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    Mitglied Avatar von Firebird77
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    Standard Mit 13.045 Abmahnungen 14,25 Mio. Euro verdienen?

    Mit 13.045 Abmahnungen 14,25 Mio. Euro verdienen?

    Der Zivilrechtliche Auskunftsanspruch wird sehr umfassend im Kampf gegen Verletzer des Urheberrechts eingesetzt. Jüngst befasste sich das Landgericht Köln mit zwei Akten inklusive 13.000 IP-Adressen, für die der Zivilrechtliche Auskunftsanspruch bewilligt wurde.

    zur News

  2. #61
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    Standard Re: Mit 13.045 Abmahnungen 14,25 Mio. Euro verdienen?

    Zitat Zitat von Gravenreuth Beitrag anzeigen

    Also ohne Mandanten, geht eine Abmahnung gar nicht!




    Dumm nur, dass gewerbliche Schutzrechte Individualrechte und kein "allgemeines Recht" (was das auch sein mag) sind.



    Also ohne Mandanten, geht eine Abmahnung gar nicht!
    Wer soll der Rechteinhaber sein, bzw. worin soll das Wettbewerbsverhältnis zum RA bestehen?
    Achja?
    Wenn einer kein gescheites Impressum auf der HP hat oder keine gescheiten AGBs dann frage ich mich wer der Mandant ist bzw. was es ihn angeht?

  3. #62
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    Standard Re: Mit 13.045 Abmahnungen 14,25 Mio. Euro verdienen?

    Zu der Sache hätte ich gerne eine Antwort, von wegen ohne Mandanten geht eine Abmahnung nicht . . . jemand hier der sich besser auskennt und weiss wie das überhaupt gehen kann?

  4.  
     
     
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