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17. 11. 2009, 02:36 #1Mitglied
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CCC darf Wahlstift als "gehackt" bezeichnen
CCC darf Wahlstift als "gehackt" bezeichnen
Der Chaos Computer Club hat einen Prozess gegen die Hersteller des sogenannten "Digitalen Wahlstift Systems" (DWS) gewonnen. Es ging um die Frage, ob der Hackerverein weiterhin auf die Sicherheitslücken der Technologie hinweisen darf.
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17. 11. 2009, 04:09 #2Mitglied
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Re: CCC darf Wahlstift als "gehackt" bezeichnen
Andererseits frage ich mich allerdings auch, welchen Vorteil dieser digitale Wahlstift haben soll. Wenn ich drüber nachdenke bietet er eigentlich nur mehr Nach- als Vorteile. Es sei denn "leichtere Manipulation" zählt man in gewissen Kreisen als Vorteil o.O
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17. 11. 2009, 06:42 #3Gesperrt
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Re: CCC darf Wahlstift als "gehackt" bezeichnen
Eine andere Entscheidung, als die, dass man in einem demokratischen Staat auf Sicherheitslücken bei Wahlen aufmerksam machen darf, hätte mich auch sehr verwundert geärgert.
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17. 11. 2009, 07:54 #4
Re: CCC darf Wahlstift als "gehackt" bezeichnen
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17. 11. 2009, 08:51 #5Mitglied
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Re: CCC darf Wahlstift als "gehackt" bezeichnen
Der CCC hat in seiner Pressemeldung vergessen zu erwähnen, dass er eine UNTERLASSUNGERKLÄRUNG abgeben musste. Wer sich das Urteil mal durchliest erkennt, dass der CCC hier nur die halbe Wahrheit berichtet.
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17. 11. 2009, 08:56 #6Gesperrt
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Re: CCC darf Wahlstift als "gehackt" bezeichnen
@minufo: kannst du mir und anderen kurz zeigen, wo dies im Urteil steht? Hier nochmal der Link: Klick
Am besten eine der Zahlen rechts. Danke schön im Voraus.
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17. 11. 2009, 10:27 #7Zyniker, Wachkomatiker
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Re: CCC darf Wahlstift als "gehackt" bezeichnen
... der Hersteller verklagte darauf hin den CCC und wollte ihm untersagen, weiterhin die Wahrheit zu berichten ...
Lustiger weise wachen anscheinend immer mehr Richter auf, so mein Eindruck ...Was heißt hier geleugnet? Die Unternehmen haben gelogen! Die Volksvertreter und somit das Volk angelogen ... wie vertrauenswürdig sind solche Figuren?Die hatten die Unternehmen zuvor noch vor dem Verfassungsausschuss der Hamburger Bürgerschaft geleugnet.
Sollte man solchen Leute die Administration einer Wahl anvertrauen?
Jupp, ottaku .. einige Politiker mancher Parteien hätten da wenig Skrupel, denn es sichert ihnen den Sieg, den "Wählerauftrag" und die politische Narrenfreiheit ...
Solchen Unternehmen sind die öffentlichen Aufträge zu entziehen!
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17. 11. 2009, 10:28 #8
Re: CCC darf Wahlstift als "gehackt" bezeichnen
Ein bisschen seltsam ist allerdings, dass der CCC hier durchgängig nur von "Der Hersteller" spricht, statt irgendwelche Namen zu nennen.
(Vielleicht doch 'ne Unterlassungserklärung?)
Laut Urteil ist's jedenfalls die Nedap GmbH.
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17. 11. 2009, 12:24 #9
Re: CCC darf Wahlstift als "gehackt" bezeichnen
Vom Sinn oder Unsinn elektronischer Wahlverfahren mal abgesehn. Eine Maßnahme wie letztens in Brasilien http://www.gulli.com/news/brasilien-...her-2009-11-16 ist eben in Deutschland undenkbar.
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17. 11. 2009, 13:55 #10ArtesiaGast
Re: CCC darf Wahlstift als "gehackt" bezeichnen
Bravo CCC

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17. 11. 2009, 15:08 #11Mitglied
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Re: CCC darf Wahlstift als "gehackt" bezeichnen
Hack the Planet

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17. 11. 2009, 15:12 #12
Re: CCC darf Wahlstift als "gehackt" bezeichnen
Was für eine lustige Anklage. Die Wahrheit verbieten.

