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22. 08. 2009, 01:41 #1Mitglied
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"Ich kam meiner Schulfpflicht nicht regelmäßig nach" - 12.2 (Abi)
Servus Jungs
Leidiges Thema, hier auch schon oft behandelt, jedoch bei mir in neuerer Form.
Folgendes:
Aufgrund von 11 (in Worten: ELF) unentschuldigten Fehlstunden erhielt ich einen netten Eintrag in meinem 12.2 Zeugnis, dass ich den Unterricht nicht regelmäßig besuchen würde (ohne konkrete Angabe von Fehlstunden).
Da dies doch enorm... unschön ist, müsste ich wissen, ob dies auch im eigentlichen Abiturzeugnis vermerkt wird.
In 12.1 hatte ich diesen Eintrag nicht.
Falls dies der Fall wäre würde ich den Eintrag, da absolut ungerechtfertigt (habe bedeutend weniger Fehlstunden, entschuldigt als auch unentschuldigt als andere die keinen Eintrag haben, es wurde nicht geprüft ob die Fehltage in meinem Entschuldigungsbuch nicht doch abgezeichnet waren, Mutter hat Brustkrebs...) schon irgendwie wegbekommen - die Frage ist, ob der Aufwand nötig ist.
Achja, es handelt sich um BaWü.
Da es mir doch recht wichtig ist, wäre es schön, wenn evtl. sogar jemand entsprechende Paragraphen zur Hand hätte.
Vielen Dank schonmal
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22. 08. 2009, 01:54 #2
Re: "Ich kam meiner Schulfpflicht nicht regelmäßig nach" - 12.2 (Abi)
Nö.
Zitat von Uwe2710
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22. 08. 2009, 02:19 #3Mitglied
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Re: "Ich kam meiner Schulfpflicht nicht regelmäßig nach" - 12.2 (Abi)
Danke, selbige Aussage trifft auch das Handbuch des Schul- und Dienstrechts in BaWü
Zitat von Seldos
Falls es jemanden interessiert:
Notenbildungsverordnung §6 Absatz 4:
"Unter Bemerkungen können Aussagen zu häufigen Fehlzeiten gemacht werden. Dies gilt nicht für Abgangs-, Abschluss- und Prüfungszeugnisse."
Könnte mir das noch jemand bestätigen, der den selben Eintrag auf einem 12er oder 13er Zeugnis, aber nicht auf dem eigentlichen Abiturzeugnis hatte?
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22. 08. 2009, 03:25 #4
Re: "Ich kam meiner Schulfpflicht nicht regelmäßig nach" - 12.2 (Abi)
warum fragst nicht diene lehrer ob das im endzeugnis steht???
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22. 08. 2009, 03:40 #5Mitglied
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Re: "Ich kam meiner Schulfpflicht nicht regelmäßig nach" - 12.2 (Abi)
(Meine) Lehrer sind (leider) allesamt inkompetent und würden ohnehin keine verbindlichen bzw. auch nur brauchbare Aussagen machen.
Zitat von knoppers42
Zudem habe ich derzeit Ferien...
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22. 08. 2009, 10:15 #6Mitglied
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Re: "Ich kam meiner Schulfpflicht nicht regelmäßig nach" - 12.2 (Abi)
Unterliegt man in der 12. Klasse noch der Schulpflicht??
Schlechte Nachricht für Millionen Haupt- und Realschüler würd ich sagen...
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22. 08. 2009, 10:24 #7
Re: "Ich kam meiner Schulfpflicht nicht regelmäßig nach" - 12.2 (Abi)
Im Abiturzeugnis steht nichts davon. Doof nur wenn man sich bewerben muss (wegen den Fristen) bevor man das Abi eigentlich geschrieben hat und in diesem Fall dann das Zeugnis aufs 12.2 oder 13.1 als Beispiel mit senden muss und da könnte ja - wie in deinem Fall - so eine Bemerkung stehen. Ist natürlich unschön.
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22. 08. 2009, 11:08 #8Mitglied
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Re: "Ich kam meiner Schulfpflicht nicht regelmäßig nach" - 12.2 (Abi)
Natürlich unterliegt man in der 12 Klasse noch der Schulpflicht (jedoch nicht der allgemeinen Schulpflicht).
Wer sich für den weiterführenden Bildungsweg entschieden hat (sprich Gymnasium) ist auch verpflichtet an den entsprechenden Schulstunden teilzunehmen.
Die betroffene Person muss dann entscheiden ob er tatsächlich sein Abitur ablegen möchte (also auch zur Schule geht) oder abbricht.
Diese Diskussion hatte ich auch sehr oft am Gymnasium da ich der Meinung war, dass es reicht wenn ich meinen Klausuren erfolgreich bestehe.
Leider ist dem nicht so!
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22. 08. 2009, 11:28 #9Mitglied
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Re: "Ich kam meiner Schulfpflicht nicht regelmäßig nach" - 12.2 (Abi)
Wenn du schon Abi machst, oder hab ich das falsch verstanden, bist du noch nicht 18? Man kann da doch eh alles selbst unterschreiben, hab mir im Abi-Jahr über 100 Fehlstunden gegönnt ^^
Und normal stehen im Abi-Zeugnis keine Fehlstunden. Aber am besten du fragst einfach direkt nach bei/m den Lehrern/Direktor
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22. 08. 2009, 14:08 #10Mitglied
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Re: "Ich kam meiner Schulfpflicht nicht regelmäßig nach" - 12.2 (Abi)
Zitat von Tarku
Naja, hielt es aufgrund von Gesprächen mit dem aktuellen Abijahrgang für unnötig.
Dort gab es Leute, die teilw. jeden! Monat fehlten und sich nie entschuldigten... bei denen gab es diesen Eintrag nicht.
Ebenso in diesem Jahr, einer meiner Mitschüler hat bedeutend mehr Fehlstunden (entschuldigt als auch unentschuldigt) als ich und auch keinen Eintrag... hatte wohl einfach Pech bei meiner Tutorin
Werde dann wohl oder übel wirklich mal beim Rektor nachfragen, und mir das ganze (falls wie gewünscht) schriftlich geben lassen.
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22. 08. 2009, 15:56 #11Mitglied
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Re: "Ich kam meiner Schulfpflicht nicht regelmäßig nach" - 12.2 (Abi)
Und wo war jetzt dein Problem dich einfach an die Regeln zu halten und eben für die paar Fehlstunden selbst eine Entschuldigung zu schreiben, wenn du schon 18 bist?
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22. 08. 2009, 16:02 #12Born in the deep Eifel
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Re: "Ich kam meiner Schulfpflicht nicht regelmäßig nach" - 12.2 (Abi)
Zitat von Cypher
Das nicht, dennoch muss man eine gewisse anzahl an Schulstunden abgehalten haben, sonst kann es passieren, dass die Note in dem Fach aberkannt wird, oder wie es bei uns an der Schule einmal der Fall war: Konnte nicht ermittelt werden. Das ist äußerst schlecht wenn man das Halbjahr dann später zum Abitur einbringen muss, denn dann bekommt man die nötigen Stunden nicht zusammen.
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