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Alt 04. 07. 2009, 22:01   #1
gullinews
gulli:News Redaktion
 
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Registriert seit: Apr 2002
Beiträge: 10.039
Standard Three-Strikes-Gesetz: Gegner klagt wegen Diskriminierung

Jérôme Bourreau-Guggenheim arbeitete lange Zeit bei einem großen französischen Fernsehsender, ehe ihn eine kritische Äußerung zum geplanten Three-Strikes-Gesetz seinen Job kostete. Nun klagt er wegen Diskriminierung.

Das Recht seine Meinung frei in Wort und Schrift zu äußern, ist eine absolute Grundfeste jeder Demokratie. Nicht umsonst führt das Grundgesetz die Meinungsfreiheit als elementaren Bestandteil mit sich.

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gullinews ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04. 07. 2009, 22:22   # 2
salbei
Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2006
Beiträge: 174
Standard Re: Three-Strikes-Gesetz: Gegner klagt wegen Diskriminierung

Oha. Epic Fail #28 für dieses Jahr :P
Hoffen wir mal, dass er Recht bekommt
salbei ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04. 07. 2009, 22:23   # 3
H1N1
Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2006
Beiträge: 173
Standard Re: Three-Strikes-Gesetz: Gegner klagt wegen Diskriminierung

Gut, daß man hier mal wieder direkt in die Fratze eines demaskierten Politikers blicken kann. Oft genug findet diese Spezies ja Wege um Zweifel zu streuen oder gar die Fakten zu verdrehen. Hier wird das nicht geschehen.
Dieser Politiker ist eindeutig nicht des Bürgers Freund.
H1N1 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04. 07. 2009, 22:41   # 4
Oldholo
Denkerlein
 
Benutzerbild von Oldholo
 
Registriert seit: Jun 2006
Beiträge: 190
Standard Re: Three-Strikes-Gesetz: Gegner klagt wegen Diskriminierung

Na dann wünschen wir dem Herrn Bourreau-Guggenheim mal viel Glück vor Gericht und eine angemessene Pleite dem Sender TF1.

Wie der Sender nun an den Brief kam, wird das Gericht sicher klären müssen, aber pauschal dem Abgeordneten die Schuld daran geben, ist übervoreilig, wenn auch naheliegend.
Gibt es nicht im Übrigen auch in Frankreich Gesetze, die die Einfach-so-Weitergabe von persönlichen Briefen untersagen? Ich würds mir da nicht nehmen lassen, den Abgeordneten im Falle, dass er den Brief weitergegeben hat, auch zu verklagen.
"Die deutschen Censoren -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- ---- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- - -- -- -- -- Dummköpfe -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- --."
-Heinrich Heine
Oldholo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04. 07. 2009, 23:07   # 5
Barly Chrown
Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2007
Beiträge: 376
Standard Re: Three-Strikes-Gesetz: Gegner klagt wegen Diskriminierung

Hoffentlich haut er so auf die Kacke, dass jeder (Regierung, Industrie und sein Arbeitgeber) ein Stück abbekommt.
Barly Chrown ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05. 07. 2009, 00:34   # 6
tHr4sh3R
Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2006
Beiträge: 56
Standard Re: Three-Strikes-Gesetz: Gegner klagt wegen Diskriminierung

Ich hoffe mal das das schönen Rummel dort gibt, und das da n paar Zusammenhänge wie z.B. der Brief an den Arbeitgeber kommen kann aufgedeckt werden.

Freie Meinungsäusserung und das noch im Vertrauen nur einer Person gegenüber -> Kündigung? Da gehören alle die irgendwie auf dem Weg dazwischen waren verklagt, und zwar so richtig...
tHr4sh3R ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05. 07. 2009, 00:42   # 7
Wulk
Imposter
 
Benutzerbild von Wulk
 
Registriert seit: Dec 2007
Beiträge: 361
Standard Re: Three-Strikes-Gesetz: Gegner klagt wegen Diskriminierung

Wieso vertraut jemand einem Politiker???
Nichts zu danken, Sie haben mein Verständnis nicht.
Wulk ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05. 07. 2009, 01:50   # 8
Bellethiel
Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2009
Beiträge: 87
Standard Re: Three-Strikes-Gesetz: Gegner klagt wegen Diskriminierung

Zitat:
Zitat von Wulk
Wieso vertraut jemand einem Politiker???
Ich würde auch nicht denken, dass ein privater Brief an einen Politiker plötzlich irgendwo auftauchen würde. Zumindest nicht, wenn der inhalt höflich und voll mit sinnvollen Argumenten ist. Aber nach dieser Sache werd ich es mir wohl zwei mal überlegen, bevor ich sowas machen würde...
Bellethiel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05. 07. 2009, 02:10   # 9
tHr4sh3R
Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2006
Beiträge: 56
Standard Re: Three-Strikes-Gesetz: Gegner klagt wegen Diskriminierung

Jemandem vertrauen und jemandem im Vertrauen etwas sagen/schreiben sind 2 Paar Stiefel :P
tHr4sh3R ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05. 07. 2009, 03:48   # 10
DerDick
kciDreD
 
Benutzerbild von DerDick
 
Registriert seit: Jun 2009
Beiträge: 50
Standard Re: Three-Strikes-Gesetz: Gegner klagt wegen Diskriminierung

Zitat:
Zitat von Wulk
Wieso vertraut jemand einem Politiker???
Naja, ich würde bei einem solchen Schreiben, dass (sofern ich es richtig verstanden habe) per Post verschickt wurde, auch nicht erwarten, dass mein Arbeitgeber dieses bekommt. Vorallem würde ich nicht erwarten deshalb gekündigt zu werden. Die Beschwerde gegen den Entwurf ist ja nichts "schlimmes", er hat ja nicht gesagt, dass er Mord oder sowas toll findet, sondern mit fakten aufgezeigt, warum das Gesetz nicht umgesetzt werden sollte.