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17. 11. 2009, 18:16 #13Mitglied
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Re: CCC darf Wahlstift als "gehackt" bezeichnen
@Utuvien: Das steht hier
Das hat nichts mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu tun.
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17. 11. 2009, 18:43 #14zayndeaktiviertes Benutzerkonto
Re: CCC darf Wahlstift als "gehackt" bezeichnen
Ich evrsteh trotzdem nciht warum heir geklagt wird/wurde
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18. 11. 2009, 10:00 #15
Re: CCC darf Wahlstift als "gehackt" bezeichnen
Was wirklich schlimm ist. Der CCC hatte exakte Beweise, die wissenschaftlich, eindeutig überprüfbar sind, und die gegenseitigen Anwälte haben sich doch Chancen errechnet. Wieso?
Nein, diese Anwälte sind keine Idioten, die sind extrem intelligent...
Das zeigt ein Bild der heutigen Gesellschaft...
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18. 11. 2009, 14:21 #16ArtesiaGast
Re: CCC darf Wahlstift als "gehackt" bezeichnen
@MystiqueMax:
Glaubst du etwa, der Anwalt vetritt seinen Mandanten nur wenn er Chance sieht, dass der Prozess zu gewinnen ist? Natürlich ist es wegen Reputation des Anwalts besser, wenn er gewinnt, aber Kohle bekommt er auch wenn er verliert. Dann zahlt eben der Mandant anstatt der Gegenseite.
Das zeigt kein Bild der heutigen Gesellschaft. Das zeigt nur, dass auch Anwälte unternehmerisch denken müssen. Wenn sie nicht wollen, dass die Kanzlei Pleite geht, müssen sie eben auch Idioten verteidigen.
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18. 11. 2009, 16:42 #17
Re: CCC darf Wahlstift als "gehackt" bezeichnen
Doch ich denke, dass der Anwalt nur dann seine Mandaten vertritt wenn er Chancen sieht. Es ist wie eine Baufirma die immer nur murkst. Sie kriegt zwar dank billig Teilen schnell mal einen Finanzschub aber wenn ihre Reputation irgendwann zerstört ist, dann ist Ebbe in der Kasse.
Diese Anwälte haben sicherlich eine Chance gesehen, denn sie wissen genau was für einen Imageverlust der Prozess alleine für die Firma ist und dann ein verlorener Prozess? Dass muss alles in der Kosten-Nutzen-Rechnung unterkommen. Wenn sie nur um Geld zu verdienen mit jeder Klage kommen, dann geht die Kanzlei den Bach runter. Natürlich würden sie klagen, auch wenn sie keine Chance sehen, aber erst würden sie es dem Mandaten versuchen auszureden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich der Mandat gegen den Rat des Anwalts geklagt hat...
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18. 11. 2009, 18:08 #18ArtesiaGast
Re: CCC darf Wahlstift als "gehackt" bezeichnen
Ich will da nicht allzuviel spekulieren, denn wir wissen beide nicht, was in diesem konkretem Fall der Kläger bzw. sein Anwalt dachten. Ich will nur darauf hinweisen, dass durchaus auch gegen den Rat eines Anwalts geklagt wird. Manche Kläger hoffen einfach darauf, dass die Gegenseite einlenkt, weil sie sich ein Prozess entweder nicht leisten kann oder Angst bekommt.
Ich habe mich mal bei einem Prozess selbst verteidigt. Die Rechtslage war so eindeutig, dass ich mir trotz Sprachprobleme und Schmalspurwissen in Juristerei zu 99% sicher war, das ich gewinne. Der teueren Anwalt der Gegenseite hat mir später (nachdem er haushoch verloren hat) gesagt, dass er seinem Mandanten riet, die Anklage zurückzuziehen. Vertreten musste er ihn trotzdem, weil seine Kanzlei mit der Firma des Klägers Vertrag hatte.
Ich denke, dass der Prozess um den Wahlstift haupsächlich viel über den Hersteller aussagt. Bei der Nedap GmbH hapert es wohl nicht nur mit der Technik ...
Ich hoffe, die kriegen von der öffentlichen Hand nie wieder einen Auftrag für so sensiblen Bereich.
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18. 11. 2009, 22:39 #19Gesperrt
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19. 11. 2009, 13:21 #20Mitglied
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Re: CCC darf Wahlstift als "gehackt" bezeichnen
Soweit ich das verstanden habe (siehe Video vom CCC), hat das Betriebssystem keinen Einfluss auf die Frage, ob der Stift funktioniert oder nicht, denn im Video war die Rede von einer manipulierten Bedruckung des Wahlzettels. Wie ist also diese Unterlassungserklärung zustande gekommen? Handelt es sich evtl um eine andere (Fälschungs-)Möglichkeit, bei der der CCC den Rechtsstreit verloren hat?
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