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  1. #1
    gulli:News Redaktion Avatar von gullinews
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    Standard Frankreich: Raubkopierer erhält Bewährungsstrafe

    Ein 55 Jahre alter Franzose wurden wegen der Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken zu einer Strafe von 33.000 Euro verurteilt.

    Im Rahmen polizeilicher Ermittlungen in Betrugsfällen geriet ein 55-jähriger Franzose aus Vannes in Frankreich ins Netz der Fahnder, die bei einer Hausdurchsuchung zwar keine relevanten Inhalte für ihre Ermittlungen fanden, dafür jedoch eine üppige Sammlung an illegal kopierten Werken.

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  2. #2
    Quoten-Hesse

    Moderator

    Avatar von Lokalrunde
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    Standard Re: Frankreich: Raubkopierer erhält Bewährungsstrafe

    Zitat Zitat von gullinews
    12.591 Musikstücke, 426 Filme sowie 16 vollständige Fernsehserien hatte der Mann mithilfe von eMule innerhalb eines Jahres heruntergeladen - und verbreitet - wie er dem Richter erklärte.
    Das Problem ist halt, dass er das Zeug über P2P auch direkt wieder verteilt hat. Von der Menge ist das mMn nicht so viel...
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  3. #3
    user124
    deaktiviertes Benutzerkonto Avatar von user124

    Standard Re: Frankreich: Raubkopierer erhält Bewährungsstrafe

    was lernen wir daraus?
    nie! niemals unverschlüsselte daten, egal ob auf platte, cd/dvd oder usb-stick vorhalten.
    ALLES verschlüsseln, truecrypt, luks, dm-crypt - die bullen nehmen IMMER ALLES mit, und alles wird gegen dich verwendet - denn das ist ihr beruf.

    wichtig, wers nicht kennt:
    23C3: Sie haben das Recht zu schweigen
    und wer denkt das eine hd eine seltene sache ist die nur anderen leuten passiert: ich hatte schon mal eine wegen "des verdachts auf menschenraub"..

    in der strasse in dier ich wohne wurde ein zettel gefunden auf dem stand "hilfe ich werde hier gegen meinen willen festgehalten" - das reicht schon um ca 200 wohnungen zu durchsuchen

  4. #4
    Mitglied
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    Standard Re: Frankreich: Raubkopierer erhält Bewährungsstrafe

    Hm.
    Also IT-Experte war er sicher nicht, sonst hätte er sicher keinen Esel verwendet
    Mich wundert es ein wenig, dass da zusätzlich in eine andere Richtung ermittelt werden darf.

    @Gravenreuth: Ist das in Deutschland auch so?

  5. #5
    Quoten-Hesse

    Moderator

    Avatar von Lokalrunde
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    Standard Re: Frankreich: Raubkopierer erhält Bewährungsstrafe

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  6. #6
    user124
    deaktiviertes Benutzerkonto Avatar von user124

    Standard Re: Frankreich: Raubkopierer erhält Bewährungsstrafe

    Zitat Zitat von salbei
    Mich wundert es ein wenig, dass da zusätzlich in eine andere Richtung ermittelt werden darf.

    @Gravenreuth: Ist das in Deutschland auch so?
    schau dir halt das video an - ab 14:00.
    ich poste das nicht weil ich dir ne stunde lebenszeit stehlen will

  7. #7
    Ein Herz für Katzen Avatar von titus_shg
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    Standard Re: Frankreich: Raubkopierer erhält Bewährungsstrafe

    12.591 Musikstücke, 426 Filme sowie 16 vollständige Fernsehserien hatte der Mann mithilfe von eMule innerhalb eines Jahres heruntergeladen - und verbreitet - wie er dem Richter erklärte
    Heisst das etwa, dass er nur durch sein Geständnis überführt werden konnte?

    Anscheinend ist er in Tauschbörsen ja wohl nicht "aufgefallen", (die Durchsuchung ging ja wohl nicht von der MI aus) und soweit ich weiss, ist der reine Besitz von "raubkopiertem" Material ja -zumindest in Deutschland?- nicht strafbar. Oder ist die Rechtslage anders?

