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  1. #1
    gulli:News Redaktion Avatar von gullinews
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    Standard Three-Strikes-Gesetz: Gegner klagt wegen Diskriminierung

    Jérôme Bourreau-Guggenheim arbeitete lange Zeit bei einem großen französischen Fernsehsender, ehe ihn eine kritische Äußerung zum geplanten Three-Strikes-Gesetz seinen Job kostete. Nun klagt er wegen Diskriminierung.

    Das Recht seine Meinung frei in Wort und Schrift zu äußern, ist eine absolute Grundfeste jeder Demokratie. Nicht umsonst führt das Grundgesetz die Meinungsfreiheit als elementaren Bestandteil mit sich.

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  2. #2
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    Standard Re: Three-Strikes-Gesetz: Gegner klagt wegen Diskriminierung

    Oha. Epic Fail #28 für dieses Jahr :P
    Hoffen wir mal, dass er Recht bekommt

  3. #3
    ______
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    Standard Re: Three-Strikes-Gesetz: Gegner klagt wegen Diskriminierung

    Gut, daß man hier mal wieder direkt in die Fratze eines demaskierten Politikers blicken kann. Oft genug findet diese Spezies ja Wege um Zweifel zu streuen oder gar die Fakten zu verdrehen. Hier wird das nicht geschehen.
    Dieser Politiker ist eindeutig nicht des Bürgers Freund.

  4. #4
    Mitmensch Avatar von Oldholo
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    Standard Re: Three-Strikes-Gesetz: Gegner klagt wegen Diskriminierung

    Na dann wünschen wir dem Herrn Bourreau-Guggenheim mal viel Glück vor Gericht und eine angemessene Pleite dem Sender TF1.

    Wie der Sender nun an den Brief kam, wird das Gericht sicher klären müssen, aber pauschal dem Abgeordneten die Schuld daran geben, ist übervoreilig, wenn auch naheliegend.
    Gibt es nicht im Übrigen auch in Frankreich Gesetze, die die Einfach-so-Weitergabe von persönlichen Briefen untersagen? Ich würds mir da nicht nehmen lassen, den Abgeordneten im Falle, dass er den Brief weitergegeben hat, auch zu verklagen.
    So long, and thanks for all the fish.

  5. #5
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    Standard Re: Three-Strikes-Gesetz: Gegner klagt wegen Diskriminierung

    Hoffentlich haut er so auf die Kacke, dass jeder (Regierung, Industrie und sein Arbeitgeber) ein Stück abbekommt.

  6. #6
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    Standard Re: Three-Strikes-Gesetz: Gegner klagt wegen Diskriminierung

    Ich hoffe mal das das schönen Rummel dort gibt, und das da n paar Zusammenhänge wie z.B. der Brief an den Arbeitgeber kommen kann aufgedeckt werden.

    Freie Meinungsäusserung und das noch im Vertrauen nur einer Person gegenüber -> Kündigung? Da gehören alle die irgendwie auf dem Weg dazwischen waren verklagt, und zwar so richtig...

  7. #7
    Imposter Avatar von Wulk
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    Standard Re: Three-Strikes-Gesetz: Gegner klagt wegen Diskriminierung

    Wieso vertraut jemand einem Politiker???
    Nichts zu danken, Sie haben mein Verständnis nicht.

  8. #8
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    Standard Re: Three-Strikes-Gesetz: Gegner klagt wegen Diskriminierung

    Zitat Zitat von Wulk
    Wieso vertraut jemand einem Politiker???
    Ich würde auch nicht denken, dass ein privater Brief an einen Politiker plötzlich irgendwo auftauchen würde. Zumindest nicht, wenn der inhalt höflich und voll mit sinnvollen Argumenten ist. Aber nach dieser Sache werd ich es mir wohl zwei mal überlegen, bevor ich sowas machen würde...

  9. #9
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    Standard Re: Three-Strikes-Gesetz: Gegner klagt wegen Diskriminierung

    Jemandem vertrauen und jemandem im Vertrauen etwas sagen/schreiben sind 2 Paar Stiefel :P

  10. #10
    kciDreD Avatar von DerDick
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    Standard Re: Three-Strikes-Gesetz: Gegner klagt wegen Diskriminierung

    Zitat Zitat von Wulk
    Wieso vertraut jemand einem Politiker???
    Naja, ich würde bei einem solchen Schreiben, dass (sofern ich es richtig verstanden habe) per Post verschickt wurde, auch nicht erwarten, dass mein Arbeitgeber dieses bekommt. Vorallem würde ich nicht erwarten deshalb gekündigt zu werden. Die Beschwerde gegen den Entwurf ist ja nichts "schlimmes", er hat ja nicht gesagt, dass er Mord oder sowas toll findet, sondern mit fakten aufgezeigt, warum das Gesetz nicht umgesetzt werden sollte.

