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08. 07. 2009, 11:17 #1
RIAA vs. Thomas-Rasset: Beklagte soll Filesharing einstellen
Die Recording Industry Association of America versucht gerade ein äußerst interessantes Spiel in den Medien zum Laufen zu bringen, welches von der maßlosen Schadensersatzsumme gegen Thomas-Rasset ablenken will.
Einen Schadensersatz von 1,92 Millionen US-Dollar soll Jammie Thomas-Rasset, eine alleinerziehende Mutter von zwei Kindern begleichen, weil sie mithilfe der Tauschbörsen-Software KaZaA 24 urheberrechtlich geschützte Tracks verbreitet hatte.
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08. 07. 2009, 12:05 #2BabarogaGast
Re: RIAA vs. Thomas-Rasset: Beklagte soll Filesharing einstellen
"Denn eines dürfte auch der RIAA klar sein. Wer zu einem Schadensersatz von 1,92 Millionen US-Dollar verurteilt wurde, wird sich einer Tauschbörse nie wieder nähern."
Das wäre mir sowas von egal...denn ob 1.9 oder 190 Millionen, abzahlen kann es ein normaler Mensch nie im Leben. Also kann er weiterhin downloaden und sich den Tag einigermassen erträglich gestalten.
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08. 07. 2009, 12:13 #3Mitglied
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Re: RIAA vs. Thomas-Rasset: Beklagte soll Filesharing einstellen
Ganz ehrlich... das ist eine Summe die mein Leben lang abzahlen müsste... wenn ich es denn tun würde. Einen vollkommen ungerechtfertigter Schadensersatz von 1,92 mio. US$ würde ich zu einem gerechtfertigten machen. Das dürfte so ca. den Bedarf an digitalen Medien für mein ganzes Leben decken.Denn eines dürfte auch der RIAA klar sein. Wer zu einem Schadensersatz von 1,92 Millionen US-Dollar verurteilt wurde, wird sich einer Tauschbörse nie wieder nähern.
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08. 07. 2009, 12:25 #4
Re: RIAA vs. Thomas-Rasset: Beklagte soll Filesharing einstellen
ist nicht im laufe der zeit ihre festplatte kaputt gegangen? ob absichtlich oder nicht, die tracks sollten doch garnicht mehr vorhanden sein, wie soll sie da noch was tauschen

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08. 07. 2009, 12:52 #5zayndeaktiviertes Benutzerkonto
Re: RIAA vs. Thomas-Rasset: Beklagte soll Filesharing einstellen
was bekommen dan die leute die nicht 4 sondern 4000 verbreiten? lächerlich....
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08. 07. 2009, 13:11 #6
Re: RIAA vs. Thomas-Rasset: Beklagte soll Filesharing einstellen
Wenn ich auf 1,9 Millionen Euro wegen 24 Liedern verklagt werden würde, dann würde ich in Zukunft alles aus dem Internet saugen, was ich kriegen kann.Wer zu einem Schadensersatz von 1,92 Millionen US-Dollar verurteilt wurde, wird sich einer Tauschbörse nie wieder nähern.
Legel, illegal, scheissegal.
Ob ich nun 2 Mille oder 20 Mille zurückzahlen soll.
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08. 07. 2009, 13:29 #7
Re: RIAA vs. Thomas-Rasset: Beklagte soll Filesharing einstellen
Wenn ich mal aus dem heise Forum Zitiere:Nicht dass dies unmöglich wäre, aber es scheint zumindest unwahrscheinli
Wenn sie eine 16000er Leitung hat, hätte sie also ca. 3,9 Jahre Uploaden müssen, und das 24/7/365.Bei 24 Songs. Gehen wir mal davon aus, dass ein Song ca. 50 Cent
kostet. Ob er das nun Wert ist, ist ne andere Frage.
Also wären das bei 80.000 Dollar 160.000 Songs.
Wenn man nun rechnet pro Song 3-5MB. Nehmen wir 4 MB / Song.
Es würde bedeuten, dass ein Song einen Traffic von 640.000 MB wäre. Also ca. 640 GB pro Song. Das ganze mal 24 würde eine Summe von ca. 15 TB Daten ergeben.
Das finde ich mehr als unwarscheinlich...
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08. 07. 2009, 13:41 #8Mitglied
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Re: RIAA vs. Thomas-Rasset: Beklagte soll Filesharing einstellen
Frei nach dem Motto:"Wenn schon auf den Sack kriegen dann soll sichs auch lohnen!"
Zitat von Theojin
Ich find dieses ganze gedönse der Musikindustrie schwachmatisch.
Als ob se sich mit solchen sachen freunde schaffen würden.
Manchmal frage ich mich wriklich wofür die leute bei der contentindustrie eigentlich bezahlt werden. wenn se schon was gegen filesharing unternehmen wollten dann doch auf ne art und weise die effektiver ist als der momentane schwachsinn.
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08. 07. 2009, 14:09 #9
Re: RIAA vs. Thomas-Rasset: Beklagte soll Filesharing einstellen
hmm mist ich hab des falsch gelesen ~ dachte, dass dadurch andere Leute abgeschreckt werden und dann würden die ja kein Geld durch die Abmahnungen bekommen.Denn eines dürfte auch der RIAA klar sein. Wer zu einem Schadensersatz von 1,92 Millionen US-Dollar verurteilt wurde, wird sich einer Tauschbörse nie wieder nähern.
