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19. 09. 2009, 12:42 #1
Brasilien: Gericht verbietet P2P-Software
Ein brasilianisches Gericht hat eine äußerst absurde Entscheidung getroffen, die womöglich noch weitere Folgen haben wird. Man entschied in einem Prozess, dass Software, mit der die Verbreitung von Musik via P2P möglich ist, illegal sei.
Das jüngste Gerichtsurteil aus Brasilien zur Thematik Filesharing dürfte die Vertreter der Contentindustrie regelrechte Freudensprünge machen lassen. Nachdem seitens der Asociación para la Protección de los Derechos Intelectuales sobre Fonogramas y Videogramas Musicales (APDIF) bereits vor zwei Jahren ein Verfahren initiiert wurde, hat nun endlich ein Gericht eine Entscheidung gefällt. Diese dürfte den Majorlabels, im Verfahren vertreten durch APDIF sowie die Asociación Protectora de Cine y Música (APCM), neue Ideen für weitere Gerichtsverfahren geliefert haben.
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19. 09. 2009, 13:06 #2
Re: Brasilien: Gericht verbietet P2P-Software
Die Daten einfach auf einen Server im Ausland legen?
Titel ist wieder etwas ungünstig formuliert, klingt so als wäre P2P software generell verboten wurden, aber ist ja nur eine Software von vielen..
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19. 09. 2009, 13:40 #3Mitglied
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Re: Brasilien: Gericht verbietet P2P-Software
Huch? Welche P2P-Software kann denn sonst noch andere Dinge sharen, aber nicht Musik?
Zitat von C-H-T
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19. 09. 2009, 13:57 #4Der Hausaffe
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Re: Brasilien: Gericht verbietet P2P-Software
Nach der Logik könnte man v.a. auch Briefe verbieten. Ich kann ja einen ssd-chip reinstecken.

Naja, wird eh abgesägt, das Urteil.
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19. 09. 2009, 14:10 #5Mitglied
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Re: Brasilien: Gericht verbietet P2P-Software
Ich sehs schon kommen: Betriebssysteme werden verboten weil es damit möglich ist, Software auszuführen die es ermöglicht, Urheberrechtsverletzungen zu begehen.
Naja.. um es etwas realistischer zu machen (was ich mir durchaus vorstellen kann): OS Entwickler müssen zukünftig dafür sorgen, dass P2P Programme nicht mehr lauffähig sind oder dafür, dass nur noch Software nach einer Verifizierung auf anderen Rechner lauffähig ist.
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19. 09. 2009, 14:35 #6Mitglied - und mehr nicht
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Re: Brasilien: Gericht verbietet P2P-Software
Am Besten die verbieten gleich das internet ...
Oder den Sex .. es könnten ja irgentwan die spröslinge urheberechtlich geschütze werke downloaden ...
mFg
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19. 09. 2009, 15:37 #7
Re: Brasilien: Gericht verbietet P2P-Software
Dummheit oder Bestechung ?
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19. 09. 2009, 16:50 #8
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19. 09. 2009, 19:07 #9
Re: Brasilien: Gericht verbietet P2P-Software
Vermute keine böse Absicht wenn Dummheit als Erklärung reicht
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19. 09. 2009, 23:02 #10user124deaktiviertes Benutzerkonto
Re: Brasilien: Gericht verbietet P2P-Software
texteditoren verbieten mit denen man erpresserbriefe schreiben kann!
scnr
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19. 09. 2009, 23:55 #11
Re: Brasilien: Gericht verbietet P2P-Software
Stifte, Schreibmaschinen, Papier, Scheren und Zeitungen, Tinte, Federn ....
Zitat von user124
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20. 09. 2009, 21:56 #12Viersaitig
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Re: Brasilien: Gericht verbietet P2P-Software
Entenexpress - Entenhausen
Unfassbares hat sich heute in Entenhausen ereignet nachdem Scharfrichter Sony von Gemaheimsen das Urteil im Streitfall verkündete der in der Comic-Presse als "Der Rest gegen die Welt" betitelt wurde.
Begonnen hatte der gesamte Prozess als man bei Tick Duck eine Quackbillionen Erpelbytes an illegal erworbener Musik fand. Tick Duck, bekannt durch seine soziales Verhalten und sein vorbildhaftes Verhalten im Fähnlein Fieselschweif, ging den Ermittlern Brutus Schäublin und Fritz Gestap ins netz nachdem er auf dem Schulhof versuchte sein Filesharing-Netzwerk über die Handys seiner Mitschüler zu erweitern. Dabei viel den Ermittlern nach Einsatz eines Quackjonas auf das der Schüler der Entenhausener Grundschule Unmengen an Daten besaß. Nachdem die Ermittler eiligst einen Druchsuchungsbefehl malten gelang es den Schüler mit einem Großaufgebot und der Unterstützung durch das Erpelheim Militärkontingent Festzunehmen.
