-
08. 10. 2009, 15:46 #1
Digi Rights Solutions: Abmahnungen einträglicher als verkaufte Musik? [Update]
Kürzlich wurden wir auf eine Firmenpräsentation der Digi Rights Solutions GmbH aufmerksam, die uns staunen ließ. Eigentlich dachten wir immer, dass Abmahnungen dazu da sind, teure Prozesse zu vermeiden. Bei der Firmenpräsentation wird man aber das Gefühl nicht los, dass dieser Aspekt eher im Hintergrund steht. Sind Abmahnungen unterm Strich einträglicher als der Verkauf von Tonträgern? Sollte man als Dienstleister für Rechteinhaber gar damit Kunden anlocken?
Das Darmstädter Unternehmen Digi Rights Solution GmbH (D.R.S.) beschreibt sich selbst als einen der führenden Dienstleister zur Ermittlung von Urheberrechtsverletzungen in Peer-To-Peer-Netzwerken und bei diversen Filehostern. Beim Filesharing sind zwei Begriffe fest miteinander verbunden: die Urheberrechtsverletzung und die Abmahnung. Eine PowerPoint-Präsentation des Unternehmens könnte den Eindruck erwecken, als wären Abmahnungen nicht vom Gesetzgeber dafür geschaffen worden, um eine formale Aufforderung zu verschicken, damit ein bestimmtes Verhalten zukünftig unterbunden wird. Vielmehr erscheint es fast so, als wäre der Vertrieb von urheberrechtlich geschützten Werken überflüssig. Man veröffentlicht sie und wartet auf die Filesharer, die sich wie Goldfische auf das Brot stürzen, das man ins Wasser wirft.
weiterlesenGeändert von Ghandy (23. 10. 2009 um 07:45 Uhr)
-
09. 10. 2009, 16:59 #2Mitglied
- Registriert seit
- Mar 2008
- Beiträge
- 221
Re: Digi Rights Solutions: Abmahnungen einträglicher als verkaufte Musik?
So sieht's aus.... nen Kumpel darf auch gerade 1200€ blechen. (Rasch, Sportfreunde Stiller Album)
-
09. 10. 2009, 17:13 #3Mitglied
- Registriert seit
- Jul 2008
- Beiträge
- 185
Re: Digi Rights Solutions: Abmahnungen einträglicher als verkaufte Musik?
Klingt für mich viel zu hoch.
Zitat von Lumines
Sicher, dass das nicht der Streitwert ist?
Außerdem hieß es doch mal, dass in nicht-gewerblichen Fällen die Abmahngebühr per Gesetz auf 100€ beschränkt wurde.
-
09. 10. 2009, 17:20 #4Mitglied
- Registriert seit
- Mar 2008
- Beiträge
- 221
Re: Digi Rights Solutions: Abmahnungen einträglicher als verkaufte Musik?
Jo, das mit dem 100€ hab ich ihm auch gesagt... wollte mich dann nochmal schlau machen, hab' aber nur alte News von 2007 gefunden. Nichts, dass das nun aktuell wäre.
Zitat von Pedros
Ob's nun der Streitwert ist weiss ich nicht. Hab' das Schreiben selbst nicht gesehen. Hatte sich aber so angehört als ob er die wirklich zahlen muss.
-
09. 10. 2009, 17:43 #5Starfunkdeaktiviertes Benutzerkonto
Re: Digi Rights Solutions: Abmahnungen einträglicher als verkaufte Musik?
nicht auf den link klicken!!
edit: danke @ mod
-
09. 10. 2009, 18:04 #6
Re: Digi Rights Solutions: Abmahnungen einträglicher als verkaufte Musik?
Wenn ihr das wirklich immer dachtet, seid ihr aber ganz schön naiv!
Zitat von gullinews
Spätestens seit Gravenreuth und Katja Günther sollte man doch wissen, dass die Abmahnungen von diversen Rechtsverdrehern als lukrative Einnahmequelle angesehen werden...
Wenigstens sind die von Digi Rights Solutions so ehrlich, das von vornherein klarzustellen, das muss man ihnen lassen
-
09. 10. 2009, 18:13 #7Chefredakteur
gulli:Redaktion
- Registriert seit
- Jun 2006
- Ort
- Wo es mir gefällt!
