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15. 07. 2009, 21:09 #1
FACT Großbritannien: Privatermittler mit staatlichen Vollmachten?
Die britische Antipiraterie-Organisation FACT befindet sich gegenwärtig in der misslichen Lage erklären zu müssen, weshalb man als privater Verband den PC eines Urheberrechtsverletzers zum Auswerten erhalten und anschließend sogar behalten durfte.
In Großbritannien kam es vor etwa einem Monat zu einer Auseinandersetzung zwischen der Firma Scopelight und der Federation Against Copyright Theft (FACT), nachdem erstere aufgrund ihrer Videosuchmaschine "Surfthechannel.com" ins Visier der Piratenjäger geraten waren.
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16. 07. 2009, 10:43 #2Mensch Meier
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Re: FACT Großbritannien: Privatermittler mit staatlichen Vollmachten?
So viel ich weiß nennt man das Hausfriedensbruch Amtsanmasung und Diebstahl evtl. da es eine Organistation ist noch die Bildung einer Kriminellen Vereinigung. Ich weiß zwar nicht wie die Rechtslage bei den Inselaffen aussieht, bei uns würde da glaube ich was gehen.
Ich finde Privatleute sollen auch anfangen vor Gericht mmhhh Milliardenbeträge zu vorden, auch wenn man Haarestreubende Begründungen angeben muß. Runtergehnadelt wird man immer, aber das schafft Aufmerksamkeit.Geändert von reggn (16. 07. 2009 um 10:49 Uhr)
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16. 07. 2009, 10:56 #3
Re: FACT Großbritannien: Privatermittler mit staatlichen Vollmachten?
Aha und das wars? Ende? Fehlt nicht noch was? Die FACT und die Beamten die die Durchsuchung durchgeführt haben droht nichts weiter?
Das betroffene Paar wurde also vor Ort "befragt", haben die das über sich ergehen lassen? Was ist mit dem Recht zu schweigen? Gilt das in good old England nich oder was?
Ziemlich lückenhaft das alles, kann mir nicht vorstellen das sich jemand sowas einfach gefallen lässt und nur "sein Equipment" zurückverlangt und gut is...
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16. 07. 2009, 10:59 #4Pädagogisch wertvoll!
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Re: FACT Großbritannien: Privatermittler mit staatlichen Vollmachten?
Kopfschütteln.
Die haben als (vermeintlich) Geschädigte eine HD beantragt und durften dabei mitsuchen? Die Leute befragen? Hand an die Computer anlegen?
Damit sind meines Erachtens nach alle von denen vorgelegte Beweismittel nutzlos.
Und sich dann noch bockig stellen und es auf dem zivilrechtlichen Weg versuchen - imho aussichtslos, wenn es auf dem strafrechtlichn Weg nichts gebracht hat.
Vielleicht tauchen aber ganz plötzlich noch ein paar Beweismittel auf den Festplatten auf...
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16. 07. 2009, 11:38 #5Mitglied
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Re: FACT Großbritannien: Privatermittler mit staatlichen Vollmachten?
Man sollte nicht nur fragen was FACT sich dabei gedacht hat, sondern auch was in den Köpfen des Staatsanwaltes etc. vorging.
Kennen die die Gesetze nicht oder was ?
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16. 07. 2009, 11:43 #6
Re: FACT Großbritannien: Privatermittler mit staatlichen Vollmachten?
So lange es vom Gericht gestattet ist können die behaupten was sie wollen, vor allem wenn es ihrer Sache dient, wären ja auch schön blöd wenn sie das nicht machen würden. Du solltest dich eher fragen ob der Richter noch ganz richtig tickt sowas zu dulden. Aber die Sache ließt sich so unglaubwürdig, das stinkt eh gewaltig nach schlechtem Journalismus...
Zitat von Marv89
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16. 07. 2009, 14:55 #7Zyniker, Wachkomatiker
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Re: FACT Großbritannien: Privatermittler mit staatlichen Vollmachten?
@CreatorX Marv89, du darfst nicht die Gesetze von "uns" mit den von "denen" vergleichen !
Des geht schnell in die Hose !
Ist wie im Steuerrecht, Dänemark hat "lediglich" die 25% Mehrwertsteuer, sonst nix ... keine Abgaben usw. und damit finanzieren sie fast alles ...
Wir haben dagegen jede Menge Abgaben ... aber unsere Politiker ziehen dieses Land als Referenz für die MWSteuer ran ... klar können sie auch machen, dann müßten aber alle Abgaben und diverse Sondersteuern auf die Abgaben verschwinden ...
GB hat andere Gesetze ... und Rechtslagen !
