft. Eine Weitergabe von Daten ohne rechtliche Grundlage findet nicht statt.
    Ich schätze mal, das ist keine besonders neue Information. Dass wir die Upload-IPs zum Selbstschutz speichern, steht ja auch schon in dem Dokument, und dass wir uns nicht gegen Gesetze stellen, versteht sich von selbst. Aber das auch noch klar zu dokumentieren, ist sicher trotzdem sinnvoll.

    Um es mal im Klartext zu sagen: wenn irgendein Kunde wiederholt Mist baut, werden wir diesen bestimmt nicht mit widerrechtlichen Mitteln "beschützen" und damit praktisch herausfordern, dass eines Tages die Polizei vor der Tür steht und auch andere Kunden einen Schaden davon haben.

    Und wenn ein Hoster behauptet, Uploader-Daten nicht zu speichern oder unter keinen Umständen herauszugeben, kriegt er entweder früher oder später genau deshalb grossen Ärger - oder es ist eben nur eine Behauptung.
    Geändert von LilaBlume (01. 06. 2009 um 22:56 Uhr) Grund: fehlenden halben Satz ergänzt

  2. #82
    ShareLinkDevil Developer Avatar von Diabolico
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    Standard Re: Zukünftige Datenschutzerklärung von RapidShare


    @ LilaBlume

    Sofern wir gesetzlich verpflichtet sind, Informationen über die Herkunft einer Datei bekanntzugeben, kommen wir dieser Verpflichtung nach. Die rechtlichen Umstände werden in jedem Fall neu geprüft. Eine Weitergabe von Daten ohne rechtliche Grundlage findet nicht statt.
    Es wäre sicherlich hilfreich und würde für mehr Transparenz sorgen wenn zumindest die derzeit bekannten Umstände aufgeführt würden in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Herausgabe von Uploader-Daten besteht.
    Daß einer richterlichen Anordnung z.B. in Fällen von KiPo Ihrerseits Folge zu leisten ist versteht sich von selbst, aber wie steht es mit Auskunftsersuchen von Rechteinhabern und deren Interessensvertretungen?
    Auch nochmals die schon von mir gestellte Frage:
    Haben sog. 'Selbst-Deleter' wie z.B. 'ProMedia', die ja wohl auch die treibende Kraft bei der Sperrung kompletter Accounts sind, auch Zugriff auf die Uploader-Daten?


    P.S.: Vielen Dank nochmals für die schnelle Umsetzung meines Vorschlags bzgl. der Premium-Kunden-Eigendownload-Logs.


    (((-|-)))

  3. #83

    Standard Re: Zukünftige Datenschutzerklärung von RapidShare

    Zitat Zitat von Diabolico
    Auch nochmals die schon von mir gestellte Frage:
    Haben sog. 'Selbst-Deleter' wie z.B. 'ProMedia', die ja wohl auch die treibende Kraft bei der Sperrung kompletter Accounts sind, auch Zugriff auf die Uploader-Daten?
    Hierzu auch nochmal der damalige ComputerBILD-Beitrag (ab Stelle 2:55, "Delete-Zugang" bei 3:50).

  4. #84
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    Standard Re: Zukünftige Datenschutzerklärung von RapidShare

    @ LilaBlume

    was mich noch interessieren würde
    wieso fragt ihr ausgerechnet bei gully nach "hilfe"
    wobei doch der inhaber von gully im grunde euer stärkster konkurent ist ?
    sprich firstload ?

    ich finds natürlich klasse das ihr hier fragt aber würde mich mal intressehalber interessieren ^^

  5. #85
    Filthy Hoodlum

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    Avatar von DanVanDamn
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    Standard Re: Zukünftige Datenschutzerklärung von RapidShare

    @brumbrum40:
    Es heisst gulli und die Inqnet GmbH ist nicht "Besitzer" von Firstload.