- Beiträge
- 6.462
- NewsPresso
- 278 (Phänomen)
Re: Digi Rights Solutions: Abmahnungen einträglicher als verkaufte Musik?
Hättest du Ironie-Tags eingebaut?
-
09. 10. 2009, 18:17 #8Mitglied
- Registriert seit
- Mar 2009
- Beiträge
- 147
Re: Digi Rights Solutions: Abmahnungen einträglicher als verkaufte Musik?
http://alt-tab.org/data/images/2009/...ter7998492.png
Zitat von Ghandy
-
09. 10. 2009, 18:28 #9Mitglied
- Registriert seit
- Mar 2009
- Beiträge
- 147
Re: Digi Rights Solutions: Abmahnungen einträglicher als verkaufte Musik?
@ Redaktion:
Der Rücklink im ersten Beitrag ist falsch. Er zeigt auf den 8. Oktober statt 9. Oktober.
-
09. 10. 2009, 18:48 #10Der Hausaffe
- Registriert seit
- Sep 2009
- Beiträge
- 586
Re: Digi Rights Solutions: Abmahnungen einträglicher als verkaufte Musik?
Tja, ihr könnt euch aufregen so viel ihr wollt - der Unsinn mit dem 100fachen des eigentlichen Verkaufspreises als Abmahngebühr wird dank Lobbyarbeit höchstens höher.
-
09. 10. 2009, 19:55 #11
Re: Digi Rights Solutions: Abmahnungen einträglicher als verkaufte Musik?
Tach zusammen!
DigiRights Solutions ist doch nur die lächerliche Reaktion auf die herrschende Kritik! 'Ne Präsentation mit 'nem paar Bildchen, 'n paar Kuchendiagrammen und 'n paar markigen Sprüchen! Thats all folks! Interessanterweise war 2007 noch die "Logistep AG" der Partner von Digiprotect. Im Grunde ist diese Digirights Solutions GmbH (Geschäftsführer Michael Eisele aka. "Attack II", sowie Gesellschafter -unter anderem- der Geschäftsführer der Digiprotect GmbH Alex Besparis aka. "Bayz Benzon") also der Nachfolger von Logistep, die ja derzeit tüchtig Ärger an der Backe haben!
Übrigens @Firebird77 und @Ghandy:
Die "Image- bzw. Werbebroschüre" der Digiprotect GmbH könnt ihr im g:b - thread "Logistep & Konsorten" noch einsehen. Und zwar g:b -> Beitrag #8608 des users "Logidepp". Da dann hinter'm spoiler mit den Bildchen "klick & save" spielen... Die Original-pdf-Datei kann ich euch sehr gerne zukommen lassen, wenn ihr wollt!
EDIT:
(Nahezu) die gleichen "Vorteile, wie bei der Digiprotect-Präsentation! Siehe Seite 21 (von 22) hinter'm spoiler:
Zitat von gulli:news
Spoiler:
@all, zur Info (die meisten Interessierten kennen das bereits):
Die Digiprotect GmbH wurde ja vom Moses Pelham und vom Andreas Walter gegründet! Der jetzige GF ist ja bekanntermaßen dieser DJ mit dem Künstlernamen "Bayz Benzon". In dem Zusammenhang 'was zum schmunzeln. Und zwar 3 youtube-Videos, in denen dieser Bayz Benzon filmt, wie er und der Moses Pelham so 'ne Radio-Sendung "moderieren":
1. Teil #1 - "Aaaahm - ich hoffe man sieht mich"
--> Achtet 'mal aus Spaß auf die Stelle 3:44 min
2. Teil #2 - "Also ich sag 'mal so"
3. Teil #3 - "Oh, wo is'n der Moses?"
Enjoy, Baxter
_____________
P.S.: Ich für meinen Teil hatte beim Gucken der Videos Bock zu saufen...Weiß auch nicht warum!?

NACHTRAG:
Übrigens passt die "Rechnung" in der "DigiRights Solutions GmbH"-Präsentation meines Erachtens nicht so ganz zu deren "Rahmeneckverträge". Zum Beispiel:
1. Vertrag mit Evil Angel - Porno *.pdf
2. (unbestätigter) Vertrag mit "BigCityBeats" - Mucke - Beitrag #22, hinter'm spoiler
Will da etwa jemand ablenken...?