    Das man deshalb seinen Job verliert ist schon extrem überreagiert.
    Mama hat immer gesagt: "Dick ist der der Dickes tut"

  11. #11
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    Standard Re: Three-Strikes-Gesetz: Gegner klagt wegen Diskriminierung

    er hat ja nicht gesagt, dass er Mord oder sowas toll findet
    Dann könnte er aber wegen Diskriminierung klagen.
    Freie Meinungsäußerung wäre ja gedeckt. Und einen Mord toll zu finden ist ja nicht verboten.

    Naja, ich würde bei einem solchen Schreiben, dass (sofern ich es richtig verstanden habe) per Post verschickt wurde, auch nicht erwarten, dass mein Arbeitgeber dieses bekommt. Vorallem würde ich nicht erwarten deshalb gekündigt zu werden.
    Ich fürchte, ein Politiker ist gegenüber seinem Wahlvolk nicht per Gesetz zur Schweigepflicht verdonnert (ähnlich Arztgeheimnis etc.).
    Und damit darf er Briefe, deren Empfänger er ist, natürlich auch weitergeben.
    Ein Verstoß gegen das Briefgeheimnis läge vor, wenn ein Dritter den Brief weitergegeben hätte.

    Trotzdem zeichnet der hier genannte Fall ein ziemlich deutliches Bild, dass auch in Deutschland nicht undenkbar ist...

  12. #12
    :(){ :|:&};: Avatar von vanished
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    Standard Re: Three-Strikes-Gesetz: Gegner klagt wegen Diskriminierung

    Da bleibt nicht mehr zu sagen, wie "viel Erfolg".
    Diese Signatur ist in deinem Land nicht Verfügbar.

  13. #13
    Guter Mensch Avatar von -SamSoNight-
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    Standard Re: Three-Strikes-Gesetz: Gegner klagt wegen Diskriminierung

    Und das in Frankreich...Von wegen "Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit": Sagst du was, was mir nicht passt, wirste auf die Straße gesetzt!
    8 von 10 Rechten stimmen zu: Gute Menschen sind schlecht für Rassismus und Faschismus.

  14. #14
    Mitglied Avatar von Tenchi
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    Standard Re: Three-Strikes-Gesetz: Gegner klagt wegen Diskriminierung

    Zeigt wie korrupt die Medien sind und nur dazu geschaffen sind, die volksfeindliche Politik zu rechtfertigen, uns zu täuschen und zu manipulieren. Dass man Freidenker in solch einer Manipulationsinstitution nicht dulden kann, erscheint logisch.
    Armer Kerl, noch ärmeres Frankreich.

  15. #15
    Ein Herz für Katzen Avatar von titus_shg
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    Standard Re: Three-Strikes-Gesetz: Gegner klagt wegen Diskriminierung

    Zitat Zitat von wolfkid


    Ich fürchte, ein Politiker ist gegenüber seinem Wahlvolk nicht per Gesetz zur Schweigepflicht verdonnert (ähnlich Arztgeheimnis etc.).
    Und damit darf er Briefe, deren Empfänger er ist, natürlich auch weitergeben.
    Ein Verstoß gegen das Briefgeheimnis läge vor, wenn ein Dritter den Brief weitergegeben hätte.
    Hmmm... in Deutschland ist es jedenfalls -soweit ich das mal mitbekommen habe- verboten/strafbar(?), bspw. einen Brief von einem (Abmahn-)Anwalt öffentlich in´s Netz zu stellen.

    Irgendwo war mal sowas, wo ein solcher Anwalt dagegen vorgegangen ist.

    Dass es erlaubt ist, vertrauliche Inhalte ohne Einverständnis des Verfassers an Dritte weiterzugeben, kann ich mir irgendwie auch nicht vorstellen.

    Ist eigentlich bekannt, ob und wie sich der besagte Abgeordnete selbst dazu geäussert hat?

    MfG Andy

  16.  
     
     
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