"Die Lage war durchaus brenzlig. Wir haben druch den Einsatz unserer Software zwar Daten lokalisieren können, fanden aber keine Hinweise darauf das Herr Duck nicht in einer terroristischen Vereinigung Mitglied ist. Daher haben wir natürlich das Militär und unsere Sprengstoffspezialisten hinzu gezogen."
Nachdem der, als höchst kriminell und gefährlich einzustufende, Schüler festgenommen wurde durchsuchte man die Räumlichkeiten. Dabei wurden Substanzen sichergestellt die durchaus auf terroristische Neigungen schätzen lassen. Die Liste der Substanzen sei lang, aber man dürfe keine exakten Angaben machen lautete es aus Polizeikreisen. Informanten haben uns aber ein paar, wenn auch wenige, Details verraten können. So fanden die Einsatzkräfte Pattex, Tesaband und vor allem Mehl!
Nachdem Tick Duck nach dreijähriger Untersuchungshaft zu 42 Jahren Haft und anschließend zu 120 Jahren Steinbruch, zum Abarbeiten der Geldstrafe in Höhe von 2,5 Mio. Kreuzern verurteilt wurde begann ein Prozess um den kriminellen Machenschaften in Entenhausen und der ganzen Welt endgültig einen Riegel vorzuschieben. Man wollte diese ganzen Terroristen, Filesharer und Sexualstraftäter endlich in die Schranken verweisen.
So entwickelte der Ententag ein Gesetz welches endlich Frieden und Einklang in die Gemeinden der Welt bringen und alle Gefahren für immer verbannen sollte. Nach zwei Tagen Kaffee und Bier kamen CEP (Christliche Enten-Partei) und SED (Sozialistische Entendiktatur) am Roulettetisch auf eine gemeinsame Zahl. Nachdem man 45 Mio. Steuergelder verzockt hatte kam die einfache Lösung zustande.
Die Grundrechte sollten abgeschafft und alle gefährlichen Dinge der Welt sollten vernichtet werden.
So kam es das in einem 200-Jahresplan nach und nach alle Waffen, Messer, Gabeln, Löffel, Glaswaren, Eisenwaren, Holzwaren, Pflanzen und Tiere beseitigt werden sollten.
Der letzte wird dann wohl das Licht ausmachen.
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22. 09. 2009, 09:01 #13Abmahnbriefehorter
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Re: Brasilien: Gericht verbietet P2P-Software
Hallo Firebird, "Altes Haus".
Machst du dich dann nicht auch strafbar, weil du öffentlich über die Software berichtest und unbescholtene Bundesbürger dazu verleiten könntest, eben jene Software "illegal" zu nutzen?
Böser Junge!
Ok, war jetzt nur Spaß.
Aber wenn man in den letzten Jahren die Entwicklung der manchmal seltsamen Richtersprüche mitverfolgt hat, dann sollte das Wort "Rechtsverdreher" doch mal endlich zum Unwort des Jahres nominiert werden.
Gute Chancen hätte es sicherlich.
Mich würde auch mal interessieren, ob die Richter in irgendeiner Weise die Downloads der P2P-Software an sich mitloggen lassen und strafrechtlich verfolgen lassen wollen/würden.
Wenn mittlerweile schon Downloads von Rapidshare abgemahnt werden können, dann können die Provider vielleicht auch die Logs von einer kleinen Webseite auslesen und arbeitswütigen Rechtsanwälten in die Hände spielen?
Ich bin ja mal gespannt, was noch alles danach kommt.
In Deutschland könnte ich mir vorstellen, dass bald der erste Politiker auf die Idee kommt, jeden Internetanschluss ab einer bestimmten bezahlten Leitungskapazität (z.B. alles ab 16K und mehr) automatisch mitloggen und nach möglichen illegalen Up- u. Downloads durchchecken zu lassen.
Schließlich würde ja ne langsamere 2-6K Leitung zum Surfen reichen. Und wer sich gar ne VDSL-Leitung mit 50K zulegt, der ist doch hochgradig verdächtig, nicht wahr?
Mag jetzt alles Blödsinn sein, aber wenns kommt, dann werde ich euch gerne daran erinnern mit dem Spruch "Ich habs euch ja gesagt."


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