  6. #86
    cinetopia
    Gast

    Standard Re: Zukünftige Datenschutzerklärung von RapidShare

    Zitat Zitat von DanVanDamn
    @brumbrum40:
    Es heisst gulli und die Inqnet GmbH ist nicht "Besitzer" von Firstload.
    Ah aber sowas wie Familienbusiness gibts nicht, Papa regelt Firstload und der Sohn mittlerweile Gulli... aber gehören nicht zusammen... schon klar

    @LilaBlume
    Es ist zwar schön und Recht, aber ein Großteil der Dateien auf RapidShare ist eben immer noch illegal.
    Von daher wäre es doch ein sinnvoller Schritt, dem Kunden mehr Transparenz zu geben.
    Bis jetzt ist alles reine Spekulation welche Daten ihr speichert und wann sich ein Programmierer über mehr Platz freut, aber der Kunde sollte seine eigenen Daten auch einsehen können.
    Eine FAQ mag vielleicht schon etwas bringen, aber wirkliche Sicherheit verschafft das doch nicht.
    Zumal bin ich nicht erfreut darüber, dass IP Logs über Jahre weg gespeichert werden. Selbst bei der Vorratsdatenspeicherung werden die IP Adressen nach 6 Monaten (angeblich) wieder gelöscht.
    Eine ähnliche Umsetzung bei RapidShare wäre sinnvoll.
    Die Tatsache, dass ihr Uploader IP Adressen speichert ist natürlich sinnvoll, aber wie schon gesagt, diese sollten einsehbar sein.

    Wie sieht es mit ProMedia aus? Ein direkter Zugang per API um Dateien zu löschen ohne jegliche rechtliche Grundlage kann doch nicht von sonderlich viel Vertrauen zu den Kunden sprechen.
    Ich meine natürlich ist ein fetter Geschäftsführer angsteinflößend, aber rein rechtlich gesehen muss man ihm kein Braten vor die Tür setzen...

    RapidShare agiert in Sachen Abuse sehr schnell, allerdings reichen schon zweideutige Beweise aus um sehr viele Dateien löschen zu lassen.
    Wir dürften uns einig sein, dass es nicht ausreicht eine Datei von außen anzuschaun um zu sagen, dass sie widerrechtliches Material enthält.
    Korregieren Sie mich wenn ich falsch liege, aber prinzipiell wäre es möglich vom Abuser den MD5 Hash der Datei zu verlangen (vielleicht noch mit Screenshot) um somit sicherzugehen, dass es sich um die selbe Datei und um einen Verstoß handelt.

    Nehmen wir an Abzockerfirmen wie ProMedia schaffen es über einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch Daten von massenhaft Dateien zu bekommen, wie werdet ihr handeln?
    Früher oder später würde ProMedia doch alle Uploader IP Adressen bekommen, die sie in die Hände bekommen.

    Zu gut daletzt hat RapidShare zwar noch einige legale Kunden, aber wenn ihr schon hier für Aufklärung sorgen wollt muss das praktisch schon heißen, dass die deutsche Webwarez Szene RapidShare fast schon den Rücken gekehrt hat und somit einen Umsatzrückgang verrechnen muss.
    Wenn euch die Kunden wichtig sind, dann schaut, dass sie wieder zufrieden und sicher sein können.

  7. #87
    RapidShare AG

    (Threadstarter)

    Avatar von LilaBlume
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    Standard Re: Zukünftige Datenschutzerklärung von RapidShare

    Zitat Zitat von Diabolico
    Es wäre sicherlich hilfreich und würde für mehr Transparenz sorgen wenn zumindest die derzeit bekannten Umstände aufgeführt würden in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Herausgabe von Uploader-Daten besteht.
    Leider kann ich dazu keine so hilfreiche Antwort geben, wie es vielleicht wünschenswert wäre. Wenn die Voraussetzungen für den mittlerweile recht bekannten §101 UrhG gegeben sind, besteht die Verpflichtung. Aber wie bereits geschrieben, muss das in jedem einzelnen Fall neu beurteilt werden.


    Haben sog. 'Selbst-Deleter' wie z.B. 'ProMedia', die ja wohl auch die treibende Kraft bei der Sperrung kompletter Accounts sind, auch Zugriff auf die Uploader-Daten?
    Die "proMedia" hat keinen Löschzugang mehr. Und erst recht keinen Zugriff auf Uploader-Daten.