Das man deshalb seinen Job verliert ist schon extrem überreagiert.
Mama hat immer gesagt: "Dick ist der der Dickes tut"
DerDick ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05. 07. 2009, 04:58   # 11
wolfkid
Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 3.877
Standard Re: Three-Strikes-Gesetz: Gegner klagt wegen Diskriminierung

Zitat:
er hat ja nicht gesagt, dass er Mord oder sowas toll findet
Dann könnte er aber wegen Diskriminierung klagen.
Freie Meinungsäußerung wäre ja gedeckt. Und einen Mord toll zu finden ist ja nicht verboten.

Zitat:
Naja, ich würde bei einem solchen Schreiben, dass (sofern ich es richtig verstanden habe) per Post verschickt wurde, auch nicht erwarten, dass mein Arbeitgeber dieses bekommt. Vorallem würde ich nicht erwarten deshalb gekündigt zu werden.
Ich fürchte, ein Politiker ist gegenüber seinem Wahlvolk nicht per Gesetz zur Schweigepflicht verdonnert (ähnlich Arztgeheimnis etc.).
Und damit darf er Briefe, deren Empfänger er ist, natürlich auch weitergeben.
Ein Verstoß gegen das Briefgeheimnis läge vor, wenn ein Dritter den Brief weitergegeben hätte.

Trotzdem zeichnet der hier genannte Fall ein ziemlich deutliches Bild, dass auch in Deutschland nicht undenkbar ist...
wolfkid ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05. 07. 2009, 07:39   # 12
vanished
:(){ :|:&};:
 
Benutzerbild von vanished
 
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 193
Standard Re: Three-Strikes-Gesetz: Gegner klagt wegen Diskriminierung

Da bleibt nicht mehr zu sagen, wie "viel Erfolg".
Grundgesetzgegner würden CDU/SPD/FDP? wählen.
vanished ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05. 07. 2009, 07:59   # 13
-SamSoNight-
Firin' mah lazor!
 
Benutzerbild von -SamSoNight-
 
Registriert seit: Jul 2008
Ort: Mönchengladbach
Beiträge: 991
Standard Re: Three-Strikes-Gesetz: Gegner klagt wegen Diskriminierung

Und das in Frankreich...Von wegen "Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit": Sagst du was, was mir nicht passt, wirste auf die Straße gesetzt!
...und was hat das eigentlich alles mit einem 18-Jährigen zu tun, der fragt, ob er Potential habe?
-SamSoNight- ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05. 07. 2009, 11:05   # 14
Tenchi
Mitglied
 
Benutzerbild von Tenchi
 
Registriert seit: Dec 2006
Beiträge: 115
Standard Re: Three-Strikes-Gesetz: Gegner klagt wegen Diskriminierung

Zeigt wie korrupt die Medien sind und nur dazu geschaffen sind, die volksfeindliche Politik zu rechtfertigen, uns zu täuschen und zu manipulieren. Dass man Freidenker in solch einer Manipulationsinstitution nicht dulden kann, erscheint logisch.
Armer Kerl, noch ärmeres Frankreich.
Tenchi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05. 07. 2009, 16:17   # 15
titus_shg
Ein Herz für Katzen
 
Benutzerbild von titus_shg
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: NRW/OWL
Beiträge: 8.219
Standard Re: Three-Strikes-Gesetz: Gegner klagt wegen Diskriminierung

Zitat:
Zitat von wolfkid


Ich fürchte, ein Politiker ist gegenüber seinem Wahlvolk nicht per Gesetz zur Schweigepflicht verdonnert (ähnlich Arztgeheimnis etc.).
Und damit darf er Briefe, deren Empfänger er ist, natürlich auch weitergeben.
Ein Verstoß gegen das Briefgeheimnis läge vor, wenn ein Dritter den Brief weitergegeben hätte.
Hmmm... in Deutschland ist es jedenfalls -soweit ich das mal mitbekommen habe- verboten/strafbar(?), bspw. einen Brief von einem (Abmahn-)Anwalt öffentlich in´s Netz zu stellen.

Irgendwo war mal sowas, wo ein solcher Anwalt dagegen vorgegangen ist.

Dass es erlaubt ist, vertrauliche Inhalte ohne Einverständnis des Verfassers an Dritte weiterzugeben, kann ich mir irgendwie auch nicht vorstellen.

Ist eigentlich bekannt, ob und wie sich der besagte Abgeordnete selbst dazu geäussert hat?

MfG Andy
titus_shg ist offline   Mit Zitat antworten
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