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23. 09. 2009, 22:44 #1
Urteil: Flashmobs im Tarifkampf erlaubt
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil verkündet, dass Flashmobs als gewerkschaftliches Mittel im Arbeitskampf erlaubt sind.
Damit hat Verdi einen Sieg in bei einem Streit mit dem Handelsverband Berlin-Brandenburg davongetragen. Seit 2007 ging es dabei um die Frage, ob Gewerkschaften das Recht haben, mit Spontan-Aktionen auf sich aufmerksam zu machen. Hintergrund ist eine Aktion der Gewerkschaft, in der sie in einer Supermarktfiliale den Betrieb für eine Stunde aufgehalten haben. Spontan organisiert haben etwa 40 Leute massenweise Cent-Artikel eingekauft, sowie Einkaufswagen gefüllt und diese dann einfach in der Filiale stehen gelassen. Mit einer Klage wollte der Arbeitgeberverband derartige Aktionen in Zukunft verhindern.
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24. 09. 2009, 00:12 #2
Re: Urteil: Flashmobs im Tarifkampf erlaubt
Flashmobs sind ja auf einer Seite cool, aber das mit dem Supermarkt ist eine miese Aktion die am meisten die Verkäufer/innen trifft.. und die verdienen wohl noch weniger als die Leute die Verdi angehören.. Man hat ja auch nix bessers zu tun als nen Teilzeit jobber noch den Tag zu vermiesen weil er die ganzen Produkte wieder einsortieren muss..
und deutlich weniger Umsatz sollte der Tag dann auch bringen, ich würde wahrscheinlich gleich wieder raus gehen wenn ich die Verdi Äffchen sehe.. Solche Aktionen soll doch die "obere Gesellschaft" treffen.. und nicht die eigene "Arbeiterklasse"..
Frage mich ob der Richter auch so entschieden hätte wenn ein Flashmob mitten in eine Verhandlung gestürmt wäre und dort den Ablauf gestört hätte..
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24. 09. 2009, 01:19 #3
Re: Urteil: Flashmobs im Tarifkampf erlaubt
Anderswo hab ich gelesen, dass die Flashmobber ihre Attacken vorallem gegen Fillialen starten wo ihre streikbrechenden Kollegen gerade arbeiten...
Zerg Rush gegen Verräter - find ich irgentwie gut
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24. 09. 2009, 07:34 #4zayndeaktiviertes Benutzerkonto
Re: Urteil: Flashmobs im Tarifkampf erlaubt
Streiken ist sowie so derzeit in.
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24. 09. 2009, 08:00 #5Gesperrt
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Re: Urteil: Flashmobs im Tarifkampf erlaubt
Flashmobs findet man nicht nur bei den Gewerkschaftern.
Anderer Thread
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24. 09. 2009, 09:12 #6Utuvien_Hirn_Überwachung
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Re: Urteil: Flashmobs im Tarifkampf erlaubt
Zitat von Utuvien
magere antwort , warum nur ?
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24. 09. 2009, 09:44 #7
Re: Urteil: Flashmobs im Tarifkampf erlaubt
Hallo Toilettenmann, auch mal wieder da?
Zitat von 0815_Utuvien

MfG Andy
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24. 09. 2009, 12:39 #8Gesperrt
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Re: Urteil: Flashmobs im Tarifkampf erlaubt
Ich hab einen FAN!!!!
Zitat von 0815_Utuvien
Wow, dann hab ichs ja nicht mehr weit bis zum Star 
Du möchtest, dass ich mehr schreibe? Dann schau doch einfach in den von mir verlinkten Thread, da steht schonmal ein wenig mehr von mir.
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25. 09. 2009, 11:49 #9
Re: Urteil: Flashmobs im Tarifkampf erlaubt
Also so lange der Flashmob noch "lustig" bleibt und nicht in dumpfen Krawall ausartet, finde ich es in Ordnung, als nur dumm mit einem Schild in der Hand 5 Stunden bei Regen oder Sonnenschein dazustehen.
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25. 09. 2009, 12:36 #10
Re: Urteil: Flashmobs im Tarifkampf erlaubt
Na, das ist ja aber während der Arbeitszeit und auch nach ein paar Stunden vorbei. Gänzlich die Falschen werden getroffen, wenn z.B. im ÖNV oder den Kitas gestreikt wird. Dann brauchen Pendler morgens und abends vielleicht 4 Stunden für den Weg zur/von der Arbeit. Oder man muß unfreiwillig Urlaub nehmen, weil die Kinder nicht betreut sind.
Zitat von C-H-T
Gut nur, daß die, die zum größten Teil berechtigt etwas zu beklagen haben, nicht streiken können:
5 Millionen Arbeitslose.
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28. 09. 2009, 08:07 #11
Re: Urteil: Flashmobs im Tarifkampf erlaubt
Das Einzige was an diesen "Flashmobs" neu sein sollte, ist doch wohl eher die Bezeichnung "Flashmob" - als ob es so etwas vorher noch nicht gegeben hätte...
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