Ja die Rechnung klingt logisch.
Da muss man doch als Anwalt drauf kommen und somit ein gutes Argument bringen können =/
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08. 07. 2009, 14:37 #10
Re: RIAA vs. Thomas-Rasset: Beklagte soll Filesharing einstellen
und sie hätte nichts anderes im internet machen dürfen, das den upstream irgendwie in anspruch nimmt...
Zitat von flippy08
da sieht man wie sehr aus der luft geholt diese 1,92 millionen sind
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08. 07. 2009, 14:48 #11
Re: RIAA vs. Thomas-Rasset: Beklagte soll Filesharing einstellen
Es wird immer vergessen das man vor Gericht "fordern" kann was man will.Die Jury bzw der Richter entscheidet über die rechtmäßigkeit der Summe und wie krank ein System ist das diese 1,9 mio $ für rechtmäßig hält...
Aber diese nette Rechnung hätte der Anwalt wirklich auch aus dem Hut zaubern können.
Kann es sein das nahezu alle Filesharing beklagten jämmerlich schlecht vertreten werden?.
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08. 07. 2009, 15:10 #12Bedenkenträger
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Re: RIAA vs. Thomas-Rasset: Beklagte soll Filesharing einstellen
Tjaja, der Wal RIAA ist nunmal gestrandet und versucht mit irgendwelchen Zuckungen/Klagen wieder den Weg ins Meer zu finden... Nur das diesen Wal niemand vermissen wird wenn er denn gestorben ist.
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08. 07. 2009, 16:04 #13zayndeaktiviertes Benutzerkonto
Re: RIAA vs. Thomas-Rasset: Beklagte soll Filesharing einstellen
vllt ich die summe so hoch das sie halt geld bekommen weil se nicht die wirklichen Uploader finden?
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08. 07. 2009, 16:36 #14Mitglied
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Re: RIAA vs. Thomas-Rasset: Beklagte soll Filesharing einstellen
hmmm man kann wohl auch schlecht jemandem verbieten kazaa zu benutzen immerhin ist son programm grundsätzlich erstmal legal. dämliches ablenkungsmanöver aber wie ich die meisten menschen kenne fallen auch viele drauf rein.
und wenn ich 1,92mio schadensersatz zahlen müsste würd ich ganz bequem hartz 4 beantragen und erst recht alles ausm internet saugen weil mit so viel schulden und so wenig geld kann man sich sowieso nie wieder ne cd/dvd oder irgendwas kaufen. da bleibt einen ja nix anderes mehr übrig. und wenn man dann nochmal auf 100mio verklagt wird is auch egal. is ja eh gelaufen dann. und nen leben ohne musik ohne film ohne alles ist bisschen öde. erst recht wenn man kein geld mehr für irgendwas anderes hat.
also alles im allen ne ziemlich sinnlose aktion!
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08. 07. 2009, 17:36 #15Mitglied
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Re: RIAA vs. Thomas-Rasset: Beklagte soll Filesharing einstellen
Sagt mal..kann man eigentlich nach der Verurteilung zu einer (hohen) Geldstrafe Insolvenz anmelden??
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08. 07. 2009, 18:04 #16Mitglied
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Re: RIAA vs. Thomas-Rasset: Beklagte soll Filesharing einstellen
nein, kann man nicht, geldstrafen und ähnliches (zb. schadensersatz etc) fallen nicht unter das insolvenzgesetz und sind zu zahlen, selbst wenn du ansonsten durch die insolvenz gehst und dadurch schuldenfrei bist.
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08. 07. 2009, 18:11 #17
Re: RIAA vs. Thomas-Rasset: Beklagte soll Filesharing einstellen
können die dann eine Zwangspfändung/versteigerung verlangen? Und wenn du dann wirklich pleite bist, ohne Haus, usw. und die Summe noch nicht abbezahlt ist?
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08. 07. 2009, 21:27 #18
Re: RIAA vs. Thomas-Rasset: Beklagte soll Filesharing einstellen
Meines Wissens ist dafür ein gerichtlicher Vollstreckungsbescheid notwendig, also durchaus möglich.
Würde mich eher inetressieren ob man in Amiland wegen privater Schulden eingebuchtet werden kann. Bei uns ist das ja nur in Ausnahmefällen möglich.
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08. 07. 2009, 22:09 #19Quoten-Hesse
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Re: RIAA vs. Thomas-Rasset: Beklagte soll Filesharing einstellen
Ach wirklich? Wer hat denen das verraten? So realitätsfremd wie die RIAA in der Regel ist, sind die da nie von selbst draufgekommen
Zitat von gullinews

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08. 07. 2009, 22:26 #20Mitglied
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Re: RIAA vs. Thomas-Rasset: Beklagte soll Filesharing einstellen
im prinzip ist es wie mit allen schulden, nur das du eben nicht über eine insolvenz davon loskommst.können die dann eine Zwangspfändung/versteigerung verlangen? Und wenn du dann wirklich pleite bist, ohne Haus, usw. und die Summe noch nicht abbezahlt ist?
sie können dir gestundet werden oder du kannst sie in miniraten abzahlen, aber bezahlen mußt du, egal wie...
der staat kann dir dazu auch die möglichkeit anbieten, die geldstrafe abzuarbeiten, mit privaten gläubigern, die ansprüche haben, die nicht von der insolvenz gedeckt werden (zb. schadensersatzansprüche aus strafsachen) mußt du dich anders einigen.
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