  8. #88
    Mitglied Avatar von willspasshaben
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    Standard Re: Zukünftige Datenschutzerklärung von RapidShare

    Es ist mir schon klar das ihr die Uploader nicht "extra" schützen könnt,den wir verstoßen ja eindeutig gegen die AGBs.
    Was mir damls eben bloß sauer aufgestoßen ist,das ihr die dazugehörigen Files nicht sofort gelöscht habt?
    Ich weiß das ist hier nicht Gegenstand der Disskusion,aber wollte ich mal loswerden,wenn man schon mal so "nah dran" ist an einem Mitarbeiter.
    Bloß was sollen die "geschützten" Downloader laden,wenn die Uploader jederzeit mit Besuch rechnen müssen?Auch wenn es in jedemfall einzeln geprüft werden soll.Es ist nunmal Fakt das alle die hier schreiben und Angst um ihre IPs haben,es nur der Fall ist,weil sie Illegals Zeug saugen.
    Sie werden nur an die großen Uploader ran treten bzw die mit vollen Accounts.Und was ihr da noch prüfen wollt,wenn die 3 Accs haben mit 1,5TB und die Rechteinhaber vor der Tür stehen?

  9. #89
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    Standard Re: Zukünftige Datenschutzerklärung von RapidShare

    Hi,
    Ich finds gut, dass die IP vom Dler "nicht" mehr gespeichert wird.
    Leider muss die IP vom Uploader noch gespeichert werden.

    Ne Frage:
    Warum verlegt ihr euer Impressum nicht in ein Land, wo die ip vom uploader nicht gespeichert werden muss? Dann macht mal halt in der Karibk nen Briefkasten und den Support lässt man weiterhin über die Schweiz machen. Oder müssen dann immernoch die IPs von den Uppern gespeichhert werden?


    Firstload z.B. hat das Impressum in den Vereinigten Arabischen Emiraten, doch die haben ne Zweigstelle in Deutschland.

    MFG
    blade1932

  10. #90
    choco09
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    Standard Re: Zukünftige Datenschutzerklärung von RapidShare

    Ich wollte fragen, ob die IP-Adressen wirklich gekürzt abgespeichert werden oder nur gekürzt angezeigt werden.

    (Denn ich hoffe nicht, dass die Adressen komplett gespeichert werden, und nur zensiert angezeigt werden)

  11. #91
    ShareLinkDevil Developer Avatar von Diabolico
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    Standard Re: Zukünftige Datenschutzerklärung von RapidShare

    Zitat Zitat von choco09
    Ich wollte fragen, ob die IP-Adressen wirklich gekürzt abgespeichert werden oder nur gekürzt angezeigt werden.
    Wenn Du folgendes richtig gelesen (und verstanden) hättest

    Zitat Zitat von LilaBlume
    Stimmt. Und ein RS-Programmierer freut sich grade darüber, dass jetzt weniger Speicherplatz in der Datenbank belegt wird.
    wäre Deine Frage wohl nicht nötig gewesen.

    Im Klartext: Wenn "weniger Speicherplatz in der Datenbank belegt wird" wird logischerweise auch weniger (gekürzte IP) gespeichert.


    (((-|-)))

  12. #92
    choco09
    Gast

    Standard Re: Zukünftige Datenschutzerklärung von RapidShare

    Danke für die Antwort, hätte wohl etwas mehr nachdenken sollen.

    RS war ja schon immer ´sicher´, -> keine Rückschlüsse auf geladene Dateien. Mit den jetzt noch kürzeren IP´s fühle ich mich noch sicherer.

  13. #93
    Mitglied Avatar von willspasshaben
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    Standard Re: Zukünftige Datenschutzerklärung von RapidShare

    @choco09: Das ist schön für Dich,das Du dich da noch sicherer fühlst,was diejenigen angeht die Dir es überhaupt erst ermöglichen da was zu Downloaden,das ist dir sicher egal.

  14. #94
    choco09
    Gast

    Standard Re: Zukünftige Datenschutzerklärung von RapidShare

    Nein, das ist mir nicht egal. Habe die Meldungen der Abgemahnten Upper "fieberhaft" verfolgt. Immerhin nehmen diese das Risiko für uns auf. Ich denke, dann man von RS nicht mehr Schutz für die Upper verlangen kann (mehr ist nicht möglich, es gibt Gesetze..), die Upper müssen sich selber schützen. Ein sicherer VPN würde größtenteils ausreichen, denke ich. Wenn man da noch nen Root dazwischenschaltet ist das Risiko sehr minimal. Allerdings ist dies mit Kosten verbunden, die nicht jeder zahlen will. So wird das Angebot auf RS sinken, vielleicht die Qualität steigen...vielleicht...