    MfG Andy

  8. #8
    Ente statt Hut!
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    Standard Re: Frankreich: Raubkopierer erhält Bewährungsstrafe

    Eines muss man den Rechteinhabern lassen: Ihre (geplanten) Forderungen sind ausnahmsweise mal realistisch. 1-2 Euro pro Muke und etwa 10 pro Film sind ja in etwa der Laden/Legaldownloadpreis.

    Zitat Zitat von titus_shg
    ...und soweit ich weiss, ist der reine Besitz von "raubkopiertem" Material ja -zumindest in Deutschland?- nicht strafbar. Oder ist die Rechtslage anders?
    Der reine Besitz ist nicht strafbar, aber bei allen besessenen Stücken die nach dem 1.1.2008 auf den Markt kamen müssen diese (da sie ja besessen werden) zwingend nach der Ilegalisierung der Beschaffung beschafft worden sein. Der direkte Besitz bleibt also straffrei, ist aber ein Beweis für die ggf. strafbare Beschaffung.
    Man nennt ihn den Entenmann, weil er eine Ente auf dem Kopf mit sich herumträgt, deren Existenz er allerdings kategorisch verneint.

  9. #9
    Ente statt Hut!
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    Standard Re: Frankreich: Raubkopierer erhält Bewährungsstrafe

    Doppelpost.I has a fail
    Man nennt ihn den Entenmann, weil er eine Ente auf dem Kopf mit sich herumträgt, deren Existenz er allerdings kategorisch verneint.

  10. #10
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    Standard Re: Frankreich: Raubkopierer erhält Bewährungsstrafe

    Zitat Zitat von salbei
    ...

    @Gravenreuth: Ist das in Deutschland auch so?
    Gravenreuth kann nicht antworten. Der ist gesperrt.
    Wenn Du eine Frau siehst und Du sie willst, dann bedenke folgendes:
    Egal wie schön, sexy, verführerisch, nett, witzig, talentiert sie ist, ...
    irgendwo sitzt ein Mann, der ein Bier darauf trinkt, dass er sie los geworden ist...

  11. #11
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    Standard Re: Frankreich: Raubkopierer erhält Bewährungsstrafe

    Der reine Besitz ist nicht strafbar, aber bei allen besessenen Stücken die nach dem 1.1.2008 auf den Markt kamen müssen diese (da sie ja besessen werden) zwingend nach der Ilegalisierung der Beschaffung beschafft worden sein. Der direkte Besitz bleibt also straffrei, ist aber ein Beweis für die ggf. strafbare Beschaffung.
    Warum? Ist die Privatkopie seit dem 1.1.2008 etwa nicht mehr erlaubt? Wäre mir neu...
    Wenn ich also bspw. ein paar MP3 besitze, heißt das ja noch lange nicht, dass ich sie auch illegal herunter geladen habe.

  12. #12
    Ein Herz für Katzen Avatar von titus_shg
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    Standard Re: Frankreich: Raubkopierer erhält Bewährungsstrafe

    Zitat Zitat von Der_Entenmann
    Der direkte Besitz bleibt also straffrei, ist aber ein Beweis für die ggf. strafbare Beschaffung.
    Na ja, Beweis? Ich denke mal, allenfalls ein Indiz.

    Es ist ja wohl nicht ausgeschlossen, das jemand durchaus die Originale besessen hat, davon eine Privatkopie angefertigt, und das Original dann verloren hat usw. Ausserdem kann man wohl immer noch Songs aus I-Net-Radios laden oder von Freunden (ebenfalls im Rahmen der Privatkopie) gratis erhalten haben.

    Eine "Dokumentationspflicht" besteht meines Wissens (bisher) da ja wohl kaum.

    MfG Andy

  13. #13
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    Standard Re: Frankreich: Raubkopierer erhält Bewährungsstrafe

    den fehler den dieser mann begangen hat, war wohl ein geständnis abzulegen, ohne zuvor mit seinem anwalt zu sprechen.
    Doktor, Doktor, ich habe mich mit der Doppelmoral angesteckt!