Ist wie mit den Richtern aus der DDR, die haben genau 2 wegen Rechtsbeugung rangekriegt ... alle anderen haben genau nach der Verfassung und dem Gesetzbuch der DDR gehandelt !
Nach dem BGB und dem GG wären sie allerdings in den Knast gewandert !
... sie haben aber zum Zeitpunkt ihrer Amtszeit in der DDR gelebt und nicht in der BRD, deswegen durften eben nicht das BGB und das GG der BRD berücksichtigt werden ...
Verstehst ?
... ist halt nicht sooooo einfach zu vergleichen, der Rechtliche Kram ...
sorry @CreatorXGeändert von Sempralon (16. 07. 2009 um 15:02 Uhr) Grund: falscher User ...
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16. 07. 2009, 15:53 #8
Re: FACT Großbritannien: Privatermittler mit staatlichen Vollmachten?
Schlimme Sache aber wenigstens werden sie keine gerichtlichen Folgen zu befürchten haben, wenn die Richter noch einigermaßen klar sind. Beweismittel vom Kläger durchsuchen lassen, gehts noch?
Ehrlich gesagt würde ich da auch 'ne ganze Reihe mehr machen als nur meine Hardware zurück zu wollen, man sollte sie in Grund und Boden klagen, bis sie am eigenen Mittel ersticken!
Aber wir sind ja in einem Rechtsstaat, hat der Staat und seine Helfer alle Rechte, sieht doch jeder im Namen XD
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16. 07. 2009, 16:05 #9
Re: FACT Großbritannien: Privatermittler mit staatlichen Vollmachten?
Zumindest nicht strafrechtlich...Schlimme Sache aber wenigstens werden sie keine gerichtlichen Folgen zu befürchten haben,...
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16. 07. 2009, 18:49 #10
Re: FACT Großbritannien: Privatermittler mit staatlichen Vollmachten?
Richtig klasse wirds erst wenn der Verband einen Haufen "Beweise" sicherstellt. So wie es mittlerweile zugeht zählen diese Beweise dann auch noch vor Gericht. Ich wett mit euch auf dem PC wird man nen Ordner "Illegale Downloads" finden und zig P2P Programme und dann wird abkassiert

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16. 07. 2009, 21:25 #11
Re: FACT Großbritannien: Privatermittler mit staatlichen Vollmachten?
Zwischenfrage: wieso wurden und werden immer noch die Nazi-Verbrecher verurteilt obwohl sie zum Zeitpunkt ihrer Verbrechen gegen kein Gesetz ihres Landes verstoßen haben und sogar auf Befehl des Führers gehandelt haben?
Zitat von Sempralon
Wird da mit zweielei Maß gemessen?
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16. 07. 2009, 21:29 #12
Re: FACT Großbritannien: Privatermittler mit staatlichen Vollmachten?
Ja und das vollkommen zu Recht.
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16. 07. 2009, 21:29 #13
Re: FACT Großbritannien: Privatermittler mit staatlichen Vollmachten?
Eventuell weil in diesem Falle die Gesetze der "Kriegsgewinner" gelten und dort ist nun mal Unmenschlichkeit ein Verbrechen, und das zu jeder Zeit.
Zitat von LCD_1
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17. 07. 2009, 14:02 #14Mitglied
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Re: FACT Großbritannien: Privatermittler mit staatlichen Vollmachten?
Was man ja zuletzt in Guantanamo gesehen hat
Zitat von CreatorX
Das ist Doppelmoral erster Güthe, besonders weil die Täter auch deshalb vor jeder Anklage geschützt sind da sie ja nur auf Befehl gehandelt haben bzw Ihr handeln von oberster Stelle geduldet wurde oder zumindest "ImKampf gegen den Terror" als probates Mittel galt.
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17. 07. 2009, 21:42 #15
Re: FACT Großbritannien: Privatermittler mit staatlichen Vollmachten?
Hast du etwa gefragt ob die USA unfehlbar ist? Nein, du hast gefragt warum die Nazi-Verbrecher von damals verurteilt wurden, das sind 2 paar Schuhe, dann stell deine Fragen bitte etwas genauer.
Zitat von Geometrix
Wer hat denn behauptet, dass Quantanamo kein Verbrechen ist? Aber Sind die USA eventuell gerade von irgendwelchen Ländern besetzt die nun die Gesetze für die USA machen und über die Verbrechen in Guantanamo richten können? Nein. Die USA war damals nunmal eine "Siegermacht" und hat die Kriegsverbrecher verurteilt, das ist halt der Vorteil den man hat wenn man nen Krieg gewinnt. Wer in russische Hände geriet ist ab nach Sibirien gegangen wenn er nicht schon vorher hingerichtet wurde.
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