  15. #95
    Gulli:User
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    Standard Re: Zukünftige Datenschutzerklärung von RapidShare

    Es gäbe ja vielleicht den weg, es über ein verlegtes Impressum sicherer zu machen.

  16. #96
    Windoof User:-) Avatar von etpati
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    Standard Re: Zukünftige Datenschutzerklärung von RapidShare

    Früher als Upper (nun bin ich im Usenet aktiv, werde aber wahrscheinlich wieder zurück kommen) habe ich auch nur über VPN geuppt.

    Ich denke mal, dass die Hardcore Upper sowieso nur über VPN hochladen.

    Fragt sich nur wie lang die VPN Anbieter dichthalten können.

  17. #97
    ShareLinkDevil Developer Avatar von Diabolico
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    Standard Re: Zukünftige Datenschutzerklärung von RapidShare


    Zitat Zitat von LilaBlume
    Leider kann ich dazu keine so hilfreiche Antwort geben, wie es vielleicht wünschenswert wäre.
    Eine hilfreiche Antwort war in diesem Falle nicht wirklich von RS zu erwarten, da Ihr bekanntermaßen sowas wie 'den Tanz auf dem Vulkan' vollführt.
    Eine zu ausführliche Auflistung würde Eure Kunden verschrecken und eine zu kurze Liste würde gewisse Kreise auf den Plan rufen.


    Ein anderes Thema was mehr 'Nutzerschutz' als 'Datenschutz' betrifft:

    Das RS-Konzept mit dem Sicherheitsschloß kann nicht als wirklich sicher angesehen werden, da es eine bedenkliche Sicherheitslücke aufweist:

    Wenn der Nutzer seinen Account 'entsperrt' hat um 'Admin'-Funktionen auszuführen, ist der Account bis zur erneuten Aktivierung des Sicherheitsschlosses ungeschützt was einem Angreifer u.U. ermöglichen könnte, in dieser Zeit den Account zu 'kidnappen'.

    Ich würde ein TAN-System für wesentlich sicherer halten:
    Wenn ein Nutzer das Sicherheitsschloß aktiviert, sollten ihm z.B. 10 oder 20 TANs zusammen mit dem Entsperrcode per eMail übersandt werden, die er dann bei Bedarf einsetzen kann (1 TAN pro Aktion nicht Session).
    Bei Unterschreiten einer gewissen Restmenge an TANs (oder auf Anforderung) sollte RS dann automatisch ein neues TAN-Set mailen.

    Auf diese Weise würde die Sicherheit erhöht und eine Menge Traffic und Resourcen für eMail-Versand bei RS eingespart da massenweise 'Schloß auf/Schloß zu'-Requests entfallen würden.


    (((-|-)))
    Geändert von Diabolico (02. 06. 2009 um 14:32 Uhr)

  18. #98
    Mitglied Avatar von rayon_x
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    Standard Re: Zukünftige Datenschutzerklärung von RapidShare

    Eine Sache würde mich dann doch noch interessieren:

    Wie lange werden die IPs der Uploader gespeichert?

    Gibt es da eine zeitliche Begrenzung, wird die IP gelöscht, wenn die Datei gelöscht wird, oder wird sie dauerhaft gespeichert (was ich mir eigentlich nicht vorstellen kann)?

  19. #99
    stays cool Avatar von ..::shiFt::..
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    Standard Re: Zukünftige Datenschutzerklärung von RapidShare

    Solange wie die Datei online ist iirc.

  20. #100
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    Standard Re: Zukünftige Datenschutzerklärung von RapidShare

    Zitat Zitat von LilaBlume
    Wenn die Voraussetzungen für den mittlerweile recht bekannten §101 UrhG gegeben sind, besteht die Verpflichtung. Aber wie bereits geschrieben, muss das in jedem einzelnen Fall neu beurteilt werden.
    Bist du autorisiert ein Beispiel zu liefern? Wie muß man sich das als Laie vorstellen?
    Wäre es nicht für euch von RS nicht wesentlich entspannter groß und deutlich zu schreiben, das ihr euren Kunden verbietet urheberrechtlich geschützte Materialien widerrechtlich bei euch zu hosten?

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