  14. #14
    Mitglied Avatar von derPingu
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    Standard Re: Frankreich: Raubkopierer erhält Bewährungsstrafe

    Um hier Klarheit zu schaffen, mit Änderung ab 2008:

    http://anwalt-im-netz.de/urheberrech...eberrecht.html



    @Ranseier_Karl
    der Dörr is geperrt? Hurra, Flasche Sekt köpf....

  15. #15
    ist minimal Avatar von SkyLiner_360
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    Standard Re: Frankreich: Raubkopierer erhält Bewährungsstrafe

    Zitat Zitat von derPingu
    @Ranseier_Karl
    der Dörr is geperrt? Hurra, Flasche Sekt köpf....
    Es ist wahr!


    Hurra Hurra!
    MINIMAL TECHNO

    COCOON RECORDINGS

  16. #16
    Ente statt Hut!
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    Standard Re: Frankreich: Raubkopierer erhält Bewährungsstrafe

    Zitat Zitat von titus_shg
    Na ja, Beweis? Ich denke mal, allenfalls ein Indiz.

    Es ist ja wohl nicht ausgeschlossen, das jemand durchaus die Originale besessen hat, davon eine Privatkopie angefertigt, und das Original dann verloren hat usw. Ausserdem kann man wohl immer noch Songs aus I-Net-Radios laden oder von Freunden (ebenfalls im Rahmen der Privatkopie) gratis erhalten haben.

    Eine "Dokumentationspflicht" besteht meines Wissens (bisher) da ja wohl kaum.

    MfG Andy
    Deswegen schrieb Ich ja was von einer ggf strafbaren Beschaffung. Noch gibt es legale Möglichkeiten, aber die schwinden halt immer mehr dahin.
    Man nennt ihn den Entenmann, weil er eine Ente auf dem Kopf mit sich herumträgt, deren Existenz er allerdings kategorisch verneint.

  17. #17
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    Standard Re: Frankreich: Raubkopierer erhält Bewährungsstrafe

    Darf der eigentlich seine Kopien dann behalten bzw. kriegt er sie zurück (falls die eingesackt wurden). Ich mein, wenn er sie nun bezahlen muss...
    Vermutlich nicht, oder?

  18. #18
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    Geändert von VIPidentity (30. 11. 2009 um 08:48 Uhr)

  19. #19
    Dipl. Zyn. Avatar von Novgorod
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    Standard Re: Frankreich: Raubkopierer erhält Bewährungsstrafe

    Zitat Zitat von titus_shg
    Heisst das etwa, dass er nur durch sein Geständnis überführt werden konnte?
    ja, es heißt, dass er ein vollidiot ist, nix besonderes.. und unwissenheit (dass man verdammt nochmal die klappe halten sollte, wenn man bei den bullen ist) schützt nunmal vor strafe nicht..

    allerdings ist das strafmaß völlig absurd, denn bis auf sein wages geständnis bestehen keine anhaltspunkte über den umfang der verbreitung.. wenn niemand von ihm runtergeladen hat (rein theoretisch), dann hat er auch nix verbreitet.. die strafe ist ja offenbar nicht für die beschaffung, sondern für die verbreitung.. pi mal daumen
    Du zahlst keine GEZ-Gebühren, willst dir aber nicht Geiz und Schmarotzertum vorwerfen lassen?
    Dann zahle jetzt deine Rundfunkgebühren für einen guten Zweck!

  20. #20
    Ein Herz für Katzen Avatar von titus_shg
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    Standard Re: Frankreich: Raubkopierer erhält Bewährungsstrafe

    Zitat Zitat von Novgorod
    ja, es heißt, dass er ein vollidiot ist, nix besonderes..
    Vollidiot? Na, na, na.....

    Er war doch eher ein anständiger, braver Bürger, dem die Generation "Zucht-und-Ordnung" noch beigebracht hat, dass man bei der Polizei die Wahrheit sagt, weil die sich freuen, wenn man Reue zeigt und alles zugibt. Die kriegen doch sowieso alles raus...

    Solche sind und waren doch immer schon die Stützen unseres Bestrafungssystems.

    MfG Andy

    PS: Meine (inzwischen leider verstorbene) Mutter hat übrigens auch immer versucht, mich so zu erziehen....

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