-~-~-~-~-~-~-~-~-~-~-~-~-~-~-~-~-~-~-~-~-~-~-~-~

Geändert von -Baxter- (09. 10. 2009 um 21:39 Uhr) Grund: 1x EDIT, 1x Nachtrag
-
12. 10. 2009, 14:56 #12
Re: Digi Rights Solutions: Abmahnungen einträglicher als verkaufte Musik?
Erlärt doch mal einer Blondine, wie das mit den Abmahnungen funktioniert! Soweit ich weiß:
1) Filesharer wird gelogt.
2) Filesharer wird angezeigt
3) Staatsanwalt eröffnet ein Verfahren gegen den Filesharer, dessen Identität anhand der gelogten IP festgestellt wird.
Wie geht's weiter?
-
12. 10. 2009, 15:00 #13
Re: Digi Rights Solutions: Abmahnungen einträglicher als verkaufte Musik?
"Kurzform": Wegweiser-Abmahnung
Zitat von Shurayuki
-
12. 10. 2009, 21:25 #14Meinungsmacher
- Registriert seit
- Sep 2007
- Beiträge
- 467
Re: Digi Rights Solutions: Abmahnungen einträglicher als verkaufte Musik?
Das hatte ich schon 2007 gesagt, und wahrscheinlich auch viele andere.
Wenn man sowas dann bestätigt bekommt, geht einem nochmal das Messer im Sack auf.
Ich glaub, ich werde Anwalt!
-
13. 10. 2009, 10:38 #15Chefredakteur
gulli:Redaktion
- Registriert seit
- Jun 2006
- Ort
- Wo es mir gefällt!
- Beiträge
- 6.462
- NewsPresso
- 278 (Phänomen)
Re: Digi Rights Solutions: Abmahnungen einträglicher als verkaufte Musik?
Sehr interessant. Die Präsentation ist von der Webseite verschwunden!!
-
13. 10. 2009, 11:05 #16
Re: Digi Rights Solutions: Abmahnungen einträglicher als verkaufte Musik?
Man muss unterscheiden zwischen:
a)
Den Ermittlungskosten (= notwendige Kosten der Rechtsverfolgung.
b)
Abmahnkosten der RAe
c)
Schadensersatzzahlungen a.d. Rechteinhaber
Es sind unterschiedliche Zahlungsempfänger!
Bereits wenn a) bis c) vor Gericht eingeklagt werden, dann kommt es für den Verletzer unter Garantie teurer! Wenn Unterlassungsansprüche zzgl. a) bis c) vom Verletzer vor Gericht eingeklagt werden müssen, dannn kommt es noch teurer!
-
13. 10. 2009, 11:50 #17
Re: Digi Rights Solutions: Abmahnungen einträglicher als verkaufte Musik?
...weshalb hier die allgemeine Empfehlung für Betroffene lautet, eine mod. UE abzugeben...
Zitat von Gravenreuth
Über eine eventuelle Zahlungsbereitschaft kann man sich anschließend immer noch Gedanken machen...
-
13. 10. 2009, 11:57 #18
Re: Digi Rights Solutions: Abmahnungen einträglicher als verkaufte Musik?
Ich möchte darauf hinweisen, dass der Artikel geupdated wurde.
-
13. 10. 2009, 12:17 #19
Re: Digi Rights Solutions: Abmahnungen einträglicher als verkaufte Musik?
Geändert von Alter Esel (13. 10. 2009 um 12:26 Uhr)
-
13. 10. 2009, 12:50 #20
Re: Digi Rights Solutions: Abmahnungen einträglicher als verkaufte Musik? [Update]
Ich verstehe nicht warum sich die Leute für sowas nicht interessieren. Andere, unwichtige Themen werden heiß diskutiert aber bei so einer Schweinerei die gestoppt werden muss, schreibt niemand was dazu.
Einige Labels stellen die Songs selber ins Netz und warten auf Filesharer die sie runterladen um Abmahnungen zu schreiben.
Für viele Labels/Künstler sicher eine lukrativere Einnahmequelle als Alben verkaufen. Was meint ihr denn warum gerade von den vielen 1-Tags Fliegen im Musikgeschäft so viele Abmahnungen verschickt werden?


Zitieren
mehr lesen...







FoWL: Unterstützungserklärung für...
Heute, 12:14 in gulli:news